a) zu dem Antrag der Abgeordneten Sandra Weeser, Michael Theurer, Reinhard Houben, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 19/1694

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Beschlussempfehlung und Bericht

Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 19/5666 19. Wahlperiode 09.11.2018 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) a) zu dem Antrag der Abgeordneten Sandra Weeser, Michael Theurer, Reinhard Houben, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 19/1694 Rechtssicherheit im internationalen Investitionsschutz b) zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Fabio De Masi, Susanne Ferschel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 19/97 Den Rechtsstaat stärken Multilateralen Investitionsgerichtshof ablehnen und Paralleljustiz für Konzerne stoppen A. Problem Feststellung, dass der Deutsche Bundestag internationale Direktinvestitionen als wichtigen Baustein für die Steigerung des weltweiten Wohlstands betrachtet und es keine sachlichen Hinweise darauf gibt, dass durch Investitionsschutzverträge das staatliche Recht auf Regulierung eingeschränkt wird. Feststellung, dass der Deutsche Bundestag die Einschätzung der Europäischen Kommission teilt, dass ein Multilateraler Investitionsgerichtshof geeignet ist, zahlreiche öffentlich geäußerte Kritikpunkte an ISDS zu beheben und damit die Rechtssicherheit zu erhöhen. Aufforderung an die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2016 bis zum 30. Juni 2018 umsetzt.

Drucksache 19/5666 2 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Feststellung, dass auch ein ständiger Multilateraler Investitionsgerichtshof (Multilateral Investment Court; MIC) in Handelsabkommen ausländischen Investoren bzw. Unternehmen undurchsichtige Exklusivrechte gewähren würde. Feststellung, dass die Möglichkeit von Klagen und hohen Schadensersatzzahlungen öffentliche Instanzen vorab dazu bringen könnte, im Zweifel auf Gesetze und Verordnungen zu verzichten, um keine Klage zu riskieren. Aufforderung an die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf für die Einführung eines Unternehmensstrafrechts vorzulegen. B. Lösung Ablehnung des Antrags auf Drucksache 19/1694 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP. Ablehnung des Antrags auf Drucksache 19/97 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD. C. Alternativen Annahme des Antrags. Annahme des Antrags. D. Kosten Wurden nicht erörtert. Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 3 Drucksache 19/5666 Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, a) den Antrag auf Drucksache 19/1694 abzulehnen; b) den Antrag auf Drucksache 19/97 abzulehnen. Berlin, den 7. November 2018 Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie Klaus Ernst Vorsitzender Stefan Rouenhoff Berichterstatter

Drucksache 19/5666 4 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Bericht des Abgeordneten Stefan Rouenhoff I. Überweisung Der Antrag auf Drucksache 19/1694 wurde in der 26. Sitzung des Deutschen Bundestages am 19. April 2018 an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Der Antrag auf Drucksache 19/97 wurde in der 18. Sitzung des Deutschen Bundestages am 2. März 2018 an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen Die antragstellende Fraktion der FDP fordert die Bundesregierung auf: die EU-Kommission aufzufordern, schnellstmöglich eine Stellungnahme zu den Rechtsfolgen des EuGH- Urteils vom 6. März 2018 abzugeben; auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass die nach der EU-Verordnung notifizierten bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten einschließlich Schiedsbestimmungen zur Einführung für bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern vollumfänglich, also einschließlich der Schiedsgerichtsklauseln, in Kraft bleiben; die im Non-Paper Intra-EU Investment Treaties von Österreich, Finnland, Frankreich, Deutschland und den Niederlanden vorgelegten Vorschläge zur Überführung von Intra-EU-BITS in andere, rechtssichere Strukturen mit Nachdruck und hoher Dringlichkeit weiterzuverfolgen; die Verhandlungen der EU-Kommission für einen Multilateralen Investitionsgerichtshof auf internationaler Ebene zu unterstützen; sich auf EU-Ebene für eine zügige, koordinierte Ratifizierung der Mauritius-Konvention einzusetzen; sich aktiv an der Debatte bei UNCITRAL zu beteiligen, um die langjährigen Erfahrungen der Bundesrepublik Deutschland und deutscher Unternehmen mit ISDS hinreichend einzubringen; unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2016 vollumfänglich und innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht festgesetzten Frist umgesetzt werden kann. Die antragstellende Fraktion DIE LINKE. fordert die Bundesregierung auf: den vorliegenden Entwurf der EU-Kommission für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen für einen Multilateralen Investitionsgerichtshof (KOM(2017) 493 endg.) abzulehnen; sofern vorhanden, belastbare Fakten über die Notwendigkeit des zusätzlichen Schutzes von ausländischen Investoren und Unternehmen gegenüber der bestehenden nationalen und europäischen Rechtsordnung vorzulegen und gegebenenfalls Initiativen zu ergreifen, um diese Rechtslücken zu schließen;

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 5 Drucksache 19/5666 die zur Durchsetzung der Rechtsordnung bestehenden Institutionen finanziell und personell besser auszustatten; auf nationaler und EU-Ebene darauf hinzuwirken, aus den bestehenden Investitionsschutzabkommen auszutreten; auf nationaler und EU-Ebene dafür einzutreten, verbindliche Pflichten für Investoren und Unternehmen festzuschreiben; einen Gesetzentwurf für die Einführung eines Unternehmensstrafrechts vorzulegen; konstruktiv und aktiv an den laufenden Gesprächen und Verhandlungen über einen verbindlichen Vertrag der Initiative des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen ( binding treaty ) teilzunehmen. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 19/97 in seiner 18. Sitzung am 27. Juni 2018 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ablehnung. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Antrag auf Drucksache 19/97 in seiner 14. Sitzung am 27. Juni 2018 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ablehnung. IV. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen Zu der öffentlichen Anhörung, die in der 10. Sitzung am 6. Juni 2018 stattfand, haben die Sachverständigen Stellungnahmen abgegeben, die in der Zusammenstellung auf Ausschussdrucksache 19(9)56 enthalten sind. Folgende Sachverständige haben an der Anhörung teilgenommen: Prof. Dr. Christian Tietje, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) Prof. Dr. Christoph Herrmann, Universität Passau Prof. Dr. Steffen Hindelang, University of Southern Denmark (SDU) Dr. iur. Till Patrik Holterhus, Institut für Völkerrecht und Europarecht, Abteilung für Internationales Wirtschaftsrecht und Umweltrecht Prof. Dr. Franz C. Mayer, Universität Bielefeld - Fakultät für Rechtswissenschaft Prof. Gabriel J. Felbermayr, ifo Institut - Leibniz Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.v. Dr. Peter Schneiderhan, Deutscher Richterbund e.v. (DRB) Dr. Rhea Hoffmann, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU), Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völkerrecht. Das Ergebnis der öffentlichen Anhörung ist in die Ausschussberatung eingegangen. Das Protokoll sowie die eingereichten schriftlichen Stellungnahmen wurden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Drucksache 19/5666 6 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Zu den Buchstaben a und b Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat die Anträge auf den Drucksachen 19/1694 und 19/97 in seiner 21. Sitzung am 7. November 2018 abschließend beraten. Die den Antrag auf Drucksache 19/1694 stellende Fraktion der FDP ging auf die im Ausschuss am 6. Juni 2018 durchgeführte öffentliche Anhörung ein. Die Anhörung habe gezeigt, dass Investitionsschutzabkommen tatsächlich zu mehr Investitionen führten. Es gebe auch keinen massenhaften Missbrauch von Klagen. Die Bedenken des Richterbundes seien umfassend widerlegt worden. ISDS-Verfahren funktionierten im Grundsatz gut. Die im Antrag der Fraktion DIE LINKE. enthaltenen Aussagen seien im Gegensatz dazu nicht bestätigt worden. Ihr Antrag enthalte teilweise nicht belegbare Verdächtigungen. Was die Verhandlungen zu den multilateralen Investitionsgerichten betreffe, so verfolge die Fraktion drei Prinzipien: Erstens sei der Investitionsschutz ein untrennbarer Bestandteil des Schutzes von Eigentum, welcher wiederum eine der Grundlagen der sozialen Marktwirtschaft bilde. Zweitens sei der Schutz des Einzelnen wichtiger als eine abstrakte Staatssouveränität. Drittens gebe es einen Zusammenhang zwischen der wirtschaftlichen Öffnung eines Landes im Zuge der Globalisierung und der Wohlfahrt des betreffenden Landes. Investitionsschutzgerichte seien keine Paralleljustiz. Die Fraktion begrüßte, dass der Rat der EU im März 2018 die Kommission mandatiert habe, Verhandlungen für einen multilateralen Investitionsgerichtshof aufzunehmen. Die den Antrag auf Drucksache 19/97 stellende Fraktion DIE LINKE. führte aus, dass sie nicht den freien Handel generell ablehne, sondern Sonderrechte für Konzerne. Investitionsschutzabkommen seien für global agierende Konzerne attraktiv, da sie ihnen hülfen, die eigenen Interessen durchzusetzen. Der Deutsche Richterbund habe in der Anhörung erhebliche Bedenken geäußert, ob das Investitionsschutzrecht mit der deutschen Rechtstradition vereinbar sei. Es gebe keine Antwort darauf, warum unterschiedliche Rechtssysteme für inländische und ausländische Unternehmen existierten. Eine solche Paralleljustiz sei bei entwickelten Rechtsstaaten wie Deutschland oder Kanada unnötig. So hätten die USA und Kanada in ihrem neuen Abkommen darauf verzichtet, ein Investitionsschutzgericht festzuschreiben, da auf beiden Seiten funktionierende Rechtsstaaten existierten. Der Antrag der Fraktion sehe die Notwendigkeit einer Regulierung der Globalisierung; diese müsse jedoch verbindliche Umweltund Menschenrechtsstandards festschreiben. Die Fraktion der CDU/CSU kritisierte, der Antrag der Fraktion DIE LINKE. fordere die Abschaffung etablierter Verfahren zur Sicherstellung des Investitionsschutzes einschließlich des neuen Investitionsschutzsystems. Der Antrag stelle sich ebenfalls gegen die Schaffung eines internationalen multilateralen Investitionsgerichtshofes. Damit werde der Investitionsschutz generell gefährdet. Dies sei nicht im deutschen Interesse und stehe im Widerspruch zu den Schutzinteressen deutscher Investoren im Ausland. Die Sorge, dass Staaten präventiv darauf verzichteten, Gesetze und Verordnungen zu erlassen, um keine Klagen zu riskieren, sei nicht belegbar. Die Fraktion begrüße es im Gegenteil, wenn Staaten aus Angst vor einer Klage auf Gesetze verzichteten, die ausländische Investoren diskriminierten. Die Fraktion wies den Vorwurf zurück, ein multilateraler Investitionsgerichtshof entbehre einer rechtlichen Grundlage. Die Anhörung habe solche Vorwürfe klar aus dem Weg geräumt. Die Fraktion der SPD ging auf den Antrag der Fraktion der FDP ein. Deren Äußerungen hätten keine Klarheit dahingehend gebracht, ob sie für einen multilateralen Investitionsschutz oder einen Investitionsschutz nach dem alten ISDS-System stehe. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE., den Investitionsschutz abzulehnen, sei wenigstens konsequent, werde aber in der Sache durch die Fraktion der SPD zurückgewiesen. Das Achmea-Urteil habe nichts mit der Frage des Investitionsschutzes zu tun. Es stehe dem Bundestag nicht an, dem EuGH Vorschriften zu machen, wie schnell dieser zu entscheiden habe. Die Fraktion der SPD wies die Behauptung der Fraktion DIE LINKE. zurück, es handele sich bei den Investitionsschutzgerichten um nicht legitime Gerichte. Die Anhörung habe diese Auffassung widerlegt. Die Fraktion der AfD erklärte, dass Deutschland in der Vergangenheit Investitionsschutzabkommen geschlossen habe, um deutschen Unternehmen Rechtssicherheit in Staaten zu gewähren, die nicht nach deutschen Rechtsstaatsstandards funktionierten. Dieser Ansatz sei richtig. Allerdings erforderten die sich ändernden Rahmenbedingungen auch Anpassungen. Ob die Schaffung eines multilateralen Investitionsgerichtshofes die Erwartungen erfüllen werde, sei noch nicht bewiesen. Ein solcher Gerichtshof könne auch als Signal gesehen werden, dem

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 7 Drucksache 19/5666 eigenen Rechtsstaat nicht ganz zu trauen und damit auch nicht anderen Staaten. Entscheidend werde sein, woher die Richter kämen, wer diese benenne und bezahle. Staatliche Richter seien von einer privaten Finanzierung unabhängig. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN widersprach der Ansicht, die Anhörung habe eine Meinung eindeutig bestätigt. Dagegen hätten die Sachverständigen die Kontroverse des Themas deutlich gemacht. Die Fraktion fragte, warum es sinnvoll sein sollte, ein Justizsystem zu schaffen, in dem nur eine einzige Gruppe namentlich nur die ausländischen Konzerne klageberechtigt sei. Sie teilte weiter die Kritik der Fraktion DIE LINKE. am Mandat der Kommission, Verhandlungen über die Schaffung eines multilateralen Investitionsgerichtshofs (MIC) führen zu können. Allerdings lehne die Fraktion den MIC nicht vollkommen ab, sondern ein veränderter MIC könne gerade in Zeiten, in denen sich die USA von multilateralen Gremien verabschiedeten, wertvoll sein. Dies allerdings nur, wenn das Mandat Umwelt-, Menschenrechts- und Sozialstandards berücksichtige, Klagerechte für andere gesellschaftlichen Gruppen einräume und die Möglichkeit zur Gegenklage für Staaten biete. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 19/1694 zu empfehlen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 19/97 zu empfehlen. Berlin, den 7. November 2018 Stefan Rouenhoff Berichterstatter

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