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Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Antrag an den Regierungsrat Vom [ ] 526-2013 / 1614-10-2014 / se ENTWURF Stand 17.11.14 B Eigentümerstrategie für die Kantonsspital Winterthur AG (Festsetzung) 1. Vorbemerkungen Mit dem Gesetz über die Kantonsspital Winterthur AG vom hat der Gesetzgeber die Grundlage geschaffen, um die vormalige selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt Kantonsspital Winterthur in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft (KSW AG) umzuwandeln. Die Umwandlung obliegt dem Regierungsrat und wir per 1. Januar 20xx vollzogen. Das Gesetz verpflichtet den Regierungsrat, eine Eigentümerstrategie für die KSW AG festzulegen, und nennt die wesentlichen Inhalte dieser Strategie. Sie ist unter Berücksichtigung der Richtlinien des Regierungsrats über die Public Corporate Governance vom 29. Januar 2014 (PCG-Richtlinien) auf den Zeitpunkt der Gründung der KSW AG erstmals festzusetzen. Gemäss Ziff. 5.2 und 5.3 der PCG-Richtlinien umfasst die Eigentümerstrategie unter anderem die strategischen Ziele des Kantons. Je nach Art der Beteiligung sind die strategischen Ziele auf die Gewährleisterinteressen und/oder auf die Eignerinteressen des Kantons auszurichten. Sind die strategischen Ziele in der Spezial- oder Bundesgesetzgebung bereits ausreichend bestimmt, kann auf die Formulierung einer Eigentümerstrategie verzichtet werden (vgl. Ziff. 5.5 PCG-Richtlinien). Dies umfasst je nach Art der spezialgesetzlich festgelegten Ziele auch die Möglichkeit, die Eigentümerstrategie auf die Gewährleister- oder Eigneraspekte zu begrenzen. Im Bereich der Spitalversorgung sind die Ziele und Rahmenbedingungen der Leistungserbringung im Bundesrecht (Krankenversicherungsgesetz) und im kantonalen Recht (Spitalplanungs- und Finanzierungsgesetz) umfassend geregelt. Dies gibt dem Kanton die notwendigen Kompetenzen und Instrumente in die Hand, um seine Aufgabe zur Gewährleistung der Spitalversorgung wirkungsvoll wahrzunehmen. Es ist daher weder notwendig noch sinnvoll, in der Eigentümerstrategie eines einzelnen Spitals wie der KSW AG, an der der Kanton aus historischen - nicht jedoch aus versorgungspolitischen - Gründen eine Beteiligung hält, Gewährleisterziele festzulegen. Hingegen ist es in diesem Fall angezeigt, die aus Eignersicht wichtigen Ziele in einer Eigentümerstrategie festzuhalten, solange eine Eignerstellung des Kantons gegenüber der KSW AG besteht.

2/2 Die Eigentümerstrategie für die KSW AG umfasst neben der mittelfristigen Zielsetzung des Kantons als Eigentümer oder Miteigentümer der privat-rechtlichen KSW AG strategische Vorgaben an die KSW AG zur Erreichung dieser Ziele. Teil dieser strategischen Vorgaben sind finanzielle Zielwerte insbesondere zum Eigenkapital, zur Verschuldung und zur Rendite. Im Weiteren enthält die Eigentümerstrategie Vorgaben zum Rechnungslegungsstandard, zur Berichterstattung und zum Risikocontrolling sowie zur Vertretung der Eignerinteressen in den Organen der KSW AG. Die Eigentümerstrategie ist ein Instrument des Regierungsrats. Sie ist einerseits abzugrenzen von den übergeordneten gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie von den Leistungsvereinbarungen zwischen dem Kanton als Gewährleister der Gesundheitsversorgung und einzelnen Leistungserbringern. Andererseits ist sie klar zu unterscheiden von der Unternehmensstrategie der KSW AG. Letztere ist ein Instrument der Unternehmensführung und legt fest, wie sich das Unternehmen im Rahmen der übergeordneten strategischen und regulatorischen Vorgaben in seinem Marktumfeld bewegt. Die Eigentümerstrategie ist kein Rechtserlass, sondern zeigt die Erwartung des Regierungsrats an die KSW AG. Er setzt damit die strategischen Leitplanken, innerhalb derer sich das Unternehmen bewegen soll. Sie ist nicht nur Grundlage für den Austausch zwischen dem Kanton und der KSW AG, sondern sie hat auch eine Publizitätsfunktion gegenüber politischen Gremien (z.b. Kantonsrat) und der Öffentlichkeit. Aus diesem Grund muss sie aus sich selbst heraus lesbar und verständlich sein. 2. Eigentümerstrategie für die Kantonsspital Winterthur AG (KSW AG) 2.1 Das Spitalversorgungsumfeld der Kantonsspital Winterthur AG Der Kanton sorgt zusammen mit den Gemeinden für eine ausreichende und wirtschaftlich tragbare Gesundheitsversorgung seiner Bevölkerung (Art. 113 Kantonsverfassung). Im Spitalbereich stützt er sich dabei auf eine Vielzahl von Spitälern ab, die von Privaten, Gemeinden oder dem Kanton errichtet und betrieben werden können. Gegenüber den Leistungserbringern übt der Kanton als Regulator und Gewährleister der Spitalversorgung verschiedene Funktionen aus. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben und

3/3 zur wirkungsvollen Steuerung der Spitalversorgung verfügt er über verschiedene Steuerungsinstrumente wie insbesondere den Erlass von Gesetzen und Verordnungen, das gesundheitspolizeiliche Bewilligungs- und Aufsichtswesen sowie die Spitalplanung und das Tarifwesen gemäss KVG. Im Weiteren subventioniert er gemeinwirtschaftliche Leistungen, sanktioniert systemwidrige Aktivitäten der Spitäler und sorgt für die Erhöhung der Leistungs- und Kostentransparenz. Schliesslich kann der Kanton auch besondere Unterstützungsmassnahmen gemäss 20 SPFG ergreifen, sofern der Fortbestand eines versorgungsnotwendigen Listenspitals gefährdet sein sollte. Im Bereich der Akutsomatik erbringen rund 25 Spitäler mit öffentlicher oder privater Trägerschaft Leistungen gemäss Spitalliste. Von diesen Spitälern wird einzig das Universitätsspital aufgrund seiner engen Verflechtung mit der Universität als kantonale öffentlichrechtliche Institution geführt. 2.2 Die Kantonsspital Winterthur AG Der Kanton übernahm im Jahr 1886 das damalige Einwohnerspital der Stadt Winterthur zehn Jahre nach dessen Eröffnung. Die Übernahme erfolgte nicht aus gesundheitspolitischem Antrieb seitens Kanton, sondern weil sich die Stadt im Rahmen des gescheiterten Nationalbahnprojekts stark verschuldet hatte. 1958 wurde nach einem Neubau das heutige Kantonsspital Winterthur in Betrieb genommen. Seither wurde das Spital mehrfach erweitert und erneuert und auf Anfang 2007 in eine rechtlich selbstständige Form mit nach wie vor kantonaler Trägerschaft umgewandelt. Seit der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft per 1. Januar 20xx wird das KSW als Beteiligung des Kantons im Sinne der PCG- Richtlinien geführt. Das KSW hat sich in den letzten 138 Jahren vom kleinen Einwohner- und Stadtspital zu einem modernen Akutspital entwickelt, dessen Einzugsgebiet weit über die Region Winterthur hinausreicht. Es behandelt jährlich rund 25'000 stationäre und knapp 170 000 ambulante Patientinnen und Patienten. Als Listenspital bietet das Kantonsspital Winterthur mit Ausnahme von einigen hochspezialisierten Leistungsgruppen ein umfassendes Leistungsangebot insbesondere für die Stadt und die Region Winterthur an.

4/4 2.3 Eigentümerziele des Kantons Solange der Kanton eine massgebliche Beteiligung an der KSW AG hält, verfolgt er als Unternehmenseigentümer folgende Ziele: Die KSW AG ist eine langfristig konkurrenzfähige Leistungserbringerin in der Spitalversorgung. Eine klare strategische Ausrichtung, eine effiziente Betriebsorganisation, eine zweckmässige Infrastruktur, eine gute Leistungsqualität und eine hohe Innovationsfähigkeit sichern ihre eigenständige Betriebsfähigkeit und machen sie zu einer starken Partnerin für regionale und überregionale Kooperationen. Die KSW AG erwirtschaftet eine ausreichende Eigenkapitalrendite und einen ausreichenden Cash-Flow für die Deckung der Kapital- und Investitionskosten. Sie verfügt über ein angemessenes Eigenkapital. Der Regierungsrat legt in einem Anhang zur Eigentümerstrategie konkrete Kennzahlen und Zielvorgaben fest. Die KSW AG bietet als Arbeitgeberin zeitgemässe, konkurrenzfähige Arbeits- und Ausbildungsstellen an und ist eine zuverlässige Sozialpartnerin. Die KSW AG pflegt eine starke regionale Verankerung des Spitalbetriebs. Die Stadt Winterthur und die Gemeinden der Region Winterthur können sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben an der KSW AG beteiligen. 2.4 Strategische Vorgaben für die KSW AG Solange der Kanton eine massgebliche Beteiligung an der KSW AG hält, erwartet er vom Verwaltungsrat die Beachtung der folgenden Vorgaben: 2.4.1 Unternehmensstrategie Die KSW AG verfolgt eine Unternehmensstrategie, die das Erreichen der Eigentümerziele unterstützt und insbesondere auf eine qualitativ gute und wirtschaftliche Leistungserbringung, auf die Förderung der Innovationsfähigkeit und auf die aktive Nutzung von Marktchancen ausgerichtet ist. 2.4.2 Leistungserbringung Die KSW AG erfüllt ihren Leistungsauftrag gemäss Spitalliste. Sie ist in der Lage, ein umfassendes Leistungsspektrum anzubieten. Sie pflegt eine aktive Zusammenarbeit

5/5 mit vor- und nachgelagerten Leistungserbringern im Einzugsgebiet des Spitalbetriebs. Die KSW AG erbringt ihre Leistungen in erster Linie für die Bevölkerung des Einzugsgebiets des Spitalbetriebs. Hauptstandort der stationären Leistungserbringung ist das Areal Brauerstrasse in der Stadt Winterthur. 2.4.3 Personal Die KSW AG erbringt mindestens so viele Aus- und Weiterbildungsleistungen, wie es zur Deckung des eigenen Personalnachwuchses bedarf. Die KSW AG betreibt eine Personalpolitik, die ihr als Arbeitgeberin im Gesundheitswesen eine konkurrenzfähige Position und damit die langfristige Abdeckung des Personalbedarfs sichert. 2.4.4 Kooperationen Die KSW AG kann Tochtergesellschaften gründen, Beteiligungen erwerben und strategische Partnerschaften eingehen, sofern sie damit die Wirtschaftlichkeit oder die Qualität der Leistungserbringung verbessert oder ihre Marktposition langfristig stärkt und die damit verbundenen Risiken tragbar sind. 2.4.5 Infrastruktur Die KSW AG stellt sicher, dass ihre Infrastruktur patientenorientierte und effiziente Betriebsabläufe ermöglicht, im Rahmen der Unternehmensstrategie flexibel nutzbar und erweiterbar ist, eine angemessene Qualität aufweist. Die KSW AG erhält, erneuert und betreibt ihre Infrastruktur aus eigener Kraft nachhaltig. Die KSW AG erstellt eine Infrastrukturplanung, die mittel- und langfristig Aufschluss über die geplante Entwicklung der Infrastruktur und deren Finanzierung gibt. 2.4.6 Kommunikation Die KSW AG informiert die Eigentümervertretung des Kantons frühzeitig über Vorkommnisse und Vorhaben von grosser politischer Tragweite.

6/6 2.5 Finanzen, Risikomanagement und Beteiligungscontrolling 2.5.1 Finanzielle Ziele Die KSW AG steht im Wettbewerb mit anderen öffentlichen und privaten Listenspitälern. Sie hält die finanziellen Zielwerte gemäss Anhang zur Eigentümerstrategie ein. Sobald sich abzeichnet, dass einer der vorgegebenen Zielwerte nicht eingehalten werden kann, sucht der Verwaltungsrat das Gespräch mit der Eigentümervertretung des Kantons. 2.5.2 Rechnungslegungsstandard Die KSW AG führt ihre Rechnung nach [z.b. IFRS, Swiss GAAP FER] 2.5.3 Risikomanagement Die KSW AG stellt nach den kantonalen Vorgaben für konsolidierte Einheiten sowie gemäss Obligationenrecht ein zweckmässiges Risikomanagement sicher und führt ein Internes Kontrollsystem. Sie orientiert die Eigentümervertretung des Kantons im Rahmen des Berichts zur Umsetzung der Eigentümerstrategie sowie bei besonderen Vorkommnissen über die strategischen und finanziellen Risiken. 2.5.4 Beteiligungscontrolling Die KSW AG berichtet dem Kanton jährlich über die Ist-Werte und, solange der Kanton eine Mehrheitsbeteiligung führt, über die mittelfristigen Planwerte für die nachfolgenden Kennzahlen: Eigenkapitalquote Nettoverschuldung Eigenkapitalrendite EBITDA-Marge EBIT-Marge Liquiditätsgrade 1, 2, 3 Anlagedeckungsgrad 2 Kapitalumschlag Rendite auf investiertem Kapital

7/7 Die KSW AG erstattet dem Kanton jährlich zusammen mit dem Geschäftsbericht einen Bericht zur Umsetzung der Eigentümerstrategie. Bei Bedarf kann die Eigentümervertretung des Kantons bei der KSW AG im Rahmend der aktienrechtlichen Vorgaben zusätzliche Informationen zu besonderen Geschäften einholen oder Quartalsabschlüsse einfordern, soweit dies zur Einschätzung der Unternehmensrisiken notwendig ist. 2.6 Wahrung der Eigentümerinteressen Der Kanton wahrt auf der Grundlage des Beteiligungscontrollings seine Eigentümerinteressen nach Massgabe seiner Beteiligungsquote durch die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere die Wahl eines geeigneten Verwaltungsrats oder die Ausübung von Auskunftsrechten; das Festlegen von Voraussetzungen für die Beteiligungsveräusserung; das Treffen von Massnahmen als Eigentümer. 2.6.1 Ausübung der Aktionärsrechte Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats wird nach fachlichen Kriterien bestimmt. Das Gremium als Ganzes soll folgende Fachkompetenzen abdecken: Spitalwesen, Unternehmensführung, Medizin, Recht, Finanzen, Personalmanagement, Kommunikation. Bei der Besetzung des Verwaltungsrats berücksichtigt der Kanton das Interesse der KSW AG an einer regionalen Verankerung des Spitalbetriebs. Ein Recht des Kantons oder der Gemeinden auf die Delegation eines Behörden- oder Verwaltungsvertreters in den Verwaltungsrat der KSW AG besteht nicht. Solange der Kanton die Mehrheit der Aktien der KSW AG besitzt, pflegen die Eigentümervertretung des Kantons und eine Vertretung des Verwaltungsrats einmal pro Jahr sowie bei besonderem Bedarf einen direkten Austausch über die strategische Ausrichtung des Spitals. Im Weiteren informiert die KSW AG die Eigentümervertretung des Kantons jährlich über die Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsführung.

8/8 2.6.2 Veräusserung der Beteiligung Der Kanton kann seine Beteiligung an der KSW AG im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben teilweise oder vollständig veräussern. Dabei soll soweit möglich sichergestellt werden, dass die Beteiligungsziele des Kantons von der neuen Eigentümerschaft weiter verfolgt werden. Für die teilweise oder vollständige Veräusserung der kantonalen Beteiligung an der KSW AG gelten folgende Voraussetzungen: Das unlimitierte Vorkaufsrecht gemäss 3 Abs. 3 lit. c des Gesetzeses über die Kantonsspital Winterthur AG kommt der Stadt Winterthur und folgenden Gemeinden der ehemaligen Spital-Region Winterthur zu: Adlikon, Altikon, Andelfingen, Benken, Berg a.i., Brütten, Buch a.i., Dachsen, Dägerlen, Dällikon, Dinhard, Dorf, Elgg, Ellikon a.d.th., Elsau, Feuerthalen, Flaach, Flurlingem, Hagenbuch, Henggart, Hettlingen, Hofstetten, Humlikon, Illnau-Effretikon, Kleinandelfingen, Kyburg, Laufen-Uhwiesen, Lindau, Marthalen, Neftenbach, Oberstammheim, Ossingen, Pfungen, Rheinau, Rickenbach, Schlatt, Seuzach, Thalheim a.d.th., Trüllikon, Truttikon, Turbenthal, Unterstammheim, Volken, Waltalingen, Weisslingen, Wiesendangen, Wila, Zell. Das Aktionariat soll im Interesse einer zuverlässigen Meinungsbildung einfach strukturiert sein. Alle Aktionäre verpflichten sich mit einem Aktionärsbindungsvertrag auf den gesetzlichen Gesellschaftszweck und auf die Ziele gemäss Ziff. 2.3 der Eigentümerstrategie. Bei der Veräusserung seiner Beteiligung wahrt der Kanton seine finanziellen Interessen, insoweit sie mit der Zielsetzung gemäss Ziff. 2.3 der Eigentümerstrategie vereinbar sind. Über die Konditionen und den Zeitpunkt der Veräusserung entscheidet der Regierungsrat. 2.6.3 Massnahmen des Eigentümers: Der Kanton setzt sich dafür ein, dass die KSW AG am Standort Brauerstrasse in Winterthur über den notwendigen Handlungs- und Entwicklungsspielraum zur Erreichung der Eigentümerziele verfügt. Der Kanton setzt sich dafür ein, dass die KSW AG als klinische Leistungserbringerin gegenüber den anderen Listenspitälern weder bevorzugt noch benachteiligt ist. Er

9/9 fördert insbesondere die Kostentransparenz im Bereich von Leistungen und Aufwänden, die nicht unmittelbar der Erfüllung der Leistungsaufträge dienen. 2.7 Geltungsdauer und Revision Die Eigentümerstrategie für die KSW AG ist auf unbestimmte Dauer festgesetzt. Sie wird nach Bedarf, insbesondere bei der Veräusserung von Anteilen des Kantons an der KSW AG, sowie regelmässig alle vier Jahre überprüft und soweit notwendig angepasst. Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Die Eigentümerstrategie für die Kantonsspital Winterthur AG wird festgesetzt. II. Der Kantonsrat wird über die Eigentümerstrategie für die KSW AG sowie jährlich über die Umsetzung dieser Eigentümerstrategie informiert. III. Mitteilung an die Kantonsspital Winterthur AG, die Finanzdirektion, die Gesundheitsdirektion und die Staatskanzlei. Gesundheitsdirektion Antragsbereinigung: durchgeführt nicht notwendig IDG-Status: öffentlich nicht öffentlich

10/10 Anhang zur Eigentümerstrategie KSW AG (dieser Anhang ist nicht öffentlich) Finanzielle Zielwerte: Eigenkapitalquote:..% Die Eigenkapitalquote ist ein Mass für die betriebswirtschaftliche Robustheit und hat einen Einfluss auf die Kreditfähigkeit. Die Eigenkapitalquote kann je nach Investitionstätigkeit stark schwanken. Der Zielwert ist als langfristiger Mittelwert in der Entwicklungs- und Finanzplanung der KSW AG zu berücksichtigen. Eine Eigenkapitalquote von min. 30% entspricht einem Verschuldungsgrad von max. 2.3. Verschuldungsquote: Nettoverschuldung im Verhältnis zu EBITDA: <.. Nettoverschuldung (Verzinsliches Fremdkapital abzüglich liquide Mittel und Wertschriften) im Verhältnis zum EBITDA stellt eine Beziehung zwischen den finanziellen Verbindlichkeiten und der operativen Ertragskraft her. Eigenkapitalrendite:... Die Eigenkapitalrendite ist ein Mass für die Verzinsung des Eigenkapitals. Sie soll mindestens dem internen Zinssatz des Kantons entsprechen. Weitere Kennzahlen (mit unverbindlichen Richtwerten): EBITDA-Marge:..% Die EBITDA-Marge zeigt das Verhältnis der EBITDA zum Umsatz. Sie ist ein Mass für die operative Leistungsfähigkeit ohne Berücksichtigung der Abschreibungen und Zinsen (= insb. Anlagenutzungskosten). Sie muss genügend hoch sein, um die (Re-)Finanzierung der Infrastruktur abzudecken. Die notwendige EBITDA-Marge hängt vom Kapitalumschlag ab (je grösser der Umsatz im Verhältnis zum investierten Kapital ist, desto kleiner ist die notwendige EBITDA-Marge). Berechnungsgrundlage: 10% Kapitalumschlag. EBIT-Marge:..% Die EBIT-Marge zeigt das Verhältnis der EBIT zum Umsatz. Sie ist ein Mass für die Fähigkeit zur Deckung der Kapitalkosten (und Steuern). Die notwendige EBIT-Marge hängt vom Kapitalumschlag ab (je grösser der Umsatz im Verhältnis zum investierten Kapital ist, desto kleiner ist die notwendige EBIT-Marge). Berechnungsgrundlage: 5% Kapitalumschlag. Liquiditätsgrade 1, 2, 3: >..%, >..%, >..% Die Liquiditätsgrade 1-3 (cash, quick, current ratio) zeigen die Fähigkeit zur Bedienung des kurzfristigen Fremdkapitals und beeinflussen die Kreditwürdigkeit. Anlagedeckungsgrad 2: >..% Verhältnis von Anlagevermögen zum langfristig verfügbaren Kapital (Eigenkapital und langfristiges

11/11 Fremdkapital). Der Anlagedeckungsgrad 2 ist ein Mass für die Stabilität der Investitionsfinanzierung. Kapitalumschlag:.. Umsatz im Verhältnis zum investierten Kapital als Mass für die Effizienz des Kapitaleinsatzes. Der Kapitalumschlag hängt wesentlich ab von den Infrastrukturkosten und der Infrastrukturauslastung. Rendite auf investiertem Kapital:..% Erzielte Rendite auf dem investierten Gesamtkapital (Eigenkapital + Fremdkapital - flüssige Mittel). Sie entspricht der EBIT im Verhältnis zum investierten Kapital bzw. näherungsweise den Kosten des Gesamtkapitals.