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Transkript:

11/07 11. April 2007 Amtliches Mitteilungsblatt Korrektur zum Amtlichen Mitteilungsblatt Nr. 10/07 Anlage 3 und 4 der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftkommunikation Seite im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften II..... 243

Seite 242 Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Nr.11/07 Herausgeber Die Hochschulleitung der FHTW Berlin Treskowallee 8 10318 Berlin Redaktion Rechtsstelle Tel. +49 30 5019-2813 Fax +49 30 5019-2815

Nr.11/07 Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Seite 243 Anlage 3 zur Studienordnung für den Bachelorstudiengang Studienplanübersicht über die Module Module Bachelor B1 Instrumente der 1. Semester 2. Semester 3. Semester Art Form SWS L Form SWS L Form SWS SU 4 5 B2 Text und Rhetorik B3 B4 Einführung in die Wirtschaftswissenschaften Einführung in die SU 6 6 B5 Kommunikationssoziologie SU 4 5 B6 Fremdsprache 1 W Ü 2 2 B7 AWE I W SU 2 2 B8 Marketing Grundlagen B9 B10 B11 rint: Erstellung und roduktion Integrative Kommunikationstheorie Medienökonomie und Medienmanagement SU 4 6 B12 rojektstudium 1 W Ü 2 5 B13 Fremdsprache 2 W Ü 2 2 B14 AWE II W SU 2 2 B15 Marketing Vertiefung SU 4 5 B16 Multimedia: Technik und Gestaltung B17 rojektstudium 2 W Ü 4 6 B18 Fremdsprache 3 W Ü 4 4 B19 B20 Entwicklungsgeschichte der lanung, Budgetierung, Controlling SU 4 5 SU 4 5 Summe SWS und L 20/6 30 12/10 30 14/10 30 L Erläuterungen: SWS = Semesterwochenstunden L = Leistungspunkte (ECTS) AWE = Allgemeinwissenschaftliches Ergänzungsfach Form der Lehrveranstaltung: SU = Seminaristischer Unterricht Ü = Übung Art des Moduls: = flichtfach W = Wahlpflichtfach

Seite 244 Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Nr.11/07 Anlage 3 zur Studienordnung für den Bachelorstudiengang Module Bachelor B21 Empirische Markt- und Kommunikationsforschung B22 Kommunikationspsychologie SU 4 5 Unternehmensführung B23 und Kommunikation B24 rojektstudium 3 W Ü 2 5 4. Semester 5. Semester 6. Semester Art Form SWS L Form SWS L Form SWS SU/Ü 2/2 6 B25 Fachpraktikum 9 11 B26 raktikumsreflexion mit räsentationstraining Ü 4 5 B27 Bachelorarbeit 12 B28 Bachelorseminar/Kolloquium SU 1 2 1 B29 Designmanagement SU 4 5 R und Kommunikationsmanagement SU 4 5 B30 B31 Wirtschafts-, Medien- und SU 4 5 Vertragsrecht B32 Kreativität und Innovation Ü 2 4 Strategien der SU 4 5 B33 B34 rojektstudium 4 W Ü 2 5 Summe SWS und L 8/6 30 1/4 30 16/4 30 Summe Bachelorstudium 71/40 180 L Anmerkung: Ein Leistungspunkt steht für eine studentische Lernzeit (Workload) von 30 Stunden à 60 Minuten. Der Bearbeitungszeitraum für die Bachelorarbeit ist einschließlich der Module B26 und B28 vom Beginn der 9. bis zum Ende der 22. Woche (Abgabetermin) des 5. Studienplansemesters vorgesehen. Die Workload der Bachelorarbeit beträgt 12 30 Stunden = 360 Stunden.

Nr.11/07 Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Seite 245 Anlage 4 zur Studienordnung für den Bachelorstudiengang Richtlinien für die raxisphase im Bachelorstudiengang 1 Ausbildungsbereiche und -inhalte (1) Das Fachpraktikum ist flichtbestandteil des Studiums und findet studienbegleitend im 4. und 5. Semester statt. Es soll in Industrie- oder Dienstleistungsunternehmen, Verbänden, Non-rofit- Organisationen, Werbe-, R- oder Medienagenturen absolviert werden. Auch Redaktionen von resse, Rundfunk und Fernsehen kommen als Ausbildungsstellen in Frage, ebenso Verlage, Druckhäuser oder Designbüros. Als Arbeitsbereiche, die für die Tätigkeit von Studierenden im Rahmen des raktikums geeignet sind, gelten in der Regel die Abteilungen Marketing Werbung Media R und Kommunikationsmanagement interne und externe Unternehmenskommunikation Design Management Management/Stabsabteilung Markt- und Meinungsforschung rogramm/redaktion Grafik (2) Die gewählte Ausbildungsstelle und die Arbeitsbereiche sind vor Antritt des Fachpraktikums mit der betreuenden Lehrkraft der Hochschule abzustimmen und auf ihre Eignung im Einzelfall zu prüfen. Die Studierenden sollen im Fachpraktikum zur Mitarbeit in definierte betriebliche rojekte integriert werden, die sowohl professionelle Betreuung als auch anspruchsvolle Tätigkeiten während der raxisphase sicherstellen. (3) Die Ausbildungsinhalte ergeben sich weitgehend durch die Aufgaben der verschiedenen Bereiche und die Möglichkeiten der Ausbildungsstellen. Die fachlichen Neigungen des oder der einzelnen Studierenden innerhalb seines oder ihres Studienganges sollen bei der Auswahl der Ausbildungsinhalte berücksichtigt werden. 2 Dauer und Durchführung des Fachpraktikums (2) Das Fachpraktikum hat einen Umfang von 15 Wochen. Laut Studienplan ist die Durchführung des Fachpraktikums zusammenhängend vom Beginn der 20. Woche des 4. Studienplansemesters bis zum Ende der 8. Woche des 5. Studienplansemesters vorgesehen. (3) Das Fachpraktikum kann auch in bis zu drei Einheiten von jeweils 5 Wochen Mindestdauer unterteilt werden. Studienbegleitende Tätigkeiten in der, die vor dem 5. Fachsemester erbracht wurden, können auf Antrag als raktikumszeit angerechnet werden, sofern die inhaltlichen und formalen Anforderungen an das Fachpraktikum erfüllt sind. (4) Bei der Anmeldung des Fachpraktikums sollte ein Ausbildungsplan vorgelegt werden, der im Anmeldeformular und/oder raktikumsvertrag die Einsatzbereiche während der raktikumszeit definiert. Der Ausbildungsplan für den einzelnen raxisplatz soll vorsehen, dass der oder die Studierende

Seite 246 Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Nr.11/07 an der Lösung klar beschriebener Aufgaben oder Teilaufgaben unter Anleitung beteiligt wird, wobei das von der oder dem Studierenden im bisherigen Studium erworbene Wissen angemessen zu berücksichtigen ist, in der Regel zwei verschiedene Arbeitsbereiche kennen lernt, in jedem Arbeitsbereich mindestens fünf Wochen tätig ist und eine Erläuterung über die Einordnung seines oder ihres jeweiligen Arbeitsbereiches in den gesamt en Betriebsablauf erhält. 3 Zulassung, Betreuung und Nachweise (1) Bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung des Fachpraktikums werden die Studierenden durch eine hauptamtliche Lehrkraft des Studienganges betreut. Diese wird durch den rüfungsausschuss bestellt. Das Fachpraktikum ist von der betreuenden Lehrkraft zu genehmigen. Dafür ist die schriftliche Anmeldung und der raktikumsvertrag vorzulegen. Die betreuende Lehrkraft steht für Abstimmungen und robleme während der raxisphase zur Verfügung. Sie ist über einen eventuellen Abbruch des Fachpraktikums zu unterrichten. (2) Die Betreuung während des Fachpraktikums wird über persönlichen Kontakt, durch E-Mail, Telefon oder soweit möglich durch persönliche Besuche am raktikumsplatz realisiert. Für die Auswertung und Abrechnung des durchgeführten Fachpraktikums sind folgende schriftliche Nachweise erforderlich, die der Betreuungsperson zur rüfung und Abzeichnung vorzulegen sind: ein von der Ausbildungsstelle und dem/der Studierenden ausgefülltes Abrechnungsformular ein Zeugnis des raktikumsbetriebes über die erfolgreiche Durchführung des Fachpraktikums ein raktikumsbericht, der ca. 5 Seiten umfasst und zu folgenden Aspekten Auskunft gibt: - Akquisition des raktikumsplatzes - zeitlicher Ablauf des Fachpraktikums - Kurzbeschreibung der Organisation - Tätigkeitsbereich, raxisaufgaben und Umsetzung - Beziehung des Fachpraktikums zum Studium - Gesamtbewertung des Fachpraktikums. (3) Der Bericht über das Fachpraktikum wird undifferenziert von der jeweils betreuenden Lehrkraft des Studienganges bewertet.