Neuanschluss Änderung Umlegung Baustrom Stilllegung

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Transkript:

Angaben für Kostenvoranschlag Hausanschluss Auftrag zur Stilllegung Hausanschluss e-werk Sachsenwald GmbH Technische Abteilung Hermann-Körner-Straße 61-63 21465 Reinbek Telefon: 040 727373-33 hausanschluss@ewerk-sachsenwald.de Strom Gas Neuanschluss Änderung Umlegung Baustrom Stilllegung Anschlussnehmer Name, Vorname bzw. Firma Straße + HausNr. PLZ + Ort Telefon Mobil E-Mail Grundstückseigentümer Name, Vorname bzw. Firma Straße + HausNr. PLZ + Ort Telefon Mobil E-Mail Standort des Bauvorhabens (Anschlusstelle) Straße + HausNr. PLZ + Ort Gemarkung Flur Flurstück Gebäude / Nutzungsart Neubau Altbau Gewerbe Bürohaus Wohnhaus Wohnfläche in m² m² WE Keller: Ja Nein Anzahl Wohnungen Anzahl Vollgeschosse Gewerbeart Geplante Fertigstellung (Monat/Jahr) Stand: 11.07.2018-1 -

Stromanschluss Anschlussleistung* Gasanschluss Anschlussleistung* kw Anzahl Stromzähler: Wärmepumpe Ja Nein kw Anzahl Gaszähler: Warmwasser Ja Nein Der Baustromanschluss ist über ein Elektrofachbetrieb beim e-werk zu beantragen! Folgende Unterlagen bitten wir Sie für die Erstellung von Kostenvoranschlägen für Hausanschlüsse unbedingt beizufügen, da sonst keine Bearbeitung möglich ist: Lageplan des Bauvorhabens (vermasst) auf dem Grundstück (Maßstab 1:500) Grundriss des Gebäudes mit Kennzeichnung des Hausanschlussraumes (Maßstab 1:100) Flurkartenauszug oder einen Übersichtsplan des Bebauungsplan-Gebietes (Maßstab 1:1000) für Bauvorhaben außerhalb geschlossener Bebauung Anmeldung an das Niederspannungsnetz vom Elektroinstallateur, wenn vorhanden Bitte beachten Sie, dass folgende Voraussetzungen für eine termingerechte Fertigstellung Ihrer Hausanschlüsse erfüllt sein müssen: Netzanschlussvertrag und -auftrag liegt dem e-werk vor Gebäude ist geschlossen (Dach, Türen und Fenster eingebaut) Baufreiheit (freie Leitungstrasse, keine Rüstung) Wasser-,Abwasser- und Regenwasseranschluss ist erstellt Es sind die Hauseinführungen für die Hausanschlüsse nach DVGW VP601 bzw. DIN 18322 hergestellt worden. Die Unterschriften sind nur bei der Beauftragung zur Stilllegung von Hausanschlüssen notwendig. Die Kosten für die Stilllegung von Hausanschlüssen trägt der Antragsteller (Abrechnung nach Aufwand). Ort, Datum. Unterschrift des Antragsstellers, Firmenstempel Ort, Datum. Unterschrift des Grundstückseigentümers, Firmenstempel *bei Einfamilienhäusern, Standardwert 30kW Stand: 11.07.2018-2 -

Anlage 1: Checkliste Energieversorgung Damit Sie nichts vergessen: Mit dieser Liste haben Sie die notwendigen Schritte für einen erfolgreichen Bauablauf auf einen Blick. Vor Baubeginn: Termine: Anmeldung Baustrom (e-werk) Anmeldung Bauwasser Einführungspunkt der Mehrspartenhauseinführung in Abstimmung mit dem/den Versorgungsunternehmen festlegen Anmeldung / Anträge zum Anschluss Stromnetz (e-werk, bis auf Aumühle) Gasnetz (e-werk, bis auf Glinde) Wassernetz Telefon/Breitband Anschluss Schmutzwasser Anschluss Regenwasser Stand: 11.07.2018-3 -

Anlage 2: Hauseinführungen Das e-werk schreibt für sein Versorgungsgebiet nur geprüfte und DVGW-zugelassene Hauseinführungen vor. Hauseinführungen mit herkömmlichen KG-Rohren sind nach DIN 18322 und DVGW VP 601 nicht zugelassen. Beispiele Mehrspartenhauseinführungen: Beispiele Einspartenhauseinführungen: Stand: 11.07.2018-4 -

Information zu den technischen Anschlussbedingungen der e-werk Sachsenwald GmbH (e-werk): Bereits seit Januar 2015 sind in vielen Versorgungsgebieten in der Region größere Änderungen für die Errichtung von Netzanschlussleitungen wirksam. Das gilt sowohl für den Neubaubereich als auch bei Erneuerungen von Hausanschlüssen. Auch das e-werk hat als Ihr zuverlässiger Partner das Bestreben, immer auf dem neuesten Stand der Technik zu sein. Aus diesem Grund sind nur noch DVGWzertifizierte Ein- bzw. Mehrsparten-Hauseinführungen (DVGW = Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) zugelassen. Warum neue Anforderungen? In Deutschland dienen Normen und andere Regelwerke dem Schutz der Hausbewohner und deren Sachgüter. DIN 18322 und die DVGW VP 601 geben z.b. sehr genau vor, wie Hauseinführungen für Rohre und Kabel konstruiert und eingebaut werden müssen. Ziel dieser Regelwerke ist es, dass kein Gas bzw. Wasser durch mechanische, korrosive, thermische oder elektrische Einflüsse von außen in ein Gebäude eindringen oder innerhalb des Gebäudes austreten kann. Das damit erreichbare Sicherheitsniveau sorgt z.b. dafür, dass Kräfte, die auf die Hausanschlussleitungen einwirken, nicht auf die Inneninstallation übertragen werden (z.b. bei Baggerarbeiten). Personen- und Sachschäden vermieden werden, die infolge einer mangelhaften Abdichtung zur Wand oder Bodenplatte durch das Eindringen von Gas bzw. Wasser von außen in das Gebäude entstehen könnten. die Brandsicherheit durch Bauteile mit einer hohen thermischen Belastbarkeit deutlich verbessert wird. Neben der erhöhten Sicherheit bieten die Mehrsparten-Hauseinführungen weitere Vorteile: kompakte und platzsparende Installation der Hausanschlüsse und der zugehörigen Anschlusseinrichtungen. schnelle, sichere und zeitsparende Montage Mit Aufnahme in die Regelwerke gelten Hauseinführungssysteme als Stand der Technik". Hersteller und Handel haben die Systeme mit Vorgaben für Materialien, Konstruktionen, Vertriebswege usw. inzwischen zur Marktreife weiterentwickelt. Ausführungsregeln Die Herstellung der Durchführung sowie die Beistellung der DVGW-zertifizierten Ein- bzw. Mehrsparten- Hauseinführungen hat bauseits durch den Bauherrn bzw. durch eine von ihm beauftragte Fachfirma zu erfolgen. Ist dies nicht der Fall, kommt es seitens des e-werkes nicht zur Herstellung der Hausanschlüsse. Als Bestandteil des Gebäudes verbleibt die Hauseinführung im Eigentum des Bauherrn und unterliegt seiner Unterhaltspflicht. Stand: 11.07.2018-5 -

Der Hersteller ist jedoch frei wählbar, muss aber eine gültige Zulassung nach DVGW VP 601 Bi haben und kompatibel mit unseren Hauseinführungen sein. Vor Baubeginn sollten Sie mit Ihrem Planungsbüro / Architekten und Fachinstallateuren folgende Punkte beachten: Raum für den Hausanschluss möglichst nach Rücksprache mit dem Versorgungsunternehmen (Netzbetreiber) festlegen Zahl der Wohneinheiten im Endausbau definieren sowie ggf. den Leistungsbedarf berechnen Energieträger bzw. die Medienanschlüsse auswählen (z.b. Strom, Erdgas,Breitband) Lageplan (Straßenführung und Lage des Hauses müssen ersichtlich sein) und Grundriss an den Netzbetreiber (Energie-, Trinkwasser- und Breitbandversorger) senden eventuell Termin für die Vor-Ort-Begehung mit dem Netzbetreiber, Planungsbüro und Fachinstallateur zur Absprache von Detailfragen vereinbaren Eine gute Planung des Hausanschlusses spart viel Zeit, gibt Sicherheit und erleichtert die Erstellung der nachfolgenden Hausinstallation. Stand: 11.07.2018-6 -

www.ewerk-sachsenwald.de Anlage 3: Versorgungsgebiet e-werk Sachsenwald GmbH Stand: 11.07.2018-7-