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Transkript:

19. Jahrgang, Nr. 2 vom 24. März 2009, S. 2 Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Ordnung zur Änderung der Fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelorstudienprogramm Grundlagen Wirtschaftswissenschaften (Fundamental Economics and Management) (60 Leistungspunkte) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 24.05.2006 vom 28.05.2008 Gemäß 13 Abs. 1 in Verbindung mit 67 Abs. 3 Nr. 8 und 77 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.03.2006 (GVBl. LSA S. 102), in Verbindung mit den Allgemeinen Bestimmungen zu Studien- und Prüfungsordnungen für das Bachelor- und Masterstudium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (ABStPOBM) vom 08.06.2005 in derzeit gültigen Fassung hat die Martin-Luther-Universität Halle- Wittenberg folgende Änderung der Fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Grundlagen Wirtschaftswissenschaften (Fundamental Economics and Management) beschlossen. Artikel I Die Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für das Studienprogramm Grundlagen Wirtschaftswissenschaften (Fundamental Economics and Management) (60 Leistungspunkte) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 24. Mai 2006 wird wie folgt geändert: (1) 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung: (2) Diese Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung gilt für Studierende, die ab Wintersemester 2008/2009 das Studium aufnehmen (2) 8 Abs. 3 erhält folgende Fassung: (3) Der Aufbau des Studienprogramms Grundlagen Wirtschaftswissenschaften (Fundamental Economics and Management) (60 Leistungspunkte) und die Abfolge der Module, die zu erbringenden Studienleistungen, die zu erbringenden Modulvorleistung/en, die Teilnahmevoraussetzungen für die Module, die Formen der Modulleistung sowie der Anteil der

einzelnen Modulnoten an der Gesamtnote, ergeben sich aus der Anlage Studienprogrammübersicht zu dieser Ordnung. (3) 12 Abs. 1 erhält die Fassung: (1) In der Studienprogrammübersicht (Anlage) in Verbindung mit den allgemeinen Modulbeschreibungen des Studienprogramms sind die Studienleistungen, Modulvorleistungen, die Teilnahmevoraussetzungen sowie die jeweiligen Formen der Modulleistungen bzw. der Modulteilleistungen festgelegt. (4) 12 Abs. 2 erhält die Fassung: (2) Formen von Studienleistungen, Modulleistungen, Modulteilleistungen und Modulvorleistungen sind: (5) 12 Abs. 5 erhält die Fassung: (5) Lautet die Gesamtbewertung einer Studienleistung oder einer Modulleistung gemäß 17 Abs. 3 bis 9 nicht ausreichend bzw. wird eine Modulteilleistung mit weniger als 50 Fachpunkten bewertet, so kann die Studienleistung bzw. die Modulleistung bzw. die Modulteilleistung innerhalb eines Studienjahres einmal wiederholt werden. Lautet auch die Gesamtbewertung der wiederholten Modulleistung nicht ausreichend bzw. wird eine wiederholte Modulteilleistung mit weniger als 50 Fachpunkten bewertet, so ist für insgesamt höchstens zehn Module (bezogen auf das gewählte Studienprogramm im Umfang von 120 Leistungspunkten und das ergänzende Studienprogramm Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften im Umfang von 60 Leistungspunkten) jeweils eine zweite Wiederholung innerhalb des auf die erste Wiederholung folgenden Studienjahres möglich. Es ist möglich, vor der zweiten Wiederholung der Modulleistung bzw. Modulteilleistung, die entsprechenden Modulveranstaltungen nochmals zu besuchen. Eine zweite Wiederholung der Bachelorarbeit ist ausgeschlossen. (6) 13 erhält folgende Fassung: (1) Die Teilnahmevoraussetzungen für die Module ergeben sich aus der Studienprogrammübersicht im Anhang dieser Ordnung in Verbindung mit den Modulbeschreibungen des Studienprogramms. (2) Die genauen Termine und Wiederholungstermine für die Modulleistungen bzw. Modulteilleistungen werden spätestens fünf Wochen vor Beginn der Prüfung durch Aushang beim zuständigen Prüfungsamt oder über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt gegeben. (3) Die Anmeldung zur Teilnahme am Modul hat in der Regel vor Vorlesungsbeginn, spätestens zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn zu erfolgen. Zugelassen wird, wer im Studienprogramm bzw. Studiengang immatrikuliert ist. Weitere Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus der Anlage Studienprogrammübersicht zu dieser Ordnung in Verbindung mit den Modulbeschreibungen. (4) Die Anmeldung zu den Modulleistungen bzw. Modulteilleistungen und die Meldung zu deren Wiederholungen hat beim zuständigen Prüfungsamt spätestens vier Wochen vor der Modulleistung bzw. Modulteilleistung zu erfolgen und wird wirksam, sofern die Studentin bzw. der Student die Anmeldung nicht drei Tage vor der Modulteilleistung bzw. der Modulleistung gegenüber dem zuständigen Prüfungsamt widerrufen hat. Eine Begründung des Widerrufs ist nicht erforderlich. Eine durch Widerruf abgemeldete Modulleistung bzw. Modulteilleistung gilt als nicht angemeldet. (7) 16 Abs. 1 Ziffern 3 und 4 erhalten die folgende Fassung:

3. die Prüfungsleistung die Erbringung individuell zurechenbarer, benoteter Leistungen unter Prüfungsbedingungen beinhaltet und 4. eine Leistungspunkte aus dem gleichen Modul eines früheren Semesters oder aus einer dafür angerechneten Prüfungsleistung vorliegen. (8) 16 Abs. 9: Der Satz 2 wird gestrichen. (9) 16 Abs. 10 Satz 1 erhält die folgende Fassung: (10) Wer als Gesamtbewertung eines Moduls mindestens die Note»ausreichend«erzielt und alle für das Modul geforderten weiteren Studienleistungen erbracht hat, erhält Leistungspunkte in dem in der Studienprogrammübersicht ausgewiesenen Umfang. Die Leistungspunkte können im Studiengang nur einmal angerechnet werden.

(10) Die Anlage Studiengangübersicht erhält folgende Fassung: Anlage Studienprogrammübersicht (gemäß 8) Grundlagen Wirtschaftswissenschaften (60 Leistungspunkte) Lfd. Nr. Modultitel Kontaktstudium (Veranstaltungsdauer in SWS) 1. Wahlpflichtmodule (insgesamt 50 LP) Leistungspunkte Studienleistung Vorleistung/ en Modulleistung (eventuell Modulteilleistungen) 01 Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre 02 Wertschöpfungsmanagement 03 Internes Rechnungswesen 3 5 nein nein mündlich oder 04 Personalwirtschaft und Organisation 05 Bilanzierung 06 Investition und 3 5 nein nein mündlich oder Finanzierung 07 Grundzüge der 2 5 nein nein mündlich oder Unternehmensbesteuerung 08 Marketing 09 Betriebliche Informations- 3 5 nein nein mündlich oder und Kommunikationsinfrastrukturen 10 Ökologische Unternehmenspolitik Anteil an der Abschlussnote Teilnahmevoraussetzungen Empfehlung Studiensemester 5/50 nein 2. 4.

11 Grundlagen der Volkswirtschaftslehre 2 5 nein nein mündlich oder 12 Mikroökonomik I 13 Mikroökonomik II 14 Makroökonomik I 15 Makroökonomik II 16 Wirtschaftspolitik 2 5 nein nein mündlich oder 17 Angewandte Ökonomik 2 5 nein nein mündlich oder 18 Internationale 2 5 nein nein mündlich oder Wirtschaftsbeziehungen 19 Ethik der Sozialen 2 5 nein nein mündlich oder Marktwirtschaft 20 Monetäre Ökonomik 21 Öffentliche Wirtschaft 22 Grundlagen der Wirtschaftsinformatik 23 Grundlagen des E-Business 24 Betriebliche Anwendungssysteme 25 Betriebliche Informations- 3 5 nein nein mündlich oder und Kommunikationsinfrastrukturen 26 Geschäftsprozessmanagement (BA) 3. 5/50 nein 2. 4. 5. 5/50 nein 2.

27 Wissensbasierte Systeme 28 Internet-Ökonomie 29 Systeme der Produktionsplanung und -steuerung (PPS) 45 Grundlagen des Operations Reasearch 43 Statistik I 44 Statistik II 5/50 nein 2. 46 Entscheidungs- und Spieltheorie 47 Econometrics 2. Wahlpflicht Propädeutikum (insgesamt 10 LP) 41 Mathematik I 0/50 nein 1. 49 Zivilrecht 0/50 nein 3. 48 Buchführung (FSQ) 0/50 nein 2. Für Studierende mit dem Schwerpunktinteresse "Volkswirtschaftslehre" werden folgende Wahlpflichtmodule (10 aus 15) empfohlen: 11 Grundlagen der Volkswirtschaftslehre 2 5 nein nein mündlich oder 12 Mikroökonomik I 13 Mikroökonomik II 14 Makroökonomik I 5/50 nein 2.

15 Makroökonomik II 16 Wirtschaftspolitik 2 5 nein nein mündlich oder 5/50 nein 2. 17 Angewandte Ökonomik 2 5 nein nein mündlich oder 18 Internationale 2 5 nein nein mündlich oder Wirtschaftsbeziehungen 19 Ethik der Sozialen 2 5 nein nein mündlich oder Marktwirtschaft 20 Monetäre Ökonomik 21 Öffentliche Wirtschaft 46 Entscheidungs- und Spieltheorie 43 Statistik I 44 Statistik II 5/50 nein 2. 47 Econometrics Für Studierende mit dem Schwerpunktinteresse "Betriebswirtschaftslehre" werden folgende Wahlfpflichtmodule (10 aus 15) empfohlen: 01 Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre 02 Wertschöpfungsmanagement 03 Internes Rechnungswesen 3 5 nein nein mündlich oder 04 Personalwirtschaft und Organisation 05 Bilanzierung 5/50 nein 2.

06 Investition und 3 5 nein nein mündlich oder Finanzierung 07 Grundzüge der 2 5 nein nein mündlich oder Unternehmensbesteuerung 08 Marketing 09 Produktion und Logistik 10 Ökologische Unternehmenspolitik 25 Betriebliche Informations- 3 5 nein nein mündlich oder und Kommunikationsinfrastrukturen 45 Grundlagen des 5/50 nein 2. Operations Research 46 Entscheidungs- und Spieltheorie 43 Statistik I 44 Statistik II 5/50 nein 2. Für Studierende mit dem Schwerpunktinteresse "Wirtschaftsinformatik" werden folgende Wahlfpflichtmodule (10 aus 15) empfohlen: 01 Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre 02 Wertschöpfungsmanagement 5/50 nein 2. 12 Mikroökonomik I 5/50 nein 2. 22 Grundlagen der Wirtschaftsinformatik 23 Grundlagen des E-Business 5/50 nein 2. 24 Betriebliche

Anwendungssysteme 25 Betriebliche Informationsund Kommunikationsinfrastrukturen 3 5 nein nein mündlich oder 26 Geschäftsprozessmanagement (BA) 27 Wissensbasierte Systeme 28 Internet-Ökonomie 29 Systeme der Produktionsplanung und -steuerung (PPS) 45 Grundlagen des Operations Reasearch 46 Entscheidungs- und Spieltheorie 43 Statistik I 44 Statistik II 5/50 nein 2.

Artikel II Diese Ordnung findet auf alle Studierenden Anwendung, die zum Wintersemester 2008/2009 oder später ihr Studium aufgenommen haben bzw. aufnehmen. Artikel III Diese Ordnung wurde beschlossen vom Fakultätsrat der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät am 28.05.2008; der Akademische Senat hat hierzu Stellung genommen am 11.02.2009. Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Martin-Luther- Universität Halle-Wittenberg in Kraft. Halle (Saale), 2. März 2009 Prof. Dr. Wulf Diepenbrock Rektor