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Transkript:

AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG Gruppe Gesundheit und Soziales - Abteilung Umwelthygiene 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1 Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 3109 Abteilung Umwelt- und Energierecht Beilagen GS2-UG-479/008-2016 Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben) E-Mail: post.gs2@noel.gv.at Fax: 02742/9005-12875 Internet: http://www.noe.gv.at Bürgerservice-Telefon 02742/9005-9005 DVR: 0059986 (0 27 42) 9005 - Bezug BearbeiterIn Durchwahl Datum RU4-U-796/041-2016 Dr. Manfred Radlherr 12884 11. April 2016 Betrifft Südwind Windparkanlagen GmbH, Stellungnahme zum Gutachten Maier Sehr geehrte Damen und Herren! Mit Schreiben vom 1.4.2016 übermittelt die Behörde eine ärztliche Stellungnahme des Univ. Prof. Dr. med. Manfred Maier zum ggst. Vorhaben mit dem Ersuchen um Stellungnahme, ob I. Das vorgelegte Gutachten auf die Stellungnahme des Unterfertigers Auswirkungen hat? II. Kann aufgrund des vorgelegten Gutachtens mit Gesundheitsgefährdungen durch Infraschall, bzw. mit Gefahren durch den Infraschall aufgrund des derzeitigen Standes der Wissenschaft gerechnet werden? III. Ersuchen um schriftliche Stellungnahme zum Gutachten binnen angeführter Frist. Umwelthygienische Stellungnahme: Im folgenden werden Aussagen des og. Dr. Maier zitiert und dazu Stellung genommen. 1. Eine medizinische Beurteilung erfolgt überhaupt nicht. Dies kann nicht nachvollzogen werden, liegen doch einerseits Gutachten und andererseits die fachliche Auseinandersetzung mit den eingelangten Stellungnahmen/ Einwendungen

- 2 - des Unterfertigers vor, die Ausführungen eines medizinischen ASV darstellen, vor. Es erfolgte also offenbar keine Auseinandersetzung des Dr. Maier mit den medizinischen Ausführungen des Unterfertigers zum og. Vorhaben. 2. Insbesondere werden folgende Aspekte nicht berücksichtigt: a) Kumulative Effekte durch mehrere WKA im geplanten Windpark b) Hörbarer niederfrequenter Schall c) Nicht hörbarer niederfrequenter Schall (Infraschall) d) Schallimmission permanent über Jahre, auch Nachts (Langzeiteffekte) e) Bedeutung der Schallimmission für Kinder, ältere Personen oder Schwangere Zu 2a: Kumulative Effekte wurden sowohl für den klassischen Hörschall als auch für den Infraschallbereich betrachtet, und zwar nicht nur für die WKA des gegenständlichen WP, sondern auch für die bestehenden, bewilligten oder geplanten WP der Umgebung. Die kumulativen Effekte wurden vom lärmtechnischen SV berechnet, diese Immissionsprognose wurde anschließend einer medizinischen Bewertung unterzogen. Siehe hierzu die entsprechenden Gutachten und Stellungnahmen der SV. Zu 2b und c: Es wurden nicht nur Immissionsprognosen des klassischen menschlichen Hörbereiches erstellt, sondern auch des tieffrequenten/ Infraschallbereiches (s. lärmtechnische Ausführungen) und diese einer medizinischen Bewertung unterzogen (s.d.) 2d: Natürlich gilt die medizinische Bewertung insbesondere für Langzeiteinwirkungen, dies ist in den Ausführungen auch dargestellt. Die Immissionsprognose des lärmtechnischen SV und daran anschließend des medizinischen ASV bezieht sich insbesondere auf den Nachtzeitraum als besonders schützenswerten Zeitraum. Details siehe Gutachten Zu 2e: Hierzu wird auf die Ausführungen der Behörde ( Schutzgut gemäß GewO ), abgegeben im Zuge der Verhandlung verwiesen.

- 3-3) Gesundheitliche Auswirkungen für den Menschen K. die in der medizinischwissenschaftlichen Literatur auch als Windturbinen-Syndrom bezeichnet werdenk. Zu 3: Im März 2006 kontaktierte Fr. Dr. Nina Pierpont Menschen, die in der Nähe von WEA leben und ihre gesundheitlichen Beschwerden auf diese zurückführen. Sie befragte 23 Personen telefonisch und erhielt von ihnen Informationen von weiteren 15 Personen. Darauf basierend schuf sie ein neues Krankheitsbild und nannte es Windturbinen- Syndrom. Sie beschreibt es mit 12 Hauptsymptomen, die zum Teil von Dr. Maier zitiert wurden. Fr. Dr. Pierpont veröffentlichte ihre Ergebnisse 2009 in einem knapp 300-seitigen Buch mit dem Titel Wind Turbine Syndrom A Report on a Natural Experiment, dessen Inhalte mittlerweile weit verbreitet sind und auszugsweise auch im Internet auffindbar sind. Bei näherer Betrachtung zeigt sich, dass die Studie lediglich auf der Grundlage von 23 Telefonaten ohne begleitende medizinische Untersuchungen oder akustische Messungen durchgeführt wurde. Es handelt sich daher um eine medizinische Fallbeschreibung, die keinen Rückschluss auf ursächliche Zusammenhänge zwischen WEA und den beschriebenen Symptomen auf Bevölkerungsebene zulässt. Diese Fallbeschreibung wurde bisher nicht in Fachmedien publiziert und ist in der Fachwelt nicht anerkannt. Sie bietet jedoch Anhaltspunkte für weitere Untersuchungen an großen Stichproben. 4) Stand der medizinischen Wissenschaft a) K.Die schallempfindlichen Sinneszellen im Innenohr werden auch durch Infraschall gereizt und übertragen diesen Reiz an das GehirnK. b) Kmit der üblicherweise verwendeten Messung von Schall (A-Bewertung) keine Aussagen zum Infraschall gemacht werden können.. c) K.Infraschall von Windkraftanlagen kann mit hoher Sicherheit gesundheitliche Störwirkungen habenk(bezugnehmend auf Jeffrey, Krogh, Horner (2014) Industrial wind turbines and adverse health effects, Can J Rural Med 2014) zu 4a: Es ist unstrittig, dass ab gewissen Pegeln auch Infraschall über die Sinneszellen im Innenohr einen Reiz an das Gehirn übertragen, und auch wahrgenommen werden können. Dies wurde in der fachlichen Auseinandersetzung mit den eingelangten Einwendungen ausführlich dargelegt, daher wird auf diese Ausführungen verwiesen.

- 4 - Zu 4b: Auch dieser Umstand ist bekannt, daher wurden die Pegel für den tieffrequenten Bereich in der Immissionsprognose vom lärmtechnischen SV in db(g) ausgewiesen und naturgemäß auch diese G-Bewertung der medizinischen Betrachtung zugrunde gelegt. Zu 4c: In der angeführten Untersuchung ist unter Results folgendes ausgeführt: Industrial wind turbines produce sound that is perceived to be more annoying than other sources of soundk.. Das Ergebnis ist also, dass Geräusche aus dem Betrieb von WKA belästigender sein könne als andere Arten von Lärm (Straße, Schiene,K) Dieser Umstand ist bekannt und wurde im Gutachten berücksichtigt und dargelegt, wobei auf Studien von Pedersen referenziert wurde, diese wurden auch in der Literaturliste von Jeffrey et al angeführt. Das angeführte Zitat kann so nicht nachvollzogen werden, im englischen Original ist der Wortlaut der folgende: Inaudible low-frequency noise and infrasound from IWTs cannot be ruled out as plausible causes of health effects, was eher zu übersetzen wäre mit kann nicht ausgeschlossen werden, aber keinesfalls als mit hoher Sicherheit. Dies ist bei entsprechend hohen Pegeln und geringen Abständen durchaus denkbar, was von den Autoren in anderen Untersuchungen postuliert wird. So hat eine andere Untersuchung der og. Autoren mit dem Titel Adverse health effects of industrial wind turbines (Can Fam Physician 2013, 59(5): 473-475) die folgende Conclusion : Industrial wind turbines can harm human health if sited too close to residents. Harm can be avoided if IWTs are situated at an appropriate distance from humansk... Es ist naturgemäß so, dass dauernder Lärm belästigend wirken kann und diese Belästigungswirkung als Stressor auch gesundheitliche Auswirkungen haben kann. Dies wurde auch im Gutachten ausführlich dargelegt, wobei die Beurteilung der Immission erfolgte, und nicht des Abstandes. Details siehe Gutachten. Zusammenfassend kann daher, aufgrund der Ausführungen des Univ. Prof. Dr. Maier in der ärztlichen Stellungnahme vom 23.3.2016, nur angenommen werden, dass seine Expertise in Unkenntnis des umwelthygienischen Gutachten (vom 30.11.2015) bzw. der fachlichen Auseinandersetzung mit den eingelangten Stellungnahmen/ Einwendungen (vom 16.12.2015) verfasst wurde. Wie ausführlich dargelegt, wurden viele der von Dr. Maier angeführten Bedenken schon in diesen Schriftstücken behandelt und beurteilt. Grundlegend neue Erkenntnisse, die eine Überarbeitung der umwelthygienischen Beurteilung nach sich ziehen könnten, lassen sich dieser Expertise nicht entnehmen. Zu den Vorlagefragen:

- 5 - Zu I: Nein Zu II: Aus dem vorgelegten Gutachten lassen sich keine Gesundheitsgefährdungen der nächstgelegenen Wohnnachbarschaft durch Infraschall, ausgehend vom gegenständlichen Vorhaben, ableiten. Basierend auf der vorgelegten lärmtechnischen Immissionsprognose zu Infraschall und dem derzeit als gesichert anzusehenden Kenntnisstand der medizinischen Wissenschaft bleibt die umwelthygienische Bewertung hierzu vollinhaltlich aufrecht. (Der vollständigen Beantwortung schuldend, muss darauf hingewiesen werden, dass Beeinträchtigungen der Gesundheit ab gewissen Pegelwerten auch nach derzeitigem Stand der Wissenschaft etwa in der Arbeitsmedizin durchaus möglich und bekannt sind. Allerdings werden derartige Schallpegel durch das gegenständliche Vorhaben im Bereich der betrachteten Immissionspunkte nicht erreicht.) Mit freundlichen Grüßen Dr. R a d l h e r r Dieses Schriftstück wurde amtssigniert. Hinweise finden Sie unter: www.noe.gv.at/amtssignatur