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Transkript:

Die 65-Karten Frankfurt Ab 65 Jahren sparen 2019 Extragünstig die ganze Stadt erobern www.rmv-frankfurt.de

Die 65-Karten Frankfurt Extra günstig mit Bus- und Bahn unterwegs Günstige Monats- und Jahreskarten für alle Seniorinnen und Senioren in Frankfurt Mit den 65-Karten Frankfurt profitieren alle ab 65 Jahren von unseren günstigen Monats- und Jahres-Angeboten für das Stadtgebiet Frankfurt (Tarifgebiet 5000 inklusive Flughafen). Die Karten gibt es als: 65-Monatskarte Frankfurt zum Preis von 56 Euro pro Monat: erhältlich an Ihrer Vertriebsstelle oder am Automaten, wenn Ihre Berechtigung auf der Chipkarte hinterlegt ist. 65-Jahreskarte Frankfurt zum Preis von 46,65 Euro pro Monat im Abonnement (12 Abbuchung = 559,80 Euro pro Jahr) oder 548,60 Euro pro Jahr bei Einmalzahlung sowie bei vereinbarter jährlicher Abbuchung. Informieren Sie sich rund um die 65-Karten Frankfurt: Wer darf die Karten nutzen? S. 4-5 Zu welchen Uhrzeiten sind die Karten gültig? S. 6-7 Auf welchen Strecken gelten die Karten? S. 8-9 Kosten und Zahlungsweisen, S. 10-11 Chipkarte und eticket, S. 12-13 So bestellen Sie die 65-Karten Frankfurt, S. 14-15 Was Sie sonst noch wissen sollten, S. 16-19 Besondere Bedingungen, S. 20-27 Datenschutz, S. 28-29 Das eticket RheinMain - die Mobilitätskarte, S. 30-31 Damit nutzen Sie alle Verkehrsmittel im Frankfurter Stadtgebiet für nur 1,50 Euro am Tag* extragünstig. Bestellscheine für Abonnements müssen der VGF bis zum 10. des Vormonats vorliegen. Monats- und Jahreskarten per Einmalzahlung sind an Ihrer Vertriebsstelle mit eticket-logo oder am Automaten erhältlich. Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen der im Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen. * 65-Jahreskarte Frankfurt mit Einmalzahlung oder -abbuchung. 2 3

Wer darf die Karte nutzen? Dieses günstige Angebot gilt für alle Menschen, die ihren 65. Geburtstag gefeiert haben oder ihren 65. Geburtstag demnächst feiern. Denn der frühstmögliche Gültigkeitsbeginn dieses Tickets ist der erste Tag des Monats, in dem Sie 65 werden. Ein Beispiel: Wenn Sie am 23. August 2019 Ihren Jubeltag haben, können Sie das Ticket frühestens ab dem 1. August 2019 nutzen. Der Nachweis Sie können die 65-Karten Frankfurt an den umseitig genannten Vertriebsstellen beantragen. Bitte bringen Sie für den Altersnachweis einen Lichtbildausweis zur Beantragung mit. Im Abo ist die Karte auch unter www.meine.vgf-ffm. de erhältlich. Sie müssen Alter und Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Zum Beispiel in dem Sie ein Foto von Ihrem Personalausweis hochladen (Spezifikationen beachten). Die Bestellscheine stehen unter www.rmv-frankfurt.de zum Download bereit. 4 5

Zu welchen Uhrzeiten sind die Karten gültig? Ausschlafen garantiert! Bitte beachten Sie: Dieses günstige Spezialangebot für Frankfurt ist ausschließlich für das Stadtgebiet Frankfurt (inkl. Flughafen) gültig. Es gilt immer nur für Sie und ist damit nicht auf andere Personen übertragbar. Außerdem dürfen Sie mit diesen Karten keine weiteren Personen (Ausnahme Kinder unter 6 Jahren) mitnehmen. Mit den 65-Karten Frankfurt können Sie mit gutem Gewissen ausschlafen und den Morgen zu Hause genießen! Das lohnt sich, denn die 65-Karten gelten von 9.00 Uhr bis Betriebsschluss um 5.00 Uhr des nächsten Tages. Am Wochenende oder an den Feiertagen machen wir eine Ausnahme. Hier gilt auch mit den 65-Karten Frankfurt: keine zeitliche Einschränkung für Ihre Fahrten. Zum Ausflug oder zum Familienbesuch kann s also schon früh morgens losgehen. Für alle Frühaufsteher, die immer gleich los müssen, gibt es die 65-plus-Karten. 6 7

Auf welchen Strecken gelten die Karten? Eine Karte für das gesamte Stadtgebiet inklusive Flughafen Mit den 65-Karten Frankfurt können Sie die Mainmetropole neu entdecken, denn sie gelten für alle Nahverkehrsmittel des RMV im Tarifgebiet 5000 inklusive Flughafen (5090). Sie dürfen also Busse, S-Bahnen, Straßenbahnen, U-Bahnen und Regionalzüge im Frankfurter Stadtgebiet mit dieser Karte nutzen genauso wie den Nachtverkehr und die Schnellbuslinien. Besonderheiten Besonderheiten der 65-Karten Frankfurt im Vergleich zu den 65-plus Karten: Gültig montags bis freitags erst ab 9.00 Uhr morgens Keine Mitnahmeregelung Gültig im Stadtgebiet Frankfurt: Tarifgebiet 5000 inkl. Flughafen 1. Klasse nicht enthalten. Die 1. Klasse kann nur mit Einzel- oder Zeitkarten zuschlag genutzt werden Auch am Wochenende nur in Frankfurt gültig - keine Gültikeit im ganzen RMV-Gebiet. 8 9

Die Kosten und Zahlungsweisen Monat für Monat oder einmal im Jahr Die günstigen 65-Karten Frankfurt können Sie Monat für Monat kaufen oder direkt als günstigere Jahreskarte erwerben auf Wunsch auch im praktischen Abo. Sie haben die Wahl zwischen vier Varianten: Die Monatskarte mit Einmalzahlung für 56 Euro: Sie kaufen eine Karte für einen Monat und bezahlen bar, per EC- oder Kredit-Karte (mit PIN). Die Jahreskarte im Abo mit monatsweiser Abbuchung in Höhe von 46,65 Euro: Sie abonnieren die Jahreskarte für insgesamt 559,80 Euro im Jahr. Die Jahreskarte im Abo mit einmaliger Abbuchung im Jahr für 548,60 Euro: Sie abonnieren die Jahreskarte, der Betrag wird einmal im Jahr im Voraus abgebucht. Die Jahreskarte mit Einmalzahlung für 548,60 Euro: Sie kaufen eine Karte für ein Jahr und bezahlen bar, per EC- oder Kredit-Karte (mit PIN). Die 65-Karte Frankfurt im Abo bequemer geht s nicht Die JahresAbos gelten immer ab dem 1. Tag eines beliebigen Monats im Jahr und verlängern sich automatisch. Sollten Sie die Karte nicht mehr benötigen, können Sie spätestens bis zum 10. des gewünschten letzten Gültigkeitsmonats kündigen. Die Karte endet dann mit Ablauf dieses Monats. Nur wenn Sie im ersten Abo-Jahr kündigen und auch nicht auf ein anderes Abo-Produkt wie z.b. Jobticket, Firmenticket oder ein anderes 65-Plus-Abo umsteigen, verlieren Sie den Preisvorteil (12 für 10) und müssen die Differenz gegenüber dem Kauf einzelner Monatskarten nachzahlen. Siehe Besondere Bedingungen Seite 26. Kosten aller Varianten im Vergleich Monatskarte per Einmalzahlung Betrag in Jahreskarte im Abo 12 x Abbuchung Betrag in 56,00 12 x 46,65 559,80/Jahr Jahreskarte per Einmalzahlung 1x Abbuchung Betrag in 548,60 10 11

Chipkarte und eticket Die zeitgemäße Art, mobil zu sein Die 65-Karten Frankfurt gibt es ausschließlich als elektronische Fahrkarten, die auf einer personalisierten Chipkarte gespeichert werden. Auf dieser Chipkarte sind alle wichtigen Ticketdaten wie Fahrkartenart und Gültigkeit hinterlegt. Außerdem können Sie die Karte jederzeit wieder verwenden auch wenn Ihre Fahrkarte darauf abgelaufen ist. Wissen, was drinsteht In der Chipkarte werden neben den eticketdaten auch noch Vor- und Nachname (in maskierter Form, Details siehe S. 28), der Geburtsmonat und das -jahr sowie das Geschlecht der Inhaberin bzw. des Inhabers gespeichert. So kann in einer Kontrolle leicht festgestellt werden, ob der oder die Nutzende und die Karte zusammengehören. Die auf der Chipkarte gespeicherten Daten können an vielen Vertriebsstellen mit dem (((e-logo eingesehen werden. Mit der RMV-App und den meisten NFC-fähigen Android-Smartphones kann das eticket wenn Sie unterwegs sind über den Menüpunkt eticket RheinMain ausgelesen werden, oder neu auch an den Terminals in den Frankfurter Bussen, die sich neben dem Kinderwagenplatz an Tür 2 befinden. Oder Ihre Daten online verwalten, wenn Sie Ihre, bis zu 5 Jahre gültige Chipkarte bei den VGF-TicketCentern oder unter meinevgf unter https://meine.vgf-ffm.de/ registrieren. Gerne können Sie sich auch auf den Seiten 28/29 über unsere Datenschutzhinweise zur Chipkarte und zum eticket informieren. Was tun bei Diebstahl oder Verlust? Wenden Sie sich umgehend an Ihre Vertriebsstelle. Gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro kann entweder die VGF oder das Unternehmen, das Ihr Ticket ausgestellt hat Ihnen umgehend eine Ersatzchipkarte mit Ihrem gültigen Ticket ausstellen. Auf der Chipkarte sind dann wieder Ihre 65-Karte Frankfurt und Ihre Daten abgespeichert, so dass Sie Ihre Fahrkarte umgehend weiter nutzen können. Damit die VGF Ihnen eine Ersatzchipkarte mit Ihrem gültigen Ticket erstellen kann, ist es erforderlich dass Sie den beim Kauf erhaltenen Servicebeleg oder den Abovertrag vorlegen können. Direktkäufer wenden sich dazu an Ihre Vertriebstelle. Zuvor auf www.meine.vgf-ffm.de registierte Abokunden der VGF können den Verlust auch online melden. 12 13

So bestellen Sie die 65-Karten Frankfurt Einmal beantragen, im Abo um nichts mehr kümmern Da die 65-Karten Frankfurt personengebunden und nicht übertragbar sind, müssen Sie beim ersten Kauf an Ihrer Vertriebsstelle den Bestellschein für ein JahresAbo ausfüllen und eine Berechtigung nachweisen oder das Formular zur Bestellung eines Berechtigungsnachweises ausfüllen, um dann mit der Chipkarte die 65-Monatskarten kaufen zu können. Gerne können Sie sich diese Bestellscheine schon vorab im Internet herunterladen: www.rmv-frankfurt.de. Da die Chipkarten weder mit einem Foto noch mit einem Namen bedruckt sind, können Sie Ihre Monatsoder Jahreskarte nach Kauf an einer unserer Vertriebsstellen in der Regel sofort mitnehmen. Da dieses Spezialangebot nur für Menschen ab dem 65. Lebensjahr gilt, bringen Sie bitte bei der Beantragung einen amtlichen Lichtbildausweis (z.b. Personalausweis oder Führerschein) mit in die Vertriebsstelle. Die Information zur Berechtigung wird auf der Chipkarte abgespeichert. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Fahrkartenkontrolle eventuell auch einen amtlichen Lichtbildausweis vorzeigen müssen. Folgekarten bestellen Bei den 65-Karten Frankfurt im Abonnement müssen Sie sich um nichts mehr kümmern, diese Karten verlängern sich automatisch. Weitere 65-Karten Frankfurt können Sie mit der Chipkarte jederzeit an den Vertriebsstellen und Fahrkartenautomaten erwerben ganz ohne erneuten Altersnachweis, denn dieser ist ja auf Ihrer Chipkarte gespeichert. Selbstverständlich können anstatt den 65-Karten Frankfurt auch alle weiteren Ticketangebote für Seniorinnen und Senioren nutzen! Nähere Auskünfte erhalten Sie an Ihrer Vertriebsstelle. Lichtbildausweis nicht vergessen! Achten Sie auf dieses Zeichen: 14 15

Was Sie sonst noch wissen sollten Muss ich Frankfurter sein, um die Karte nutzen zu dürfen? Nein, Sie müssen weder Frankfurter Bürger/in sein, noch in Frankfurt wohnen oder dort gemeldet sein. Kaufen kann diese Karte also jeder ab 65 Jahren. Sie gilt aber nur innerhalb von Frankfurt inkl. Flughafen. Für Fahrten aus Frankfurt hinaus können Anschlussfahrkarten hinzugekauft werden. Ab wann dürfen Sie die 65-Karten Frankfurt nutzen? Frühstmöglicher Gültigkeitsbeginn ist bereits der erste Tag des Monats, in dem Sie 65 Jahre alt werden. Wenn Sie zum Beispiel am 20. Januar Ihren 65. Geburtstag feiern, können Sie die 65-Karten Frankfurt bereits mit Gültigkeit ab dem 1. Januar bestellen. Dürfen die 65-Karten Frankfurt auch von anderen Personen genutzt werden? Nein, diese Karten sind personengebunden und daher nicht übertragbar. Darf die Nutzerin bzw. der Nutzer mit der Fahrkarte jemanden mitnehmen zum Beispiel am Abend oder an den Wochenenden? Nein, bei den 65-Karten Frankfurt dürfen keine zusätzlichen Personen außer Kinder unter 6 Jahren mitfahren. Gibt es die 65-Karten Frankfurt auf Papier? Nein, denn diese Karten werden für Sie ganz persönlich ausgestellt als praktisches, elektronisches Ticket. Die Entwicklung des eticket-systems wurde von den Datenschutzbeauftragten der beteiligten Partner begleitet und die zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörden wurden frühzeitig informiert und eingebunden. So ist sichergestellt, dass alle auf Ihrer Chipkarte, dem eticket Rhein-Main, gespeicherten personenbezogenen Daten gemäß DSGVO verarbeitet werden.* Sprich: Alle datenschutzrechtlichen Anforderungen wie Transparenz, Datensparsamkeit und Löschmöglichkeiten werden erfüllt. Es erfolgt keine Bildung von personenbezogenen Bewegungsprofilen. Weitere Informationen finden Sie am Ende der Broschüre. * Bitte beachten Sie auch die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Vertragspartners. Dürfen mit diesen Karten Fahrräder kostenlos mitgenommen werden? Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten in Frankfurt folgende Regeln: In U-Bahnen, Straßenbahnen, S-Bahnen und Regionalzügen dürfen Fahrräder immer mitgenommen werden. In den Stadtbussen dürfen Fahrräder im Berufsverkehr (Montag Freitag von 6.00 Uhr 8.30 Uhr und 16.00 Uhr 18.30 Uhr) nicht mitgenommen werden. An den Wochenenden sowie in den Ferien und Feiertagen in Hessen dürfen Räder hingegen den ganzen Tag über in den Bussen mitgenommen werden In den auf bestimmten Linien eingesetzten Kleinbussen dürfen generell keine Fahrräder mitgenommen werden. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Website unter www.rmv-frankfurt.de. 16 17

Was Sie sonst noch wissen sollten Darf die 1. Klasse gegen Aufpreis genutzt werden? Ja, die Nutzung der 1. Klasse ist mit einer Zuschlagkarte möglich. Wie funktioniert eine Fahrt aus dem Tarifgebiet 5000 inklusive Flughafen hinaus? Für weiterführende Fahrten benötigen Sie eine Anschlussfahrkarte ab der letzten Station im Geltungsbereich der 65-Karten Frankfurt. Gibt es Ermäßigungen für Ehepartner? Nein, es gibt keinen Ehepartner-Bonus. Zu welchem Zeitpunkt können die Karten mit Abofunktion gekündigt werden? Sie können jederzeit auch innerhalb der Jahresfrist bequem bis zum 10. des gewünschten letzten Gültigkeitsmonats kündigen. Nur innerhalb der ersten 12 Monate Laufzeit verlieren Sie den Preisvorteil 10 für 12 und es wird die Differenz zum Monatskartenpreis nacherhoben. Alternativen Die 65-plus-Karten Die Komfort-Tickets für alle ab 65 Jahren, die eine Gültigkeit über Frankfurt hinaus benötigen, ohne zeitliche Einschränkung schon früh unterwegs sein müssen, gerne die 1.Klasse nutzen, die Mitnahmeregelung in Anspruch nehmen und nach 19 Uhr sowie am Wochenende eine 2. Person oder mehrere Kinder mitnehmen wollen, am Wochenende im gesamten RMV-Gebiet ohne Aufpreis unterwegs sein wollen. Erhältlich für Frankfurt (inkl. Flughafen) z. B. als 65-plus-Monatskarte für 70,90 Euro oder 65-plus-Jahreskarte für 59,10 Euro pro Monat (709,20 Euro bei 12 Abbuchung) oder 695,00 Euro (bei 1 Abbuchung). Die 9-Uhr-Karten Ganz schön ausgeschlafen. Für alle, die noch nicht das 65. Lebensjahr erreicht haben, morgens etwas später aus dem Haus gehen können und ihre Fahrkarte gemeinsam mit anderen Personen nutzen (übertragen) wollen. Erhältlich für Frankfurt (inkl. Flughafen) z. B. als 9-Uhr-Monatskarte für 72,30 Euro oder 9-Uhr-Jahreskarte für 60,25 Euro (723,00 Euro bei 12 Abbuchung) oder 708,50 Euro (bei 1 Abbuchung) 18 19

Besondere Bedingungen für persönliche 65-Jahreskarten Frankfurt im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), gültig ab 01.01.2019 1. Vertragsgrundlagen Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (GBB) der in der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen sowie die hier aufgeführten besonderen Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Dies gilt auch für laufende Verträge. 2. Berechtigter Personenkreis (Nutzer) a) Zur Nutzung der personengebundenen 65-Jahreskarte Frankfurt sind gemäß Ziffer A.3.4.1a) der Tarifbestimmungen alle Personen ab 65 Jahren berechtigt. Der frühestmögliche Gültigkeitsbeginn ist der 1. Tag des Monats, in dem der Nutzer 65 Jahre alt wird. b) Die 65-Jahreskarte Frankfurt wird bei Nachweis der Berechtigung ausgestellt/verkauft und ist nicht übertragbar. Der Berechtigungsnachweis erfolgt über den Bestellschein und durch einen Altersnachweis. 3. Vertragspartner Vertragspartner bei Erwerb der 65-Jahreskarte Frankfurt ist der unbeschränkt geschäftsfähige Besteller (im Folgenden Kunde genannt). Dies gilt auch bei Bestellung einer 65-Jahreskarte Frankfurt, die auf eine andere Person (Nutzer) ausgestellt wird, und/oder in den Fällen, in denen eine andere Person als Kontoinhaber angegeben wird. Vertragspartner beim Verkauf der 65-Jahreskarte Frankfurt ist das ausgebende Unternehmen oder die vom Verbund oder den lokalen Nahverkehrsorganisationen (LNO) autorisierte Vertriebsstelle (im Folgenden ausgebendes Unternehmen genannt). 4. Sortiment 65-Jahreskarten Frankfurt werden in folgenden Ausprägungen angeboten: mit einmaliger Bezahlung im Voraus (bar oder mit EC-/Kreditkarte) im Abonnement mit einmaliger Abbuchung im Voraus im Abonnement mit zwölfmaliger, monatlicher Abbuchung im Gültigkeitszeitraum In Ergänzung zur 65-Jahreskarte Frankfurt wird auch eine Zuschlagkarte Jahr für die Nutzung der 1. Klasse angeboten, die jedoch erst zusammen mit einer gültigen Fahrkarte zur Fahrt berechtigt. Die räumliche und zeitliche Gültigkeit der Zuschlagkarte muss durch die räumliche und zeitliche Gültigkeit der Fahrkarte abgedeckt sein. Unabhängig von seiner 65-Jahreskarte Frankfurt bleibt es dem Kunden unbenommen, Zuschlagkarten für geringere Zeiträume (Zuschlagkarte Woche- oder Monat sowie Einzelzuschläge) zu erwerben. 5. Fahrkarte 65-Jahreskarten Frankfurt werden nur personalisiert ausgegeben. Die Ausgabe erfolgt auf einer Chipkarte (eticket RheinMain), auf der die elektronische Fahrkarte für das jeweilige Jahr (12-Monats-Periode) und der persönliche Berechtigungsnachweis zum Erwerb der 65-Jahreskarte Frankfurt gespeichert werden. Daneben werden zu Prüfzwecken auch Name (maskiert), Geburtsdatum (Monat, Jahr) und das Geschlecht des Nutzers ausschließlich elektronisch auf der Chipkarte gespeichert. Sofern ein gültiger Berechtigungsnachweis zum Kauf von 65-Jahreskarten Frankfurt auf der Chipkarte eticket RheinMain vorliegt, kann die 65-Jahreskarte Frankfurt unter Berücksichtigung der Ziffer 2.b) auch ohne Bestellschein und Altersnachweis bar gekauft werden. Ohne die elektronische Fahrkarte berechtigt die Chipkarte alleine nicht zur Fahrt. 65-Jahreskarten Frankfurt sind nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Bei der Prüfung persönlicher Jahreskarten muss der Nutzer auf Verlangen des Prüfpersonals einen amtlichen Lichtbildausweis zwecks Überprüfung der Nutzungsberechtigung vorzeigen. 6. Geltungsbereich 65-Jahreskarten Frankfurt werden nur für das Tarifgebiet 5000 (Frankfurt/Main inkl. Flughafen) ausgegeben. 7. Geltungszeitraum a) 65-Jahreskarten Frankfurt gelten ab dem 1. Tag eines beliebigen Kalendermonats für 12 aufeinander folgende Monate (12-Monats-Periode). Bei Abschluss eines Abonnements verlängert sich die Gültigkeit um weitere 12-Monate automatisch, wenn nicht bis spätestens zum 10. des letzten Gültigkeitsmonats der laufenden 12-Monats-Periode gekündigt wird. b) Die Gültigkeit der 65-Jahreskarten Frankfurt ist montags bis freitags auf den Zeitraum zwischen 9.00 Uhr und Betriebsschluss begrenzt. An Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31.12. besteht diese Begrenzung nicht. 20 21

8. Preise und Zahlungsbedingungen a) Für den festliegenden räumlichen Geltungsbereich gelten die von der RMV GmbH festgelegten Preise für die 65-Jahreskarte Frankfurt mit Einmalzahlung im Voraus sowie mit einmaliger Abbuchung und zwölfmaliger Abbuchung im Abonnement. Eine nachträgliche Anpassung des Preises ist bei nachträglichen Änderungen (Ziffer 11) und bei vorzeitiger Kündigung (Ziffer 13.2 und 13.3) der 65-Jahreskarte Frankfurt möglich. b) Preiserhöhungen, die während der Geltungsdauer der im Voraus bezahlten 65-Jahreskarte Frankfurt eintreten, führen zu keiner nachträglichen Geldforderung an den Kunden. Bei Preissenkungen hat der Kunde Anspruch auf Erstattung des zu viel bezahlten Fahrpreises. Die Ausschlussfrist für Ansprüche auf Erstattung beträgt 3 Monate ab Inkrafttreten der Tarifänderung. Das ausgebende Unternehmen wird von seiner Erstattungspflicht durch Zahlung an den Kunden der 65-Jahreskarte Frankfurt freigestellt. c) Für das Abonnement mit einmaliger Abbuchung im Voraus erfolgt die Abbuchung des Gesamtbetrages zum Monatsbeginn des ersten Monats einer jeden 12-Monats-Periode zu dem im ersten Gültigkeitsmonat gültigen tarifmäßigen Jahrespreises der 65-Jahreskarte Frankfurt. d) Für das Abonnement mit zwölfmaliger, monatlicher Abbuchung erfolgt die Abbuchung der Beträge (1/12 des je Monat aktuell gültigen tarifmäßigen Jahrespreises der 65-Jahreskarte Frankfurt) jeweils zum Monatsbeginn eines jeden Monats in den 12 Monaten des Gültigkeitszeitraums einer jeden 12-Monats-Periode. Bei Tarifänderungen (hierzu zählen der Preis, die Preisstufe und räumliche Gültigkeitsänderungen) innerhalb des Abbuchungszeitraums werden die Abbuchungsbeträge ab dem Zeitpunkt der Tarifänderung im RMV angepasst, und zwar in der jeweiligen Höhe, die personenbeförderungsrechtlich genehmigt sind. e) Die Bezahlung per Abbuchung erfolgt im Wege der Lastschrift aufgrund eines erteilten Mandats für das SEPA-Lastschriftverfahren. Mit dem SEPA-Lastschriftmandat wird das ausgebende Unternehmen ermächtigt, je nach gewünschter Zahlungsart, die jeweiligen Beträge für die Vertragslaufzeit monatlich oder einmal im Voraus von einem mit Sitz im SEPA-Raum geführten Konto einer Bank/Sparkasse in Euro abzubuchen. Abweichend von der 14-Tage-Vorankündigungsfrist (Pre-Notification), basierend auf dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren, wird eine Vorankündigungspflicht von mindestens sieben Tagen vereinbart. Die Mandatsreferenz auf Basis des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens wird dem Kunden im Rahmen der Vorankündigung mitgeteilt. Grundsätzlich wird die Vorabankündigung an den Kontoinhaber gesendet. In Ausnahmefällen (wenn die Adresse des Kontoinhabers nicht bekannt ist) wird ersatzweise der Vertragspartner (Kunde) informiert und er ist verpflichtet, diese Information an den Kontoinhaber weiterzuleiten. f) Der Kunde bzw. der angegebene Kontoinhaber verpflichtet sich, bei zwölfmaliger, monatlicher Abbuchung im Voraus den jeweiligen Abbuchungsbetrag auf dem angegebenen Konto zum 1. des jeweiligen Abbuchungsmonats bereitzuhalten. Bei einmaliger Abbuchung im Voraus ist der jeweilige Abbuchungsbetrag auf dem angegebenen Konto zum 1. des ersten Gültigkeitsmonats einer jeden 12-Monats-Periode bereitzuhalten. g) Kann ein Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift von dem Kontoinhaber trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben oder wird die Einzugsermächtigung bzw. das erteilte SEPA-Mandat widerrufen, so kann der Vertrag von dem ausgebenden Unternehmen mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Durch die Kündigung wird die 65-Jahreskarte Frankfurt ungültig und die Fahrkarte auf der Chipkarte wird von dem ausgebenden Unternehmen gesperrt. Die Chipkarte selbst wird nicht gesperrt und muss auch nicht zurückgegeben werden. Eine erneute Teilnahme am Abbuchungsverfahren ist dann nicht mehr möglich. Kosten, die dem ausgebenden Unternehmen durch den Besteller infolge nicht gedeckter oder aufgelöster Konten oder infolge nicht angenommener Lastschriften entstehen, werden, soweit dies möglich ist, von dem angegebenen Konto abgebucht. Soweit dies nicht möglich ist, bleiben die Ansprüche gegen den Kunden bestehen. Für jede schriftliche Zahlungsaufforderung wird ein Bearbeitungsentgelt von 5,00 Euro erhoben. Der Kunde hat die Möglichkeit, einen geringeren Aufwand nachzuweisen. Das schließt die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten einer Rechtsverfolgung, nicht aus. 9. Zustandekommen des Vertrages a) Die Abgabe der vollständig ausgefüllten Bestellunterlagen erfolgt bei einer vom Verbund oder von der LNO autorisierten oder von den Unternehmen geführten Vertriebsstelle in der von der RMV GmbH festgelegten Form bis spätestens zum 10. des Vormonats. Dies kann auch auf dem Postweg erfolgen. Für 65-Jahreskarten Frankfurt wird zusätzlich ein amtlicher Altersnachweis des Nutzers benötigt, sofern nicht eine bereits mit einem entsprechenden persönlichen Berechtigungsnachweis ausgestellte Chipkarte vorhanden ist. b) Mit Abgabe der Bestellunterlagen gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit dem ausgebenden Unternehmen ab. 22 23

c) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn das ausgebende Unternehmen dieses Angebot annimmt, indem es die 65-Jahreskarte Frankfurt an den Kunden übergibt oder an die im Bestellschein genannte Lieferadresse versendet. Der Versand an eine Postfachanschrift ist ausgeschlossen. Handelt es sich bei dem Besteller und dem Nutzer um unterschiedliche Personen, ist der Nutzer ausdrücklich zur Entgegennahme der 65-Jahreskarte Frankfurt berechtigt. Die 65-Jahreskarte Frankfurt ohne Abonnement kann bei ausgewählten RMV-Vertriebsstellen auch direkt gekauft werden. Bei Ausgabe der 65-Jahreskarte Frankfurt erhält der Kunde einen Beleg, auf dem die wesentlichen Daten zur Chipkarte, wie die Chipkartennummer, die zeitliche Gültigkeit der Chipkarte sowie die Fahrkartendaten, festgehalten sind. 10. Fahrgelderstattung bei Krankheit a) Eine Fahrgelderstattung erfolgt für persönliche 65-Jahreskarten Frankfurt nur innerhalb des laufenden Gültigkeitszeitraumes bei mit Reiseunfähigkeit verbundenen Krankheitsfällen von über 15 aufeinander folgenden Tagen Dauer, ab dem ersten Tag der Reiseunfähigkeit, an den Kunden. Die Reiseunfähigkeit muss mit einer Bescheinigung eines Arztes, eines Krankenhauses oder einer Krankenkasse nachgewiesen werden. b) Eine Erstattung erfolgt auch bei Vorlage der Bescheinigung einer Kuranstalt über einen durchgeführten Kuraufenthalt außerhalb der räumlichen Gültigkeit der Jahreskarte. c) Die Kosten für diese Bescheinigung werden nicht erstattet. Im Höchstfall wird das Fahrgeld für maximal 2 Monate erstattet. d) Erstattet wird je Reiseunfähigkeitstag des laufenden Gültigkeitszeitraums 1/360 des entsprechenden Jahreskartenpreises. e) Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben. f) Eine Erstattung aus anderen Gründen (z.b. Urlaubsreisen, Dienstreisen, Auslandsaufenthalte und dgl.) erfolgt nicht. 11. Änderungen durch den Kunden a) Änderungen der 65-Jahreskarte Frankfurt (z.b. Anschrift, Bankverbindung usw.) sind jeweils zum Monatsersten des Folgemonats möglich. Hierzu zählt auch der Umstieg auf ein anderes Jahreskartenangebot, JobTicket, FirmenCard oder SemesterTicket. Ein Wechsel zu diesen Angeboten muss im unmittelbaren Anschluss an den letzten Nutzungsmonat der 65-Jahreskarte Frankfurt erfolgen. b) Alle Änderungen müssen dem ausgebenden Unternehmen vom Kunden bis zum 10. des Vormonats gemeldet werden. Bei Umstieg auf ein anderes Jahreskartenangebot erfolgt die Änderung in der Weise, dass eine neue Fahrkarte für 12 aufeinander folgende Kalendermonate zu dem ab dem gewünschten Änderungsmonat geltenden Tarif ausgestellt wird. Bei Umstieg auf ein JobTicket oder eine FirmenCard kann der Änderungsantrag bis zum Ende des Vormonats eingereicht werden. Der Änderungsantrag hat, soweit nachfolgend nichts Abweichendes zugelassen wird, schriftlich zu erfolgen. c) Bei einem nachweislichen Wechsel auf ein anderes Jahreskartenangebot, JobTicket oder SemesterTicket wird bei Einmalzahlung und einmaliger Abbuchung im Voraus für jeden genutzten Monat 1/12 des im Voraus bezahlten Preises der 65-Jahreskarte Frankfurt berechnet, zwölfmaliger, monatlicher Abbuchung für jeden genutzten Monat 1/12 des am ersten Tag des jeweiligen Nutzungsmonats gültigen Tarifpreises der 65-Jahreskarte Frankfurt berechnet. Der so errechnete Nutzungsbetrag wird mit dem bereits bezahlten Betrag verrechnet (Erstattung oder Nachforderung). 12. Verlust/Ersatz a) Den Verlust einer Chipkarte mit gültiger Fahrkarte hat der Kunde umgehend zu melden. Die Verlustmeldung befreit den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. b) Der Kunde kann eine nicht mehr prüfbare oder in Verlust geratene Chipkarte sperren lassen und erhält gegen Zahlung von 10,00 Euro eine Ersatzchipkarte mit einer entsprechend dem Vertrag gültigen 65-Jahreskarte Frankfurt. Die Verlustmeldung der Chipkarte ist an das ausgebende Unternehmen oder eine der personalbedienten RMV-Vertriebsstellen mit eticket-akzeptanzsymbol zu richten. Für weitere Bestimmungen zum Ersatz von Chipkarten siehe Tarifbestimmungen Ziffer A.3.2.3 24 25

13. Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses 13.1. Dauer des Vertrages Der Vertrag gilt für zwölf aufeinander folgende Monate. 65-Jahreskarten Frankfurt-Abonnements sind unbefristet und verlängern sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht spätestens bis zum 10. des letzten Gültigkeitsmonats der laufenden 12-Monats-Periode ordentlich gekündigt wird. Die Fahrkarte wird dann entsprechend gesperrt. Eine Rückgabe der Chipkarte ist nicht vorgesehen. Eine Kündigung durch das ausgebende Unternehmen gegenüber dem Kunden wirkt insbesondere im Falle einer fristlosen Kündigung gem. Ziffer 14 auch gegenüber dem jeweiligen Nutzer der Jahreskarte. 13.2. Vorzeitige Beendigung während einer 12-Monats-Periode a) Die Kündigung des Vertrages zur 65-Jahreskarte Frankfurt ist auch vor Ablauf einer 12-Monats-Periode jeweils zum Ende eines Kalendermonats möglich (vorzeitige Beendigung), wenn spätestens bis zum 10. des gewünschten letzten Gültigkeitsmonats gekündigt wird. Die Fahrkarte wird dann entsprechend gesperrt. Eine Rückgabe der Chipkarte ist nicht vorgesehen. b) Die Kündigung kann schriftlich an das ausgebende Unternehmen oder direkt an einer Vertriebsstelle des ausgebenden Unternehmens, bei dem die 65-Jahreskarte Frankfurt gekauft wurde, erfolgen. c) Bei einer Kündigung ist die Bankverbindung anzugeben (sofern nicht schon beim Antrag geschehen), auf welche ein etwaiger Erstattungsbetrag überwiesen werden soll 13.3. Abrechnung bei vorzeitiger Beendigung eines 65-Jahreskarten-Abonnements a) Bei vorzeitiger Beendigung einer 65-Jahreskarte Frankfurt mit einmaliger Abbuchung im Voraus vor Ablauf der ersten 12-Monats-Periode wird dem Kunden für jeden bereits vollständig genutzten Monat 1/10 des bezahlten Preises der 65-Jahreskarte Frankfurt, maximal bis zur Höhe des Jahrespreises, berechnet. Bei vorzeitiger Beendigung einer 65-Jahreskarte Frankfurt mit einmaliger Abbuchung im Voraus nach Ablauf von mindestens einer gesamten 12-Monats-Periode wird dem Kunden für jeden bereits vollständig genutzten Monat 1/12 des bezahlten Preises der 65-Jahreskarte Frankfurt, maximal bis zur Höhe des Jahrespreises, berechnet. Der errechnete Nutzungsbetrag wird mit dem bereits bezahlten Betrag verrechnet. Ein etwaiger sich ergebender Erstattungsbetrag wird überwiesen. b) Bei vorzeitiger Beendigung einer 65-Jahreskarte Frankfurt mit zwölfmaliger, monatlicher Abbuchung vor Ablauf der ersten 12-Monats-Periode wird für die bereits vollständig genutzten Monate 1/10 des am ersten Gültigkeitstag im jeweiligen Nutzungsmonat gültigen Tarifpreises der entsprechenden 65-Jahreskarte Frankfurt, maximal bis zur Höhe des (ggf. jeweils anteiligen) Jahrespreises, berechnet. Bei vorzeitiger Beendigung einer 65-Jahreskarte Frankfurt mit zwölfmaliger, monatlicher Abbuchung nach Ablauf von mindestens einer gesamten 12-Monats-Periode wird für die bereits vollständig genutzten Monate 1/12 des am ersten Gültigkeitstag im jeweiligen Nutzungsmonat gültigen Tarifpreises der entsprechenden 65-Jahreskarte Frankfurt, maximal bis zur Höhe des (ggf. jeweils anteiligen) Jahrespreises, berechnet. Der errechnete Nutzungsbetrag wird mit dem bereits bezahlten Betrag verrechnet (Erstattung oder Nachforderung). Ein etwaiger sich ergebender Erstattungsbetrag wird überwiesen. c) Beträge unter 5,00 Euro werden nicht erstattet. Ein Bearbeitungsentgelt wird nicht erhoben. 13.4. Abrechnung bei vorzeitiger Beendigung einer 65-Jahreskarte ohne automatische Verlängerung a) 65-Jahreskarten Frankfurt können jeweils zum Monatsletzten zurückgegeben werden. Eine Erstattung von Beförderungsentgelt erfolgt nur für die Zeit ab Eingang des Kündigungsschreibens (Poststempel) oder dem gewünschten Gültigkeitsende. Bei vorzeitiger Rückgabe wird dem Kunden für jeden bereits vollständig genutzten Monat 1/10 des bezahlten Jahreskartenpreises, maximal bis zur Höhe des Jahrespreises, berechnet. Der so errechnete Nutzungsbetrag wird mit dem bereits bezahlten Betrag verrechnet. Ein etwaiger sich ergebender Erstattungsbetrag wird überwiesen. b) Beträge unter 5,00 Euro werden nicht erstattet. Ein Bearbeitungsentgelt wird nicht erhoben. 14. Sonderkündigungsrecht durch das ausgebende Unternehmen Im Falle eines vertragswidrigen Verhaltens kann der Vertrag von dem ausgebenden Unternehmen mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Das ausgebende Unternehmen ist dann berechtigt die 65-Jahreskarte Frankfurt ohne Erstattung für ungültig zu erklären und umgehend die Fahrkarte auf der Chipkarte zu sperren. 26 27

Datenschutz beim eticket RheinMain Was wird gespeichert? Es gibt drei getrennte Bereiche auf dem Speicherchip: für Fahrkartendaten, personenbezogene Daten und Nutzungsdaten. Es ist seitens des RMV sichergestellt, dass die Datenschutzbestimmungen gemäß DSGVO beachtet und eingehalten werden. Wie auf einer Papierfahrkarte werden bestimmte Informationen hinterlegt, die den Inhaber des etickets ausweisen (personenbezogene Daten) und festhalten, welche Zeitkarte erworben wurde (Fahrkartendaten). Als Servicefunktion im Sinne des Verbraucherschutzes werden in einer Art Logbuch die letzten zehn Transaktionen mit der Chipkarte gespeichert (Nutzungsdaten). Nutzungsdaten: Die Chipkarte speichert bestimmte Nutzungsdaten in einem Logbuch: Immer dann, wenn das eticket an ein Kontrollgerät gehalten wird (sogenannte Transaktionen) zum Beispiel im Bus oder bei einer Fahrausweiskontrolle. Es werden immer nur die zehn jüngsten Transaktionen gespeichert. Diese Nutzungsdaten bestehen aus Zeit, Ort und Art der Transaktion, der Terminalnummer, der Ticket-/ Produktnummer, der Linien- und der Fahrtnummer. Das Kontrollgerät sendet den Datensatz zum eticket-hintergrundsystem des RMV, und dort wird geprüft, ob zum kontrollierten eticket RheinMain auch ein Verkaufsdatensatz vorliegt. Damit überprüfen wir möglichen Missbrauch wie Manipulationen, Duplikate oder Doppelanmeldungen mit einer Chipkarte. Diese Kontrolldaten werden ausschließlich auf dem eticket des Fahrgasts gespeichert. Auf den Servern des RMV wird dieser Datensatz sofort nach der Kontrollanalyse wieder gelöscht. Diese Logbuchdaten dienen dem Fahrgast auch zur eigenen Kontrolle: Er kann im Nachhinein stets selbst prüfen, was mit seinem eticket gemacht wurde. Im Sinne des Verbraucherschutzes besteht so die größtmögliche Datentransparenz. Auf Kundenwunsch können die Logbuch-Einträge zukünftig an einer Vertriebsstelle gelöscht werden. Personenbezogene Daten: Bei persönlichen Fahrkarten werden auf der Chipkarte Name, Geschlecht und Geburtsdatum des Fahrgastes gespeichert, um bei einer Kontrolle den Zeitkarteninhaber identifizieren zu können. Dabei wird der Name nicht im Klartext gespeichert, sondern mit Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen maskiert, also verschlüsselt. Damit lässt sich der Name zum Beispiel mit Hilfe des Personalausweises zuordnen, ist aber ohne diesen nicht lesbar (Beispiel: Max Mustermann, geb. 01.03.2001, männlich wird zu M1x@M8n 03/2001 M ). Auf andere Daten, etwa ein Passfoto, wurde im Sinne der Datensparsamkeit bewusst verzichtet. Deshalb gilt für persönliche Zeitkarteninhaber: Neben dem eticket immer auch den Personalausweis oder einen anderen Lichtbildausweis bei sich führen. Bei Fahrgästen, die nur übertragbare Zeitkartenprodukte kaufen, werden keine personenbezogenen Daten auf der Chipkarte gespeichert. Fahrkartendaten: Gespeichert wird natürlich auch die erworbene Zeitkarte, also um welche Fahrkartenart es sich handelt, für welche Tarifgebiete sie gilt und für welchen Zeitraum. Bei jeder Fahrausweiskontrolle wird nicht nur geprüft, ob die Fahrtberechtigung gültig ist, sondern auch, ob der übermittelte Datensatz frei von Manipulationen ist. Noch mehr zum Datenschutz beim eticket RheinMain finden Sie unter www.rmv.de. 28 29

Das eticket RheinMain Die Mobilitätskarte des RMV Das eticket RheinMain kann mehr als Fahrkarten speichern. Es ist gleichzeitig ein Fahrzeugschlüssel, denn mit ihm lassen sich auch Carsharing-Fahrzeuge oder Elektroautos öffnen und Fahrräder oder Pedelecs ausleihen. Diese praktische mehrfache Funktionalität spart außerdem Kosten, denn unsere Mobilitätspartner honorieren die Nutzung des etickets RheinMain mit attraktiven Konditionen. Machen Sie mit, kombinieren Sie Fahrrad-, Auto-, Bus- und Bahnfahren und machen Sie das eticket RheinMain zu Ihrer persönlichen Mobilitätskarte! Mehr Informationen zu neuen und bestehenden eticket RheinMain-Mobilitätsangeboten unter www.rmv.de. Achten Sie auf dieses Zeichen: 30 31

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