^ãíäáåüé=jáííéáäìåöéå. ^ãíäáåüé=jáííéáäìåöéå=

Ähnliche Dokumente
^ãíäáåüé=jáííéáäìåöéå. ^ãíäáåüé=jáííéáäìåöéå= séêâωåçìåöëää~íí= PN

Ordnung zur Feststellung der künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Bachelorstudiengang Architektur an der Hochschule Bochum

^ãíäáåüé=jáííéáäìåöéå= séêâωåçìåöëää~íí

Vom 9. Dezember Inhaltsübersicht

^ãíäáåüé=jáííéáäìåöéå= séêâωåçìåöëää~íí

Verkündungsblatt der Fachhochschule Lippe und Höxter 34. Jahrgang 27. März 2006 Nr. 6

Amtliche Mitteilung Nr. 18/2016

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 38. Jahrgang 13. Januar 2010 Nr. 6

A M T L I C H E M I T T E I L U N G E N. Nr. 585

AMTLICHE MITTEILUNGEN

AMTLICHE MITTEILUNGEN

^ãíäáåüé=jáííéáäìåöéå séêâωåçìåöëää~íí OPK=g~ÜêÖ~åÖI=kêK=MOI==MQK=cÉÄêì~ê=OMMO

a m t l i c h e M i t t e i l u n g e n Nr. 607

Ordnung. zur Feststellung der besonderen Vorbildung. für den Deutsch-Französischen Studiengang. International Business. an der Fachhochschule Dortmund

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 39. Jahrgang 2011 Nr.

Amtliche Mitteilung Nr. 38/2017

Antrag auf Zulassung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung

AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor Jahrgang 42 Datum Nr.

AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor NR_103

Amtliche Mitteilungen

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 39. Jahrgang 27. Juni 2011 Nr. 17

Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Masterstudiengang Audiovisual Arts Computing (EFO Audiovisual Arts Computing)

Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für die Teilstudiengänge

Amtliche Mitteilungen Verkündungsblatt 36. Jahrgang, Nr. 107,

AM 89/2016. Amtliche Mitteilungen 89/2016

Ordnung zur Feststellung der Eignung für den Masterstudiengang Management of Textile Trade and Technology an der Hochschule Niederrhein

Amtliche Bekanntmachungen

Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund

O R D N U N G zur Feststellung der Eignung für den Aufbaustudiengang Komposition an der Folkwang-Hochschule Essen. Vom 30.

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen

amtliche mitteilungen

Ordnung zur Feststellung der Eignung für den Masterstudiengang Textile Produkte an der Hochschule Niederrhein. Vom (Stand: 8.

Amtliche Bekanntmachungen

Verkündungsblatt der Fachhochschule Lippe und Höxter 32. Jahrgang 18. Juni 2004 Nr. 12

Sonderreihe der Kunsthochschule für Medien Köln

Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC)

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Amtliche Bekanntmachungen

Universitätsbibliothek Paderborn

1 Geltungsbereich. Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Master-Studiengang Interaction Design am Fachbereich

Vom 2. Dezember Inhaltsübersicht

Amtliche Bekanntmachungen

Sonderreihe der Kunsthochschule für Medien Köln

Universitätsbibliothek Paderborn

AM 58/2016. Amtliche Mitteilungen 58/2016

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 44. Jahrgang 26. Juli 2016 Nr. 19

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Satzung über die Eignungsfeststellung für den Bachelorstudiengang Mathematik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 28.

Aufnahmeprüfungsordnung für das Studium im Bachelorstudiengang Integriertes Design. der Hochschule für Künste vom

Aufnahmeprüfungsordnung für den Masterstudiengang Integriertes Design der Hochschule für Künste vom

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 45. Jahrgang 20. September 2017 Nr. 24

Amtliche Bekanntmachungen

Prüfungsordnung zur Feststellung 1 der besonderen Eignung Geltungsbereich für den Bachelor-Studiengang Industrial Design am Fachbereich

Universitätsbibliothek Paderborn

Amtliche Mitteilungen Verkündungsblatt 37. Jahrgang, Nr. 52,

Inhaltsübersicht. 1 Zulassungsvoraussetzungen zum Studiengang mit dem Abschluss Master of Arts und Feststellung der Eignung gemäß 49 Absatz 7 HG

Amtliches Mitteilungsblatt. der Hochschule Harz Hochschule für angewandte Wissenschaften (FH) Wernigerode. Herausgeber: Der Rektor Nr.

Universitätsbibliothek Paderborn

Vorläufige Ordnung zur Feststellung der Eignung für den Studiengang Kunstvermittlung und Kulturmanagement mit dem Abschluss Master of Arts der der

Ordnung zur Feststellung der studiengangsbezogenen Eignung im Fach Kunst

akademie AMTLICHE MITTEILUNGEN

Ordnung zur Regelung der Einstufungsprüfung für die Studiengänge der Fachhochschule Südwestfalen

- NICHTAMTLICHE LESEFASSUNG -

Amtliche Mitteilungen Verkündungsblatt

AMTLICHE MITTEILUNGEN

1 Zulassung zum Verfahren

Ordnung zur Feststellung der studiengangsbezogenen Eignung im Fach Kunst

Amtliche Mitteilungen 129/2016

^ãíäáåüé=jáííéáäìåöéå= séêâωåçìåöëää~íí= POK=g~ÜêÖ~åÖI=kêK=

AMTLICHE MITTEILUNGEN

ORDNUNG BILDUNG, ERZIEHUNG UND UNTERRICHT ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE IM BACHELORSTUDIENGANG

^ãíäáåüé=jáííéáäìåöéå= séêâωåçìåöëää~íí= POK=g~ÜêÖ~åÖI=kêK=

Inhaltsübersicht. 1 Zulassung zum Studium und Feststellung der besonderen Eignung

AM 74/2016. Amtliche Mitteilungen 74/2016

Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 53/06

Eignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang Kunstpädagogik mit dem Abschluss Master of Arts (M. A.) an der Universität Leipzig

Amtliche Mitteilungen

Eignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang Klassische Antike. Geschichte und Literatur

- in der Fassung der dritten Änderungsordnung vom

NR AMTLICHE MITTEILUNGEN. der künstlerischen oder studiengangspezifischen Eignung. und der besonderen künstlerischen Begabung

^ãíäáåüé=jáííéáäìåöéå= séêâωåçìåöëää~íí

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Biologie im Umfang von 60 ECTS-Punkten an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Amtliche Mitteilungen der Westfälischen Hochschule

Amtliches Mitteilungsblatt. Inhalt Seite 325

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN BULLETIN

So erhalten Sie einen Lehrauftrag an der Kunstakademie Düsseldorf

^ãíäáåüé=jáííéáäìåöéå= séêâωåçìåöëää~íí

Satzung über die Eignungsfeststellung für den Masterstudiengang Pharmaceutical Sciences an der Ludwig-Maximilians-Universität München

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

NR AMTLICHE MITTEILUNGEN. zur Feststellung der studiengangsbezogenen künstlerischen Eignung

BEUTH HOCHSCHULE FÜR TECHNIK BERLIN

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Statistik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 10.

Transkript:

^ãíäáåüéjáííéáäìåöéå ^ãíäáåüéjáííéáäìåöéå ^ãíäáåüéjáííéáäìåöéå ^ãíäáåüéjáííéáäìåöéå PRKg~ÜêÖ~åÖIkêK PRKg~ÜêÖ~åÖIkêK PRKg~ÜêÖ~åÖIkêK PRKg~ÜêÖ~åÖIkêKSN SN SN SNINNKNNKOMNQ INNKNNKOMNQ INNKNNKOMNQ INNKNNKOMNQ lêçåìåöòìêcéëíëíéääìåöçéê lêçåìåöòìêcéëíëíéääìåöçéê lêçåìåöòìêcéëíëíéääìåöçéê lêçåìåöòìêcéëíëíéääìåöçéê ëíìçáéåö~åöäéòçöéåéåâωåëíäéêáëåü ëíìçáéåö~åöäéòçöéåéåâωåëíäéêáëåü ëíìçáéåö~åöäéòçöéåéåâωåëíäéêáëåü ëíìçáéåö~åöäéòçöéåéåâωåëíäéêáëåüjöéëí~äíéêáëåüéåbáöåìåö ÖÉëí~äíÉêáëÅÜÉåbáÖåìåÖ ÖÉëí~äíÉêáëÅÜÉåbáÖåìåÖ ÖÉëí~äíÉêáëÅÜÉåbáÖåìåÖ ÑΩêÇÉåj~ëíÉê ÑΩêÇÉåj~ëíÉê ÑΩêÇÉåj~ëíÉê ÑΩêÇÉåj~ëíÉêëíìÇáÉåÖ~åÖ íìçáéåö~åö íìçáéåö~åö íìçáéåö~åöcáäã cáäã cáäã cáäã ÇÉëc~ÅÜÄÉêÉáÅÜëaÉëáÖå ÇÉëc~ÅÜÄÉêÉáÅÜëaÉëáÖå ÇÉëc~ÅÜÄÉêÉáÅÜëaÉëáÖå ÇÉëc~ÅÜÄÉêÉáÅÜëaÉëáÖå ÇÉêc~ÅÜÜçÅÜëÅÜìäÉaçêíãìåÇ ÇÉêc~ÅÜÜçÅÜëÅÜìäÉaçêíãìåÇ ÇÉêc~ÅÜÜçÅÜëÅÜìäÉaçêíãìåÇ ÇÉêc~ÅÜÜçÅÜëÅÜìäÉaçêíãìåÇ sçã sçã sçã sçãskkçîéãäéêomnq SKkçîÉãÄÉêOMNQ SKkçîÉãÄÉêOMNQ SKkçîÉãÄÉêOMNQ

Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Masterstudiengang Film des Fachbereichs Design Vom 6. November 2014 Aufgrund - des 2 Abs. 4 in Verbindung mit 49 Abs. 7 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) in der Fassung von Artikel 1 des Hochschulzukunftsgesetzes (HZG NRW) vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 543), und - der Studiengangsprüfungsordnung (StgPO) für den Masterstudiengang Film des Fachbereichs Design vom 18. Dezember 2013 (Amtliche Mitteilungen Verkündungsblatt, 34. Jahrgang Nr. 95 vom 20.12.2013), geändert durch Ordnung vom 5. November 2014 (Amtliche Mitteilungen Verkündungsblatt, 35. Jahrgang Nr. 60 vom 11.11.2014), hat die Fachhochschule Dortmund gemäß 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der Ordnung vom 5. November 2014 die folgende Ordnung erlassen: Inhaltsübersicht 1 Zweck der Feststellung 2 Feststellungsverfahren 3 Kommission 4 Auswahl und Feststellungskriterien 5 Ergebnis des Feststellungsverfahrens 6 Niederschrift 7 Bekanntgabe der Entscheidung 8 Wiederholung des Verfahrens 9 Geltungsumfang und Geltungsdauer der Feststellung 10 Inkrafttreten und Veröffentlichung

FH Dortmund 2 EignungsO MA Film 1 Zweck der Feststellung (1) Die Einschreibung für den Masterstudiengang Film des Fachbereiches Design setzt gemäß 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der Studiengangsprüfungsordnung für den Masterstudiengang Film den Nachweis einer studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung nach Maßgabe dieser Ordnung voraus. Die Bestimmungen über den Nachweis der Qualifikation und den Nachweis weiterer Einschreibungsvoraussetzungen bleiben unberührt. (2) In dem Feststellungsverfahren sollen die Studienbewerberinnen und Studienbewerber nachweisen, dass sie die studiengangbezogene künstlerisch-gestalterische Eignung besitzen, die das Erreichen der Studienziele erwarten lässt. 2 Feststellungsverfahren (1) Das Verfahren zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung wird für Bewerberinnen und Bewerber, die ein Studium im Masterstudiengang Film des Fachbereiches Design aufnehmen wollen, jährlich einmal durchgeführt. Die Zulassung zum Verfahren setzt eine Bewerbung voraus, die bis zum 15. Januar eines jeden Jahres mit den erforderlichen Unterlagen der Dekanin oder dem Dekan des Fachbereiches Design der Fachhochschule Dortmund vorliegen muss. (2) Die Bewerbung erfolgt in der Regel online auf der Website der FH Dortmund durch ein von der Bewerberin oder dem Bewerber auszufüllendes Formular mit Angaben zur Person und über das Erststudium. Die Bewerbung muss ein Portfolio mit eigenständigen Arbeitsproben, Filme und andere audiovisuelle Produktionen (Videokopie auf DVD, in zweifacher Ausfertigung), beinhalten. (3) Den Unterlagen ist eine Liste der eingereichten Arbeitsproben sowie eine schriftliche Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers beizufügen, dass sie oder er die Arbeiten selbstständig ausgeführt hat. (4) Das Portfolio mit den Arbeitsproben wird der Bewerberin oder dem Bewerber nach Abschluss des Feststellungsverfahrens wieder ausgehändigt. Für die Abholung des Portfolios setzt der Fachbereich Design eine Frist von einem Monat. Ein nicht abgeholtes Portfolio wird nach Ablauf der gesetzten Frist unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. (5) Die Einreichung der Arbeitsproben ist auf CD oder DVD möglich. Digitale Datenträger sind allerdings nur dann zulässig, wenn deren Inhalte über diese digitalen Medien auch präsentierbar sind. Web-Seiten sollen offline angeliefert werden. Dynamische Web-Seiten können mit der Angabe der URL vorgestellt werden. Filmbeispiele sollen als Videokopie auf CD-ROM oder DVD (bzw. auf einmal beschreibbaren Digitalmedien) eingereicht werden. Den digitalen Datenträgern und den Web-Seiten sind stets Informationen zu technischen Anforderungen und ein Inhaltsverzeichnis beizufügen. 3 Kommission (1) Zur Durchführung des Feststellungsverfahrens wird am Fachbereich Design der Fachhochschule Dortmund eine Kommission gebildet.

FH Dortmund 3 EignungsO MA Film (2) Der Kommission gehören drei Mitglieder an, wobei zwei Mitglieder Professorinnen oder Professoren sein sollen. Sie sollen aus dem Kreis der Lehrenden im Bachelorstudiengang Film & Sound und im Masterstudiengang Film ausgewählt werden und werden vom Fachbereichsrat gewählt. Für die Kommission werden zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter gewählt. (3) Die Kommission wählt aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden. Die Kommission berät und beschließt in nichtöffentlicher Sitzung; sie ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind. 4 Auswahl und Feststellungskriterien (1) Zur Auswahl werden Bewerberinnen oder Bewerber zugelassen, die die Voraussetzungen nach 2 erfüllen. (2) Die Arbeitsproben des Portfolios werden nach Kriterien konzeptioneller Kompetenz, künstlerisch gestalterischer Kreativität, filmischer Lösungskompetenz und organisatorischer und moderativer Kompetenz bewertet. (3) Zur Verstärkung der Meinungsbildung kann die Kommission die Bewerberin oder den Bewerber zu einem Kolloquium einladen, um die bisher gewonnen Eindrücke zu überprüfen und zu vertiefen. In begründeten Ausnahmefällen kann das Kolloquium auch in Form einer Videokonferenz durchgeführt werden. (4) Nach den in Absatz 2 genannten Kriterien formuliert die Kommission eine Beurteilung. Sie resultiert in jeweils eine Note, die die Mitglieder der Kommission für die Arbeitsproben nach Absatz 2 und die Projektskizze nach Absatz 3 einzeln vergeben. Die Notenskala reicht von 1 bis 5. Zur weiteren Differenzierung der Bewertung können um 0,3 verminderte oder erhöhte Notenziffern verwendet werden; die Noten 0,7, 4,3, 4,7 und 5,3 sind ausgeschlossen. (5) Aus den Einzelnoten gemäß Absatz 4 Satz 2 wird eine Durchschnittsnote, aus den Durchschnittsnoten der Kommissionsmitglieder eine Gesamtdurchschnittsnote als arithmetisches Mittel gebildet. Beim Ergebnis der Mittelwertbildung wird jeweils nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. 5 Ergebnis des Feststellungsverfahrens Bewerberinnen und Bewerbern, die gemäß 4 Abs. 5 eine Gesamtdurchschnittsnote von mindestens besser als gut (1,7) erhalten, wird die studiengangbezogene künstlerischgestalterische Eignung zuerkannt. 6 Niederschrift Über den Ablauf des Verfahrens ist eine Niederschrift anzufertigen, aus der Tag und Ort des Feststellungsverfahrens, die Namen der beteiligten Mitglieder der Kommission, der Name der Bewerberin oder des Bewerbers, die Entscheidung und die Gründe für die Entscheidung und die Einzelnoten der Kommissionsmitglieder sowie die Gesamtdurchschnittsnote nach 4 Abs. 5 ersichtlich sein müssen.

FH Dortmund 4 EignungsO MA Film 7 Bekanntgabe der Entscheidung Die Entscheidung der Kommission über die Ergebnisse des Verfahrens wird der Bewerberin oder dem Bewerber vom Fachbereich Design schriftlich mitgeteilt. Ablehnende Entscheidungen werden durch Bekanntgabe der Gesamtdurchschnittsnote begründet. Sie sind mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. 8 Wiederholung des Verfahrens Bewerberinnen und Bewerber, deren studiengangbezogene künstlerisch-gestalterische Eignung nicht festgestellt worden ist, können frühestens zum Termin des nächsten Jahres erneut an dem Feststellungsverfahren teilnehmen. 9 Geltungsumfang und Geltungsdauer der Feststellung (1) Die Feststellung der studiengangbezogenen Eignung erstreckt sich auf den Masterstudiengang Film. Sie gilt in der Regel für die drei auf die Feststellung folgenden Einschreibungstermine. Bei Ableistung eines Dienstes gemäß 19 Abs. 1 der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen (Vergabeverordnung NRW - VergabeVO NRW) verlängert sich die Frist entsprechend. In begründeten Fällen kann die Kommission die Geltungsdauer verlängern. (2) Neben der Feststellung der studiengangbezogenen Eignung zum Masterstudiengang Film am Fachbereich Design werden keine Feststellungen anderer Hochschulen anerkannt. 10 Inkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Ordnung tritt mit Wirkung vom 1. November 2014 in Kraft. (2) Diese Ordnung wird in den Amtlichen Mitteilungen Verkündungsblatt der Fachhochschule Dortmund veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fachbereichsrates des Fachbereiches Design vom 22.10.2014 sowie des Rektorats vom 04.11.2014. Dortmund, den 6. November 2014 Der Rektor Der Dekan des Fachbereichs Design Prof. Dr. Wilhelm Schwick Prof. Martin Middelhauve