Master of Advanced Studies (MAS) in Functional Kinetic Science

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Transkript:

S t u d i e n r e g l e m e n t Master of Advanced Studies (MAS) in Functional Kinetic Science Gestützt auf 9 des Weiterbildungsreglements der Universität Basel vom 18. Oktober 2001 erlässt die Medizinische Fakultät der Universität Basel, unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Rektorat, das folgende Studienreglement. Vom 16. August 2010 Zweck und Geltungsbereich 1. Dieses Studienreglement regelt den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang «Master of Advanced Studies (MAS) in Functional Kinetics Science» im Sinne von 10 des Weiterbildungsreglements an der Universität Basel. Trägerschaft und Zusammenarbeit 2. Trägerin des Studiengangs ist die Medizinische Fakultät. 2 Die Trägerschaft arbeitet mit den folgenden Instituten der Universität Basel zusammen: dem Universitätsspital Basel, dem Institut für Sport und Sportwissenschaft Basel, der Forschungsplattform Biomechanik, dem Kantonsspital Bruderholz, Baselland. 3 Administrativ ist der Studiengang dem Advanced Study Centre zugeordnet. Studienleitung 3. Die Studienleitung trägt die Gesamtverantwortung für den Studiengang und ist für alle inhaltlichen sowie organisatorischen Aspekte des Studiengangs zuständig. Insbesondere sorgt sie für die inhaltliche Ausgestaltung des Unterrichts und für die Zusammenarbeit unter den Dozierenden und Studierenden. 2 Sie setzt sich zusammen aus einem Mitglied der Medizinischen Fakultät und einer von dieser anerkannten Fachperson. 3 Sie hat die in diesem Reglement genannten Kompetenzen und a) regelt das Aufnahmeverfahren und entscheidet über die Aufnahme ins Studium; b) entscheidet über die Anrechnung von bereits erbrachten Vorleistungen;

c) regelt die Zahlungsmodalitäten des Kursgeldes und die Annullierungsmodalitäten; d) teilt den Studierenden den Entscheid über das Genehmigen bzw. Nichtgenehmigen der Diplomarbeit sowie das Bestehen bzw. Nichtbestehen der mündlichen Abschlussprüfungen mittels Verfügung mit; e) entscheidet über Einsprachen gegen die Bewertung von Leistungsnachweisen; f) amtiert als Prüfungskommission, legt Struktur und Umfang der Diplomarbeit fest, betreut und begutachtet die Diplomarbeiten, legt die Prüfungsdetails fest und nimmt die Prüfungen ab. Wissenschaftlicher Beirat 4. Der Wissenschaftliche Beirat ist als Fachkommission in Zusammenarbeit mit der Medizinischen Fakultät verantwortlich für eine fortlaufende Evaluation und Qualitätssicherung. 2 Er unterstützt die Studienleitung durch Beratung, Massnahmen zur Qualitätsförderung und inhaltlichen Weiterentwicklung sowie durch die Vermittlung von Kontakten zwecks Sicherung der längerfristigen Kontinuität des Programms. 3 Er setzt sich zusammen aus Fachvertreterinnen und Fachvertretern von Universitäten, Fachinstitutionen und Fachorganisationen. Anmeldung und Durchführung 5. Die Studienleitung regelt das Anmeldeverfahren. 2 Bei ungenügender Anmeldungszahl kann auf die Durchführung des Studienganges verzichtet werden, ohne dass damit Entschädigungsansprüche der Angemeldeten begründet werden. Zulassungsbedingungen 6. Der Studiengang richtet sich als berufsbegleitendes Programm an Akademikerinnen und Akademiker mit einem Masterabschluss oder Bachelor aus den Bereichen Medizin, Sportwissenschaften, Physiotherapie und Ergotherapie. 2 In begründeten Ausnahmefällen können hochqualifizierte Personen, die diese Bedingung nicht erfüllen, unter Nachweis von Berufspraxis und Zusatzqualifikationen zugelassen werden. 3 Der Studiengang richtet sich auf das Berufsziel Leitende Funktionen in Lehre und Forschung sowie in Institutionen, wie Kliniken, Rehabilitationszentren, Praxen und Tätigkeiten in anderen Unternehmungen bzw. Organisationen des Gesundheitswesens und der Wirtschaft. 4 Im Weiteren bedingt die Zulassung die fristgerechte Einzahlung des Kursgeldes. 2

Beschränkte Zulassung 7. Die Anzahl der Studierenden, die in den jeweiligen Studiengang aufgenommen werden kann, ist beschränkt und bestimmt sich nach den verfügbaren Kapazitäten an Betreuung und Ausbildungseinrichtung. 2 Liegen mehr Bewerbungen vor als Studienplätze zu vergeben sind, so wählt die Studienleitung im Rahmen des Auswahlverfahrens diejenigen Bewerberinnen und Bewerber aus, die für den Studiengang am geeignetsten sind. Dazu kann die Studienleitung die Bewerberinnen und Bewerber zu einem Eignungsgespräch einladen. 3 Die Studienleitung achtet auf eine ausgewogene Zusammensetzung der jeweiligen Studierenden-Gruppe. 4 Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme in den Studiengang. Immatrikulation 8. Die Studierenden sind gemäss der Studierenden-Ordnung der Universität Basel vom 18. Mai 2005 als Studierende registriert. Inhalt des Studiums 9. Das Studium fördert und vertieft das Verständnis a) für die Analyse von physiologischen und pathologischen Bewegungsabläufen b) für die Behandlung von Bewegungsstörungen und von Erkrankungen des Bewegungssystems c) für die sensomotorische und kardiopulmonale Leistungssteigerung 2 Es beinhaltet folgende Lernelemente: 1. Funktionelle Bewegungslehre (FBL) Basis, Klinik, FBL Special Skoliose 2. Therapeutische Übungen und Behandlungstechniken 3. Die neuromyofasziale Einheit in Zusammenhang mit Haltung und Bewegung (FBL Special) 4. Die funktionellen Aspekte des Atmens (FBL Special) 5. Grundlagen von Marketing, Management und Kommunikation im interdisziplinären Umfeld 6. Wissenschaftliches Arbeiten 7. Lerntheorie und Lernstrategie 8. Theorie und Praxis der sensomotorischen Koordination 9. Physiologische Veränderungen der Sensomotorik im Alter 10. Ernährungsphysiologie und Immunbiologie 11. Strategien des motorischen Lernens 12. Differentialdiagnostik im Hinblick auf Direct Access 3

13. Theorie, geräteunterstützte Bewegungsanalyse 14. Neurowissenschaften 15. Orthopädische Tests und Operationstechniken 16. Leistungsphysiologie, Trainingslehre 17. Sportwissenschaften (theoretische Grundlagen, Leistungsdiagnostik, Herz-Kreislauftraining, Krafttraining, Leistungsphysiologie) 18. Funktionelle Trainingstherapie und Biomechanik Dozierende 10. Der Lehrkörper besteht aus der Studienleitung und aus qualifizierten Expertinnen bzw. Experten aus Universitäten, Fachhochschulen, Fachorganisationen und aus Unternehmen der Wirtschaft. ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System) 11. Die Berechnung der Kreditpunkte richtet sich nach dem European Credit Transfer System ECTS. Die Anzahl Kreditpunkte (KP) pro Lehrveranstaltung entspricht dem realen Lernaufwand für die Studierenden. Als Richtwert wird ein KP für 30 Stunden studentischer Arbeitszeit einer bzw. eines durchschnittlichen Studierenden vergeben. Dauer, Umfang, Methode, Sprache 12. Der Studiengang dauert zwei Jahre (vier Semester) und umfasst mindestens 90 Kreditpunkte. 2 Das Studium ist modular aufgebaut. In regelmässigen Abständen wird ein Leistungsnachweis in Form einer mündlichen oder schriftlichen Prüfung, einer Hausarbeit oder eines Vortrags erbracht. 3 Die Studierenden bringen darüber hinaus zusätzliche Eigenleistungen im Rahmen ihres Literaturstudiums, der Masterarbeit und der Abschlussprüfungen. 4 Methodisch besteht der Studiengang aus a) Vorlesungen b) Seminarien c) Gruppenarbeiten d) schriftlichen und mündlichen Prüfungen e) Fallbearbeitungen f) Lehrgesprächen. 4

5 Die Lehr- und Lernveranstaltungen finden in Deutsch statt. Präsenz 13. Erforderlich ist die Anwesenheit an mindestens 80% aller Studientage. 2 In begründeten Ausnahmefällen kann bei der Studienleitung beantragt werden, eine darüber hinausgehende Abwesenheit durch eine schriftliche Hausarbeit zu kompensieren. Schriftliche Diplomarbeit 14. Die schriftliche Diplomarbeit weist einen Umfang von mindestens 60 Seiten (A4) auf und ist zwei Monate vor der mündlichen Prüfung vorzulegen. 2 Sie wird von einem bzw. einer Dozierenden begleitet und begutachtet. Das Gutachten enthält einen Antrag auf Genehmigung bzw. Nichtgenehmigung an die Studienleitung. 3 Wird die erste Diplomarbeit nicht genehmigt, kann einmal eine zweite neue Diplomarbeit geschrieben werden. 4 Für die Diplomarbeit werden 9 ECTS-Kreditpunkte angerechnet. Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung 15. Zur mündlichen Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den notwendigen Leistungsnachweis erbracht hat durch a) Präsenz (Testate), aktive Mitwirkung, b) Erfolgreich abgelegte Leistungskontrollen, b) genehmigte Diplomarbeit. Mündliche Abschlussprüfung 16. In einer zweiteiligen Abschlussprüfung haben sich die Studierenden über das im Studium Erlernte und Erarbeitete auszuweisen. 2 Das Thema der ersten mündlichen Prüfung ist die Diplomarbeit. 3 Das Thema der zweiten mündlichen Prüfung sind die Inhalte eines Moduls aus dem Studiengang. Dieses Modul wird bestimmt durch die Studienleitung, die ihre Wahl aus drei Modulen, die der Studierende bzw. die Studierende 5

vorgängig angeben kann, trifft. Die Wahl des Moduls wird dem Studierenden bzw. der Studierenden 10 Tage vor der Prüfung schriftlich mitgeteilt. 4 Die Dauer der mündlichen Prüfungen beträgt je 30 Minuten. 5 Die Studienleitung nimmt die Prüfungen ab. Sie kann Dozierende und externe Expertinnen bzw. Experten beiziehen. 6 Die Studienleitung entscheidet über das Bestehen der Abschlussprüfung. Leistungsbewertung 17. Die Leistungen der Studierenden werden entweder mit bestanden / nicht bestanden oder mit einer Note bewertet. 2 Die Notenskala reicht von 1,0 bis 6,0. Die Noten 4,0 bis 6,0 bezeichnen genügende, die Noten 1,0 bis 3 ungenügende Leistungen. 3 Die einzelnen Noten entsprechen den folgenden Wertungen: 6,0 ausgezeichnet 5,5 sehr gut 5,0 gut 4,5 befriedigend 4,0 genügend 3,0 ungenügend 2,0 schlecht 1,0 sehr schlecht Bestehen, Nichtbestehen, Prüfungswiederholung 18. Der Entscheid über das zweimalige Nichtbestehen eines Leistungsnachweises nach einem Modul, über das Genehmigen bzw. Nichtgenehmigen der Diplomarbeit sowie über das Bestehen oder Nichtbestehen der mündlichen Abschlussprüfungen wird den Studierenden mittels Verfügung durch die Studienleitung mitgeteilt. 2 Nicht bestandene Prüfungen (Leistungsnachweise nach den Modulen, Diplomarbeit, die zwei mündlichen Abschlussprüfungen) können einmal wiederholt werden. Urkunde 19. Nach bestandener Diplomarbeit und bestandener Abschlussprüfung erhalten die Studierenden den Abschluss «Master of Advanced Studies (MAS) in Functional Kinetics Science». 6

2 Die Urkunde wird vom Rektorat der Universität Basel vergeben. 3 Studierende, welche die Diplomarbeit oder die Abschlussprüfung nicht bestanden haben, erhalten einen Nachweis über die erbrachten Leistungen. Finanzierung, Kosten und Annullierung 20. Der Studiengang finanziert sich selbsttragend durch die Beiträge der Weiterbildungsteilnehmenden, ohne universitäre Zuschüsse und Gegenleistungen, aber unter Nutzung der Infrastruktur der Universität. 2 Das Kursgeld für den Studiengang «MAS in Functional Kinetics Science» beträgt zwischen CHF 18'000 und CHF 21'000. Im Kursgeld sind nur die Prüfungskosten eingeschlossen. 3 Wird der Abschluss nicht erworben bzw. der Studiengang vorzeitig abgebrochen, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von bereits geleistetem Kursgeld. 4 Die Studienleitung regelt weitere Zahlungs- und Annullierungsmodalitäten. Versicherungen 21. Versicherungen (Unfall, Haftpflicht usw.) sind Sache der einzelnen Teilnehmenden. Die Träger des Studiengangs «MAS in Functional Kinetics Science» haften nicht für entsprechende Schäden nicht versicherter Studierender oder durch sie zu Schaden gekommener Dritter. Rechtsmittel 22. Verfügungen, die nach Massgabe dieses Studienreglements erlassen werden, können von den Betroffenen zuerst bei der Studienleitung angefochten werden. 2 Wird keine Einigung erzielt, so können die Betroffenen die Rekurskommission der Universität Basel anrufen. Inkrafttreten 23. Dieses Studienreglement tritt mit der Genehmigung durch das Rektorat der Universität Basel in Kraft. Vom Rektorat genehmigt am 11.01.2011 Beschluss Nr. 11.01.11