Allgemeine Geschäftsbedingungen -bitte sorgfältig lesen-
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- Gitta Wolf
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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen -bitte sorgfältig lesen- Vertragabschluss Der Jagdreisevertrag wird zwischen dem Jagdreiseveranstalter,Engagement &Baukoordination International nachfolgend,jagdbüro Dona genannt und dem Kunde schriftlich abgeschlossen, als Folge einer , telephonischer oder mündlicher Vorausbesprechung. Die nachstehende Bedingungen, Bestimmungen und die unten aufgeführten Vereinbarungen gelten als Jagdreisevertrag. Jagdbüro Dona ist der Jagdreiseveranstalter /Vermittler der Jagd und sorgt für ausgesuchte Reviere, gute Jagdorganisation, gute Unterkunft und Verpflegung. Der Jagdreiseveranstalter verpflichtet sich, als Vermittler, für alle gesetzmässige Förmlichkeiten im Jagdland zu sorgen. Jagdveranstalter ist die rumänische Oberförsterei / der Jagdverein und ist für die Jagdorganization verantwortlich. Der Jagdreisevertrag gilt als abgeschlossen wenn der Kunde den Angebot schriftlich und ohne Vorbehalt annimmt, durch seine Unterschrift bestätigt und durch die erste Zahlung bei dem Jagdbüro Dona. Durch die von Ihnen unterschriebene Angebotbestatigung beauftragen Sie uns Ihre Jagdreise zu planen und zu organisieren. Als Folge Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns die Jagdreisebestätigung. Zahlungsbedingungen Der Kunde hat selbst fuer den Ankauf von Fahrkarten (Flug oder Buskarten) fuer die Reise zu sorgen. Wir bieten in unserem Angebot keine Fahrkartenbeschaffung an aber wir helfen Ihnen bei der Buchung Zum Vertragabschlussdatum sind die unten aufgelistete Vorauszahlungen fällig. Diese werden in Rechnung gestellt und bei der Endabrechnung verrechnet. - Bearbeitungsgebühr: 150Euro - 50% des Wertes der bestellten Dienstleistungen. - Die Differenz des Wertes der bestellten Dienstleistungen, bis 100% sind vor Ort in Bar zu bezahlen. Trophäen Preise (Abschussgebühr) sind vor Ort in Bar zu bezahlen Falls die Kosten der nachträglichen Dienstleistungen den Wert der bestellten Leistungen überschreiten, wird die Zahlungsdifferenz nach beenden der Jagd errechnet, und zwar nach der endgültigen Trophänbewertung
2 Stornierungsgebühren Die Stornierung einer Reise muss schriftlich erfolgen.bei einem Reiserücktritt werden in der Regel folgenden Beträge berechnet: -Bearbeitungsgebühr, -50% des Wertes der bestellten Dienstleistungen ab 35 Tage vor Reiseantritt Leistungen des Veranstalters Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt/Webseite ( und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Prospekt/Webseite erhaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Jagdbüro Dona behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung informiert wird. Durch Vollpension versteht man drei Mahlzeiten: Frühstück, Mittagsessen und Abendessen. Bestellt der Kunde eine zusätzliche Mahlzeit, so hat er die Kosten dafür selbst zu tragen. Jagdprotokoll Am Ende der Jagd wird ein Jagdprotokoll ausgestellt, worin die Wildart, Stärke der Trophän, Fehlschüsse, Anschweissen und organisatorische Angaben und andere Dienstleistungen eingeschrieben werden. Kopien des Jagdprotokols werden dem Jäger, dem Jagdveranstalter und dem Jagdreiseveranstalter Jagdbüro Dona, ausgehändigt. Das Jagdprotokoll ist die bedingte und verbindliche Grundlage für Beschwerden und Endabrechnung. Dementsprechend, sorgt der Jagdreiseveranstalter für die Übersetzung des Jagdprotokols in der Muttersprache des Kunden. Beschwerden müssen unverzüglich am Jagdort gemeldet werden und man soll Abhilfe verlangen. In jedem Fall ist der Jagdgast verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den eventüllen Schaden gering zu halten. Nachdem der Jäger den Jagdprotokoll unterschreibt, hat er keinen Recht auf nachträglichen Ansprüche (z.b. betreffend der Reduzierung der Trophäenwert, Trophäenanzahl, Unterkunft und Verpflegung oder bestellte Dienstleistungen) die nicht im Protokoll aufgeführt sind. Die Haftung des Jagdreiseveranstalters für Kundenbeschwerden ist nur auf die Höhe des bezahlten Reisepreises beschränkt. Trophäe Das Wiegen des Geweihes findet 24 Stunden nach dem Abkochen statt, mit Schädel und Oberkiefer. Die Präparation der erworbenen Jagdtrophän wird von Fachleute durchgeführt. Die Bewertung der Trophän findet durch eine fachmännische Kommission, in Anwesendheit des Jägers statt. Wir stehen Ihnen bei für die Ausstellung der an der rumänischen Grenze nötigen Unterlagen: - Veterinärzeugniss; - CITES-Nachweis; Falls der Jäger bei der Abreise aus Rumänien die Trophäe nicht mitnimmt, soll das im Jagdprotokoll erwähnt sein, weil das später nicht mehr möglich ist.
3 Jagd Büro Dona haftet nicht für den Einfuhr, ins Heimatland des Kunden, der erworbenen Trophän. Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Beschaffung der nötigen Eifuhrunterlagen. Kündigung des Vertrages wegen höhere Gewalt Im Falle von außergewöhnlicher Zustände (höhere Gewalt), wie z.b. Krieg, Streik oder Vorfälle wie politische Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnung, Naturkatastrophen usw. die bei Vertragabschlussdatum nicht vorhersehbar sind, ist der Jagdreiseveranstalter als auch der Reisende berechtigt, den Reisevertrag vor Reisebeginn zu kündigen.in diesem Fall hat der Kunde die bis zum Kündigungzeitpunkt entfallenen Kosten selbst zu tragen. Werden Jagdtermine auf Grund der ungewöhnlicher Witterungsbedingungen (z.b. Unwetter, Nebel, usw.) vor Ort verschieben, so hat der Kunde die entstehende Mehrkosten (z.b. längerer Aufenthalt) selbst zu tragen. Haftungsbeschränkung Für den Fall dass der Jäger selbst oder ein Familienmitglied gerade vor der Einreise erkrankt, empfehlen wir unseren Kunden für eine Reiserücktrittsversicherung, die Ihnen bis zur 80% der Stornierungskosten abdeckt, zu sorgen. Bitte vergessen Sie nicht, diese Versicherung abzuschliessen!!!!! Die Haftung des Jagdreiseveranstalters für Schäden, andere als Körperschäden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt gem. 651h BGB, soweit ein Schaden des Reisenden von uns oder von uns ausgewählte Reiseträger weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist oder der Jagdreiseveranstalters für einen dem Reisenden entstandenen Schaden, allein wegen eines Verschuldens eines vom Jagdreiseveranstalters ausgewählten Leistungsträgers verantwortlich ist. Darüber hinaus gelten die Haftungsbeschränkungen und den weiteren Inhalt internationaler Übereinkommen oder solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, wenn solche Übereinkommen für Reiseleistungen gelten, die ein vom Jagdreiseveranstalters ausgewählter Leistungsträger für den Reisenden erbringt. Weil die Jagd in freier Wildbahn stattfindet, haftet der Reisejagdveranstalter nicht für den jagdlichen Erfolg oder für die gewünschte Trophäenstärke. Für seinen Schuss ist der Jagdgast selbst verantwortlich. Gibt der Pirschführer den Schuss auf ein Stück Wild frei, darf der Jäger dieses Stück erlegen. Der Reisejagdveranstalter und Jagdveranstalter übernehmen keine Haftung für Jagdunfälle oder weitere Unfälle.Während der Jagd, übernimmt der Jäger die volle Haftung für seine Tätigkeiten und für die Benutzung der Jagdeinrichtungen (Hochstände usw.) im Revier. Hierfür hat der Kunde eine Auslandsjagdhaftpflichtversicherung abzuschließen. Mängelansprücheausschluss und-verjahrung Mängelansprüche müssen vom Kunden innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Jagdreise gegenüber dem Jagdveranstalter geltend gemacht werden. Ansprüche wegen unvertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt am Tag der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise. Im Übrigen gelten hier die gesetzlichen Vorschriften. Begleitpersonen der Reisenden oder sonstige Dritte haben keinen Recht weder auf reisebezogene Ansprüche, noch auf deren Geltendmachung vor dem Gericht.
4 WIRKSAMKEIT Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. Die Vertragpartner verpflichten sich, die unwirksame Vertragsbestimmung mit einer anderen rechtswirksamen Regelung, die der unwirksamen Bestimmung inhaltlich und wirtschaftlich am nächsten kommt, zu ersetzen. GERICHTSSTAND Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Firmensitz von Jagdbüro Dona. Mitnahme von Jagdtrophäen Die EU Veterinärbestimmungen für die Einfuhr von rohen Jagdtrophäen besagen folgendes: Schädel müssen abgekocht und frei von Gewebeteilen sein und mit einem zugelassenen Produkt desinfiziert, getrocknet und einzeln in durchsichtigen Plastiksäcken verpackt sein. Häute müssen gesalzen und getrocknet oder 14 Tage nassgesalzen sein. Die Hufe dürfen an den Häuten bleiben. Jede Haut muss in einem durchsichtigen Plastiksack verpackt sein. Die persönliche Mitnahme der Trophäen empfiehlt sich nur, wenn die genannten Bedingungen eingehalten werden und sofern keine besondere Einführgenehmigung erforderlich ist. Wenn Trophäen gleich nach der Jagd als Gepäck per Flugzeug oder PKW in das Heimatland befördert werden, müssen die oben genannten Bedingungen erfüllt sein. Einfuhr von Jagdtrophäen, Zollbestimmungen Jagdtrophäen müssen bei der Einreise ins Heimatland deklariert werden. Die Trophäenwerte sind in einer Liste aufgeführt, die an den Zollstellen der Grenzübergänge einzusehen ist. Für die Trophäen ist eine Einfuhrumsatzsteür (19 % BRD) des Trophäenwertes zu bezahlen. Waffen und Munitionstransport Waffen müssen beim Einchecken deklariert werden. Waffe und Munition müssen getrennt befördert werden: die Waffe in einem flugtauglichen Gewehrkoffer, die Munition in einer Metallkasten getrennt in einem aufzugebenden Gepäckstück. Manche Fluglinien verlangen, dass das Schloss aus der Waffe genommen und getrennt von der Waffe aber nicht im Handgepäck transportiert wird.für Mitnahme von Jagdwaffen in EU-Länder ist der Europäische Feürwaffenpass erforderlich. IRRTÜMER, DRUCKFEHLER UND PREISÄNDERUNGEN SIND VORBEHALTEN
5 Wichtige Informationen Ein- Ausreise und Waffeneinfuhr: Für die Einreise in Rumänien brauchen Sie einen gültigen Reisepass bzw. Personalausweis mit mindestens sechs Monaten Gültigkeit. Die Ü-Mitgliedstaatsangehörigen benötigen keine Visum. Um in Rumänien zu jagen, sollen diese Mitglieder eines Jagdvereines sein, eine Jagdlizenz im Ursprungsland und eine Auslandskrankenversicherung gegen Jagdunfälle besitzen (, Bitte überprüfen dass der Versicherungsschutz Ihrer eigenen Krankenversicherung auch in Rumänien besteht -!) Für die Mitnahme Ihrer Waffe benötigen Sie den Europäischen Feürwaffenpass und den gelösten Jagdschein. Die Teilnahme zu einer Jagd in Rumänien ist nur auf Grund einer vom Jagdveranstalter ausgestellten Einladung, die Sie durch unsere Firma bekommen, bedingt. Die Jagd ist in Rumänien nur mit Jagdfeuerwaffen erlaubt. Kurzwaffen sind verboten. Die Teilnehmer zu einer Jagd in Rumänien dürfen höchstens 2 Jagdwaffen und 50 Kugelpatronen oder 100 Schrotpatronen für jede dieser Waffen einführen. Vorzüglich soll jeder Jäger seine persönliche Waffe mitnehmen. Notwendige Unterlagen zur Ausstellung der Jagdeinladung : Farbkopien von nachfolgen Unterlagen: -Reisepass/ Personalausweis - Jagdschein, Waffenschein, Auslandskrankenversicherung - Typ der im Waffenschein eingetragenen Waffen, die zur Jagd mitgebracht werden: Marke, Serienummer, Kaliber; - Kaliber darf nicht unter 6 mm sein; die Jagd mit mehr als 3 Patronen in Jagdwaffenmagazin ist verboten; - Eintrittdatum in Rumänien und Zollstelle (z.b. Flughafen Otopeni-Henri Coanda) - Ausreisedatum (aus Rumänien); - Grenzübergangstelle (Eintritt, Ausreise mit eigener PKW); - Zeitraum und gewünschte Wildarten zur Jagd; - Gesundheitsnachweis und Reisepass des Hundes. Der Jagdhund darf nach Rumänien nur mit Veterinärzeugniss (nicht älter als 10 Tage vor Einreise) mitgebracht werden und soll über eine gültige (mindestens 1 Monat und spätestens 12 Monate vor Einreise) Tollwutimpfung verfügen. Weitere Angaben bezüglich der Jäger, die nicht Eu-Mitgliedstaatsangehörige sind, finden Sie unter:
6 Mindestwert ab dem die Trophäe vom Jagdveranstalter für die Nationalsammlung behalten wird. Die Trophäe wird auf Name der Jäger registriert und das bezahlt nur 10 % deren Wert: Trophä C.I.C. Punkte Rothirsch 250 Damhirsch 200 Rehbock 190 Gamswild 130 Bär ( Fell ) 580 Bär (Schädel ) 65 Wildschwein 140 Wolf(Schädel) Wolf(Fell) Luchs(Fell) 170 Luchs(Schädel ) Wildkatze (Fell) Wildkatze (Schädel ) Schakal (Fell) Schakal (Schädel ) Fuchs(Schadel) 30 Dachs (Schadel) 25 Marderhund (Schadel) 25
7 Absender Antwort An das Jagdbüro Dona Verbindliche Anmeldung Bitte per senden Name Vorname Straße PLZ Ort Fest netz Tel mobil Fax Geburtsdatum Hiermit melde ich mich verbindlich zur Jagd an (Preisaufstellung: lt. Angebot) Bitte Gewünschtes ankreuzen! Unterkunft EZ DZ Abschuss Anreise Abreise Flugreise ja nein von nach-bukarest PKW-Fahrt ja nein Zutreffendes bzw. Gewünschtes bitte ankreuzen - Nichtzutreffendes bitte streichen Ich bestätige, dass ich eine gültige Reiserücktrittskostenversicherung besitze Ich möchte KEINE Reiserücktrittskostenversicherung. Ich habe die Stornierungsbedingungen gelesen und möchte das Risiko selber tragen. Das Angebot und die aktuelle Preisliste liegen mir vor. (das Angebot finden Sie unter Ich habe einen gültigen Jagdschein. Ich bestätige, dass ich eine gültige Auslandjagdhaftpflicht besitze. Die nachstehenden Anmeldegebühren überweise ich in den nächsten Tagen: - Bearbeitungsgebühr: 150Euro - 25% des Wertes der bestellten Dienstleistungen. Mit meiner Unterschrift erkenne ich die zur Reisezeit gültigen Geschäftsbedingungen und Preise vom Jagdbüro Dona an. Ort, Datum Unterschrift
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