1. Berner Kantonalcup 2016/17

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Transkript:

1. Berner Kantonalcup 2016/17 1. Teilnahme Teilnahmeberechtigt sind alle interessierten Mannschaften von SwissVolley Region Bern in den Kategorien Herren, Damen und Juniorinnen. Teilnehmen werden nur diejenigen Mannschaften, welche sich fristgemäss angemeldet haben. Mannschaften, die am Schweizer Cup teilnehmen, können zusätzlich am Berner Kantonalcup mitmachen. Ausserregionale Teams können nicht am Berner Cup mitmachen. Die teilnehmenden Mannschaften bestreiten den Cup in der gleichen Zusammensetzung wie in der Meisterschaft. Jedoch kommen Einschränkungen unter Abs. 2 hinzu. 2. Einsatz, Qualifikation Erwachsene: Jede Spielerin und jeder Spieler darf im Berner-Cup nur in einer Mannschaft eingesetzt werden. Bei einer allfälligen Umlizenzierung von der Regional- in die Nationalliga verfällt die Einsatzberechtigung im regionalen Cup. Diese Regelung gilt nicht für Juniorinnen und Junioren. JuniorInnen: JuniorInnen können analog der Regionalen Meisterschaft eingesetzt werden. SpielerInnen, die im Schweizer Cup eingesetzt wurden, sind auch für den Berner Kantonalcup spielberechtigt. 3. Austragungsmodus Die tiefer klassierte Mannschaft hat Heimrecht. Bei gleichklassigen Mannschaften hat das erstgenannte Team Heimrecht. Bei gegenseitigem Einverständnis kann das Heimrecht

abgetreten werden. Falls im selben Zeitraum wie eine Cup-Begegnung ein Meisterschaftsspiel mit demselben Gegner ansteht, kann ein Spiel ausgetragen werden, das für Meisterschaft und Cup zählt. Dazu muss vor der Begegnung das Einverständnis beider Teams feststehen und ein Eintrag auf dem Matchblatt gemacht werden. Der Austragungsmodus wird im Single-Elimination durchgeführt. 4. Spielplan Die Spiele müssen innerhalb der vorgegebenen Termine gespielt werden. Während der Meisterschaft haben die Spiele der Meisterschaft Priorität. Aufgrund von Cupspielen dürfen keine Meisterschaftsspiele verschoben werden. Bei Konflikten entscheidet die Cupleitung (siehe Abs. 13). 5. Festlegung Spieldaten Die Heimmannschaft muss innert 48 Stunden nach der Austragung des vorangegangenen Spiels mit dem Gegner Kontakt aufnehmen und ihm, wenn möglich, ein Wochenendspieldatum und zwei Wochentagspieldaten, inklusive Anspielzeit und Austragungsort unterbreiten. Die drei vorgeschlagenen Daten dürfen sich nicht mit Meisterschaftsspielen des Gegners überschneiden. Die festgelegte Spielzeit muss so angesetzt werden, dass der Gegner rechtzeitig am Spielort eintreffen kann. Kann die Heimmannschaft dem Gegner innert 48 Stunden weder Spielort noch Anspielzeit mitteilen, verliert sie das Heimrecht. Wird das Heimrecht abgegeben, muss trotzdem die im Spielplan erwähnte Heimmannschaft den Schiedsrichter und Schreiber organisieren. Die Gastmannschaft hat der Heimmannschaft innert 48 Stunden nach dem Erhalt der Datenvorschläge ein Spieldatum zu bestätigen. Die Spieldaten müssen mindestens sieben Tage vor dem Spieldatum auf der Cup-Webseite eingetragen werden. Kann aufgrund einer säumigen Mannschaft kein Spieldatum gefunden werden, verliert diese das Spiel durch Forfait (Busse gemäss Reglement GebO SRVBE) und scheidet aus. Bei Uneinigkeit entscheidet die Cupleitung (siehe Abs. 13).

6. SchiedsrichterIn Alle Spiele bis und mit Viertelfinal werden von einem/r lizenzierten Schiedsrichter/in geleitet. Für das Aufbieten des Schiedsrichters ist der Heimclub verantwortlich. Massgebend für die erforderliche Stärkeklasse beim Schiedsrichter ist die Ligazugehörigkeit des unterklassigen Teams in der aktuellen Saison. Ausnahmen bilden Ligazugehörigkeiten, welche ohne Schiedsrichter die Meisterschaft spielen. Hier kann ebenfalls ohne Schiedsrichter gespielt werden. Es wird aber empfohlen einen Schiedsrichter aufzubieten. Hat ein Verein keine entsprechend, erforderliche Schiedsrichter in der Stärkeklasse, kann unter Rücksprache mit der Cupleitung und des Gegners ein tiefer eingestufter Schiedsrichter eingesetzt werden. Bis und mit Achtelfinal darf dieser vom eigenen Verein sein. Ab dem Viertelfinal bietet SVRBE die Schiedsrichter auf. Die Kosten der Schiedsrichter übernehmen die teilnehmenden Teams. Die Kosten für die Spielentschädigung der Schiedsrichter werden hälftig unter den Teams aufgeteilt (Ausnahme Finalspiele). Das Heimteam entscheidet, wie hoch die Entschädigung des Schiedsrichters ausfällt. Der Betrag von 50.00/Einsatz nach Reglement GebO darf aber nicht überschritten werden (also maximal 25.00/Schiedsrichter für das Gastteam). Kann ein Spiel infolge fehlender Schiedsrichter nicht ausgetragen werden, so ist das Gastteam automatisch für die nächste Runde qualifiziert. 7. Lizenzen Lizenzen sind obligatorisch. Spielberechtigt sind nur VolleyballerInnen, die zum Zeitpunkt des Spiels über eine bestellte Lizenz verfügen. Die Lizenzen werden bei einem Einsatz im Berner Kantonalcup nicht abgestrichen, sondern nur vom Schiedsrichter kontrolliert. Ein Spielen ohne Lizenz ist generell möglich, jedoch sind die Weisungen auf der Webseite von SwissVolley Region Bern zu befolgen. Bei Nichtbeachtung dieser Weisungen wird das Spiel Forfait gewertet und hat eine Busse gemäss GebO SVRBE zur Folge.

8. Matchblatt Bei den Spielen wird das internationale Matchblatt geführt. Für die 4RL, 5RL, U23 2 und 3, U19 2 und 3 sowie U17 2 kann das vereinfachte Matchblatt angewendet werden. Massgebend für die Anwendung ist die tiefere Liga in der Cup-Begegnung. Das Matchblatt muss innert 48h nach dem Spiel durch den/die Schiedsrichter/Schiedsrichterin an die auf der Cup-Webseite aufgeführte Adresse eingeschickt werden. 9. Resultatmeldung Das Heimteam meldet das Resultat innert 24 Stunden via Cup-Webseite. Das Gastteam bestätigt die Resultatmeldung anschliessend ebenfalls innerhalb von 24 Stunden. Bei Nichtbeachtung dieser Weisungen wird eine Busse gemäss GebO SVRBE ( Nicht fristgerechte Meldung der Resultate oder Falschmeldung) fällig. 10. Final und Auszeichnung Die Finalspiele finden im Anschluss an die regionale Meisterschaft in Bern statt. Die FinalteilnehmerInnen sowie die LigameisterInnen aller Kategorien der Meisterschaft werden am Finalevent durch Swiss Volley Region Bern ausgezeichnet. 11. Einschreibegebühr Die Einschreibegebühr beträgt CHF 60.00 und wird direkt via Cup-Webseite bezahlt. Bei einem Mannschaftsrückzug wird die Einschreibegebühr nicht zurückerstattet. 12. Gebührenordnung Die Gebührenordnung GebO Swiss Volley Region Bern findet auch im Cup seine Anwendung. 13. Allgemeines

Bei allen nicht aufgeführten Fällen entscheidet die Cupleitung. Die Reglemente ROW Reglement offizielle Wettspiele sowie GebO Gebührenordnung von SwissVolley Region Bern haben auch im Cup ihre Gültigkeit. Ausnahmen sind in diesen Weisungen des Berner Kantonalcups geregelt. Bei einem Protest gelten die Bestimmungen nach Art246ff VR. Die zuständige Instanz ist die Cupleitung. Einzureichen ist der Protest an random events, Jan Wenger, Hildegardstrasse 3, 3097 Liebefeld (innert 48h nach Anmeldung des Protests). Der Kostenvorschuss muss innerhalb der Protestfrist auf das Konto des Cups einbezahlt werden (Daten ersichtlich auf der Webseite). Auskünfte/Informationen sind via Cup-Webseite (www.kantonalcup.ch) einzuholen. Diese Weisungen treten auf den 1. Februar 2016 in Kraft Für den Vorstand random events Jan Wenger Für den Vorstand SVRBE Isabelle Enkerli Präsident random events Präsidentin Swiss Volley Region Bern Simon Friedli Alfred Roth Vize-Präsident random events Präsident, Meisterschaftskommission MK