L U X Anna Dębicka LUX. Jagdsaison 2005/2006. Gültig von bis Preise enthalten die Mehrwertsteuer.

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Transkript:

L U X Anna Dębicka PL-58-100 Świdnica, ul. Walbrzyska 16 d Tel./Fax 0048 (0-74) 853 38 88, Fax 0048 (0-74) 851 38 69 Mobil Tel. 0048 (0-602) 399 861 www.lux.sitenet.pl e-mail: lux@sitenet.pl JAGDVERMITTLUNG LUX 2005/2006 Gültig von 01.04.2006 bis 31.03.2007 Preise enthalten die Mehrwertsteuer. Ministerium für Umweltschutz, Ressource und Forstwesen - Konzession Nr. : DLł - 752/9/96 vom 18.08.1996. 1

REHWILD BOCK Trophäe Empfohlener Mindestaufenthalt Gehörn 11. Mai bis 30. September 5 Tage ABSCHUSSGEBÜHREN Gehörn - verwogen 24 Stunden nach dem Abkochen mit Oberkiefer - abzüglich 90 g. bis 149 g EUR 52,00 150 bis 199 g EUR 112,00 200 bis 249 g EUR 167,00 250 bis 299 g EUR 180,00 + EUR 0,65 je 1 g über 250 g 300 bis 349 g EUR 212,50 + EUR 4,05 je 1 g über 300 g 350 bis 399 g EUR 415,00 + EUR 8,00 je 1 g über 350 g über 400 g EUR 815,00 + EUR 8,50 je 1 g über 400 g Perückenbock über 550 g EUR 1 900,00 Anschweißen EUR 170,00 RICKEN / KITZE Abschussgebühren Abschussgebühr oder Anschweißen 01. Oktober bis 15. Januar 27,00 EUR 2

ROTWILD HIRSCH Trophäe Empfohlener Mindestaufenthalt Geweih und Grandeln 21. August bis Ende Februar 7 Tage ABSCHUSSGEBÜHREN Geweih verwogen 24 Stunden nach dem Abkochen mit Oberkiefer. Spießer EUR 125,00 bis 2,00 kg EUR 270,00 2,01 bis 2,49 kg EUR 480,00 2,50 bis 2,99 kg EUR 640,00 3,00 bis 3,49 kg EUR 700,00 3,50 bis 4,99 kg EUR 855,00 5,00 bis 5,99 kg EUR 970,00 + EUR 3,10 je 0,01 kg über 5,00 kg 6,00 bis 6,99 kg EUR 1 280,00 + EUR 4,80 je 0,01 kg über 6,00 kg 7,00 bis 7,99 kg EUR 1 760,00 + EUR 8,50 je 0,01 kg über 7,00 kg über 8,00 kg EUR 2 610,00 + EUR 13,30 je 0,01 kg über 8,00 kg Anschweißen 430,00 EUR ROTWILDTIER Trophäe Abschussgebühr oder Anschweißen Grandeln 01. Oktober bis 15. Januar 55,00 EUR ROTWILDKALB Abschussgebühr oder Anschweißen 01. Oktober bis Ende Februar 55,00 EUR 3

SCHWARZWILD KEILER Trophäe Empfohlener Mindestaufenthalt Gewaff Einzeljagd: 01. April bis Ende Februar Gruppenjagd: 01. Oktober bis 15. Januar 3 Tage BACHEN Trophäe Empfohlener Mindestaufenthalt Gewaff Einzeljagd: 15. August bis 15. Januar Gruppenjagd: 01. Oktober bis 15. Januar 3 Tage ABSCHUSSGEBÜHREN Gewaff - Durchschnittslänge vermessen an beiden Seiten. 140 mm bis 159 mm EUR 375,00 160 mm bis 199 mm EUR 415,00 + EUR 11,20 je 1 mm über 160 mm über 200 mm EUR 863,00 + EUR 13,30 je 1 mm über 200 mm ACHTUNG (Wird vom Erleger der ganze Keilerkopf mitgenommen, wird der sichtbare Teil der Waffen als 1/3 der Gesamtlänge zugrundegelegt.) 4

FRISCHLINGE, ÜBERLÄUFER, BACHEN UND KEILER BIS 139 MM WAFFENLÄNGE ABSCHUSSGEBÜHREN nach Wildbretgewicht nach dem Aufbrechen. bis 29,99 kg EUR 62,00 30,00 bis 49,99 kg EUR 120,00 50,00 bis 79,99 kg EUR 210,00 über 80,00 kg EUR 290,00 Anschweißen EUR 80,00 5

MUFFELWILD MUFFELWILD Trophäe Empfohlener Mindestaufenthalt Schnecken und ungegerbte Decke 01. Oktober bis Ende Februar 5 Tage ABSCHUSSGEBÜHREN Durchschnittslänge vermessen an beiden Außenseiten. bis 60,00 cm EUR 600,00 60,0 bis 70,00 cm EUR 600,00 + EUR 5,45 je mm über 60 cm 70,0 bis 80,00 cm EUR 1 145,00 + EUR 16,35 je mm über 70 cm über 80,00 cm EUR 2 780,00 + EUR 21,85 je mm über 80 cm Anschweißen 700,00 EUR 6

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Jagdreisekosten Bearbeitungsgebühr Haftpflichtversicherung (wenn erforderlich) Jagdorganisation, Jagdführung, Trophäenbearbeitung EUR 95,00 pro Person (inkl. Bearbeitung, Bankprovisionen) EUR 16,00 pro Jäger EUR 36,00 Tag / pro Jäger Jagdorganisation Drückjagd kleine Gruppe 3-5 Jäger EUR 81,00 Tag / pro Jäger große Gruppe 6 und mehr Jäger EUR 110,00 Tag / pro Jäger Unterkunft und Verpflegung Kategorie S Einzelzimmerzuschlag Kategorie I Einzelzimmerzuschlag EUR 65,00 pro Person / pro Tag EUR 11,00 pro Person / pro Tag EUR 52,00 pro Person / pro Tag EUR 10,00 pro Person / pro Tag Fakultative Leistungen Transport im Revier pauschal Dolmetscher (auf Wunsch) Festliche Strecke Jagdhornblasen Abholen von der Grenze (auf Wunsch) Wildbret Rehwild Rotwild Schwarten Frisch Decken Schalenwild Getrocknet EUR 25,00 pro Tag / pro Person EUR 55,00 pro Tag / pro Gruppe EUR 95,00 pro Gruppe EUR 50,00 pro Gruppe EUR 7,00 / kg EUR 3,50 / kg EUR 7,00 / kg EUR 14,00 / kg (Die Mitnahme von Wildbret sowie Schwarten oder Decken wird im Protokoll vermerkt.) 7

Geschäftsbedingungen - bitte sorgfältig lesen - Vertragsabschluss Der Jagdreisevertrag zwischen der Jagdvermittlung LUX vertreten durch Anna Dębicka und dem Jäger kommt zustande durch schriftliche Annahme des Angebotes durch den Jäger, nach Erfüllung, Unterzeichnung unseres Anmeldeformulars und nach Eingang der 1. Vorauszahlung des Jägers für die geplante Jagdreise. Der Anmeldung sind Fotokopien des Jagdscheines und der Waffenbesitzkarte beizulegen! Vorauszahlungen Anzahlung in Höhe von 30% des gebuchten Abschusses und volle Aufenthaltsleistungen ggf. nach individueller Vereinbarung. Zahlungsbedingungen Der Rechnungsbetrag ist netto binnen 7 Tage nach Rechnungsdatum auf das Bankkonto des Jagdbüros LUX zu überweisen oder bei Berechnung vor Ort in bar zu zahlen. Stornierungsgebühren Storniert der Jäger eine Buchung, so hat das Jagdbüro LUX Anspruch auf folgende Leistungen: bis 30 Tage vor Reiseantritt 33% der Buchung bis 15 Tage vor Reiseantritt 50% der Buchung bis 10 Tage vor Reiseantritt 75% der Buchung weniger als 10 Tage 100% der Buchung Abschuss Das Jagdbüro LUX haftet grundsätzlich nicht dafür, dass der Kunde gegebenenfalls gebuchte Wildarten auch tatsächlich erlegt oder erlegen kann. Das Jagdbüro LUX wird sich lediglich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes darum bemühen, dem Jäger den vertraglich vereinbarten Abschuss zu ermöglichen. Waffen und Munition Zur Einfuhr der Waffen nach Polen ist der Europäische Feuerwaffenpass erforderlich. Falls der Jäger keinen Europäischen Feuerwaffenpass besitzt, muss er eine Waffeneinfuhrgenehmigung (Waffenvisa) direkt bei der Polnischen Botschaft (z.b. in Köln) beantragen. Für die Beantragung eines Waffenvisums bei der polnischen Botschaft bzw. beim polnischen Konsulat sind folgende Unterlagen erforderlich: 8

1. Voucher - Auftragsbestätigung der Jagdvermittlung LUX. 2. Reisepass mit min. 6 Monaten Gültigkeit. 3. Ausgefülltes Antragsformular. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt Wird die Reise in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Jagdveranstalter als auch der Jäger den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Jagdveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Dabei besteht zwischen den Vertragspartnern bei Vertragsabschluss Einigkeit dahingehend, dass auch Tollwut im Revier, ungewöhnliche Witterungsbedingungen, Überschwemmungen, politische Unruhen und ähnliches höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung darstellt. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Jäger die gebuchten einzelnen Reiseleistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so besteht grundsätzlich kein Erstattungsanspruch. Einzelzimmer Alle Reisepreise sind auf der Basis von Doppelzimmern kalkuliert. Wenn ein Jäger alleine in einem Zimmer schläft, so wird dafür ein Zuschlag berechnet. Das Jagdrecht in Polen Jeder Jäger ist verpflichtet, die in Polen verbindlichen Vorschriften anzuerkennen. Dies trifft auch für die Bewertung der Trophäen zu. Bei Nichtbeachtung der Jagdvorschriften ist der Veranstalter berechtigt, die Jagd ohne Regressansprüche des Jägers abzubrechen. Falls der Jäger während der Schonzeit oder gegen das ausdrückliche Verbot des Pirschführers bzw. Veranstalters der betreffenden Jagd oder in dessen Abwesenheit Wild erlegt, wird eine zusätzliche Strafgebühr auf den Abschuss erhoben. Sollte der Jäger die Sicherheitsbestimmungen für Gesellschaftsjagden nicht beachten, kann der Jäger sofort ohne die Möglichkeit auf Regressanspruch von der Jagd ausgeschlossen werden. In den folgenden Zeiten werden keine Jagden veranstaltet: Vom 23. Dezember bis 02. Januar Vom 30. Oktober bis 02. November 9

Jagdschein und Jagdhaftpflichtversicherung Alle Jäger, die keine gelöste Jagdhaftpflichtversicherung besitzen, sind verpflichtet, in jedem Fall eine solche abzuschließen, die nachweislich eine ausreichende Auslandsdeckung für Polen bestätigt. Protokoll Über die Jagd wird in den Revieren ein Protokoll angefertigt. Kopien des Protokolls erhalten nach der Jagd sowohl der Jäger, der Jagdveranstalter vor Ort und das Jagdbüro LUX. Diese Protokolle dienen als Grundlage zur Endabrechnung. Eventuelle Reklamationen bezüglich Jagdleistungen, Service, Verpflegung, Trophäenvermessung oder wegen Nebenkosten müssen deswegen unbedingt im Protokoll ausdrücklich und schriftlich mit dem Zusatz Reklamation vermerkt sein. Im Übrigen können Ansprüche jeder Art nur geltend gemacht werden, wenn sie unverzüglich vor Ort gemeldet wurden und auch Abhilfe verlangt wurde. Wenn sich die Revierverwaltung vor Ort weigert, Beanstandungen in ein Protokoll aufzunehmen, dann ist ein Beanstandungsbericht anzufertigen, der wenigstens vom Jäger zu unterzeichnen ist und auf den im Protokoll hingewiesen werden muss. Gerichtsstand Der Jäger kann den Jagdveranstalter nur an dessen Sitz, Amtsgericht Świdnica, verklagen. Sonstiges Für die Grenzformalitäten Reisepass, Voucher, Jagdschein, Waffenbesitzkarte, Waffenvisum oder Europäischer Feuerwaffenpass, grüne Versicherungskarte für Ihren PKW, bei der Rückreise das Protokoll. Änderungen sind vorbehalten!!! Bankverbindung: ING BANK ŚLĄSKI S.A. O/ŚWIDNICA 58-100 Świdnica, ul. Grodzka 1 51 1050 1908 1000 0022 6422 7162 KOD SWIFT INGBPLPW 10

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