Amtliche Mitteilungen Nr. 9/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik

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Transkript:

Amtliche Mitteilungen Nr. 9/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Bezugnahme auf die Musterordnung 3 Leitbild des Studiengangs 4 Regelstudienzeit 5 Grad und Abschluss 6 Studienablauf 7 Praktikumszeiten 8 Beginn und Ende der Bachelorarbeit 9 Stundentafel 10 Inkrafttreten

1 Geltungsbereich (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung legt Grundsätze für die Gestaltung, den Aufbau und den Ablauf sowie zur Durchführung von Prüfungen des Bachelor- Studienganges Wirtschaftsinformatik an der Technischen Fachhochschule Wildau fest. (2) Soweit in dieser Ordnung männliche Bezeichnungen verwandt werden, sind damit gleichzeitig auch die weiblichen Bezeichnungen umfasst. Diese Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch weitere Rechtsvorschriften der Technischen Fachhochschule Wildau. 2 Bezugnahme auf die Musterordnung (1) Die Musterstudien- und -prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge an der TFH Wildau in der Fassung vom 4.7.2006 (Amtliche Mitteilung der TFH Nr. 6/2006) mit Ausnahme der unter (2) genannten ist Teil dieser Ordnung. (2) 19 Praxisphase Absatz (6) der Musterordnung wird wie folgt abgeändert: Über die Praxisphase ist durch den Studenten ein Bericht anzufertigen. Die Abgabe des Berichtes hat zum Vorlesungsbeginn des Folgesemesters zu erfolgen. 20 Bachelor Arbeit Absatz (5) der Musterordnung wird wie folgt abgeändert: Es obliegt dem Studenten einen Betreuer für seine Bachelor-Arbeit zu finden. Das Thema der Bachelor-Arbeit wird durch den Kandidaten vorgeschlagen. 20 Bachelor Arbeit Absatz (6) der Musterordnung wird wie folgt abgeändert: Die Bestätigung des Themas der Bachelor-Arbeit und des vorgeschlagenen Betreuers sowie des zweiten Gutachters der Bachelor-Arbeit erfolgt über den zuständigen Prüfungsausschuss. Thema und Zeitpunkt der Ausgabe des Themas sind aktenkundig zu machen. Betreuer und Gutachter müssen Angehörige der Hochschule sein, wobei mindestens einer dem Fachbereich BW/WI angehören muss. Alternativ kann eine Arbeit auch von zwei Betreuern betreut werden. 3 Leitbild des Studiengangs Das Programm dient neben einer soliden betriebswirtschaftlichen und informationstechnischen Ausbildung insbesondere dazu, den Studierenden wesentliche Methoden und Werkzeuge zu vermitteln, die der Optimierung und Rationalisierung betrieblicher Abläufe und Entscheidungsprozesse dienen, wobei der Fokus auf die Optimierung quantifizierbarer Prozesse, wie z.b. Ressourcenplanung, Produktions- und Dienstleistungsplanung, Supply- Chain- Management u.a. liegt. Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester. 4 Regelstudienzeit Studien- und Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik - Bachelor Seite 2 von 5

5 Grad- und Abschluss Ist das Studium bestanden, wird der Grad "Bachelor of Science" verliehen. 6 Studienablauf (1) Der Studiengang ist konsekutiv und modular aufgebaut. Das modulare Studium besteht aus Modulen für die nach dem European Credit Transfer System (ECTS) entsprechende Credits vergeben werden. Für alle Module im Bachelor-Studiengang werden insgesamt 180 Credits erreicht. (2) Die im Studienplan ausgewiesenen Module stellen den Mindestumfang zu absolvierender Module für einen erfolgreichen Abschluss der theoretischen Studienabschnitte dar. Die Lage der Module sowie Anzahl und Zeitpunkt zu erbringender Leistungsnachweise enthält der Studienplan. (3) Wahlpflicht- und Softskill-Module werden nur eröffnet, wenn sich ausreichend Hörer für diese Veranstaltungen eingeschrieben haben. Über weitere Regularien entscheidet der Fachbereichsrat. (4) Durch Beschluss des Fachbereichsrates können die festgelegte Reihenfolge und die Art der Lehrveranstaltungen aus zwingenden Gründen im Einzelfall für ein Semester abgeändert werden. 7 Praktikumszeiten In der vorlesungsfreien Zeit vor dem 5. Semester und in den ersten sieben Lehrveranstaltungswochen des 5. Semesters findet ein 12-wöchiges Praktikum statt. 8 Beginn und Ende der Bachelorarbeit In der vorlesungsfreien Zeit vor dem 6. Semester und in den ersten sieben Lehrveranstaltungswochen des 6. Semesters wird innerhalb von 12 Wochen die Bachelor-Arbeit erstellt. Studien- und Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik - Bachelor Seite 3 von 5

9 Stundentafel Semester Semester Semester 1 2 3 Modul SWS CP Modul SWS CP Modul SWS CP Mathematik I Mathematik II Operations Research Software Entwicklung I II networking Software Entwicklung Dynamisches Inter- Statisches Internetworking Betriebssysteme Geschäftsprozesse Grundlagen der Informations- und Kommunikations- Datenbanken I Datenbanken II technik Grundl. BWL/ Peronal u. Org. Software Engineering Projekt I Rechnungswesen Wirtschaftsenglisch WP Soft Skills I 24 30 24 30 24 30 LV LV LV 15 Wochen 15 Wochen 15 Wochen Semester Semester Semester 6 Modul SWS CP Modul SWS CP Modul SWS CP Modellierung und Produktionswirtschaft Data Warehouse BA Thesis 15 E-Business Marketing und Marktforschung Recht für Wirtschafts-informatiker ERP Systeme Unternehmensgründung und - führung Projektplanung und Projektmanagement Projekt II Wahlpflicht I Wahlpflicht II WP Soft Skills II Praktikum 15 24 30 12 30 12 30 LV Praktikum LV BA Thesis LV 15 Wochen 12 Wochen 7 Wochen 12 Wochen 7 Wochen Studien- und Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik - Bachelor Seite 4 von 5

10 Inkrafttreten Die Studien- und Prüfungsordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Wildau, 05.07.2006 Prof. Dr. L. Ungvári Präsident Herausgeber: Bahnhofstraße Der Präsident 15745 Wildau Technische Fachhochschule Wildau Tel.: 03375/508-0 Körperschaft des öffentlichen Rechts Fax: 03375/500324 Studien- und Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik - Bachelor Seite 5 von 5