Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG-2014 EEG-Strommengen im Jahr 2015 Daten des Verteilnetzbetreibers (VNB) Netzbetreiber: SWE Netz GmbH Sitz des Unternehmens: Magdeburger Allee 34 in 99086 Erfurt Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10000390 Netznummer der Bundesnetzagentur: 1 Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB): 50Hertz Transmission GmbH Einleitung Gemäß 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG-2014 ist der Netzbetreiber verpflichtet, einen Bericht über die Ermittlung der nach den 70 bis 74 EEG-2014 mitgeteilten Daten zu veröffentlichen. Die SWE Netz GmbH kommt der genannten Pflicht mit diesem Dokument nach. Grundsystematik Die durch den aufnahmeverpflichteten Verteilnetzbetreiber an die Anlagenbetreiber ausgezahlten Vergütungen werden durch den regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber nach den jeweils geltenden Bestimmungen des aktuellen Erneuerbare-Energien-Gesetzes EEG erstattet. Nach EEG-2014 sind Netzbetreiber verpflichtet vermiedene Netzentgelte, welche nach 18 Abs. 2 und 3 Stromnetzentgeltverordnung ermittelt worden sind, an den vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber auszuzahlen. Datenermittlung Meldungen von Anlagenbetreibern an die SWE Netz GmbH Von den EEG-Anlagenbetreibern, deren Anlagen an das Stromnetz der SWE Netz GmbH angeschlossen sind, wurden die für die Vergütungszahlungen und den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten gemäß EEG angefordert, sofern sie nicht bereits vorlagen. Es wurden folgende Besonderheiten bei der weiteren Bearbeitung berücksichtigt: Deponiegas Bei der Berechnung der Jahresvergütungen wurde bei entsprechender Anlagengröße die Aufteilung der Gesamtstrommenge in die Teilstrommengen der verschiedenen Leistungsbereiche anhand der Bemessungsleistung (PB) für das abgerechnete Jahr vorgenommen. Die notwendigen Konformitätsnachweise wurden von den Anlagenbesitzern erbracht. Seite 1 von 5
Biomasse Bei der Berechnung der Jahresvergütungen wurde bei entsprechender Anlagengröße die Aufteilung der Gesamtstrommenge in die Teilstrommengen der verschiedenen Leistungsbereiche anhand der Jahresbemessungsleistung (PB) für das abgerechnete Jahr vorgenommen. Die notwendigen Nachweise zur Gewährung von Zuschlägen z. B. für nachwachsende Rohstoffe und Stromerzeugungen in Kraft-Wärme-Kopplung wurden von den Anlagenbesitzern in Form von Betriebstagebüchern, durch separate Messprotokolle über die außerhalb der Stromerzeugungsanlagen genutzten Wärmemengen und durch weitere Gutachten bzw. Bescheinigungen erbracht. Solare Strahlungsenergie Bei der Berechnung der Vergütungen wurde bei entsprechender Anlagengröße die Aufteilung der Gesamtstrommenge in die Teilstrommengen der verschiedenen Leistungsbereiche anhand der installierten Leistung vorgenommen und sonstige Regelungen umgesetzt. Ebenfalls wurden die Regelungen für Anlagen mit Selbstverbrauch und dem Marktintegrationsmodell (prozentuale Abgrenzung der Selbstverbrauchsmengen) eingehalten. Direktvermarktung Die Strommengen, für die eine Direktvermarktung in einer Form gemäß des gültigen EEG erfolgte, wurden entsprechend den gültigen Regelungen vergütet. Meldungen der SWE Netz GmbH an die 50Hertz Transmission GmbH Die für den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten wurden gemäß dem gültigen EEG an die 50Hertz Transmission GmbH übermittelt. Die auf die einzelnen Energiearten aggregierten Daten (siehe Anlage) wurden durch einen Wirtschaftsprüfer im Sinne der gültigen Regelungen des EEG bescheinigt. Ein Exemplar der Bescheinigung wurde der 50Hertz Transmission GmbH zur Verfügung gestellt. Aggregierte Daten laut Testat für EEG-Einspeisungen im Jahr 2015 Die aggregierten Daten laut Testat sind in der Anlage aufgeführt. Seite 2 von 5
Anlage: Aggregierte Daten laut Testat für EEG-Einspeisungen im Jahr 2015 Die nachfolgende Tabelle gibt die von der SWE Netz GmbH nach 11 Abs. 1 Satz 2 EEG 2014 kaufmännisch abgenommenen Strommengen (kaufmännisch abgenommene Strommenge), die für diese Strommengen tatsächlich geleisteten finanziellen Förderungen nach 19 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014 (Einspeisevergütung) sowie die vermiedenen Netzentgelte (vne) gemäß 57 Abs. 3 EEG 2014 für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 wieder: Energieträger kaufmännisch abgenommene Strommenge Einspeisevergütung vermiedene Netzentgelte¹ [kwh] [ ] [ ] Wasserkraft 548.790 54.483,31 3.548,97 Deponie-, Klär-, Grubengas 1.892.390 145.146,31 7.864,29 Biomasse 6.657.996 1.361.328,97 50.228,91 Geothermie 0 0,00 0,00 Windenergie an Land 2.621.660 229.250,61 117.600,44 Windenergie auf See 0 0,00 0,00 Solare Strahlungsenergie 27.583.415 8.403.799,92 224.212,57 Summe 39.304.251 10.194.009,12 403.455,18 (1) (2) Vergütung nach Abzug vermiedener NE [ ]: 9.790.553,94 (3) = (1) - (2) ¹ vermiedene NE für die gesamte erzeugte Strommenge, die nicht in sonstiger DV waren Seite 3 von 5
Angaben zur Direktvermarktung Die nachfolgende Tabelle gibt die von der SWE Netz GmbH tatsächlich geleisteten finanziellen Förderungen nach 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2014 (Marktprämie), die nach 20 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2014 direkt vermarkteten Strommengen (Marktprämienmodell), die nach 20 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014 direkt vermarkteten Strommengen (sonstige Direktvermarktung) sowie die Förderung für die Flexibilität für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 wieder: Strommengen nach Energieträger Marktprämie Marktprämienmodell sonst. Direktvermarktung [ ] [kwh] [kwh] Wasserkraft 0,00 0 0 Deponie-, Klär-, Grubengas 0,00 0 0 Biomasse 538.764,66 4.134.642 0 Geothermie 0,00 0 0 Windenergie an Land 1.218.153,86 16.696.484 0 Windenergie auf See 0,00 0 0 Solare Strahlungsenergie 1.586.474,63 7.401.108 0 Summe 3.343.393,15 28.232.234 0 Flexibilitätszuschlag und Flexibilitätsprämie 0,00 Seite 4 von 5
Angaben zur EEG-Umlage für Eigenversorgung Die nachfolgende Tabelle gibt die Angaben nach 9 Abs. 3 AusglMechV von der SWE Netz GmbH zu den Strommengen nach 61 Abs. 1 EEG 2014, für die wir nach 7 Abs. 2 AusglMechV die EEG-Umlage erhoben haben, und zur Höhe der nach 7 Abs. 2 und 3 AusglMechV erhaltenen Zahlungen einschließlich der Forderungen, die durch Aufrechnung nach 7 Abs. 5 AusglMechV erloschen sind, für den Zeitraum vom 01.08.2014 bis 31.12.2014 wieder: EEG-Umlageart EEG-umlagepflichtige Erhaltene Strommengen Zahlungen [kwh] [ ] EEG-Umlage nach 61 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EEG 2014* (30% der vollen Umlage) 5.458 102,17 EEG-Umlage nach 61 Abs. 1 Satz 2 EEG 2014* (volle Umlage) 0 0,00 Summe 5.458 102,17 * einschließlich der von Eigenversorgern selbst verbrauchten Strommengen über 10.000 kwh, die in Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 10 kw erzeugt wurden. Die Strommengen bis zu 10.000 kwh, die nach 61 Abs. 2 Nr. 4 EEG 2014 von der EEG-Umlage befreit sind, sind nicht enthalten. Die nachfolgende Tabelle gibt die Angaben nach 9 Abs. 3 AusglMechV von der SWE Netz GmbH zu den Strommengen nach 61 Abs. 1 EEG 2014, für die wir nach 7 Abs. 2 AusglMechV die EEG-Umlage erhoben haben, und zur Höhe der nach 7 Abs. 2 und 3 AusglMechV erhaltenen Zahlungen einschließlich der Forderungen, die durch Aufrechnung nach 7 Abs. 5 AusglMechV erloschen sind, für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 wieder: EEG-Umlageart EEG-umlagepflichtige Erhaltene Strommengen Zahlungen [kwh] [ ] EEG-Umlage nach 61 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EEG 2014* (30% der vollen Umlage) 231.823 4.291,05 EEG-Umlage nach 61 Abs. 1 Satz 2 EEG 2014* (volleumlage) 3.060 188,80 Summe 234.883 4.479,85 * einschließlich der von Eigenversorgern selbst verbrauchten Strommengen über 10.000 kwh, die in Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 10 kw erzeugt wurden. Die Strommengen bis zu 10.000 kwh, die nach 61 Abs. 2 Nr. 4 EEG 2014 von der EEG-Umlage befreit sind, sind nicht enthalten. Seite 5 von 5