Mit sicherheit mehr wasserspass

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Transkript:

Mit sicherheit mehr wasserspass Die Baderegeln der SLRG

Baderegel 1 Kinder nur begleitet ans Wasser lassen kleine Kinder in Griffnähe beaufsichtigen! Beinahe alle Ertrinkungsfälle bei kleinen Kindern liessen sich vermeiden, wenn Erwachsene aufmerksamer wären und die Kinder besser beaufsichtigen würden. Bereits bei geringer Wassertiefe kann ein Kleinkind in weniger als 20 Sekunden ertrinken. In den meisten Fällen geschieht dies lautlos. Das richtige Verhalten in einer Notsituation am, im und auf dem Wasser kann erlernt werden. Informationen zu den Kursen der SLRG finden Sie auf unserer Website www.slrg.ch. Wichtig: Schwimmhilfen wie zum Beispiel «Schwimmflügeli» oder «Schwimmtierli» ersetzen KEINESFALLS die persönliche Aufsicht. Aufblasbare Schwimmhilfen können von den Armen rutschen, defekt sein oder das Kind in eine gefährliche Situation bringen.

Baderegel 2 Nie alkoholisiert oder unter Drogen ins Wasser! Nie mit vollem oder ganz leerem Magen schwimmen. Alkohol und Drogen trüben das Bewusstsein. Gefährliche Situationen werden dadurch nicht erkannt und die eigenen Fähigkeiten überschätzt. Problematisch ist, dass Alkohol die Blutgefässe erweitert. Beim Schwimmen wird das Blut schnell abgekühlt und wandert von Armen und Beinen über den Blutkreislauf in den Körperkern. Dadurch wird die Gefahr eines Kreislaufkollapses (Unterkühlung) deutlich erhöht. Nach dem Essen benötigt der Körper vermehrt Energie für die Verdauung. Aus diesem Grund fühlt man sich nach einem üppigen Essen oft müde und träge. Durch die verminderte Durchblutung des Gehirns können sportliche Betätigungen kurz nach einer Mahlzeit zu Schwindel und Übelkeit führen. Schlimmstenfalls wird man im Wasser ohnmächtig und ertrinkt lautlos. Umgekehrt sollte man nicht mit komplett leerem Magen schwimmen, da eine Unterzuckerung im Wasser einen Hungerrast zur Folge haben kann.

Baderegel 3 Nie überhitzt ins Wasser springen! Der Körper braucht Anpassungszeit. Wenn man überhitzt ins kühle Wasser springt, entsteht aufgrund des Temperaturunterschiedes zwischen der Luft und dem Wasser für den Körper eine enorme Stresssituation. Die Muskeln schmerzen und es können Muskelkrämpfe und Kreislaufprobleme auftreten. Da sich die Adern schlagartig verengen, kann das Blut nicht mehr richtig zirkulieren. Dies führt im schlimmsten Fall zu einem Kälteschock bis hin zur Ohnmacht oder einem Herzinfarkt. Vorbeugend sorgt eine Dusche vor dem Gang ins Wasser für die entsprechende Abkühlung. Ist keine Dusche vorhanden: Langsam ins Wasser gehen, die Arme abwechselnd eintauchen und Gesicht und Oberkörper mit dem kühlen Wasser befeuchten bevor man ganz untertaucht.

Baderegel 4 Nicht in trübe oder unbekannte Gewässer springen! Unbekanntes kann Gefahren bergen. Ein Sprung in zu seichtes Wasser kann zu schweren Verletzungen führen. Vor allem Kopf- und Rückenverletzungen können die fatale Folge sein. Falls ein Sprung in unbekannte Gewässer aufgrund einer Rettung oder Bergung trotzdem nötig ist, springt man immer mit den Füssen voran und versucht dadurch zu verhindern, tief ins Wasser einzutauchen. Rettungssprung Weitere Gefahren wie Strömungen und Wirbel, Baumstümpfe und Äste oder auch Felsen unter Wasser sind vom Ufer aus nicht immer ersichtlich. Nach starken Unwettern können diese Gefahren auch bei ursprünglich sicheren Einstiegstellen lauern.

Baderegel 5 Luftmatratzen und Schwimmhilfen gehören nicht ins tiefe Wasser! Sie bieten keine Sicherheit. Eine Schwimmhilfe oder Luftmatratze ist schlecht bis gar nicht steuerbar. Dadurch besteht die Gefahr, dass ein schlechter Schwimmer trotz Auftriebshilfe weit vom Ufer abgetrieben wird und darum nicht mehr aus eigener Kraft aus dem Wasser kommt. Durch Löcher, z.b. aufgrund von scharfkantigen Steinen oder durch Sonneneinstrahlung, können Luftmatratzen an Auftrieb verlieren die bessere Alternative ist eine Schwimmweste mit festem Auftriebskörper. Bei gesundheitlichen Problemen, insbesondere bei einer Bewusstlosigkeit, bieten Luftmatratzen und sonstige Schwimmhilfen in den meisten Fällen keine Hilfe!

Baderegel 6 Lange Strecken nie alleine schwimmen! Auch der besttrainierte Körper kann eine Schwäche erleiden. Im Falle eines Krampfes oder Schwächeanfalls kann eine Begleitperson helfen den Krampf zu lösen oder um Hilfe rufen. Techniken zum Lösen von Muskelkrämpfen werden im SLRG Modul See vermittelt: Oberschenkelkrampf Wadenkrampf Fingerkrampf Personen, die alleine trainieren, empfiehlt die SLRG eine «Baywatch Boje» oder einen Gurtretter mitzunehmen. Bei Müdigkeit oder einem Krampf kann man sich am Hilfsmittel festhalten und sich ausruhen. Erhältlich sind diese Hilfen im SLRG Shop auf www.slrg.ch.

Die einfachen und einprägsamen Baderegeln der SLRG richten sich an alle Personen, die sich am, im und auf dem Wasser aufhalten. Wir wollen mit den Baderegeln Wasserbegeisterte für den richtigen und sicheren Umgang mit dem nassen Element sensibilisieren. Die sechs Baderegeln werden durch die Fluss-, Eis- und Tauchregeln ergänzt. Weitere Informationen dazu sowie die Bade- und Flussregeln in weiteren Sprachen gibt es unter: www.slrg.ch oder www.baderegeln.ch Visana und die SLRG Gemeinsam für mehr Wassersicherheit Mitmachen und spenden! Untersützen Sie die Arbeit der SLRG: SMS-Spende mit dem Stichwort «SLRG» und dem gewünschten Betrag (1 100 CHF) an die Nummer 488 (z.b. SLRG 20 = 20 CHF). Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG www.slrg.ch Schellenrain 5 6210 Sursee T +41 41 925 88 77 Mitglied des Schweizerischen Roten Kreuzes SRK slrg.ch/google+ slrg.ch/facebook slrg.ch/youtube

Empfangsschein / Récépissé / Ricevuta Einzahlung für / Versement pour / Versamento per Schweizerische Lebensrettungs- Gesellschaft SLRG Société Suisse de Sauvetage SSS Società Svizzera di Salvataggio SSS Konto/Compte/Conto 80-4390-5 CHF Einbezahlt von / Versé par / Versato da Die Annahmestelle L office de dépot L ufficio d accettazione Einzahlung Giro Versement Virement Versamento Girata Einzahlung für / Versement pour / Versamento per Zahlungszweck / Motif versement / Motivo versamento Schweizerische Lebensrettungs- Gesellschaft SLRG Société Suisse de Sauvetage SSS Società Svizzera di Salvataggio SSS Baderegeln Konto/Compte/Conto 80-4390-5 CHF Einbezahlt von / Versé par / Versato da 105

Jetzt Leben retten! Mit Ihrer Spende ermöglichen Sie die Verbreitung der SLRG Baderegeln in der Schweiz.