Rue des Rasses Ste-Croix (VD)

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Transkript:

603/245/rz Ferienhaus der Schulgemeinde Küsnacht Clos Murisaz Rue des Rasses 47 1450 Ste-Croix (VD) Schulverwaltung Heinrich-Wettstein-Strasse 18 8700 Küsnacht www.schule-kuesnacht.ch

2/8 Beschrieb Ferienhaus Clos Murisaz in Ste-Croix Lage des Hauses Adresse Ste-Croix (Jura VD), 1140 m ü.m. Ferienhaus Clos Murisaz Rue des Rasses 47 1450 Ste-Croix Tel. 024 454 20 19 Hauswartin Frau Angélia Anselmo, Tel. 024 454 13 05, philibertanselmo@gmail.com Vermieterin Anreise Schlafplätze Schüler Total 36 Schlafplätze Leiter Total 8 Bettwäsche Waschgelegenheiten / Toiletten Küche im EG Küchenwäsche Kochgeschirr Essgeschirr Office im 1. Stock Zusätzliche Räume im 1. Stock: Pavillon Aussenanlagen (Einrichtungen) Internetverbindung: Schulverwaltung Küsnacht Heinrich Wettstein-Str. 18 8700 Küsnacht Tel. 044 913 14 18 Bahn und Postauto (bis zur nächsten Haltestelle ca. 10 Minuten) Autozufahrt zum Haus vorhanden 2. Stock: 2 Zimmer mit 8 Betten 3. Stock: 2 Zimmer mit 4 Betten 3. Stock: 2 Zimmer mit 6 Betten 1. Stock: 1 Zimmer mit 2 Betten 2. Stock: 1 Zimmer mit 2 Betten 2. Stock: 1 Zimmer mit 2 Betten + 1 Kinderbett 3. Stock: 2 Zimmer mit 1 Bett Kissen und nord. Duvets mit Fixleintüchern vorhanden EG: 1 Gruppendusche 1. Stock: 1 Toilette 2. Stock: 1 Waschraum, 2 Toiletten, 1 Leiterbadezimmer mit Toilette 3. Stock: 1 Waschraum, 2 Toiletten, 1 Leiterdusche mit Toilette 1 Elektrischer Kochherd 2 Kühlschränke à 230 Liter mit Tiefkühlabteil 2 Heissluftbacköfen vorhanden vorhanden vorhanden Gastro-Abwaschmaschine 2 Essräume 1 Aufenthaltsraum mit Bühne / Ping-Pong-Tisch / Billard 1 Aufenthaltsraum mit Büro für Leiter / TV 1 Unterrichtsraum 1 Spielwiese (Fussball) 1 Hartplatz (Basketball, Tennis, Volleyball) Zugang im Leiterzimmer inkl. WLAN

Übersicht Ferienhaus Clos Murisaz 3/8

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Hausordnung Ferienhaus Clos Murisaz 6/8 Beschluss: Schulpflege 2.2.1999 Im Interesse der Sicherheit und der bestmöglichen Schonung aller Einrichtungen und des Mobiliars sind die Benutzer resp. die Kolonie- und Lagerleitung für die Innehaltung der nachstehenden Benutzungsvorschriften verantwortlich: 1. Bei Übernahme und Rückgabe des Ferienhauses ist ein Protokoll zu unterzeichnen. Melden Sie sich für beides frühzeitig bei der Hauswartin. Am Abreisetag muss das Haus bis spätestens um 10.00 Uhr geräumt sein. 2. Orientieren Sie sich über die Sofortmassnahmen bei Feueralarm. 3. Die Türen zwischen den Stockwerken und dem Treppenhaus dürfen gemäss feuerpolizeilichen Bestimmungen nicht offen stehen. 4. Der Aufenthalt im Haus ist nur in Hausschuhen gestattet. 5. Alle benutzten Räume sind täglich zu reinigen und in Ordnung zu halten. 6. Die Benutzung der Betten ohne Bettwäsche ist nicht gestattet. Diese wird durch die Hauswartin abgegeben. Bei Wochenendbelegung ist der Gebrauch von Schlafsäcken möglich. 7. Wände, Betten, Schränke und Bilder dürfen nicht beschriftet oder beschmiert werden. Eine Wiederinstandstellung wird in Rechnung gestellt. 8. Nasse Kleidungsstücke sind an den Wäscheständern in den Waschräumen aufzuhängen oder können im Trocknungsschrank (beim Heizungsraum) getrocknet werden. Sie dürfen nicht auf die Heizkörper gelegt werden. 9. Der Speiselift und die Geschirrwaschmaschine sind keine Spielzeuge. Ihre Bedienung ist unter Kontrolle zu halten. Bei Störungen ist die Hauswartin zu benachrichtigen. 10. Der Abfall muss in Kehrichtsäcken im Container deponiert werden. Für Altglas und Konservendosen stehen spezielle Behälter zur Verfügung. 11. Das Klavier ist normalerweise abgeschlossen. Es soll nur für sinnvolles Spielen benutzt werden. 12. Spielgeräte, Tischtennis- und Billardtisch stehen zur Verfügung. Die nötigen Tischtennisschläger und -bälle müssen mitgebracht werden. Für die Benutzung des Billardtisches wird ein Depot von Fr. 150.-- erhoben. 13. Ab 22 Uhr ist jeglicher Lärm im Haus zu unterlassen. Auch keine Musik im Aufenthaltsraum! 14. Der Fernseher ist sorgfältig zu behandeln. Bei Nichtgebrauch und bei Gewitter müssen das Antennenkabel und das Stromkabel ausgezogen werden. 15. Bezüge aus der Hausapotheke sollen durch den Verbraucher wieder ersetzt werden. 16. Das Rauchen ist im ganzen Haus verboten. 17. Die Möbel sind im Haus zu belassen; im Freien stehen Gartenmöbel zur Verfügung. 18. Spielplätze und Umgebung des Hauses sind sauber zu halten. 19. Störung der Nachbarschaft ist zu vermeiden. 20. Auf dem Areal des Ferienhauses Ste-Croix darf nur auf den bestehenden Feuerstellen Feuer entfacht werden. Die Steinumrandungen sollen nicht abgebaut werden. 21. Es dürfen keine Hunde mitgenommen werden. 22. Alle Gäste werden gebeten, sich im Gästebuch einzutragen. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Hauswartin.

7/8 Aufgaben und Pflichten der Benutzer resp. der Lagerleitung Ferienhaus Clos Murisaz Beschluss: Sport- und Ferienkoloniekommission 23.3.1999 1. Die Benutzer resp. die Lagerleitung haben rechtzeitig die ganze Abgabearbeit zu pla nen und nachher auch zu überwachen. 2. Im Übergaberapport müssen Abrechnungen über Kartenverkauf und Telefongespräche aufgeführt sein. 3. In allen Schlafräumen (ausgenommen in den von Anfang an geschlossenen), Korridoren, Esszimmern, Aufenthaltsraum, Waschräumen und Toiletten, Leiterzimmer und Pavillon sind die Fussböden mit Stielbesen und/oder Staubsauger zu reinigen. 4. Im Office und in der Küche ist der Fussboden feucht aufzunehmen. 5. In der Küche müssen der Kochherd, die Backöfen und die Kühlschränke sowie alle Arbeitsflächen sauber gereinigt übergeben werden. 6. In den Schlafzimmern müssen die Schränke (Tablare und Schubladen), sowie die Nachttische samt Schubladen mit einem feuchten Lappen gereinigt werden. 7. Im Aufenthaltsraum und Esssaal müssen die Tische und Stühle mit einem feuchten Lappen gereinigt werden. 8. In den durch Teilnehmer oder Leiter belegten Schlafzimmern sind die Betten nach Weisung der Hauswartin in Ordnung zu bringen (pro Bett ein Kissen, ein Duvet, ein Bettüberwurf). Die gebrauchte Bettwäsche ist zusammengelegt in der Waschküche aufzustapeln. 9. Alle Papierkörbe müssen geleert und die Kehrichtsäcke im Container deponiert werden. 10. Der Warenlift ist innen und aussen zu reinigen. 11. Geschirr sowie Besteck in Küche und Office ist auf Sauberkeit und auf Vollständigkeit gemäss Verzeichnis zu prüfen und richtig einzuordnen. Fehlendes gehört in den Übergaberapport! 12. Im Aufenthaltsraum und im Pavillon muss die Wandtafel gesäubert werden. Geräte aller Art (Sport, Werkzeug etc.) sind zu versorgen. 13. Das ganze Ferienhausareal ist von Unrat zu säubern.

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