Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP 1) Zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 60/29 Am Himmelsberg 6,8, Königswinter

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Transkript:

Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP 1) Zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 60/29 Am Himmelsberg 6,8,14 53639 Königswinter

1. Planungsanlass Die Stadt Königswinter plant die Einleitung eines B-Plan Verfahrens auf Betreiben von zwei Eigentümern. Diese möchten die in Ihrem Eigentum befindlichen bebauten rundstücke Am Himmelsberg 6,8,14 in zweiter Reihe bebauen(lageplan emarkung Oberpleis Flur 2, Flurstücke 157/158/733/726). Das Untersuchungsgebiet ist ein dörflicher Siedlungsbereich, in unmittelbarer Nachbarschaft wurde dieser Siedlungsbereich schon in zweiter Reihe bebaut. Das gleiche Ziel verfolgen die Bauherren. 2. Vorhabensbeschreibung In Königswinter/Oberpleis, Am Himmelsberg 6,8,14, soll auf den Flurstücken emarkung Oberpleis Flur 2, Flurstücke 157/158/733/726, Planungsrecht für die Bebauung in zweiter Reihe geschaffen werden. Die zwischen diesen rundstücken liegenden Flurstücke, sind bereits mit Einfamilienhäusern bebaut. Dieses soll auf betreiben der Eigentümer nun auch auf den beschriebenen rundstücken geschehen. 3. Wirkfaktoren Da ein Bebauungsplan ein Vorhaben nicht direkt zulässt, werden durch den Plan Verbotstatbestände nicht direkt ausgelöst. Die Stadt hat im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens jedoch nachzuweisen, dass die Vorraussetzungen zur Umsetzung des Planes aus artenschutzrechtlicher Sicht gegeben ist. Dazu wird diese artenschutzrechtliche Vorprüfung durchgeführt. Mit der Realisierung des B-Planes wird Planungsrecht für den Bau von Einfamilienhäusern in zweiter Reihe, einschließlich Zufahrten in einem dörflichen Siedlungsbereich geschaffen. Folgende temporäre Wirkfaktoren lassen sich bei einer Umsetzung des B-Planes feststellen (Bauprozess): 1. Lärm durch den Bauprozess 2. Staub durch den Bauprozess 3. Vorübergehende Nutzung eines roßteils der Flächen der rundstücke zur Lagerung von Baumaterialien etc. Folgende zeitlich unbefristete Wirkfaktoren lassen sich bei der Umsetzung des B- Planes feststellen 1. Versiegelung von Teilflächen der rundstücke (bebaute Fläche und Zufahrten) 2. Barrierewirkung der ebäude 3. intensivere Flächennutzung 2

4. Aufgabestellung und gesetzliche rundlagen Die Notwendigkeit zur Durchführung einer ASP im Rahmen der Bauleitplanung und bei der enehmigung von Vorhaben ergibt sich aus den Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSch). Mit den Regelungen der 44 Abs. 1,5,6 und 45 Abs. 7 BNatSch sind die entsprechenden Vorgaben der FFH-RL (Art. 12, 13 und 16 FFH-RL) und der V-RL (Art. 5, 9 und 13 V-RL) in nationales Recht umgesetzt worden. Es bedarf keiner Umsetzung durch die Länder, da das Artenschutzrecht unmittelbar gilt. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Artenschutzbestimmungen drohen die Bußgeld- und Strafvorschriften der 69ff BNatSch. Nach nationalem und internationalem Recht werden drei verschiedene Artenschutzkategorien unterschieden (vgl. 7 Abs. 2 Nr. 12 bis 14 BNatSch): besonders geschützte Arten (nationale Schutzkategorie), streng geschützte Arten (national) inklusive der FFH-Anhang IV-Arten (europäisch), europäische Vogelarten (europäisch). emäß 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSch sind die nur national geschützten Arten von den artenschutzrechtlichen Verboten bei Planungs- und Zulassungsvorhaben freigestellt. Sie werden wie alle nicht geschützten Arten nur im Rahmen der Eingriffsregelung behandelt. Bei alle anderen nicht genehmigungspflichtigen Maßnahmen und Tätigkeiten (z.b. Umbaumaßnahmen, Abrissarbeiten, Renovierungsarbeiten) finden die artenschutzrechtlichen Verbote uneingeschränkt Anwendung, so dass in diesen Fällen die nur national geschützten Arten zu beachten sind. Der Prüfumfang einer ASP beschränkt sich damit auf die europäisch geschützten FFH-Anhang IV-Arten und die europäischen Vogelarten. Wenn in Natura 2000-ebieten Arten betroffen sind, die zugleich in Anhang II und IV der FFH-RL aufgeführt sind, ist neben der FFH-Verträglichkeitsprüfung auch eine ASP durchzuführen. Dies gilt ebenso für Vogelarten des Anhangs I und des Art. 4 Abs. 2 V-RL. Zugriffsverbote ( 44 Abs. 1 BNatSch) Im Zusammenhang mit der Bauleitplanung und der enehmigung von Vorhaben sind für die europäisch geschützten Arten die in 44 Abs. 1 BNatSch formulierten Zugriffsverbote zu beachten. Es ist verboten - Verbot Nr. 1: Tiere zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, - Verbot Nr. 2: Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so erheblich zu stören, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert, - Verbot Nr. 3: Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Tiere aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 3

- Verbot Nr. 4: Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Vorhaben in diesem Zusammenhang sind nach 15 BNatSch i.v.m. 4 ff L zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft sowie nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässige Vorhaben ( 30, 33, 34, 35 BauB Es ist Aufgabe der ASP festzustellen, ob bei Umsetzung des Planvorhabens die Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 BNatsch gegenüber sog. planungsrelevanten Arten (europäisch geschützte Anhang IVArten und europäische Vogelarten) erfüllt sein könnten und ob weitere Prüfungsschritte als notwendig angesehen werden. Dies entspricht nach der Handlungsempfehlung 'Artenschutz in der Bauleitplanung' der Stufe I der Artenschutzprüfung (MBV & MKULNV 2010). 4. Aussagen von Planungsinstrumente für das Bauvorhaben Das Biotopkataster der nach 62 L NW gesetzlich geschützten Biotope macht zum gesamten überplanten ebiet keine Aussagen (Stand 2014). Das landesweite Landschaftsinformationssystem LINFOS enthält für das Plangebiet und die nähere Umgebung keine Fundstellen zu planungsrelevanten Arten (Stand 2014). 4.1 Artenschutzkategorien Das Artenspektrum im Untersuchungsgebiet wurde in drei verschiedenen Kategorien untersucht: besonders geschützte Arten (nationale Schutzkategorie), streng geschützte Arten (national) inklusive der FFH-Anhang IV-Arten (europäisch), europäische Vogelarten (europäisch). Eine Eingrenzung des zu erwartenden Artenspektrums ermöglichen die Messtischblätter in Nordrhein-Westfalen. Hier wird für jedes Messtischblatt (MTB) in Nordrhein-Westfalen eine aktuelle Liste aller im Bereich des MTB nach dem Jahr 1990 nachgewiesenen planungsrelevanten Arten erzeugt. So wird dargestellt, welche planungsrelevanten Arten im jeweiligen MTB zu erwarten sind. Für das Messtischblatt Q5309 werden folgende planungsrelevanten Arten aufgezeigt: 4

Art Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Myotis daubentonii Wasserfledermaus Myotis myotis Myotis mystacinus roßes Mausohr Kleine Bartfledermaus Myotis nattereri Fransenfledermaus Nyctalus leisleri Kleinabendsegler Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus Plecotus auritus Accipiter gentilis Accipiter nisus Alauda arvensis Alcedo atthis Anthus trivialis Ardea cinerea Asio otus Bubo bubo Buteo buteo Ciconia nigra Delichon urbica Braunes Langohr Habicht Sperber Feldlerche Eisvogel Baumpieper raureiher Waldohreule Uhu Mäusebussard Schwarzstorch Mehlschwalbe Status Säugetiere ab 2000 ab 2000 ab 2000 ab 2000 ab 2000 ab 2000 ab 2000 Vögel Erhaltungszustand in NRW (KON) U U U U U U U Bemerkung 5

Art Wissenschaftlicher Name Dendrocopos medius Dryobates minor Dryocopus martius Falco tinnunculus Hirundo rustica Lanius collurio Milvus milvus Passer montanus Phoenicurus phoenicurus Deutscher Name Mittelspecht Kleinspecht Schwarzspecht Turmfalke Rauchschwalbe Neuntöter Rotmilan Feldsperling artenrotschwanz Phylloscopus sibilatrix Waldlaubsänger Scolopax rusticola Streptopelia turtur Strix aluco Tyto alba Waldschnepfe Turteltaube Waldkauz Schleiereule Alytes obstetricans eburtshelferkröte Bombina variegata elbbauchunke Status Säugetiere Amphibien ab 2000 ab 2000 Bombina variegata elbbauchunke ab 2000 Erhaltungszustand in NRW (KON) U U U U U S S Bemerkung 6

Art Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Status Säugetiere Erhaltungszustand in NRW (KON) Bemerkung Artenschutzbestimmungen der Fauna-Flora-Habitat- Die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie der Europäischen emeinschaft ( FFH -, 92/43/EW) ist seit dem 5. Juni 1992 in Kraft und liegt seit dem 01.01.2007 in konsolidierter Fassung vor. Ziel ist die Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen im europäischen ebiet der Mitgliedstaaten. Sie bildet die rundlage für den Aufbau des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000. Anhang IV (Anh. IV) ist eine Liste von Tier- und Pflanzenarten (aktuell 134 Tierund Pflanzenarten), die unter dem besonderen Rechtsschutz der EU stehen, weil sie selten und schützenswert sind. Weil die efahr besteht, dass die Vorkommen dieser Arten für immer verloren gehen, dürfen ihre "Lebensstätten" nicht beschädigt oder zerstört werden. Dieser Artenschutz gilt nicht nur in dem Schutzgebietsnetz NATURA 2000, sondern in ganz Europa. Das bedeutet, dass dort strenge Vorgaben beachtet werden müssen, auch wenn es sich nicht um ein Schutzgebiet handelt. Anhang IV kommt auch aufgrund des Bundesnaturschutzgesetztes (BNatSch) eine besondere Bedeutung zu. In der "kleinen Novelle" des BNatSch vom 18.12.2007 wurden die Vorschriften zum Artenschutz verschärft. Es muss seit dem dafür Sorge getragen werden, dass Landnutzung (land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung) den Erhaltungszustand der lokalen Populationen von Anhang IV der FFH - nicht verschlechtern. eschützte europäische Vogelarten die in NRW vorkommen: Wissenschaftlich er Name Deutscher Name Rote Liste NW (2010) Anhang VS- Artikel Besonders VSgeschützt Status Streng in geschützt NRW Erhaltungszustand in NRW ATL KON Accipiter gentilis Habicht V B Accipiter nisus Sperber * B Acrocephalus arundinaceus Drosselrohrsänger 1S B S - Acrocephalus paludicola Acrocephalus schoenobaenus Acrocephalus scirpaceus Seggenrohrsänger 0 Anh. I Schilfrohrsänger 1S B S - Teichrohrsänger * Art. 4 (2) B Actitis hypoleucos Flussuferläufer 0 R Anmerkungen NW: 1955, unregelmäßiger Durchzügler NW: 1986 7

Wissenschaftlich er Name Deutscher Name Rote Liste NW (2010) Anhang VS- Artikel Besonders VSgeschützt Status Streng in geschützt NRW Erhaltungszustand in NRW Aegolius funereus Raufußkauz RS Anh. I B - U Alauda arvensis Feldlerche 3S B U U Alcedo atthis Eisvogel * Anh. I B Anas acuta Spießente Art. 4 (2) R U U Anas clypeata Löffelente 2S Art. 4 (2) B S - Anas clypeata Löffelente 2S Art. 4 (2) R Anas crecca Krickente 3S Art. 4 (2) B U - Anas crecca Krickente 3S Art. 4 (2) R/W Anas penelope Pfeifente Art. 4 (2) R/W Anas querquedula Knäkente 1S Art. 4 (2) B S - Anas querquedula Knäkente 1S Art. 4 (2) R U U Anas strepera Schnatterente * Art. 4 (2) B - Anas strepera Schnatterente * Art. 4 (2) R/W Anser albifrons Blässgans k.a. Art. 4 (2) R/W - Anser brachyrhynchus Kurzschnabelgans k.a. Art. 4 (2) R/W - Anser erythropus Zwerggans Anh. I R/W - Anser fabalis Saatgans Art. 4 (2) R/W - Anthus campestris Brachpieper 0 Anh. I R Anthus pratensis Wiesenpieper 2 Art. 4 (2) B S S Anthus trivialis Baumpieper 3 B U U Ardea cinerea raureiher * BK U Asio flammeus Sumpfohreule 0 Anh. I R/W U U Asio otus Waldohreule 3 B U U Athene noctua Steinkauz 3S B S Aythya ferina Tafelente 3 Art. 4 (2) B S S Aythya ferina Tafelente 3 Art. 4 (2) R/W Aythya nyroca Moorente Anh. I Botaurus stellaris Rohrdommel 0 Anh. I R/W U - Branta leucopsis Weißwangengans RS Anh. I B - Branta leucopsis Weißwangengans RS Anh. I R/W - Branta ruficollis Rothalsgans Anh. I R/W - Bubo bubo Uhu VS Anh. I B Bucephala clangula Schellente Art. 4 (2) W Buteo buteo Mäusebussard * B Buteo lagopus Raufußbussard R/W - Calidris alpina Alpenstrandläufer 0 R U - Caprimulgus europaeus Carpodacus erythrinus Ziegenmelker 1S Anh. I B S S Karmingimpel Casmerodius albus Silberreiher Anh. I R Charadrius dubius Flussregenpfeifer 3 Art. 4 (2) B U U Charadrius hiaticula Sandregenpfeifer 0 R U - ATL KON Anmerkungen NW: 1984 NW: 1982 unregelmäßiger Durchzügler aktuell kein Brutvogel in NRW NW: 1877 aktuell kein Brutvogel in NRW aktuell kein Brutvogel in 8

Wissenschaftlich er Name Charadrius morinellus Deutscher Name Rote Liste NW (2010) Anhang VS- Artikel Besonders VSgeschützt Status Streng in geschützt NRW Erhaltungszustand in NRW Mornellregenpfeifer k.a. Anh. I R S - Chlidonias niger Trauerseeschwalbe 1S Anh. I BK S - Ciconia ciconia Weißstorch 3S Anh. I B U Ciconia nigra Schwarzstorch 3S Anh. I B - Circus aeruginosus Rohrweihe 3S Anh. I B U U Circus cyaneus Kornweihe 0 Anh. I B S - Circus cyaneus Kornweihe 0 Anh. I R/W - Circus pygargus Wiesenweihe 1S Anh. I B S S Coracias garrulus Blauracke 0 Anh. I Corvus frugilegus Saatkrähe *S BK Coturnix coturnix Wachtel 2S B U U Crex crex Wachtelkönig 1S Anh. I B S S Cuculus canorus Kuckuck 3 B U U Cygnus bewickii Zwergschwan Anh. I R/W S - Cygnus cygnus Singschwan Anh. I R/W S - Delichon urbica Mehlschwalbe 3S BK U U Dendrocopos medius Mittelspecht V Anh. I B Dryobates minor Kleinspecht 3 B U Dryocopus martius Schwarzspecht *S Anh. I B Emberiza calandra rauammer 1S B S S Emberiza cia Zippammer RS Art. 4 (2) B - U Emberiza cirlus Zaunammer 0 Emberiza hortulana Ortolan 1 Anh. I? - - Falco columbarius Merlin Anh. I R/W - Falco peregrinus Wanderfalke *S Anh. I B U Falco subbuteo Baumfalke 3 Art. 4 (2) B U U Falco tinnunculus Turmfalke VS B alerida cristata Haubenlerche 1? S - allinago gallinago Bekassine 1S Art. 4 (2) B S S allinago gallinago Bekassine 1S Art. 4 (2) R U allinago media Doppelschnepfe 0 Anh. I allinula chloropus Teichhuhn V B avia arctica Prachttaucher Anh. I R/W avia immer Eistaucher Anh. I R/W - ATL KON Anmerkungen NRW unregelmäßiger Brutvogel; NW: 2010 unregelmäßiger Brutvogel; NW: 2010 NW: 1885 NW: 1947 NW: 2006 NW: 2003; letzte Beobachtung NW: 2009 NW: 1911, unregelmäßiger Durchzügler 9

Wissenschaftlich er Name Deutscher Name Rote Liste NW (2010) Anhang VS- Artikel Besonders VSgeschützt Status Streng in geschützt NRW Erhaltungszustand in NRW avia stellata Sterntaucher Anh. I R/W - laucidium passerinum Sperlingskauz R Anh. I B - rus grus Kranich Anh. I B U - rus grus Kranich Anh. I R Haliaeetus albicilla Seeadler Anh. I N - Himantopus himantopus Stelzenläufer Anh. I Hippolais polyglotta Orpheusspötter R B U U Hirundo rustica Rauchschwalbe 3S B U U Ixobrychus minutus Zwergdommel 1 Anh. I B S - Jynx torquilla Wendehals 1S Art. 4 (2) B S S Lanius collurio Neuntöter VS Anh. I B U Lanius excubitor Raubwürger 1S Art. 4 (2) B S S Lanius minor Schwarzstirnwürger 0 Anh. I Lanius senator Rotkopfwürger 0 Larus [c.] michahellis Mittelmeermöwe R BK unbek. - Larus argentatus Silbermöwe R BK U - Larus canus Sturmmöwe * BK U - Larus fuscus Heringsmöwe R BK - Larus melanocephalus Schwarzkopfmöwe R Anh. I BK S - Larus ridibundus Lachmöwe * BK U - Limosa limosa Uferschnepfe 1S Art. 4 (2) B S - Limosa limosa Uferschnepfe 1S Art. 4 (2) R U - Locustella luscinioides Rohrschwirl R B S - Locustella naevia Feldschwirl 3 B U U Lullula arborea Heidelerche 3S Anh. I B U U Luscinia megarhynchos Nachtigall 3 Art. 4 (2) B U Luscinia svecica Blaukehlchen 2S Anh. I B U - Lymnocryptes minimus Zwergschnepfe Art. 4 (2) R U U Mergellus albellus Zwergsäger Anh. I W Mergus merganser änsesäger Art. 4 (2) W Merops apiaster Bienenfresser RS BK U - Milvus migrans Schwarzmilan R Anh. I B U Milvus milvus Rotmilan 3 Anh. I B S U Numenius arquata roßer Brachvogel 2S Art. 4 (2) B U - Numenius arquata roßer Brachvogel 2S Art. 4 (2) R - Oenanthe oenanthe Steinschmätzer 1S B S S Oriolus oriolus Pirol 1 Art. 4 (2) B U U Pandion haliaetus Fischadler 0 Anh. I R ATL KON Anmerkungen Brüten unregelmäßig in NW Letzter NW: 2011 NW: 1885 NW: 1961, unregelmäßiger Durchzügler jährlich einzelne Bruten in NRW 10

Wissenschaftlich er Name Deutscher Name Rote Liste NW (2010) Anhang VS- Artikel Besonders VSgeschützt Status Streng in geschützt NRW Erhaltungszustand in NRW Panurus biarmicus Bartmeise R B S - Passer montanus Feldsperling 3 B U U Perdix perdix Rebhuhn 2S B S S Pernis apivorus Wespenbussard 2 Anh. I B U U Phalacrocorax carbo Phalacrocorax carbo Philomachus pugnax Kormoran * BK Kormoran * W Kampfläufer 0 Anh. I R U - Phoenicopterus roseus Rosaflamingo Neo Anh. I B unbek. - Phoenicurus phoenicurus artenrotschwanz 2 B U U Phylloscopus sibilatrix Waldlaubsänger 3 B U Picus canus rauspecht 2S Anh. I B S U Picus viridis rünspecht * B Pluvialis apricaria oldregenpfeifer 0 Anh. I R S - ATL KON Anmerkungen NW: 1987 NW: ~ 1915 Podiceps auritus Ohrentaucher Anh. I R/W - Podiceps grisegena Rothalstaucher R B S - Podiceps grisegena Rothalstaucher R R/W U U Podiceps nigricollis Schwarzhalstaucher R Art. 4 (2) B U - Porzana parva Kleines Sumpfhuhn 0 Anh. I Porzana porzana Tüpfelsumpfhuhn 1S Anh. I B S - Rallus aquaticus Wasserralle 3 Art. 4 (2) B U U Recurvirostra avosetta Säbelschnäbler Anh. I R unbek. - Remiz pendulinus Beutelmeise R B S S Riparia riparia Uferschwalbe VS Art. 4 (2) BK U U Saxicola rubetra Braunkehlchen 1S Art. 4 (2) B S S Saxicola rubicola Schwarzkehlchen 3S Art. 4 (2) B U Scolopax rusticola Waldschnepfe 3 B Sterna albifrons Zwergseeschwalbe 0 Anh. I Sterna hirundo Flussseeschwalbe 3S Anh. I BK U - Streptopelia turtur Turteltaube 2 B S U Strix aluco Waldkauz * B Tachybaptus ruficollis Zwergtaucher * Art. 4 (2) B Tachybaptus ruficollis Zwergtaucher * Art. 4 (2) W U Tetrao tetrix Birkhuhn 0 Anh. I NW: 1956, unregelmäßiger Durchzügler unregelmäßige Bruten, NW: 2010 NW: 1953, unregelmäßiger Durchzügler 11

Wissenschaftlich er Name Deutscher Name Rote Liste NW (2010) Anhang VS- Artikel Besonders VSgeschützt Tetrao urogallus Auerhuhn 0 Anh. I Status Streng in geschützt NRW Erhaltungszustand in NRW Tetrastes bonasia Haselhuhn 1S Anh. I B - S Tringa erythropus Dunkler Wasserläufer k.a. Art. 4 (2) R U - Tringa glareola Bruchwasserläufer 0 Anh. I R U - Tringa nebularia rünschenkel Art. 4 (2) R U - Tringa ochropus Waldwasserläufer Art. 4 (2) R Tringa totanus Rotschenkel 1S Art. 4 (2) B S - Tringa totanus Rotschenkel 1S Art. 4 (2) R - Turdus torquatus Ringdrossel R B - S Tyto alba Schleiereule *S B Upupa epops Wiedehopf 0 Vanellus vanellus Kiebitz 3S Art. 4 (2) B U S Vanellus vanellus Kiebitz 3S Art. 4 (2) R U ATL KON Anmerkungen NW: 1971 NW: 1962 NW: 1952 NW: 1977 5. Artenschutzvorprüfung Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen artenschutzrechtlichen Vorprüfung soll nachfolgend festgestellt werden, ob von dem Vorhaben sog. planungsrelevante Arten betroffen sein könnten und ob weitere Prüfungsschritte als notwendig angesehen werden. Dies entspricht nach der Handlungsempfehlung 'Artenschutz in der Bauleitplanung' (MKULNV& MBV 2010) der Stufe I einer Artenschutzprüfung (ASP). Der Untersuchungsraum wird also auf planungsrelevante Arten und europäische Vogelarten untersucht: 1. ibt es für planungsrelevante Arten vermeidbare Verletzungen oder Tötungen und ein signifikantes Tötungsrisiko? 2. ibt es eine erhebliche Störung für diese Arten? 3. Ist die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten sichergestellt? 12

5.1 Methodik Im April und Mai 2015 und im Oktober 2016 wurde während mehrerer Begehungen die Biotopausprägung des rundstückes erfasst und daraus die Wertigkeit der Flächen als Lebensraum für planungsrelevante Arten und europäische Vogelarten abgeschätzt. Sachdaten zu planungsrelevanten Arten liegen für den Planraum nicht vor. Systematische faunistische Arterfassungen wurden nicht durchgeführt und werden aufgrund der vorliegenden Biotopausstattung (artenland) aus fachlicher Sicht nicht befürwortet. Die Fläche des Untersuchungsgebietes wird zurzeit als artenland/wiese genutzt. Flur 2, Flurstück 733/726 wird als Wiese mit aufstehenden, überalterten Obstbaumbüschen genutzt. Ebenfalls aufstehend ein etwa 60 Jahre alter weit verzweigter Süßkirschbaum und ein Walnußbaum. (s. Anlage) Flur 2, Flurstücke 157 und 158 wird als Wiese genutzt, aufstehend eine etwa 60 Jahre alte Kiefer und weitere Kleinbäume. (s. Anlage) Die Erfassung erfolgte durch 6 Begehungen, davon 3 nach Sonnenuntergang (10.05.15, 18.05.15, 01.06.15) und 3 vor Sonnenaufgang ( 11.05.15, 20.05.15, 3.06.15), über Sichtbeobachtungen am 12.10.2016 und 21.10.2016. Da Fledermausarten auch Quartiere in Baumhöhlen und Rindenspalten beziehen fand am 4.Juni 2016 eine Untersuchung der beiden relevanten Bäume im B-Plangebiet statt (Süßkirsche und Kiefer, siehe Lageplan). Dazu wurden die Bäume vom Boden aus mit Zuhilfenahme eines Fernglases auf Höhlen und Spalten untersucht. Zusätzlich wurde am 30.08.16 die Süßkirsche mit Hilfe einer Leiter in Augenschein genommen. Auch hier zeigten sich keine Spalten oder Baumhöhlen. 6 Konfliktanalyse Mit der Realisierung des B-Planes wird Planungsrecht für den Bau von Einfamilienhäusern in zweiter Reihe, einschließlich Zufahrten geschaffen. Während der Begehungen wurde ein geringes Vorkommen von planungsrelevanten Arten festgestellt: Im Rahmen der Begehungen wurden im direkten Plangebiet nur wenige Fledermausaktivitäten nachgewiesen (eindeutig bestimmt : Breitflügelfledermaus - Eptesicus serotinus). Die Breitflügelfledermaus gehört zu den gefährdeten Arten in NRW und ist eine große kräftige Fledermausart mit breiten Flügeln und einer Spannweite wie der einer Amsel. Sie bevorzugt siedlungsnahe Quartiere. Als schützenswerte europäische Vogelarten wurden rünspecht und artenrotschwanz als Nahrungsgäste nachgewiesen. Folgende temporäre Wirkfaktoren sind zu bewerten: 13

Lärm durch den Bauprozess Staub durch den Bauprozess Vorübergehende Nutzung eines roßteils der Flächen der rundstücke zur Lagerung von Baumaterialien etc. Folgende zeitlich unbefristete Wirkfaktoren sind zu bewerten: Versiegelung von Teilflächen der rundstücke (bebaute Fläche und Zufahrten) Barrierewirkung der ebäude intensivere Flächennutzung 6.1 Temporäre Wirkfaktoren: Für die in Rede stehenden Flurstücke kann ein Brutvorkommen von planungsrelevanten Arten und von europäischen Vogelarten der V-RL, also weit verbreiteten und allgemein häufigen Vogelarten ausgeschlossen werden. Ebenso konnten keine Fledermaus-Quartiere (ebäude, Baumhöhlen und -spalten) nachgewiesen werden, so dass eine Tötung von Individuen ausgeschlossen werden kann. Daraus folgt, dass eine jahreszeitliche Beschränkung der Ausführung des Bauvorhabens (Bau in den Wintermonaten) nicht erforderlich ist. Eine erhebliche Störung planungsrelevanter Tierarten ist ebenfalls zu vermeiden. Störungen können bei Bauvorhaben z.b. durch Lärmemissionen, Erschütterungen, optische Effekte oder auch Flächeninanspruchnahme verursacht werden. Bei dem konkreten Vorhaben ist mit der Erfüllung des Verbotstatbestandes nicht zu rechnen, da davon ausgegangen werden kann, dass Arten, die das Plangebiet lediglich möglicherweise als potenzielle Nahrungsgäste aufsuchen könnten, aufgrund ihrer hohen Mobilität in der Lage sind, sich ausreichend große und artspezifische Ausweichlebensräume gleicher Qualität zu erschließen. Durch den kleinräumigen anlagebedingten Verlust von potenziellen Nahrungshabitaten ist nicht mit einer nachhaltigen Verschlechterung des Erhaltungszustandes der genannten Arten zu rechnen. 6.2 Zeitlich unbefristete Wirkfaktoren Mit der möglichen Bebauung werden Flächen versiegelt und das bisher extensiv genutzte artenland intensiver genutzt Tatsächlich ist trotz der Versiegelung durch die Bebauung eher mit einer Aufwertung der Fläche zu rechnen, da davon auszugehen ist, dass die zukünftigen artenflächen intensiver bepflanzt werden. Die bereits in der unmittelbaren Nachbarschaft liegenden, in zweiter Reihe bebauten rundstücke verfügen über erheblich größeren Strauch- und 14

Baumbewuchs; der Vögeln und Kleinlebewesen erheblich mehr Lebensraum bietet Niststätten europäischer Vogelarten gelten gem. 44 (1) 3 BNatSch als generell geschützt, wobei der Schutz von mehrjährig genutzten Niststätten über das ganze Jahr besteht (z.b. Baumhöhlen, Horste von reifvögeln). eeignete Bruthabitate oder mehrjährige Horste wurden für den Planungsbereich nicht nachgewiesen; eine Berührtheit des Verbotstatbestandes ist daher nicht. Länger andauernde Jagdaktivitäten der Breitflügelfledermaus wurden jedoch nicht festgestellt. Flugstrassen oder Leitstrukturfunktionen konnten nicht festgestellt werden. Die beiden im Plangebiet stehenden roßbäume weisen keine Höhlen oder Spalten auf. Die Untersuchung der auf den Flurstücken aufstehenden Wohngebäude (Dachböden, Spalten) ergab, dass sie nicht von Fledermäusen als Quartier genutzt werden. Es ist davon auszugehen, dass das Plangebiet nur eine untergeordnete Funktion als Jagdgebiet für Fledermäuse hat. rünspecht und artenrotschwanz als potenzielle Nahrungsgäste sind in der Lage - aufgrund ihrer hohen Mobilität - sich ausreichend große und artspezifische Ausweichlebensräume gleicher Qualität in unmittelbarer Nähe zu erschließen. 6.3 Zusammenfassende Beurteilung der Wirkfaktoren: Eine Bebauung und eine Versiegelung von Flächen ist immer ein Eingriff in Natur und Landschaft. Die durch den zu ändernden B-Plan mögliche Nachverdichtung eines sowieso verdichteten Siedlungsbereiches ist aus Sicht der vorliegenden Fakten aus artenschutzrechtlicher und naturschutzrechtlicher Sicht unproblematisch. 7. Zusammenfassung Durch das geplante Bauleitplanverfahren soll die Möglichkeit geschaffen werden, den Innenbereich dieses Siedlungsbereiches auch auf diesen Flurstücken zu bebauen. Es erfolgte eine Artenschutzvorprüfung. Im Untersuchungszeitraum wurden mehrere Begehungen durchgeführt Als Ergebnis der Vorprüfung stellen sich für das Plangebiet keine artenschutzrechtlich relevanten Konfliktmöglichkeiten heraus. Der Untersuchungsraum wurde auf planungsrelevante Arten (europäisch geschützte FFH Anhang IV Arten und europäischer Vogelarten und ev. Wirkfaktoren mit folgendem Ergebnis untersucht: 15

1. Durch das Vorhaben entstehen keine vermeidbaren Verletzungen oder Tötungen und kein signifikanten Tötungsrisiko. 2. Durch das Vorhaben entsteht keine erhebliche Störung für diese Arten. 3. Durch das Vorhaben ist die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten nicht beeinträchtigt. Durch das Vorhaben ist nicht mit der Tötung von planungsrelevanten Arten, von europäischen Vogelarten und mit der Zerstörung von deren Niststätten zu rechnen. Bezüglich der Wirkfaktoren Lebensraumverlust, bau- und betriebsbedingte Emissionen gibt es keine Hinweise darauf, dass planungsrelevante Arten erheblich betroffen sein könnten. Da ein Bebauungsplan ein Vorhaben nicht direkt zulässt, werden durch den Plan Verbotstatbestände nicht direkt ausgelöst. Die Untersuchungen haben ergeben, dass die Vorraussetzungen zur Umsetzung des B-plans aus artenschutzrechtlicher Sicht gegeben ist. Die aufstehenden roßbäume werden wie folgt beurteilt: Die Kiefer (Flurstücke 157,158) leidet unter einem durch Pilzbefall verursachten Aststerben und wird aus ründen der Standsicherheit sicherlich in den nächsten Jahren gefällt werden müssen. Süßkirsche und Walnuß auf den Flurstücken 733/726 sollten erhalten werden. Eine vertiefende Untersuchung im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP Stufe 2) ist daher nicht erforderlich. Bedingt durch die Nutzung als artenland Weide gibt es kein Vorkommen geschützter Pflanzenarten. Stufe 1 Artenspektrum und Wirkfaktoren Ist es möglich, dass bei europäischen Vogelarten und FFH-Anhang IV Arten die Verbote des 44BNatSch bei Umsetzung des Planes ausgelöst werden? Nein Dr. phil. Michael Oberbeckmann 22.10.2016 Dipl. Ing. Raum- und Umweltplanung Mitglied der Architektenkammer NRW Mühlenbergstr.22 53773 Hennef Anlage: Lageplan Luftbild 16

Quellen: MBV & MKULNV (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben emeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr (MBV) und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) MUNLV (2007): eschützte Arten in NRW Vorkommen, Erhaltungszustand, efährdungen, Maßnahmen, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz (MUNLV) Dietz Handbuch Fledermäuse Europas Skiba Europäische Fledermäuse 2003 Feldmann 1999 Rote Liste der gefährdeten Säugetiere in NRW LANUV eschützte Arten in NRW 2010 Meschede, Heller 2002 Ökologie und Schutz von Fledermäusen in Wäldern Siemers 2000 Fledermäuse das Praxisbuch MKULNV Das neue Artenschutzrecht Ablauf und Inhalt einer Artenschutzprüfung Dr. Kiel 2016 Protokoll der artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP 1) Zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 60/29 Am Himmelsberg 6, 8, 14 53639 Königswinter Bei der Umsetzung des Vorhabens werden keine Verbote des 44 (1) BNatSch ausgelöst. Durch das Vorhaben ist nicht mit der Tötung von planungsrelevanten Arten und europäischen Vogelarten zu rechnen. Bezüglich der Wirkfaktoren Lebensraumverlust, bau- und betriebsbedingte Emissionen gibt es keine Hinweise darauf, dass planungsrelevante Arten erheblich betroffen sein könnten. Eine vertiefende Untersuchung im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP2) ist daher nicht erforderlich zu sein. Hennef, im Oktober 2016 Dr. phil. Michael Oberbeckmann Dipl. Ing. Raum- und Umweltplanung Mitglied der Architektenkammer NRW Mühlenbergstr.22 53773 Hennef 17

Fotodokumentation zur ASP 1 Baumuntersuchung: 1. Änderung des B-Planes 60/29 Am Himmelsberg, Königswinter Süsskirsche, Flurstück 726 Walnuss, Flurstück 733 Kiefer, Flurstück 157 Kiefer Kirsche Walnuss Luftbild Flur 3, emarkung Oberpleis Foto-Copyright: Klaus öring (Luftbild) C. Lichtenberg (Bäume)