ADAC Clubsport-Enduro-Wettbewerbe

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Transkript:

Veranstaltungsausschreibung für ADAC Clubsport-Enduro-Wettbewerbe Grundlage dieser Ausschreibung ist die DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport, die Grundausschreibung für Motorrad Enduro, Motorrad Enduro-Rallye und Motorrad Cross Country. Soweit durch diese vorliegende Ausschreibung keine andere Regelung getroffen ist, gelten die Regelungen der o. a. Reglements inkl. etwaiger Änderungen und/oder Ergänzungen. Diese Veranstaltungsausschreibung wird am offiziellen Aushang veröffentlicht. 1. Grundlagen der Veranstaltung Die Veranstaltung ist eine Zuverlässigkeitsfahrt für Geländesportmotorräder im unbefestigten Gelände (Rundkurs). Der Teilnehmer hat eine Startprüfung und eine mehrmals zu durchfahrende Sonderprüfung als Zuverlässigkeitsprüfung auf einem Rundkurs zu absolvieren. Die Gesamtfahrzeit beträgt 1 Stunde. Aus der in der Zeitvorgabe erzielten Rundenzahl und etwaigen Strafpunkten/Strafzeiten wird die Gesamtpunktzahl ermittelt. Hierbei handelt es sich um eine von der Sportabteilung des ADAC Berlin-Brandenburg e.v. registrierte und genehmigte Veranstaltung. 2. Veranstaltung Titel der Veranstaltung: Simson- und PitBike- Enduro "Rund um das Sonnenhäusel am Lausitzring" Termin der Veranstaltung: 26.09.2015 Wertungslauf für: 3. Veranstalterkontakt (Nennanschrift siehe Artikel 5 dieser Ausschreibung) Name des Veranstalters: MSC Hörlitz e.v. im ADAC Anschrift des Veranstalters: Heimstättenstraße 8, 01968 Hörlitz Telefon: Fax: Kein Fax! Mobil: 0160 / 5305500 Email: msc-hoerlitz@gmx.de Internet: www. msc-hörlitz.de 4. Veranstaltungsort / Angaben zur Strecke Veranstaltungsort: M Strecke "Sonnenhäusel" am Lausitzring Klettwitz Anfahrtsbeschreibung: Zufahrt Richtung P8 des Lausitzrings - Ausschilderung rund um den Lausitzring Veranstaltungsbüro: direkt an der M-Strecke Länge einer Runde: Ca. 4 km Der offizielle Aushang des Veranstalters befindet sich: am Veranstaltungsbüro Die Veranstaltung besteht aus folgenden Prüfungsteilen: a) die Startprüfung b) die Zuverlässigkeitsprüfung über 2 Stunden. Kein Teil der Wettbewerbsstrecke befindet sich im öffentlichen Gelände. 5. Nennung / Nennanschrift / Nennungsschluss / Nenngeld Nennungen werden vom Veranstalter bis zum 19.09.2015 24.00 Uhr Uhr entgegengenommen. Das Nenngeld für die Veranstaltung beträgt 30,00 Euro/Teilnehmer Das Nenngeld ist der Nennung beizufügen oder Das Nenngeld ist bis Nennschluss zu überweisen: >>> Kontoinhaber: MSC Hörlitz e.v. Stichwort Simson-Enduro Kontonummer: 3012001106 Bankleitzahl: 18055000 Name der Bank: Sparkasse Niederlausitz Die Nennungen sind an folgende Adresse zu senden: Name: Stefan Budich Straße: Bergstraße 26 PLZ / Ort: 15907 Lübben Fax-Nr.: Kein Fax! Email: msc-hoerlitz@gmx.de Die Nennung muss auf dem Nennformular des Veranstalters erfolgen Ausschreibung ADAC-Clubsport-Enduro / Seite 1 von 5

Für Nennungen, die bis zum o.a. Nennschluss nicht vollständig beim Veranstalter eingegangen sind, wird ein zusätzliches Aufwandsentgelt berechnet. Für Nenngeld, welches auf anderem Weg als der Überweisung zum Veranstalter gelangen soll, übernimmt allein der Fahrer die Verantwortung. Nenngeld wird ausschließlich bei Absage der Veranstaltung zurückgezahlt! 6. Teilnehmer Im jedem Falle der Nutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und/oder Plätzen müssen die Teilnehmer/innen eine gültige Fahrerlaubnis für das von ihnen benutzte Fahrzeug der entsprechenden Klasse besitzen. Alle Teilnehmer müssen eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Nennung (Formular des Veranstalters) beim Veranstalter abgegeben haben. 7. Vorläufiger Zeitplan Anmeldung / Papierabnahme: am 26.09.2015 von 07:00 bis 09:30 Uhr Techn. Abnahme: am 26.09.2015 von 07:00 bis 09:45 Uhr Fahrerbesprechung: am 26.09.2015 um 09:50 Uhr Start (1. Gr./1. Fz.) Klasse/n: am 26.09.2015 um 10:00 Uhr Bei unterschiedlichen Starterfeldern (mehrere Wettbewerbe) unterschiedliche Startzeiten beachten! Der Startpark wird 10 min vor der Startzeit geschlossen! Siegerehrung: am 26.09.2015 gg. 12:45 Uhr 8. Klasseneinteilung Folgende Klassen werden ausgeschrieben: Klasse Technische und Teilnahme-Bestimmungen Bemerkung Zugelassen werden alle Modelle der alten Bauform bis 1990, kein S83, kein Sperber, MS50 usw.. Der Hauptrahmen, die Federelemente, die Schwinge und die Telegabel müssen aus Simson- / MZ- Serienproduktion stammen, dürfen aber überarbeitet werden (kein Zentralfederbein, keine Marzocchi, keine Scheibenbremse). Gefordert wird ein von außen erkennbarer Serienklasse Simson Simson S50 bzw. S51 Motor, der mit einem luftgekühlten Zylinder (schlitz- oder membrangesteuert) ohne Hubraumbegrenzung angetrieben wird. Frei wählbar sind Getriebe, Übersetzung, Zündung, Räder und Auspuff. Die Kontrolle der Federelemente, Gabeln und Bremsen erfolgt bei der technischen Abnahme. Fahrzeuge, die nicht dem Reglement entsprechen, fahren in der Spezialklasse! Spezialklasse Simson Pit Bike - Klasse Zugelassen werden alle Modelle, die mit einem luft- oder wassergekühlten, schlitz-, membran- oder drehschiebergesteuertem Simsonmotor (S50 bzw. S51) ohne Hubraumbegrenzung angetrieben werden. Frei wählbar sind Hauptrahmen, Telegabel, Schwinge, Bremsen, Zündung, Räder und Auspuff. Technisch einwandfreier Zustand wird vorausgesetzt und geprüft! Für das Anbringen und die Lesbarkeit der Startnummern ist der Fahrer selbst verantwortlich. Jedes Fahrzeug muss den zur Zeit gültigen technischen Bestimmungen entsprechen. Im Detail erforderlich sind ausnahmslos: - 2 unabhängig voneinander wirkende Bremskreise - keine scharfen, spitzen und verletzungsfördernden Teile - jedes Fahrzeug muss eine funktionierende Mechanik zum Starten des Motors aufweisen Ausschreibung ADAC-Clubsport-Enduro / Seite 2 von 5

- Startnummern müssen gut lesbar, kontrastreich und angemessen dimensioniert vorn sowie an beiden Seiten des Fahrzeuges angebracht sein - es sind nur handelsübliche Reifen ohne Ketten oder Spikes zugelassen - die Lautstärke des Fahrzeugs darf 94 db/a keinesfalls überschreiten (wird nicht bei jedem Rennen, jedoch stichprobenartig geprüft) - ein funktionierender Killschalter ist Pflicht 9. Besondere Hinweise zu den Technischen Bestimmungen Teilnahmeberechtigt sind alle geländetauglichen Motorräder, die den technischen Bestimmungen der oben beschriebenen Klassen entsprechen. Wenn notwendig, kann der Veranstalter weitere technische Bestimmungen erlassen. Die Fahrzeuge müssen der Klasse entsprechen, für die sie genannt wurden und sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden. Jedes Fahrzeug ist vor dem Start, in gereinigtem Zustand der Technischen Abnahme des Veranstalters vorzuführen. 10. Versicherungen Der Veranstalter ist verpflichtet, für seine Veranstaltung die öffentlich-rechtlich und sportrechtlich vorgeschriebenen Versicherungen abzuschließen. Näheres und die notwendigen Mindest-Deckungssummen sind im DMSB-Handbuch 2013 abgedruckt und auf der DMSB-Internetseite www.dmsb.de einzusehen. Der Nachweis des Versicherungsabschlusses ist während der Veranstaltung am Offiziellen Aushang bekannt zu machen. 11. Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer 11.1. Verantwortlichkeit Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Kfz-Eigentümer und -Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit ein Haftungsausschluss nach dieser Ausschreibung vereinbart wird. Soweit der Fahrer nicht selbst Kfz-Eigentümer und -Halter des von ihm benutzten Fahrzeuges ist, stellt er den im nachstehenden Haftungsverzicht genannten Personenkreis auch von jeglichen Ansprüchen des Kfz-Eigentümers und -Halters frei oder gibt im Zusammenhang mit der Nennung eine entsprechende Verzichtserklärung des Kfz-Eigentümers oder -Halters ab. 11.2. Haftungsverzicht Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen - den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre, hauptamtliche Mitarbeiter, - die Mitgliedsverbände des DMSB (ADAC und seine Regionalclubs, DMV, AvD, ADMV), deren Vorstände, Geschäftsführer und Mitarbeiter, - den Promotor/Serienorganisator, - den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, - den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und - die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen; - gegen - die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, - den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Beifahrer (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Beifahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer Ausschreibung ADAC-Clubsport-Enduro / Seite 3 von 5

verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Mit Abgabe der Nennung nimmt der Bewerber/Halter/Fahrer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung (Kfz-Haftpflicht, Kasko- und Insassen-Unfall-Versicherung) für Schäden bei der Veranstaltung nicht gewährt wird. Er verpflichtet sich, auch den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten. 12. Verantwortlichkeit des Veranstalters Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung, Ausführungs- oder Durchführungsbestimmungen zu erlassen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflicht zu übernehmen. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur, soweit durch die Ausschreibung und Nennung nicht Haftungsausschluss vereinbart ist. 13. Offizielle Sportwarte der Veranstaltung Fahrtleiter: Holger Handschak Fahrtsekretär: Marcel Gröger Streckenverantwortlicher: Stefan Budich Zeitnahme / Auswertung: Triga Zeitnahme Sanitätsversorgung: ASB Riesa Technische Kontrolle: Hagen Rösler Umweltbeauftragter: Ralf Pieper 14. Schiedsgericht zur Veranstaltung Wohnort: Lübben Wohnort: Berlin Das Schiedsgericht setzt sich aus 3 vom Veranstalter zu benennenden neutralen Personen zusammen. Der Fahrtleiter darf nicht Mitglied des Schiedsgereichtes sein. 1. Name: n.n. Wohnort: 2. Name: n.n. Wohnort: 3. Name: n.n. Wohnort: Das Schiedsgericht ist das höchste Rechtsorgan der Veranstaltung. Die Entscheidungen des Schiedsgerichtes sind unabhängig und endgültig. Sie können sich auch gegen bereits getroffene Entscheidungen des Veranstalters oder Fahrtleiters richten. 15. Umweltbestimmungen Die gültigen DMSB-Umweltrichtlinien sind Bestandteil dieser Ausschreibung und zu beachten und einzuhalten. 16. Allgemeines Die Auslegung dieser Ausschreibung obliegt dem Veranstalter. Den Anordnungen des Veranstalters und der von ihm eingesetzten Sportwarte ist Folge zu leisten. Die Austragungsbedingungen für die in dieser Ausschreibung angegebenen Meisterschaft/en, zu der/denen die Ergebnisse dieser Veranstaltung gewertet werden, gelten zusätzlich, dürfen aber in keiner Weise dieser Ausschreibung widersprechen. Der Veranstalter muss absichern, dass während der Veranstaltung ein dem für die Teilnehmer, Helfer, Sportwarte und andere in die Veranstaltung eingebundene Personen bestehendes Verletzungsrisiko entsprechend ausreichender Sanitätsdienst in Bereitschaft ist. Die Zuschauerbereiche sind so festzulegen und in geeigneter Art und Weise ausreichend abzugrenzen, dass für Zuschauer ein von den Teilnehmerfahrzeugen ausgehende Verletzungsgefahr ausgeschlossen ist. 17. Weitere Bestimmungen Es werden keine Nennungsbestätigungen versandt! Zum Nennschluss wird unter www.msc-hörlitz.de eine Starterliste veröffentlicht. Ausschreibung ADAC-Clubsport-Enduro / Seite 4 von 5

Hörlitz, 17.06.2015 Ort und Datum gez. H. Handschak Fahrtleiter Diese Ausschreibung wurde von der Sportabteilung des ADAC Berlin-Brandenburg am mit Nummer BB- /15 registriert und genehmigt. Ausschreibung ADAC-Clubsport-Enduro / Seite 5 von 5