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Transkript:

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Postfach 22 12 53 80502 München Präsidentin des Bayer. Landtags Frau Barbara Stamm, MdL Maximilianeum 81627 München Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom PI/G-4254-2/2788 I, 21.12.2017 Unser Zeichen IIE3-3544.4-17-6 München 13.03.2018 Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Markus Rinderspacher vom 21.12.2017 betreffend Bahnsteighöhenkonzept der Deutschen Bahn 2017 Auswirkungen für Bayern Anlagen Anlage 1: Liste der Stationen mit mindestens einem Bahnsteig von 76 cm Höhe Anlage 2: Liste der Stationen mit mindestens einem Bahnsteig von 96 cm Höhe Anlage 3: Liste der Stationen mit mindestens einem Bahnsteig von 55 cm Höhe Anlage 4: Liste der Stationen mit mindestens einem Bahnsteig mit einer Höhe von 38 cm oder weniger Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, die Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt: Vorbemerkung Nach Art. 87e GG ist der Bund verantwortlich für die Finanzierung der bundeseigenen Schieneninfrastruktur. Die konkrete Planung und der Bau der Infrastruktur ist eine Aufgabe der Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) des Bundes. Der Freistaat ist hingegen für die Bestellung und somit auch die Qualität der SPNV- Zugfahrten zuständig. Bei der Abstimmung der Schnittstelle zwischen Fahrzeug und Bahnsteig ist eine enge Abstimmung zwischen den EIU, dem Bund und dem Freistaat sowie den Eisenbahnverkehrsunternehmen erforderlich. Telefon: 089 2192-02 poststelle-obb@stmi.bayern.de Franz-Josef-Strauß-Ring 4 80539 München Telefax: 089 2192-13350 www.innenministerium.bayern.de Dienstgebäude Lazarettstr. 67, München

- 2 - Zu 1. a.: Wie beurteilt die Staatsregierung das von der Deutschen Bahn definierte Bahnsteighöhenkonzept 2017 im Hinblick auf die bayerischen Bahnhaltepunkte? Das von der Deutschen Bahn entwickelte Bahnsteighöhenkonzept 2017 befindet sich derzeit noch in der Abstimmung mit den Ländern und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Eine abschließende Beurteilung ist im aktuellen Stadium nicht möglich. Positiv zu sehen ist das Ansinnen der DB, langfristig eine weitgehend einheitliche Bahnsteighöhe außerhalb der S-Bahn-Netze zu erreichen. Zu 1. b.: Welche konkreten Bahnhöfe in Bayern verfügen derzeit über eine Bahnsteighöhe von 76 cm? (bitte aufschlüsseln nach konkreten Bahnhöfen in Regierungsbezirken) Die Stationen, in denen sich mindestens ein Bahnsteig mit einer Höhe von 76 cm befindet, sind in der Anlage 1 aufgelistet. Stationen, in denen zugleich mindestens ein Bahnsteig mit 76 cm als auch mindestens ein Bahnsteig mit einer anderen Höhe vorhanden sind, werden sowohl in Anlage 1 als auch in den Anlagen 2 bis 4, aufgeführt. Zu 1. c.: Welche konkreten Bahnhöfe in Bayern verfügen derzeit über eine andere Bahnsteighöhe als 76cm? (bitte aufschlüsseln nach konkreten Bahnhöfen in Regierungsbezirken und nach jeweiliger konkreter Bahnsteighöhe) Die Stationen, in denen sich mindestens ein Bahnsteig mit einer anderen Höhe als 76 cm befindet, sind in den Anlagen 2 bis 4 aufgelistet. Stationen, in denen zugleich mindestens ein Bahnsteig mit 76 cm als auch mindestens ein Bahnsteig mit einer anderen Höhe vorhanden sind, werden sowohl in Anlage 1 als auch in den Anlagen 2 bis 4, aufgeführt. Zu 2. a.: Welche Auswirkungen hat die Umsetzung des Bahnsteighöhenkonzepts 2017 für die bestehenden Bahnstrecken in Bayern, insbesondere im Hinblick auf den Regionalverkehr? Das DB-Bahnsteighöhenkonzept 2017 benennt als Grundregel, alle Strecken auf eine Zielhöhe von 76 cm umzustellen. Ausnahmen sind bei Nebenstrecken mit

- 3 - rein lokaler Bedeutung vorgesehen, sofern diese in den Knotenbahnhöfen an anderen Bahnsteigen halten, wie die Fernverkehrs- oder langlaufenden SPNV- Linien. Letztere sollen konsequent auf die Zielhöhe von 76 cm umgestellt werden. Dort, wo eine Zielhöhe von 76 cm vorgesehen ist, möchte die DB bei Neubau-, Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen nur noch 76 cm hohe Bahnsteige errichten. Keine Veränderung ergibt sich beim Münchner S-Bahn-Netz, wo die Zielhöhe von 96 cm auch im DB-Bahnsteighöhenkonzept 2017 vorgesehen ist. Zu 2. b.: Welche Auswirkungen hat die Umsetzung des Bahnsteighöhenkonzepts 2017 für die geplanten und gerade in Bau befindlichen Bahnstrecken in Bayern, insbesondere im Hinblick auf den Regionalverkehr und dessen Fahrzeuge? Folgende Neubaustrecken sind in Bayern geplant bzw. in Bau: - Neufahrner Kurve, 2. Stammstrecke (in Bau); - Wolfratshausen Geretsried, Erdinger Ringschluss, Walpertskirchener Spange, Ulm Augsburg (in Planung). Bei diesen Strecken entspricht das DB-Bahnsteighöhenkonzept 2017 dem zwischen der DB und dem Freistaat vereinbarten und bis dato zugrunde liegenden Bahnsteighöhenkonzept aus dem Jahr 2007, der so genannten Gemeinsamen Erklärung zur Harmonisierung der Einstiegshöhen im System Bahn, in der für jede SPNV-Linie in Bayern eine Zielhöhe festgelegt worden ist. Bei den folgenden Ausbaustrecken möchte die DB im Zuge des Bahnsteighöhenkonzepts 2017 eine Umstellung von der bisherigen Zielhöhe 55 cm auf eine neue Zielhöhe von 76 cm erreichen: Hof Regensburg, Nürnberg Marktredwitz Schirnding, Nürnberg Schwandorf Furth im Wald, Mühldorf Rosenheim, Hochstadt-Marktzeuln Hof / Bayreuth Nürnberg und Nürnberg Neukirchen Weiden. Inwieweit auch die Ausbaustrecken Mühldorf Freilassing, Ulm Friedrichshafen Lindau und München Memmingen Lindau betroffen sind, ist derzeit noch in Abklärung.

- 4 - An allen aufgeführten Strecken befinden sich noch einzelne Bahnsteige mit einer Höhe von weniger als 30 cm. An solchen Bahnsteigen besteht gemäß EU- Spezifikation für die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung und Menschen mit eingeschränkter Mobilität TSI PRM vom 18. November 2014 ein Bedienverbot für neuere Fahrzeuge mit einer Einstiegshöhe von 76 cm. Nur gewisse Altfahrzeuge genießen noch Bestandsschutz. Neubaufahrzeuge, die an diesen Bahnsteigen halten, müssten bei einer Ausschreibung daher auf eine Einstiegshöhe von 55 cm ausgelegt werden, solange die DB diese Stationen nicht entsprechend aufhöht. Zu 2. c: Inwieweit wird das Bahnsteighöhenkonzept 2017 bei der Bestellung von neuen und derzeit georderten aber noch nicht ausgelieferten Regional- bzw. Nahverkehrszügen berücksichtigt? Es gilt weiterhin die in der Antwort zu Frage 4 c.) genannte Vereinbarung von DB und Freistaat aus dem Jahr 2007. Die dort hinterlegten Zielhöhen sind daher bis auf Weiteres Grundlage aller SPNV-Ausschreibungen und Verträge zwischen der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) und den Eisenbahnverkehrsunternehmen. Sobald geklärt ist, ob und ggf. wie anstatt der bisher geltenden Vereinbarung das von der DB entworfene Bahnsteighöhenkonzept umgesetzt wird, ist in jedem Einzelfall zu prüfen, wie laufende Verträge und Vergabeverfahren an die geänderten Rahmenbedingungen anzupassen sind. Zu 3. a.: Wie hoch werden die anfallenden Kosten für die notwendigen Umbauten der Bahnhöfe und Bahnsteige in Bayern im Rahmen des Bahnsteighöhenkonzepts 2017 geschätzt? Der Staatsregierung liegen hierzu keine belastbaren Prognosen vor. Zu 3. b.: Inwieweit wird sich der Freistaat Bayern an den Umbaukosten im Rahmen des Bahnsteighöhenkonzepts 2017 beteiligen? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Die von der Staatsregierung gemachten Zusagen für eine freiwillige finanzielle Unterstützung der DB beim weiteren barrierefreien Ausbau von bayerischen Verkehrsstationen gelten weiter.

- 5 - Zu 3. c.: Wie hoch liegen die geschätzten Kosten zur Umstellung eines einzelnen Bahnsteigs auf das Höhenniveau von 76cm? Die Kosten hierfür hängen von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Insbesondere die Länge des Bahnsteigs, die zwischen von 60 und 400 Metern betragen kann, ist ein entscheidender Faktor. Gemäß bisherigen Erfahrungen können sich dadurch bei bestimmten Bahnsteigen Umbaukosten bis zu einem mittleren siebenstelligen Betrag ergeben. Zu 4. a.: Inwieweit werden im Rahmen von Bayern Barrierefrei 2023 über das Bayerische Aktionsprogramm für barrierefreie Stationsinfrastruktur 2021 (BABSI 21) die Bahnsteighöhen an den bayerischen Bahnhöfen und Bahnhaltepunkten auf das Höhenniveau von 76 cm barrierefrei angepasst? Die Zielbahnsteighöhen an den in BABSI 21 enthaltenen Stationen richten sich bislang nach der gültigen Vereinbarung aus dem Jahr 2007. Darunter befinden sich etliche Stationen, bei denen eine Bahnsteighöhe von 76 cm vorgesehen ist. Inwieweit bei bisher auf 55 cm Bahnsteighöhe vorgesehenen Stationen auf eine gegebenenfalls neue Zielhöhe umgestellt werden muss, hängt von den abschließenden Resultaten der aktuellen Verhandlungen zu den Bahnsteighöhen ab. Zu 4. b.: Wie funktioniert eine Bahnsteighebung oder senkung im technischen Sinne? Wenn gewisse technische Voraussetzungen gegeben sind, können bestehende Bahnsteige z.b. mit Aufsetzsteinen oder speziellen Platten erhöht werden. Eine Reduzierung der Bahnsteighöhe kann unter gewissen Voraussetzungen durch eine Anhebung des Gleises erfolgen. In Bayern sind zudem sogenannte Modulbahnsteige anzutreffen, die aus Betonfertigteilen bestehen. Gemäß Herstellerangaben können Modulbahnsteige gegebenenfalls als Ganzes angehoben und spezielle Differenzstücke zwischen dem Fundament und den Fertigteilen eingesetzt werden. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, muss der Bahnsteig einschließlich des Fundaments abgebrochen und neu errichtet werden. Zu 4. c.: Welche konkreten Vereinbarungen bestehen zwischen der Deutschen Bahn und dem Freistaat Bayern bislang zu den Fragen der Bahnsteighöhen?

- 6 - Grundlage ist die bereits mehrfach in den Antworten angesprochene gemeinsame Vereinbarung aus dem Jahr 2007. Weitere Informationen zu diesem Konzept sind auf der Internetseite der BEG unter folgendem Link verfügbar: https://beg.bahnland-bayern.de/de/planung/infrastrukturprojekte/stationen#panelzielbahnsteighoehen-in-bayern Zu 5.: Wie viele Jahre wird die Umsetzung des Bahnsteighöhenkonzepts dauern? Die DB geht abhängig von der Verfügbarkeit finanzieller Mittel von einer Umsetzungsdauer von mindestens 30 bis 40 Jahren aus. Mit freundlichen Grüßen gez. Gerhard Eck Staatssekretär