Notar Dr. Tobias Timo Weitz Darmstadt

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Transkript:

Notar Dr. Tobias Timo Weitz Darmstadt FRAGEBOGEN: ERBVERTRAG UND GEMEINSCHAFTLICHES TESTAMENT (AUCH: BERLINER TESTAMENT) Im Vergleich zum herkömmlichen Testament einer Einzelperson benötigt man zum Abschluss eines Erbvertrages mindestens zwei Personen, die jedoch nicht zwingend beide letztwillige Verfügungen treffen müssen. Charakteristisch ist die Bindungswirkung eines Erbvertrages. Nach 2289 Abs. 1 S. 2 BGB ist - wenn der Erbvertrag keine Rücktritts- und Widerrufsmöglichkeiten vorsieht, die vorab genutzt wurden - ein vom Inhalt der Erbvertrages abweichendes späteres Testament unwirksam, soweit das Erbrecht des in dem Erbvertrag Bedachten durch das spätere Testament negativ betroffen wird. Der Erbvertrag bedarf stets der notariellen Beurkundung, 2276 BGB. Unwirksame privatschriftliche "Erberträge" können allenfalls nach 140 BGB in Einzeltestamente umgedeutet werden - mit der Folge jedoch, dass die mit Verträgen meist gewünschte Bindungswirkung nicht besteht. Neben dem Erbvertrag besteht - allerdings nur für Eheleute und eingetragene Lebenspartner - die Möglichkeit, ein gemeinschaftliches Testament zu errichten. Erbvertrag und gemeinschaftliches Testament unterscheiden sich vor allem hinsichtlich der Bindungswirkung der in ihm getroffenen letztwilligen Verfügungen. Solche in einem gemeinschaftlichen Testament können - solange sie nicht ausdrücklich einseitig getroffen werden, grundsätzlich (nur) zu Lebzeiten des anderen Ehepartners widerrufen werden; mit dem Tod des erstversterbenden Ehegatten werden sie verbindlich. Eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments ist das "Berliner Testament". Hier setzen sich die Eheleute bzw. Lebenspartner zur Absicherung des Längstlebenden von ihnen zunächst gegenseitig zu Alleinerben ein. Die (gemeinsamen) Abkömmlinge werden sodann als Schlusserben nach dem Tod des länger lebenden Partners eingesetzt. Flankiert wird dieses Grundkonstrukt meist durch Regelungen für den Fall des gemeinsamen Versterbens beider Partner (z.b. durch einen Unfall) sowie durch sogenannte Pflichtteilsklauseln, deren Strafcharakter verhindern soll, dass Abkömmlinge nach dem Tod des erstversterbenden Partners den Pflichtteil verlangen und damit den Absicherungszweck des gemeinschaftlichen Testaments gefährden. Gerade jüngere Paare berücksichtigen ferner meist durch geeignete Klauseln die Möglichkeit, dass der Partner nach dem (frühen) eigenen Tod noch einmal heiratet. Die diesbezüglichen Klauseln sollen regelmäßig sicherstellen, dass der Partner im Falle der Wiederheirat undoder weiterer späterer Abkömmlinge über sein Vermögen oder Teile seines Vermögens (wieder) frei verfügen kann, ohne das Erbe der gemeinsamen Abkömmlinge mit dem vorverstorbenen Partner nach dessen Tode zu schmälern. 1. PERSÖNLICHE DATEN DER TESTIERENDEN Geburtsdatum-ort Geburtenregisternr. StraßeHausnummer PLZOrt Staatsangehörigkeit TelefonFax Einverständnis mit herkömmlichem Person 1 Person 2 ja ja

2 unverschlüsseltem e- mail-verkehr E-Mail Anwaltlich beraten ja, durch: ja, durch: Familienstand verheiratetverpartnert mit Vertragspartner seit dem im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft nach Ehevertrag (bitte vorlegen) im Güterstand der modifizierten Zugewinngemeinschaft Gütertrennung Gütergemeinschaft Existieren schon Testamente bzw. Erbverträge Einwilligung zur Einsicht ins zentrale Testamentsregister Beiderseits 1. Ehe? anderweitig verheiratet geschieden (nur Erbvertrag) ledig (nur Erbvertrag) verwitwet (nur Erbvertrag) wird erteilt wird nicht erteilt ja, sondern: Partner 1:. Ehe Partner 2:. Ehe anderweitig verheiratet geschieden (nur Erbvertrag) ledig (nur Erbvertrag) verwitwet (nur Erbvertrag) wird erteilt wird nicht erteilt 2. NACHLASSREGELUNG; POTENTIELLE ERBEN UND PFLICHTTEILSBERECHTIGTE a) Grundkonzept Gegenseitige Erbeinsetzung der Beteiligten Pflichtteilsklausel (Strafklausel) Wiederverheiratungsklausel Darf der Überlebende die Schlusserbeneinsetzung ändern? ja ja ja völlig frei nur andere Wertverteilung unter den Schlusserben b) Besonderheiten? Das Erbe eines behinderten Erben soll geschützt werden Es soll verhindert werden, dass der Ex-Ehegatte über die erbenden Kinder zugriff auf den Nachlass erhält Eine wirtschaftlich schwache Person soll Erbe werden ja ja ja c) Kinder aus früheren Beziehungen Geburtsdatum StraßeHausnummer PLZOrt Anderer Elternteil : : Geburtsdatum: Geburtsdatum: Geschiedene Ehefrau ja ja ja Bisherige lebzeitige Vorempfänge Letztwillige Begünstigung

3 VorerbeNacherbe Behinderung? ja ja ja Bisherige Verzichtserklärungen? Pflichtteilsverzicht Pflichtteilsverzicht Pflichtteilsverzicht d) Gemeinsame Kinder mit dem (Ehe-)Partner Geburtsdatum StraßeHausnummer PLZOrt Bisherige lebzeitige Vorempfänge Letztwillige Begünstigung VorerbeNacherbe Behinderung? ja ja ja Bisherige Verzichtserklärungen? Pflichtteilsverzicht Pflichtteilsverzicht Pflichtteilsverzicht e) Sonstige Pflichtteilsberechtigte (adoptierte Kinder, soweit sie erbberechtigt sind, Eltern, Ehegatte, es sei denn, dass beim Erbfall die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte) Geburtsdatum StraßeHausnummer PLZOrt Bisherige lebzeitige Vorempfänge Letztwillige Begünstigung VorerbeNacherbe

4 Ersatzerbe Behinderung? ja ja ja Bisherige Verzichtserklärungen? Pflichtteilsverzicht Pflichtteilsverzicht Pflichtteilsverzicht f) Etwaige sonstige Begünstigte (und deren Einsetzung als ErbenVermächtnisnehmer) Geburtsdatum StraßeHausnummer PLZOrt Bisherige lebzeitige Vorempfänge Erbeisetzung (Quote) bzw. Erhalt bestimmter Gegenstände (Vermächtnisse) VorerbeNacherbe Ersatzerbe Nur Ersatzerbe für ( des Erben) Behinderung? ja ja ja Bisherige Verzichtserklärungen? Pflichtteilsverzicht Pflichtteilsverzicht Pflichtteilsverzicht 3. SONSTIGE ANORDNUNGEN Testamentsvollstreckung ja Wenn ja: Wunschtestamentsvollstrecker (, Nachname, Geburtsname, Anschrift): Dauer: bis zum des Erben): bis zum (Datum):. Lebensjahr des Erben ( Wunsch-Vormund für minderjährige Kinder Sonstiges Vergütung: ja Aufgaben: : : Geburtsdatum: Geburtsdatum: 4. VERMÖGEN DER ERBLASSER HäuserGrundstücke (Deutschl.) ja, nämlich: 1. Eigentümer: Amtsgericht: Grundbuch von: Blatt:

5 Flurstück: Brandversicherungswert 1914: Baujahr: Erwerbsjahr: Preis bei Erwerb: 2. Eigentümer: Amtsgericht: Grundbuch von: Blatt: Flurstück: Brandversicherungswert 1914: Baujahr: Erwerbsjahr: Preis bei Erwerb: 3.... Wohnungen (Deutschl.) 1. Eigentümer: Amtsgericht: Grundbuch von: Blatt: Flurstück: Größe: qm Zimmeranzahl: Jahr des Erwerbs: Preis bei Erwerb: 2. Eigentümer: Amtsgericht: Grundbuch von: Blatt: Flurstück: Größe: qm Zimmeranzahl: Jahr des Erwerbs: Preis bei Erwerb: 3.... Immobilien (Ausland) und sonstiges ja, nämlich: Auslandsvermögen Gesellschaftsbeteiligungen ja, nämlich: (bitte Gesellschaftsvertrag u. letzte Bilanz vorlegen) Lebensversicherungen ja, bei Kapitalvermögen (Konten, Depots etc.) Sonstiges (Kfz, Kunstgegenstände, Münzen, etc.) ja, bei: ja, nämlich:

6 5. AUFTRAG AN DEN NOTAR Zum Zwecke der Terminsvorbereitung wird der Notar beauftragt: bei Vorhandensein von Grundbesitz einen unbeglaubigten Grundbuchauszug einzuholen einen Entwurf zu erstellen und bis spätestens zum zu übersenden per Post per Fax Nr.: per e-mail: Auf die anliegenden Datenschutzhinweise wird verwiesen. Notar Dr. Tobias Timo Weitz Rechtsanwälte Dr. h.c. Lankau, Dr. Weitz & Collegen Partnerschaftsgesellschaft mbb Hilpertstraße 3 64295 Darmstadt e-mail: da@anwaltskanzlei-lankau.de Fax: 06151958133 Tel.: 0615195810 www.anwaltskanzlei-lankau.de

7 Hinweise zur Datenverarbeitung 1. und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch: Verantwortlicher: Notar Dr. Tobias Timo Weitz und Rechtsanwälte Dr. h.c. Lankau, Dr. Weitz & Collegen - Partnerschaftsgesellschaft mbb - (Vertretungsberechtigte Partner: Rechtsanwalt und Notar a.d. Dr. h.c. Ingo-Endrick Lankau, Rechtsanwalt und Notar Dr. Tobias Timo Weitz und Rechtsanwältin Anne-Kathrin Sinner (im Folgenden: RA Lankau, Dr. Weitz & Collegen), Hilpertstr.3 in 64295 Darmstadt, Deutschland Email: da@anwaltskanzlei-lankau.de Telefon: +49 (0)61519581-0, Fax: +49 (0)61519581-33 Derdie betriebliche Datenschutzbeauftragte von RA Lankau, Dr. Weitz & Collegen ist unter der o.g. Anschrift, zu Hd. Frau Birgit Bachmann oder bachmann@anwaltskanzlei-lankau.de erreichbar. 2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung Wenn Sie uns mandatieren, erheben wir regelmäßig je nach Mandat - folgende Informationen: Anrede,, Nachname, eine gültige E-Mail-Adresse, Anschrift, Rechnungsanschrift Telefonnummer (Festnetz undoder Mobilfunk) Rechtsschutzversicherungsdaten Bankverbindung Weitere Informationen, die für die Geltendmachung und Verteidigung Ihrer Rechte im Rahmen des Mandats notwendig sind. Die Erhebung dieser Daten erfolgt, um Sie als unseren Mandanten identifizieren zu können; um Sie angemessen anwaltlich oder notariell beraten und vertreten zu können; zur Korrespondenz mit Ihnen; zur Rechnungsstellung; zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Haftungsansprüchen sowie der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen Sie. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung des Mandats und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Mandatsvertrag erforderlich. Die für die Mandatierung von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht für Anwälte (6 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Mandat beendet wurde, 50 BRAO) und Notare (Urkundenrolle, Erbvertragsverzeichnis, nsverzeichnis zur Urkundenrolle und Urkundensammlung einschließlich der gesondert aufbewahrten Erbverträge: 100 Jahre; Verwahrungsbuch, Massenbuch, nverzeichnis zum Massenbuch, Anderkontenliste, Generalakten: 30 Jahre; Nebenakten: 7 Jahre; Sammelbände für Wechsel- und Scheckproteste: 5 Jahre, 5 DONot) gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass wir nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder aus haftungsrechtlichen Gründen für uns ein berechtigtes Interesse an einer längeren Speicherung nach Art 6 Abs. 1 S.1 lit. f DSGVO besteht oder Sie in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt haben. 3. Weitergabe von Daten an Dritte Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt. Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Mandatsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an unsere Auftragsverarbeiter, Verfahrensgegner und deren Vertreter (insbesondere deren Rechtsanwälte), Rechtsschutzversicherer sowie Gerichte und andere öffentliche Behörden zum Zwecke der Korrespondenz sowie zur Geltendmachung und Verteidigung

8 Ihrer Rechte. Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden. Das Anwaltsgeheimnis bleibt unberührt. Soweit es sich um Daten handelt, die dem Anwaltsgeheimnis unterliegen, erfolgt eine Weitergabe an Dritte nur in Absprache mit Ihnen. 4. Betroffenenrechte Sie haben das Recht: gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen; gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen; gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen; gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist; gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben; gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Kanzleisitzes wenden. 5. Widerspruchsrecht Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an da@anwaltskanzlei-lankau.de