Strom für Haushalte und Kleinbetriebe Gültig ab 1.1.2019 bis 31.12.2019
Unser Standardprodukt für Sie Energy Green Energy Blue Energy Grey Strom, der Farbe bekennt 100 % Ökostrom aus Sonnenkraft 100 % erneuerbare Energie, vorwiegend aus Schweizer Energie aus Kernkraft und einem grossen Teil aus heimischen werken geförderter Strom Seit Jahren setzt sich die onyx für eine umweltschonende Stromproduktion ein. Schwimmen auch Sie mit dem Strom Richtung Energiezukunft und entscheiden Sie selber, welche Farbe Ihre Energie haben soll. Standardmässig erhalten unsere Kunden Energy Blue geliefert - 100 % Strom aus regionalen (z.b. werke Wynau und Schwarzhäusern) und nationalen erneuerbaren Quellen und naturemade basic zertifiziert. Auf Wunsch können Sie Ihre Strom-Qualität verändern und auf Energy Green oder Energy Grey wechseln. 100 % Sonnenstrom naturemade star zertifiziert Mehrpreis 2.5 90 % Wasserstrom naturemade basic Maximal 7.5 % Wasserstrom naturemade star Mindestens 2.5 % neue erneuerbare Energie (Sonne, Wind, Biomasse) naturemade star ca. 50 % Kernenergie ca. 45 % ca. 5 % geförderter Strom Minderpreis 1 Bei unvorhersehbaren Ereignissen (z.b. Kraftwerksausfälle, Trockenjahr) kann die Produkt-Zusammensetzung unter Einhaltung der naturemade Zertifizierungsrichtlinien um bis zu 5 % abweichen.
Einheitstarif (Basistarif) Der Einheitsstarif ist ideal für Haushaltskunden und Kleinbetriebe mit einem Jahresverbrauch (Energie) bis 20 000 kwh, die in der Nacht weniger Strom verbrauchen (NT-Anteil < 50 % am Gesamtverbrauch). Der Tarif wird für Kunden mit einem Leistungsbezug < 30 kva (27 kw) eingesetzt. Energy Blue Energy Green Energy Grey Preiselemente Einheitstarif Einheitstarif Einheitstarif Energie Energielieferung 3.25 9.22 3.25 11.72 3.25 8.22 Netz Netznutzung (NS-ET) 1 9.50 8.60 9.50 8.60 9.50 8.60 Systemdienstleistungen Swissgrid 0.24 0.24 0.24 Abgaben Gesetzliche Förderabgabe 2 2.30 2.30 2.30 Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen 3 1.50 1.50 1.50 Total exkl. MWST 12.75 21.86 12.75 24.36 12.75 20.86 Total inkl. MWST 13.73 23.54 13.73 26.24 13.73 22.47 100 % erneuerbare Energie, vorwiegend aus Schweizer 100 % Ökostrom aus Sonnenkraft Energie aus Kernkraft und einem grossen Teil aus heimischen werken 1 Für den Netznutzungstarif (NS-ET) gilt ein Jahresverbrauch bis 100 000 kwh. 2 Die gesetzliche Förderabgabe wird über einen Netzzuschlag (gemäss Art. 35 EnG) erhoben, dessen Maximum 2.30 beträgt. Die Höhe legt der Bundesrat jeweils im Herbst fest. In den Abgaben enthalten ist u.a. die Einsepeisevergütung zur Förderung erneuerbarer Energien. 3 Die Höhe der Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen legt die jeweilige Gemeinde fest und kann von daher von Gemeinde zu Gemeinde variieren. Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen werden pro Abgabestelle sowie Abrechnungsperiode anteilig verrechnet. Bei den Preisen (gültig 1.1. - 31.12.2019) inkl. 7.7 % MWST handelt es sich um kaufmännisch gerundete Angaben. Tarifwechsel Ein Tarifwechsel kann jeweils bis 31. Oktober gemeldet werden und der Tarifwechsel erfolgt dann auf den nächsten 1. Januar. Der Wechsel in den Doppeltarif kann den Umbau der Messstelle bedingen. Hierzu muss u.a. bei Mietverhältnissen das Einverständnis des Eigentümers vorliegen. Die Anpassungen der Hausinstallation gehen zu Lasten des Eigentümers.
Doppeltarif (optional) Der Doppeltarif ist ideal für Haushaltkunden und Kleinbetriebe mit einem erhöhten Stromverbrauch in der Nacht (NT-Anteil 50 % am Gesamtverbrauch). Der Tarif wird für Kunden mit einem Leistungsbezug < 30 kva (27 kw) und einem Jahresverbrauch bis 100 000 kwh eingesetzt. Energy Blue Energy Green Energy Grey Preiselemente Energie Energielieferung 3.25 10.62 7.82 3.25 13.12 10.32 3.25 9.62 6.82 Netz Netznutzung (NS-DT) 9.50 11.80 5.40 9.50 11.80 5.40 9.50 11.80 5.40 Systemdienstleistungen Swissgrid 0.24 0.24 0.24 0.24 0.24 0.24 Abgaben Gesetzliche Förderabgabe 1 2.30 2.30 2.30 2.30 2.30 2.30 Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen 2 1.50 1.50 1.50 1.50 1.50 1.50 Total exkl. MWST 12.75 26.46 17.26 12.75 28.96 19.76 12.75 25.46 16.26 Total inkl. MWST 13.73 28.50 18.59 13.73 31.19 21.28 13.73 27.42 17.51 100 % erneuerbare Energie, vorwiegend aus Schweizer 100 % Ökostrom aus Sonnenkraft Energie aus Kernkraft und einem grossen Teil aus heimischen werken 1 Die gesetzliche Förderabgabe wird über einen Netzzuschlag (gemäss Art. 35 EnG) erhoben, dessen Maximum 2.30 beträgt. Die Höhe legt der Bundesrat jeweils im Herbst fest. In den Abgaben enthalten ist u.a. die Einspeisevergütung zur Förderung erneuerbarer Energien. 2 Die Höhe der Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen legt die jeweilige Gemeinde fest und kann von daher von Gemeinde zu Gemeinde variieren. Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen werden pro Abgabestelle sowie Abrechnungsperiode anteilig verrechnet. Bei den Preisen (gültig 1.1. - 31.12.2019) inkl. 7.7 % MWST handelt es sich um kaufmännisch gerundete Angaben. Tarifwechsel Ein Tarifwechsel kann jeweils bis 31. Oktober gemeldet werden und der Tarifwechsel erfolgt dann auf den nächsten 1. Januar.
Unterbrechbar (Wärme) Der Tarif unterbrechbar ist unser Zusatztarif für Kunden, die ihre fest angeschlossenen, sperrbaren Geräte und Anlagen an einen zusätzlichen Zähler angeschlossen haben. Dies sind zum Beispiel Wärmepumpen, Elektroboiler, Grossboiler und gewerbliche Backöfen, die während der zeit für zweimal 2 Stunden unterbrochen werden können. Der übrige Strombezug wird mit einem anderen Tarif abgedeckt. Energy Blue Energy Green Energy Grey Preiselemente Energie Energielieferung 10.62 7.82 13.12 10.32 9.62 6.82 Netz Netznutzung (NS-UR) 5.00 5.00 5.00 5.00 5.00 5.00 Systemdienstleistungen Swissgrid 0.24 0.24 0.24 0.24 0.24 0.24 Abgaben Gesetzliche Förderabgabe 1 2.30 2.30 2.30 2.30 2.30 2.30 Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen 2 0.50 0.50 0.50 0.50 0.50 0.50 Total exkl. MWST 0.00 18.66 15.86 0.00 21.16 18.36 0.00 17.66 14.86 Total inkl. MWST 0.00 20.10 17.08 0.00 22.79 19.77 0.00 19.02 16.00 100 % erneuerbare Energie, vorwiegend aus Schweizer 100 % Ökostrom aus Sonnenkraft Energie aus Kernkraft und einem grossen Teil aus heimischen werken 1 Die gesetzliche Förderabgabe wird über einen Netzzuschlag (gemäss Art. 35 EnG) erhoben, dessen Maximum 2.30 beträgt. Die Höhe legt der Bundesrat jeweils im Herbst fest. In den Abgaben enthalten ist u.a. die Einspeisevergütung zur Förderung erneuerbarer Energien. 2 Die Höhe der Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen legt die jeweilige Gemeinde fest und kann von daher von Gemeinde zu Gemeinde variieren. Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen werden pro Abgabestelle sowie Abrechnungsperiode anteilig verrechnet. Dieser Zusatztarif ist für Neukunden nicht mehr verfügbar. Bei den Preisen (gültig 1.1. - 31.12.2019) inkl. 7.7 % MWST handelt es sich um kaufmännisch gerundete Angaben.
Begriffe und Erläuterungen Wie setzt sich Ihr Strompreis zusammen? Er setzt sich zusammen aus: Preis für Energielieferung Preis für Netznutzung Abgaben Rechnungsstellung Die Rechnungsstellung erfolgt mehrmals pro Jahr. Die Rechnungen können mittels Einzahlungsschein, E-Rechnung, Lastschriftverfahren (bei Banken) bzw. Debit Direct (bei Post- Finance) bezahlt werden. Anwendung des Netznutzungstarifs Abgaben werden separat verrechnet. Zurzeit sind dies die gesetzliche Förderabgabe sowie die Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen (z.b. Konzessionsabgaben). Weitere Informationen zu Ihrem Netznutzungstarif finden Sie unter www.onyx. ch/privatkunden oder rufen Sie uns an und bestellen Sie das entsprechende Netznutzungs-Tarifblatt. Tarifzeiten von ca. 7-21 Uhr von ca. 21-7 Uhr Allgemeine Bestimmungen Es gelten die aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Reglemente und Bestimmungen der Gesellschaften der onyx Energie Mittelland AG. Haben Sie Fragen oder suchen Sie nach weiteren Informationen? Wir sind gerne für Sie da: Telefon 058 477 21 21 E-Mail info@onyx.ch Internet www.onyx.ch
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