Vermittlungsvertrag zum Online-Buchungssystem Die Tourismuszentrale der Hansestadt Stralsund Alter Markt Stralsund (im Folgenden TZ genannt)
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- Michael Holzmann
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1 Vermittlungsvertrag zum Online-Buchungssystem (im Folgenden TZ genannt) (im Weiteren Leistungsträger genannt) folgenden Vertrag ab: Der Leistungsträger stellt der TZ Unterkünfte zur Vermittlung zur Verfügung. TZ erbringt mit ihrer Tätigkeit keine eigenen Leistungen, sondern vermittelt diese im Namen und auf Rechnung des Leistungsträgers. Der Beherbergungs-/nstleistungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Leistungsträger und dem Gast zustande. Für die Vermittlungstätigkeit erhält die TZ eine Vermittlungsprovision in Höhe von 12% des Brutto- Buchungspreises. TZ ist Vertragspartner des Online-Buchungssystems der Firma WILD-EAST Marketing GmbH, Ringstraße 18a, Bergen. Deshalb können die Unterkünfte des Leistungsträgers von allen an das System angeschlossenen Buchungsstellen vermittelt werden. 1. Vermittlungsbedingungen aktuell gültigen Vermittlungsbedingungen wurden zur Kenntnis genommen und mit Unterzeichnung ausdrücklich anerkannt. Sie sind dieser Vereinbarung als untrennbarer Bestandteil beigefügt. 2. Klassifizierung bzw. Prüfung der Objekte Voraussetzung für den Vertragsabschluss und die Vermittlung von Ferienwohnungen, -häusern und Ferienzimmern über das Online-Buchungssystem ist entweder eine gültige Klassifizierung nach den Kriterien des Deutschen Tourismusverbandes oder eine Prüfung des Objektes durch Mitarbeiter der TZ. Sowohl die Prüfung als auch die Klassifizierung muss alle drei Jahre erneuert werden. (Zutreffendes bitte ankreuzen) Klassifizierung (Kosten: 81,00 Euro, jedes weitere Objekt 65,00 Euro) Prüfung (Kosten: 50,00 Euro, jedes weitere Objekt 35,00 Euro) 3. Angaben zur Stammdatenerfassung und zu Kontingenten Angaben, die zur Erfassung der Angebote bei der TZ dienen, Erhebungsbögen (inkl. Fotos) und Kontingentfreigaben, sind Bestandteil des Vertrages. 4. Pflege der Freischaltungen durch den Leistungsträger Für den Fall, dass die Datenpflege durch den Leistungsträger erfolgt, ist die zwischen TZ und Leistungsträger geschlossene Zusatzvereinbarung Bestandteil dieses Vermittlungsvertrages. 5. Vertragsdauer Der Vertrag gilt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch für jeweils ein weiteres Jahr, falls keine Kündigung bis einen Monat vor Vertragsende für das Folgejahr erfolgt.
2 Vermittlungsvertrag zum Online-Buchungssystem (im Folgenden TZ genannt) (im Weiteren Leistungsträger genannt) folgenden Vertrag ab: Der Leistungsträger stellt der TZ Unterkünfte zur Vermittlung zur Verfügung. TZ erbringt mit ihrer Tätigkeit keine eigenen Leistungen, sondern vermittelt diese im Namen und auf Rechnung des Leistungsträgers. Der Beherbergungs-/nstleistungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Leistungsträger und dem Gast zustande. Für die Vermittlungstätigkeit erhält die TZ eine Vermittlungsprovision in Höhe von 12% des Brutto- Buchungspreises. TZ ist Vertragspartner des Online-Buchungssystems der Firma WILD-EAST Marketing GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 24, Sassnitz. Deshalb können die Unterkünfte des Leistungsträgers von allen an das System angeschlossenen Buchungsstellen vermittelt werden. 1. Vermittlungsbedingungen aktuell gültigen Vermittlungsbedingungen wurden zur Kenntnis genommen und mit Unterzeichnung ausdrücklich anerkannt. Sie sind dieser Vereinbarung als untrennbarer Bestandteil beigefügt. 2. Klassifizierung bzw. Prüfung der Objekte Voraussetzung für den Vertragsabschluss und die Vermittlung von Ferienwohnungen, -häusern und Ferienzimmern über das Online-Buchungssystem ist entweder eine gültige Klassifizierung nach den Kriterien des Deutschen Tourismusverbandes oder eine Prüfung des Objektes durch Mitarbeiter der TZ. Sowohl die Prüfung als auch die Klassifizierung muss alle drei Jahre erneuert werden. (Zutreffendes bitte ankreuzen) Klassifizierung (Kosten: 81,00 Euro, jedes weitere Objekt 65,00 Euro) Prüfung (Kosten: 50,00 Euro, jedes weitere Objekt 35,00 Euro) 3. Angaben zur Stammdatenerfassung und zu Kontingenten Angaben, die zur Erfassung der Angebote bei der TZ dienen, Erhebungsbögen (inkl. Fotos) und Kontingentfreigaben, sind Bestandteil des Vertrages. 4. Pflege der Freischaltungen durch den Leistungsträger Für den Fall, dass die Datenpflege durch den Leistungsträger erfolgt, ist die zwischen TZ und Leistungsträger geschlossene Zusatzvereinbarung Bestandteil dieses Vermittlungsvertrages. 5. Vertragsdauer Der Vertrag gilt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch für jeweils ein weiteres Jahr, falls keine Kündigung bis einen Monat vor Vertragsende für das Folgejahr erfolgt.
3 Vermittlungsbedingungen Stand Allgemeines se Vermittlungsbedingungen sind die Grundlage des gesondert abgeschlossenen Vermittlungsvertrages zwischen der TZ und dem Leistungsträger. Der Leistungsträger beauftragt die TZ mit der Vermittlung von Beherbergungsleistungen. 2. Kontingente Der Leistungsträger stellt der TZ zur Vermittlung feste Kontingente zu nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung: a) Das Kontingent steht zur alleinigen Verfügung der TZ und darf keinen weiteren Vermittlern zur Einstellung in das o. g. Online-Buchungssystem angeboten werden. b) Sowohl die TZ als auch alle anderen am System angeschlossenen Vermittler haben das Recht, ohne Rückfrage beim Leistungsträger Buchungen vorzunehmen, die verbindlich sind. c) Eigenbelegung des Kontingentes durch den Leistungsträger ist grundsätzlich möglich, jedoch nur dann, wenn im System für diesen Zeitraum noch keine Buchungen vorliegen. Somit ergibt sich die Pflicht zur Rückversicherung bei der TZ ob die Eigenbelegung in dem vom Gast angefragten Zeitraum möglich ist. Erfolgt diese Rückversicherung nicht und im Ergebnis der Eigenbelegung kommt es zu einer Doppelbelegung, so ist der Vermieter für den Ersatz des entstehenden Schadens in voller Höhe verpflichtet. d) Eigenbelegungen haben immer schriftlich per Fax oder per zu erfolgen. Bitte orientieren Sie sich an dem beigelegten Vordruck (Anlage 3).Telefonische Eigenbelegungen sind ungültig. Eingabe der Eigenbelegungen durch die TZ erfolgt zu deren festgelegten Öffnungszeiten. e) Zusätzliche Buchungen über das Kontingent hinaus bedürfen der vorherigen Absprache mit dem Vermieter. 3. Stammdaten a) TZ übernimmt die im Erhebungsbogen (Anlage 1) aufgeführten Daten des Leistungsträgers in das genutzte Buchungssystem. se Angaben sind Grundlage für die Vermittlung von Unterkünften. b) TZ verpflichtet sich laut Datenschutzgesetz, die im Online-Buchungssystem befindlichen Daten streng vertraulich zu behandeln. Nutzung für eigene Zwecke, die öffentliche Bekanntmachung und Weitergabe an Dritte sind ausgeschlossen. c) Der Leistungsträger verpflichtet sich die TZ zu unterrichten, falls nach Vertragsabschluss unvorhergesehene Umstände bzw. unvorhergesehene Veränderungen an den angegebenen Stammdaten auftreten, die geeignet sind, die Nutzbarkeit der Einrichtung in nicht unerheblichem Maß einzuschränken. Sind die Beeinträchtigungen nicht vom Leistungsträger zu vertreten, verpflichten sich beide Parteien dieses Vertrages, gemeinsam nach Möglichkeiten zu suchen, um nachteilige Folgen für den Gast zu vermeiden. Sollten hieraus Ansprüche gegen die TZ geltend gemacht und anerkannt werden, verpflichtet sich der Leistungsträger, die TZ von allen daraus resultierenden Verpflichtungen frei zu stellen. 4. Stammdatenpflege a) Preisänderungen für das Folgejahr sind bis zum des laufenden Jahres der TZ bekannt zu geben. Liegen die Preise bis zu diesem Zeitpunkt nicht vor, gelten die Preise des laufenden Jahres. Individuelle Vereinbarungen können jederzeit getroffen werden (Last Minute-Preise, Aktionspreise). b) Aktualisierungen in den Stammdaten hat der Leistungsträger der TZ unverzüglich schriftlich mitzuteilen. c) Vermieter, die sich für die Selbstpflege ihrer Freischaltungen und Preise entscheiden, schließen mit der TZ eine Zusatzvereinbarung ab (Anlage 2). 5. Preise a) für die einzelnen Leistungen ausgewiesenen Preise sind Brutto-Endpreise. b) im System hinterlegten Preise enthalten eine Vermittlungsprovision in Höhe von 12% Brutto, die nach erfolgreicher Buchung an die TZ zu entrichten ist. Bemessungsgrundlage für die Provisionshöhe ist der gebuchte Brutto-Endpreis.
4 c) Für jede Buchung fällt für den Gast ein Buchungsentgelt von 5,00 EURO an, das im Buchungsendpreis enthalten ist. ses Buchungsentgelt wird bei der Provisionsabrechnung separat aufgeführt. c) Angebotspreise dürfen in keinem Fall höher sein als diejenigen, die der Leistungsträger vom Direktkunden für dieselben Leistungen abverlangt und nicht höher als im aktuellen Gastgeberverzeichnis. Leistungsträger wird den durch die TZ vermittelten Gästen dieselben Leistungen und Ermäßigungen einräumen TZ haftet nicht für die Richtigkeit der Angaben. 6. Buchungen und Optionen a) Bei Buchungen des Kontingentes durch die TZ, durch einen Drittvermittler oder durch den Gast selbst kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen Leistungsträger und Gast zustande. Grundlage des Vertragsabschlusses zwischen dem Leistungsträger und dem Gast sind 535 ff BGB. b) Der Gast erhält nach erfolgter Buchung die Buchungsbestätigung per vom Buchungssystem. c) Der Leistungsträger erhält bei Buchung umgehend eine entsprechende Buchungsmitteilung per Fax und/ oder . Zusätzliche Buchungsmitteilungen per SMS sind gegen Entgelt möglich. d) Der Leistungsträger ist verpflichtet, bei etwaigen Unstimmigkeiten hinsichtlich vorliegender Buchungen Kontakt zum Gast aufzunehmen. 7. Stornierungen a) Stornierung einer verbindlichen Buchung durch den Gast ist grundsätzlich unter Anerkennung der damit verbundenen Stornierungsentgelte möglich. TZ empfiehlt dem Leistungsträger die Verwendung folgender pauschalierter Entgeltsätze und informiert den Gast darüber in den im System hinterlegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises danach 80 % des Reisepreises. b) Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der TZ oder beim Leistungsträger. c) Jeder Vertragspartner ist verpflichtet, die Gegenseite unverzüglich über die Stornierung einer verbindlichen Buchung in Schriftform zu informieren. d) Das Inkasso der Stornierungsgebühren obliegt dem Leistungsträger. 8. Zahlungsabwicklung a) Der auf der Buchungsbestätigung bzw. Buchungsmitteilung ausgewiesene Endpreis ist vom Gast in voller Höhe an den Leistungsträger zu entrichten. (Auf der Reservierungsbestätigung erfolgt ein entsprechender Hinweis an den Gast.) b) vom Leistungsträger an die TZ zu zahlende Provision für vermittelte Buchungen wird dem Leistungsträger am Monatsende von der TZ in Rechnung gestellt. Provision wird nach Abreise des Gastes fällig. c) Bei Nichtanreise des Gastes ist der Leistungsträger verpflichtet, die TZ über die Nichtanreise in Schriftform spätestens am Folgetag der geplanten Anreise zu informieren. Erfolgt keine fristgemäße Mitteilung an die TZ, ist die Provision für diese geplante aber nicht erfolgte Buchung in voller Höhe zu entrichten. 9. Qualitätssicherung a) Der Leistungsträger hat für die Richtigkeit der von ihm gegebenen Informationen (insbesondere Haus- und Leistungsbeschreibung, Preisangaben) und der zur Verfügung gestellten Kontingente einzustehen. b) Der Leistungsträger ist verpflichtet, die TZ unverzüglich über eventuelle Änderungen und Einschränkungen des Betriebes zu informieren. Gleiches gilt hinsichtlich der Veränderungen in der näheren Umgebung des Betriebes, von denen Auswirkungen auf einen ungestörten Aufenthalt der Gäste ausgehen könnten. 10. Haftung a) TZ haftet gegenüber dem Leistungsträger nur, soweit der Schaden von ihr oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. TZ haftet nur für die Tätigkeit als Nutzer des Buchungssystems. Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Im Falle von Übermittlungsstörungen im Kommunikationsnetz sowie Störungen, resultierend aus höherer Gewalt oder Streiks und aus finanziellen Schäden, kann die TZ nicht haftbar gemacht werden. Für Fehler dritter Buchungsstellen hat die TZ nicht einzustehen, sofern diese keine Erfüllungsgehilfen der TZ sind.
5 b) Der Leistungsträger haftet der TZ gegenüber für schuldhaft herbeigeführte Schäden. Er stellt die TZ von allen eventuellen Ansprüchen frei, die von vermittelten Gästen infolge mangelhafter Leistungserbringung oder einer sonstigen Pflichtverletzung ihm gegenüber geltend gemacht werden sollten. 11. Schlussbestimmungen a) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung unberührt. Parteien verpflichten sich für diesen Fall eine rechtlich wirksame, dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommende Regelung zu vereinbaren. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke. b) Mündliche Nebenabredungen sind nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. s gilt auch für die Vereinbarung über die Abänderung der Schriftform. c) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich der Sitz der TZ Stralsund.
6 Zusatzvereinbarung zur Pflege der Freischaltungen (im folgenden TZ genannt) (im weiteren Leistungsträger genannt) folgende Vereinbarung ab: 1. Der Leistungsträger verpflichtet sich nach Eingabe der Stammdaten durch die TZ seine Freischaltungen ausschließlich selbst zu pflegen. 2. Er erhält von der TZ einen passwortgeschützten Zugang. Der Leistungsträger hat übermittelte Passwörter geheim zu halten und ist bei Verdacht des Missbrauchs durch nichtberechtigte Dritte verpflichtet, die TZ von diesem Verdacht in Kenntnis zu setzen. Ebenso setzt die TZ bei Verdacht des Missbrauchs der Passwörter den Nutzer in Kenntnis. 3. Schadensersatzansprüche, die aus Doppelbelegungen resultieren, hat der Leistungsträger ausschließlich alleine zu vertreten. 4. Alle im Vermittlungsvertrag aufgeführten Vermittlungsbedingungen sind uneingeschränkt gültig. 5. Kündigung dieser Vereinbarung muss schriftlich erfolgen.
7 Zusatzvereinbarung zur Pflege der Freischaltungen (im folgenden TZ genannt) (im weiteren Leistungsträger genannt) folgende Vereinbarung ab: 1. Der Leistungsträger verpflichtet sich nach Eingabe der Stammdaten durch die TZ seine Freischaltungen ausschließlich selbst zu pflegen. 2. Er erhält von der TZ einen passwortgeschützten Zugang. Der Leistungsträger hat übermittelte Passwörter geheim zu halten und ist bei Verdacht des Missbrauchs durch nichtberechtigte Dritte verpflichtet, die TZ von diesem Verdacht in Kenntnis zu setzen. Ebenso setzt die TZ bei Verdacht des Missbrauchs der Passwörter den Nutzer in Kenntnis. 3. Schadensersatzansprüche, die aus Doppelbelegungen resultieren, hat der Leistungsträger ausschließlich alleine zu vertreten. 4. Alle im Vermittlungsvertrag aufgeführten Vermittlungsbedingungen sind uneingeschränkt gültig. 5. Kündigung dieser Vereinbarung muss schriftlich erfolgen.
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