Allgemeine Anforderungen

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Transkript:

VdS-Richtlinien für Brandmeldeanlagen VdS 2543 Allgemeine en en und VdS 2543 : 2018-05 (01)

Herausgeber und Verlag: VdS Schadenverhütung GmbH Amsterdamer Str. 172-174 D-50735 Köln Telefon: (0221) 77 66 0; Fax: (0221) 77 66 341 Copyright by VdS Schadenverhütung GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

VdS 2543 : 2018-05 (01) Richtlinien für Brandmeldeanlagen, Allgemeine en VdS-Richtlinien für Brandmeldeanlagen Allgemeine en en und Das vorliegende Dokument ist nur verbindlich, sofern dessen Verwendung im Einzelfall vereinbart wird; ansonsten ist die Berücksichtigung dieses Dokuments unverbindlich. Die Vereinbarung zur Verwendung dieses Dokuments ist rein fakultativ. Dritte können im Einzelfall auch andere en nach eigenem Ermessen akzeptieren, die diesem Dokument nicht entsprechen. Inhalt 1 Allgemeines... 4 1.1 Anwendungsbereich... 4 1.2 Gültigkeit... 4 2 Normative Verweisungen... 4 3 Begriffe... 5 4 en... 5 4.1 Allgemeines... 5 4.2 en und... 6 4.2.1 Softwaregesteuerte Komponenten... 6 4.2.2 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)... 6 4.2.3 Überwachung der Übertragungswege... 6 4.2.4 Komponenten zur Ansteuerung von Feuerlöschanlagen... 8 4.2.5 Schutz durch Gehäuse... 8 3

Richtlinien für Brandmeldeanlagen, Allgemeine en VdS 2543 : 2018-05 (01) 1 Allgemeines 1.1 Anwendungsbereich Diese Richtlinien enthalten zusätzliche und en der Normenreihe der EN 54. Die en der Normenreihe EN 54 wurden in diesen Richtlinien vereinheitlicht und konkretisiert, um dem Hersteller eine leichtere Bereitstellung zu ermöglichen. Diese Richtlinien legen en, Prüfverfahren und Leistungsmerkmale für Komponenten von Brandmeldeanlagen mit Ausnahme von Brandmelderzentralen und Energieversorgungen fest. Sie gelten zusätzlich zu den nach dem Bauproduktenrecht der Europäischen Union harmonisierten Europäischen Normen. 1.2 Gültigkeit Diese Richtlinien gelten ab dem 01.05.2018. 2 Normative Verweisungen Diese Richtlinien enthalten datierte und undatierte Verweise auf andere Regelwerke. Die Verweise erfolgen in den entsprechenden Abschnitten, die Titel werden im Folgenden aufgeführt. Änderungen oder Ergänzungen datierter Regelwerke gelten nur, wenn sie durch Änderung dieser Richtlinien bekannt gegeben werden. Von undatierten Regelwerken gilt die jeweils letzte Fassung. EN 54-1 Brandmeldeanlagen Teil 1: Einleitung EN 54-3 Brandmeldeanlagen Teil 3: Feueralarmeinrichtungen Akustische Signalgeber EN 54-5 Brandmeldeanlagen Teil 5: Wärmemelder Punktförmige Melder EN 54-7 Brandmeldeanlagen Teil 7: Rauchmelder Punktförmige Melder nach dem Streulicht-, Durchlicht- oder Ionisationsprinzip EN 54-10 Brandmeldeanlagen Teil 10: Flammenmelder Punktförmige Melder EN 54-11 Brandmeldeanlagen Teil 11: Handfeuermelder EN 54-12 Brandmeldeanlagen Teil 12: Rauchmelder Linienförmige Melder nach dem Durchlichtprinzip EN 54-17 Brandmeldeanlagen Teil 17: Kurzschlussisolatoren EN 54-18 Brandmeldeanlagen Teil 18: Eingangs-/Ausgangsgeräte EN 54-20 Brandmeldeanlagen Teil 20: Ansaugrauchmelder EN 54-21 Brandmeldeanlagen Teil 21: Übertragungseinrichtungen für Brand- und Störungsmeldungen EN 54-22 Brandmeldeanlagen Teil 22: Rücksetzbare linienförmige Wärmemelder EN 54-23 Brandmeldeanlagen Teil 23: Feueralarmeinrichtungen Optische Signalgeber 4

VdS 2543 : 2018-05 (01) Richtlinien für Brandmeldeanlagen, Allgemeine en EN 54-25 Brandmeldeanlagen Teil 25: Bestandteile, die Hochfrequenz-Verbindungen nutzen EN 54-26 Brandmeldeanlagen Teil 26: Kohlenmonoxidmelder Punktförmige Melder EN 54-27 Brandmeldeanlagen Teil 27: Rauchmelder für die Überwachung von Lüftungsleitungen EN 54-28 Brandmeldeanlagen Teil 28: Nicht-rücksetzbare linienförmige Wärmemelder EN 54-29 Brandmeldeanlagen Teil 29: Mehrfachsensor-Brandmelder Punktförmige Melder mit kombinierten Rauch- und Wärmesensoren EN 54-30 Brandmeldeanlagen Teil 30: Mehrfachsensor-Brandmelder Punktförmige Melder mit kombinierten CO- und Wärmesensoren EN 54-31 Brandmeldeanlagen Teil 31: Mehrfachsensor-Brandmelder Punktförmige Melder mit kombinierten Rauch-, CO- und optionalen Wärmesensoren EN 50130-4 Alarmanlagen; Teil 4: Elektromagnetische Verträglichkeit Produktfamiliennorm: en an die Störfestigkeit von Anlageteilen für Brandmeldeanlagen, Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, Video-Überwachungsanlagen, Zutrittskontrollanlagen sowie Personen-Hilferufanlagen VdS 2095 VdS-Richtlinien für automatische Brandmeldeanlagen, Planung und Einbau VdS 2203 Software en und 3 Begriffe Für die Anwendung dieser Richtlinien gelten die Begriffe nach der EN 54-Reihe und der VdS 2095. 4 en 4.1 Allgemeines Zur Einhaltung dieser Richtlinien müssen die Komponenten von Brandmeldeanlagen erfüllen: a) alle Leistungsmerkmale der jeweiligen Produktnormen der EN 54-Reihe 1 und b) die en dieser Richtlinien Der Auftraggeber muss die im Rahmen der jeweiligen Produktnorm der EN 54-Reihe geforderten Prüfmuster und Hilfsmittel zur Verfügung stellen. Das Bereitstellen weiterer Prüfmuster kann im Verlauf der Prüfungen erforderlich werden. 1 In folgenden Ausnahmefällen müssen nicht alle Leistungsmerkmale einer Produktnorm erfüllt werden: Die Erfüllung des Leistungsmerkmals würde den Einsatz in dem vorgesehen Gebäude verhindern. Hierbei handelt es sich um eine Sonderlösung mit einem evtl. eingeschränkten Anwendungsbereich. Die Nichterfüllung des Leistungsmerkmals muss durch eine andere technische Lösung kompensiert werden, wodurch das Ziel der Produktnorm erreicht werden. In beiden Fällen ist vor der Prüfung eine Abstimmung mit der Leitung der Zertifizierungsstelle notwendig. 5

Richtlinien für Brandmeldeanlagen, Allgemeine en VdS 2543 : 2018-05 (01) 4.2 en und 4.2.1 4.2.1.1 Softwaregesteuerte Komponenten Softwaregesteuerte Komponenten von Brandmeldeanlagen müssen zusätzlich die en der VdS 2203 erfüllen. 4.2.1.2 Es sind die der VdS 2203 anzuwenden. 4.2.2 4.2.2.1 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) Komponenten von Brandmeldeanlagen müssen die en der EN 50130-4:2011 oder neuer erfüllen. Bis zum 13.06.2018 können ältere Ausgaben der EN 50130-4 als Prüf- und Zertifizierungsgrundlage verwendet werden. 4.2.2.2 Es sind die der jeweiligen Produktnormen der EN 54-Reihe und der EN 50130-4 anzuwenden. 4.2.3 4.2.3.1 Überwachung der Übertragungswege Komponenten von Brandmeldeanlagen, die Übertragungswege überwachen, müssen folgende en erfüllen. Es muss eine Vorrichtung zur Überwachung der Übertragungswege auf verminderte Leistung vorhanden sein. In diesem Fall gilt zumindest das Folgende: a) Bei einem optischen oder drahtgebundenen Übertragungsweg, der ausschließlich für die Übertragung von Informationen verwendet wird, muss die Verringerung der Leistung durch vom Hersteller angegebene Mittel überwacht werden, z. B. in Bezug auf die folgenden Kriterien: 1) Signaldämpfung auf dem Übertragungsweg 2) Amplituden- oder Phasenverzerrung des Signals 3) Fehlerhäufigkeit bei digitaler Kommunikation b) Bei einem drahtgebundenen Übertragungsweg, der für die Übertragung von Energie oder von Energie und Informationen verwendet wird, muss bei der Überwachung Folgendes direkt oder indirekt gemessen werden: 1) der Reihenwiderstand in den Leitungsadern des Übertragungswegs und den entsprechenden Verbindungselementen von der Komponente zu Bestandteilen der Brandmeldeanlage, die an den Übertragungsweg angeschlossen sind 2) der Parallelwiderstand zwischen aktiven und angeschlossenen Adern der Leitung für den Übertragungsweg c) Bei einem Übertragungsweg, der die Komponente über Funk mit weiteren Bestandteilen verbindet, muss die Überwachung der Leistungsverringerung den en in EN 54-25 entsprechen. 6

VdS 2543 : 2018-05 (01) Richtlinien für Brandmeldeanlagen, Allgemeine en 4.2.3.2 Die Ausführung der Überwachung und die Dokumentation des Herstellers werden überprüft. Durch Beurteilung wird wie folgt bestätigt, an welchen Übertragungswegen eine beeinträchtigte Leistung auf Störung überwacht wird und welcher der Punkte 4.2.3.1 a), b) oder c) für den überwachten Übertragungsweg gilt: a) Auf einem optischen oder einem drahtgebundenen Übertragungsweg, der ausschließlich der Übertragung von Informationen dient, wird eine zunehmende Störgröße (Dämpfung oder Widerstand) auf dem Übertragungsweg mit einer vom Hersteller festgelegten oder zur Verfügung gestellten Einrichtung eingebracht, bis eine Störung angezeigt wird. Der Schwellwert der Störgröße wird aufgezeichnet. b) Auf einem drahtgebundenen Übertragungsweg, der zur Übertragung von Energie oder Energie und Informationen genutzt wird, werden die Ausführung der Komponente und die Dokumentation des Herstellers überprüft und der jeweils ungünstigste Fall wird bestimmt, an dem der Reihen- bzw. Parallelwiderstand angelegt werden sollte. Folgendes wird durchgeführt: 1) Bei minimaler Belastung des Übertragungsweges (z. B. ein Bestandteil der Brandmeldeanlage, das für die Prüfung erforderlich ist, verbunden mit < 10 m Leitung) und bei maximaler Versorgungsspannung wird eine Störgröße in den Übertragungsweg der Komponente eingebracht, indem schrittweise ein Reihenwiderstand in einer Leitungsader erhöht wird. Der Wert des Widerstands (S min ), bei dem die Störung angezeigt wird, wird aufgezeichnet. Dieses Vorgehen ist für jede einzelne Leitungsader zu wiederholen. 2) Bei minimaler Belastung des Übertragungsweges (z. B. ein Bestandteil der Brandmeldeanlage, das für die Prüfung erforderlich ist, verbunden mit < 10 m Leitung) und bei maximaler Versorgungsspannung wird eine Störgröße in den Übertragungsweg der Komponente eingebracht, indem ein Parallelwiderstand in einem Leitungsadernpaar schrittweise verringert wird. Der Wert des Widerstands (P min ), bei dem die Störung angezeigt wird, wird aufgezeichnet. Dieses Vorgehen ist für alle Kombinationen von Leitungsadern zu wiederholen. 3) Bei maximaler Belastung des Übertragungsweges (z. B. mit der maximalen Anzahl von Bestandteilen und der maximalen Belastung, verbunden mit einer Leitung mit der maximalen Länge) und bei minimaler Versorgungsspannung wird eine Störgröße in den Übertragungsweg der Komponente eingebracht, indem schrittweise ein Reihenwiderstand in einer Leitungsader erhöht wird. Der Wert des Widerstands (S max ), bei dem die Störung angezeigt wird, wird aufgezeichnet. Dieses Vorgehen ist für jede einzelne Leitungsader zu wiederholen. 4) Bei maximaler Belastung des Übertragungsweges (z. B. mit der maximalen Anzahl von Bestandteilen und der maximalen Belastung, verbunden mit einer Leitung mit der maximalen Länge) und bei minimaler Versorgungsspannung wird eine Störgröße in den Übertragungsweg der Komponente eingebracht, indem ein Parallelwiderstand in einem Leitungsadernpaar schrittweise verringert wird. Der Wert des Widerstands (P max ), bei dem die Störung angezeigt wird, wird aufgezeichnet. Dieses Vorgehen ist für alle Kombinationen von Leitungsadern zu wiederholen. Hinweis: Die Anzahl der Schritte für die Veränderung der Störgröße auf dem Übertragungsweg sollte in Abhängigkeit der eingesetzten Technik und des verwendeten Prüfverfahrens auf ein Minimum reduziert werden. c) Bei einem Übertragungsweg, der die Komponente über Funk mit Bestandteilen verbindet, ist die Prüfung nach EN 54-25 durchzuführen. Eine Störgröße wird auf den Übertragungsweg aufgebracht, wie in EN 54-25 festgelegt, bis eine Störung angezeigt wird. 7

Richtlinien für Brandmeldeanlagen, Allgemeine en VdS 2543 : 2018-05 (01) 4.2.4 4.2.4.1 Komponenten zur Ansteuerung von Feuerlöschanlagen Komponenten, die zur Ansteuerung von Feuerlöschanlagen vorgesehen sind, müssen zusätzlich folgende erfüllen. Bei der Prüfung Abgestrahlte elektromagnetische Felder ist zusätzlich eine Prüfung mit den in Tabelle 4-1 aufgeführten Parametern durchzuführen. Frequenzbereich Schrittweite Feldstärke Modulation: Amplitudenmodulation Pulsmodulation a) 890 MHz 960 MHz 3 MHz 30 V/m 80 %, 1 khz, sinusförmig 1 Hz (0,5 s EIN : 0,5 s AUS) a) Nur für Geräte wie in EN 50130-4:2011, Absatz 10.2 definiert. Tabelle 4-1: Prüfparameter 4.2.4.2 Es sind die entsprechend den Produktnormen der EN 54-Reihe und der EN 50130-4 anzuwenden. 4.2.5 4.2.5.1 Schutz durch Gehäuse Wird bei einer Produktnorm der EN 54-Reihe der Schutz vor dem Eindringen von Wasser gefordert, so gelten zusätzlich folgende en. Sofern das Eindringen von Wasser in kleinen Mengen zulässig ist, muss das eingedrungene Wasser durch entsprechende Abflüsse in allen zulässigen Einbaulagen wieder abfließen können. Die vorgesehenen Abflüsse müssen in der Installationsanleitung beschrieben werden. Keinesfalls dürfen stromführende Teile (z. B. Bauteile, Leiterbahnen oder Kontakte) mit Wasser in Kontakt kommen. Dieses gilt nicht für Teile von Produkten, die gegen Kurzschlüsse durch Wasser mit einer entsprechenden Isolierung geschützt sind. 4.2.5.2 Es sind die entsprechend den Produktnormen der EN 54-Reihe anzuwenden. Durch eine Sichtprüfung des Prüfmusters nach der Beaufschlagung ist zu überprüfen, ob die en erfüllt sind. 8