Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 45. Jahrgang 20. September 2017 Nr. 24

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 45. Jahrgang 20. September 2017 Nr. 24"

Transkript

1 Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 45. Jahrgang 20. September 2017 Nr. 24 Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für die konsekutiven Masterstudiengänge Integrated Architectural Design, Intergated Design, Innenarchitektur-Raumkunst sowie für den weiterbildenden Masterstudiengang Lighting Design an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe (EFO Master FB1) vom 20. September 2017 Herausgeber: Präsidium der Hochschule Ostwestfalen-Lippe Redaktion: Dezernat III, Hochschule Ostwestfalen-Lippe, Liebigstraße 87, Lemgo

2 Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für die konsekutiven Masterstudiengänge Integrated Architectural Design, Integrated Design, Innenarchitektur-Raumkunst sowie für den weiterbildenden Masterstudiengang Lighting Design an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe (EFO Master FB1) vom 20. September 2017 Aufgrund des 2 Absatz 4, 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 16. September 2014 (GV. NRW S. 543), zuletzt geändert durch das Gesetzes vom 15. Dezember 2016 (GV. NRW. S.1154), hat die Hochschule Ostwestfalen-Lippe die folgende Satzung erlassen: Inhaltsübersicht I. Allgemeines 1 Ziel und Zweck der Feststellung 2 Bewerbung und Zulassung zum Feststellungsverfahren 3 Auswahlkommission 4 Feststellungsverfahren 5 Motivations- und Auswahlgespräch 6 Eignungsfeststellung 7 Niederschrift 8 Bekanntgabe des Ergebnisses 9 Wiederholung des Verfahrens 10 Geltungsdauer, Anerkennung 11 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung Anlage 1: Umrechnung der Gesamtnote des Bachelorabschlusses Anlage 2: Bewertungskriterien des Motivationsgesprächs 1

3 1 Zweck der Feststellung (1) Die Einschreibung für die konsekutiven Masterstudiengänge Integrated Architectural Design, Integrated Design und Innenarchitektur-Raumkunst sowie für den weiterbildenden Masterstudiengang Lighting Design an der Hochschule Ostwestfalen- Lippe setzt gemäß der Masterprüfungsordnungen für die Studiengänge Integrated Architectural Design, Integrated Design, Innenarchitektur-Raumkunst sowie für den weiterbildenden Studiengang Lighting Design der jeweils aktuellen Fassung den Nachweis einer besonderen Eignung im Sinne von 49 Abs. 7 HG NRW voraus. Feststellungen der studiengangbezogenen Eignung für die Masterstudiengänge Integrated Architectural Design, Integrated Design oder Innenarchitektur-Raumkunst sowie für den weiterbildenden Masterstudiengang Lighting Design, die an einer anderen wissenschaftlichen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes getroffen wurden, können bei einem Hochschulwechsel anerkannt werden. Die Bestimmungen über den Nachweis der Fachhochschulreife oder einer als gleichwertig anerkannten Qualifikation und der Nachweis weiterer Einschreibungsvoraussetzungen bleiben unberührt. (2) In dem Feststellungsverfahren soll die Studienbewerberin oder der Studienbewerber nachweisen, dass sie oder er die fachliche, künstlerisch-gestalterische und methodische Eignung besitzt, die das Erreichen des qualifizierten Studienziels der Masterstudiengänge Integrated Architectural Design oder Integrated Design oder Innenarchitektur-Raumkunst bzw. des weiterbildenden Masterstudiengangs Lighting Design erwarten lässt. 2 Bewerbung und Zulassung zum Feststellungsverfahren (1) Das Verfahren zur Feststellung der besonderen Eignung für die konsekutiven Masterstudiengänge Integrated Architectural Design oder Integrated Design oder Innenarchitektur-Raumkunst wird für Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ein Studium in einem dieser Masterstudiengänge an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe aufnehmen wollen, einmal jährlich im Laufe des Sommersemesters bzw. für den weiterbildenden Masterstudiengang Lighting Design im Wintersemester durchgeführt. (2) Die Zulassung zum Verfahren setzt eine Bewerbung voraus. Der Termin, bis zu dem die Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen gemäß Absatz 3 der Dekanin oder dem Dekan des Fachbereichs Detmolder Schule für Architektur und Innenarchitektur der Hochschule Ostwestfalen-Lippe vorliegen muss, wird zu Beginn eines Jahres von der Dekanin oder dem Dekan festgelegt und rechtzeitig bekannt gegeben. (3) Zugelassen werden kann nur, wer fristgerecht folgende Unterlagen einreicht: 1. einen von der Bewerberin oder dem Bewerber ausgefüllten Vordruck mit Angabe des gewählten Masterstudienganges und ob sie oder er bereits an einem entsprechenden Feststellungsverfahren teilgenommen hat, 2. je nach Studiengang für das Verfahren zur Feststellung der besonderen Eignung: 2

4 a.) für den Masterstudiengang Integrated Architectural Design: aa.) den Nachweis über die bestandene Bachelorprüfung in einem Architekturstudiengang oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss gemäß der Masterprüfungsordnung für den Masterstudiengang Integrated Architectural Design an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe in der jeweils geltenden Fassung, für den der Zugang zum Masterstudiengang Integrated Architectural Design anerkannt ist bzw. anerkannt wurde, bb.) ein Portfolio mit Arbeitsproben aus dem vorhergehenden Studium o- der Berufsleben mit aussagekräftigen Unterlagen, wobei eine - soweit möglich - die Bachelorarbeit oder eine vergleichbare Abschlussarbeit sein sollte. Arbeitsproben aus Gruppenarbeiten können vorgelegt werden, sofern der eigene Anteil der jeweiligen Bewerberin oder des jeweiligen Bewerbers kenntlich gemacht und eindeutig erkennbar ist. cc.) ein Motivationsschreiben von max. einer Seite. b.) für den Masterstudiengang Integrated Design: aa.) den Nachweis über die bestandene Bachelorprüfung in einem ingenieur- oder planungswissenschaftlichen Studiengang (wie z.b. Architectural Design, Architectural Engineering, Innenarchitektur, Städtebau, Stadt- oder Raumplanung, Landschaftsarchitektur, Produktdesign, Bauingenieurwesen, Maschinenbau) mit einer Architekturstudiengang oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss gemäß der Masterprüfungsordnung für den Masterstudiengang Integrated Design an der Hochschule Ostwestfalen- Lippe in der jeweils geltenden Fassung, für den der Zugang zum Masterstudiengang Integrated Design anerkannt ist bzw. anerkannt wurde, bb.) ein Portfolio mit Arbeitsproben aus dem vorhergehenden Studium o- der Berufsleben mit aussagekräftigen Unterlagen, wobei eine - soweit möglich - die Bachelorarbeit oder eine vergleichbare Abschlussarbeit sein sollte. Arbeitsproben aus Gruppenarbeiten können vorgelegt werden, sofern der eigene Anteil der jeweiligen Bewerberin oder des jeweiligen Bewerbers kenntlich gemacht und eindeutig erkennbar ist. cc.) ein Motivationsschreiben von max. einer Seite. c.) für den Masterstudiengang Innenarchitektur-Raumkunst: aa.) den Nachweis über die bestandene Bachelorprüfung oder ein vergleichbarer Abschluss in einem Studiengang, der als Studiengang gemäß der Masterprüfungsordnung für den Masterstudiengang Innenarchitektur- Raumkunst an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe in der jeweils geltenden Fassung für den Zugang zum Masterstudiengang Innenarchitektur- Raumkunst anerkannt ist bzw. anerkannt wurde, bb.) ein Portfolio mit Arbeitsproben aus dem vorhergehenden Studium o- der Berufsleben mit aussagekräftigen Unterlagen, wobei eine - soweit 3

5 möglich - die Bachelorarbeit oder eine vergleichbare Abschlussarbeit sein sollte. Arbeitsproben aus Gruppenarbeiten können vorgelegt werden, sofern der eigene Anteil der jeweiligen Bewerberin oder des jeweiligen Bewerbers kenntlich gemacht und eindeutig erkennbar ist. cc.) ein Motivationsschreiben von max. einer Seite. d.) für den weiterbildenden Masterstudiengang Lighting Design: aa.) den Nachweis über die bestandene Bachelorprüfung oder ein vergleichbarer Abschluss in einem Studiengang, der als Studiengang gemäß der Masterprüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudien gang Lighting Design an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe in der jeweils geltenden Fassung für den Zugang zum weiterbildenden Masterstudiengang Lighting Design anerkannt ist bzw. anerkannt wurde, bb.) bei einer bestandenen Abschlussprüfung in einem Architektur- oder Innenarchitekturstudiengang ein Portfolio mit Arbeitsproben bzw. bei einer bestandenen Abschlussprüfung in einem ingenieurwissenschaftlichen Studiengang eine dem Portfolio vergleichbare wissenschaftliche Projektdokumentation aus dem vorhergehenden Studium oder Berufsleben mit aussagekräftigen Unterlagen, wobei eine - soweit möglich - die Bachelorarbeit oder eine vergleichbare Abschlussarbeit sein sollte. Arbeitsproben aus Gruppenarbeiten können vorgelegt werden, sofern der eigene Anteil der jeweiligen Bewerberin oder des jeweiligen Bewerbers kenntlich gemacht und eindeutig erkennbar ist. cc.) ein Motivationsschreiben von max. einer Seite. dd.) den Nachweis einer in der Regel mindestens einjährigen für den weiterbildenden Masterstudiengang Lighting Design einschlägigen Berufserfahrung im Bereich Architektur, Innenarchitektur, Bau- und/oder Ingenieurwesen, Lichtgestaltung und/oder -planung bzw. einen Nachweis, dass eine solche Berufserfahrung bis zum Beginn der Vorlesungszeit des nächsten Semesters mit der Möglichkeit der Studienaufnahme im weiter bildenden Masterstudiengang Lighting Design vorliegen wird. 3. eine schriftliche Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers, dass sie o- der er die Arbeitsproben im Portfolio - bei einer Gruppenarbeit ihren oder seinen entsprechend gekennzeichneten Anteil der Arbeitsproben - selbstständig angefertigt hat. (4) Die Arbeitsproben sind bei der Bewerbung als pdf-datei (max. 20 MB) per einzureichen. Sie können im Falle eines Motivationsgesprächs vorgelegt werden. (5) Bezüglich bei der Hochschule Ostwestfalen-Lippe eingereichter Unterlagen und Arbeitsproben ist eine Haftung der Hochschule Ostwestfalen-Lippe und ihrer Bediensteten/Beschäftigten für Verlust oder Beschädigung ausgeschlossen; dies gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Spätestens mit Abschluss des Feststellungsverfahrens endet die Aufbewahrungspflicht. 4

6 (6) Sofern die Bewerberin oder der Bewerber nicht auf dem Bewerbungsvordruck erklärt hat, dass sie oder er eine Abholung oder Rücksendung auf ihre oder seine Kosten und auf eigene Gefahr wünscht, können alle eingereichten Unterlagen und Arbeitsproben nach Abschluss des Feststellungsverfahrens vernichtet werden. 3 Auswahlkommission (1) Zur Durchführung der Feststellungsverfahren und Bewertung der Auswahlkriterien werden vom Fachbereichsrat eine Auswahlkommission oder mehrere Auswahlkommissionen für jeden Masterstudiengang eingesetzt. (2) Einer Auswahlkommission gehören mind. vier Professorinnen oder Professoren des jeweiligen Masterstudiengangs an, die vom Fachbereichsrat des Fachbereichs Detmolder Schule für Architektur und Innenarchitektur jährlich gewählt werden. Zur Stellvertretung der vier Mitglieder nach Satz 1 werden eine erste Stellvertretung und eine zweite Stellvertretung aus dem Kreis der Professorinnen oder Professoren, die in dem jeweiligen Masterstudiengang Lehre erbringen, vom Fachbereichsrat des Fachbereichs Detmolder Schule für Architektur und Innenarchitektur gewählt. Diese nehmen bei Verhinderung von Mitgliedern nach Satz 1 entsprechend der Reihenfolge ihrer Bestimmung die Aufgaben der Mitglieder nach Satz 1 wahr. (3) Die Auswahlkommission wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und deren oder dessen Stellvertretung. Das Feststellungsgremium ist nur beschlussfähig, wenn drei Viertel der Mitglieder anwesend sind; Stimmenthaltungen sind nicht zulässig. Wird eine Mehrheit der Stimmen nicht erreicht, entscheidet der Vorsitzende. 4 Feststellungsverfahren (1) Als Auswahlkriterien des Feststellungsverfahrens werden die Gesamtnote des Bachelorzeugnisses, das Ergebnis des Portfolios und das Ergebnis des Motivationsgesprächs herangezogen. Dabei wird der Bachelorabschluss mit maximal 30 Punkten, die Bewertung des Portfolios mit maximal 40 Punkten und das Ergebnis des Motivationsgesprächs mit maximal 30 Punkten gewichtet. Das Feststellungsverfahren gliedert sich dabei in zwei Verfahrensschritte. Im ersten Verfahrensschritt wird geprüft, inwiefern der Bewerber oder die Bewerberin für den zweiten Verfahrensschritt (Motivationsgespräch) zugelassen wird. Hierfür wird zunächst die Gesamtnote des Bachelorabschlusses in ein Punktesystem gemäß Anlage 1 übertragen. Dann wird das Portfolio entsprechend des Absatzes 3 bewertet. Die aus beiden Bewertungen erzielten Punkte werden addiert. Bei Erzielen von mindestens 50 der maximal 70 zu erreichenden Punkte wird der Bewerber oder die Bewerberin für den zweiten Verfahrensschritt (Motivationsgespräch) zugelassen. (2) Die Umrechnung der Gesamtnote des Bachelorabschlusses in das Punktesystem für die Gewichtung ergibt sich aus Anlage 1. (3) Für die Eignungsfeststellung sind die eingereichten Arbeitsproben (Portfolio) einer Bewerberin oder eines Bewerbers, von den Mitgliedern der Auswahlkommission da- 5

7 raufhin zu beurteilen, ob die Bewerberin oder der Bewerber die fachliche, künstlerisch-gestalterische und methodische Eignung erkennen lässt, die das Erreichen des qualifizierten Studienziels erwarten lässt. Dabei sind spezielle Fragestellungen oder angestrebte Spezialisierungen zu berücksichtigen. Für die Bewertung der eingereichten Arbeitsproben ist von der Auswahlkommission die erforderliche studiengangbezogene Eignung für den jeweiligen Masterstudiengang mit schriftlicher Begründung als geeignet, bedingt geeignet oder kaum geeignet festzustellen. Hierbei sind insbesondere folgende Kriterien zu berücksichtigen: 1. Qualität der Konzeption bzw. Fragestellung 2. Qualität der technischen Umsetzung 3. Qualität der gestalterischen Umsetzung 4. Innovationsgehalt der Projekte bzw. Fragestellung Bei übereinstimmender Beurteilung ist eine gemeinsame Begründung zulässig. Bei der Bewertung der Arbeitsproben als geeignet werden 40 Punkte vergeben. Bei der Bewertung der Arbeitsproben als bedingt geeignet werden 30 Punkte vergeben. Bei der Bewertung der Arbeitsproben als kaum geeignet werden 10 Punkte vergeben. 5 Motivations- und Auswahlgespräch (1) Sofern eine oder ein Bewerber/in im ersten Verfahrensschritt 50 % der zu erreichenden Punkte erzielt hat, findet auf der Grundlage der Arbeitsproben und der Bewertung der Durchschnittsnote ein Motivations- und Auswahlgespräch mit einer Dauer von ca. 15 Minuten statt. Im Rahmen des Motivations- und Auswahlgesprächs werden mit der Bewerberin bzw. dem Bewerber insbesondere die Studienmotive und die formulierte Eingangsfragestellung bzw. über Konzepte, Lösungswege und Vorgehensweisen bei der Anfertigung der Arbeitsproben sowie über deren fachlichmethodische Grundlagen und Bezüge erörtert. (2) Das Motivationsgespräch findet in der Regel persönlich vor Ort statt. Bei Abwesenheit des Bewerbers oder der Bewerberin kann das Motivationsgespräch auch per Videokonferenz durchgeführt werden. (3) Die wesentlichen Gegenstände und Ergebnisse des Motivations- und Auswahlgesprächs sind schriftlich festzuhalten. (4) Bewerberinnen und Bewerber haben ihren Lichtbildausweis und die schriftliche Zulassung zum Motivations- und Auswahlgesprächs mitzubringen und auf Verlangen vorzuzeigen. (5) Die Bewertungskriterien ergeben sich aus Anlage 2. 6

8 6 Eignungsfeststellung (2) Die erforderliche Eignung für den jeweiligen Masterstudiengang ist festgestellt, wenn der Bewerber oder die Bewerberin mindestens 80 Punkte der zu erreichenden 100 Punkte erzielt hat. 7 Niederschrift (1) Über den Ablauf des Verfahrens ist eine Niederschrift anzufertigen, aus der insbesondere Tag und Ort des Feststellungsverfahrens, die Namen der beteiligten Mitglieder des Feststellungsgremiums, der Name der Bewerberin oder des Bewerbers, das Ergebnis des Feststellungsverfahrens nach 5 Abs. 3 und die Begründungen nach 5 Absatz 1 Satz 2 ersichtlich sein müssen. (2) Nach Bekanntgabe des Ergebnisses des Feststellungsverfahrens wird der Bewerberin oder dem Bewerber auf Antrag in angemessener Frist Einsicht in die Niederschrift gewährt. Die oder der Vorsitzende des Feststellungsgremiums bestimmt Ort und Zeit der Einsichtnahme. 8 Bekanntgabe des Ergebnisses Das Ergebnis des Feststellungsverfahrens wird der Bewerberin oder dem Bewerber von der Dekanin oder von dem Dekan des Fachbereichs Detmolder Schule für Architektur und Innenarchitektur schriftlich mitgeteilt. Ablehnende Entscheidungen sind zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen; über Widersprüche entscheidet die Dekanin oder der Dekan. 9 Wiederholung des Verfahrens Bewerberinnen oder Bewerber, deren besondere Eignung für die Masterstudiengänge Integrated Architectural Design oder Integrated Design oder Innenarchitektur- Raumkunst bzw. für den weiterbildenden Masterstudiengang Lighting Design nicht festgestellt worden ist, können frühestens im Rahmen des nächsten Durchgangs erneut an einem Feststellungsverfahren teilnehmen. 10 Geltungsdauer, Anerkennung Die Feststellung der besonderen Eignung gilt in der Regel für den auf die Feststellung folgenden Einschreibungstermin. In begründeten Fällen kann die Dekanin oder der Dekan des Fachbereichs Detmolder Schule für Architektur und Innenarchitektur die Geltungsdauer verlängern. 7

9 11 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung Diese Ordnung tritt mit Wirkung zum 01. März 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für die konsekutiven Masterstudiengänge Integrated Architectural Design, Innenarchitektur-Raumkunst sowie für den weiterbildenden Masterstudiengang Lighting Design an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe (EFO Master FB1) vom 26. Juli 2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 2016/ Nr. 19) außer Kraft. Diese Ordnung wird nach Überprüfung durch das Präsidium der Hochschule Ostwestfalen-Lippe und auf Grund des Beschlusses des Fachbereichsrats des Fachbereichs Detmolder Schule für Architektur und Innenarchitektur vom 06. September 2017 ausgefertigt. Lemgo, den 20. September 2017 Der Präsident der Hochschule Ostwestfalen-Lippe Prof. Dr. Jürgen Krahl 8

10 Anlage 1 Umrechnung der Gesamtnote des Bachelorabschlusses 1,0 30 Punkte 1,1 29 Punkte 1,2 28 Punkte 1,3 27 Punkte 1,4 26 Punkte 1,5 25 Punkte 1,6 24 Punkte 1,7 23 Punkte 1,8 22 Punkte 1,9 21 Punkte 2,0 20 Punkte 2,1 19 Punkte 2,2 18 Punkte 2,3 17 Punkte 2,4 16 Punkte 2,5 15 Punkte 2,6 14 Punkte 2,7 13 Punkte 2,8 12 Punkte 2,9 11 Punkte 3,0 10 Punkte 3,1 10 Punkte 3,2 10 Punkte 3,3 10 Punkte 3,4 10 Punkte 3,5 10 Punkte 3,6 10 Punkte 3,7 10 Punkte 3,8 10 Punkte 3,9 10 Punkte 4,0 10 Punkte 9

11 Anlage 2 Auswahl- und Motivationsgespräch / Selection and Motivation Talk Lfd.Nr. / N Datum / Date: von-bis / time: Bewerbername / Name of the applicant: Gutachter: / Evaluator Warum möchten Sie den gewünschten Masterstudiengang an der HS OWL, FB1, Detmolder Schule für Architektur und Innenarchitektur, studieren? / Why do you like to study in the desired master s program at OWL University of Applied Sciences, FB1 Detmold School for Architecture and Interior Architecture? Punktzahl/score Wodurch können Sie Ihre Motivation belegen, das gewünschte Masterstudium aufzunehmen (Erfahrungen aus dem BA-Studium, Praktika, WBW-Teilnahme, ggf. Arbeitsproben) / How you can emphasize your motivation to start the desired master's program (Experiences from your bachelor study, practice ships, work samples, etc ) Punktzahl/Score Welche Erwartungen haben Sie an den gewünschten Masterstudiengang und an den angestrebten Beruf? / What are your expectations to the desired master's program and to the intended profession? Punktzahl/score Note Bachelor-Abschluss/ Ergebnis BA-Abschluss A Grade Bachelor Degree Ergebnis Portfolio B 1,0= 30 Pkt 2,2= 18 Pkt 1,1= 29 Pkt 2,3= 17 Pkt Zwischensumme Vorauswahl A+B 1,2= 28 Pkt 2,4= 16 Pkt 1,3= 27 Pkt 2,5= 15 Pkt Bewertung Motivationsgespräch C 1,4= 26 Pkt 2,6= 15 Pkt 1,5= 25 Pkt 2,7= 14 Pkt Gesamtsumme A C 1,6= 24 Pkt 2,8= 13 Pkt (mind. 80 Pkt erforderlich) 1,7= 23 Pkt 2,9= 11 Pkt 1,8= 22 Pkt 3,0 bis 1,9= 21 Pkt 4,0= 10 Pkt 2,0= 20 Pkt 2,1= 19 Pkt Gutachter 1 / Evaluator 1 Gutachter 2 / Evaluator 2 10

AMTLICHE MITTEILUNGEN

AMTLICHE MITTEILUNGEN AMTLICHE MITTEILUNGEN VERKÜNDUNGSBLATT DER FACHHOCHSCHULE DÜSSELDORF HERAUSGEBER: DER REKTOR DATUM: 09.08.2005 NR. 72 Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN

AMTLICHE MITTEILUNGEN AMTLICHE MITTEILUNGEN VERKÜNDUNGSBLATT DER FACHHOCHSCHULE DÜSSELDORF HERAUSGEBER: DIE PRÄSIDENTIN DATUM: 26.10.2011 NR. 270 Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen

Mehr

^ãíäáåüé=jáííéáäìåöéå séêâωåçìåöëää~íí OPK=g~ÜêÖ~åÖI=kêK=MOI==MQK=cÉÄêì~ê=OMMO

^ãíäáåüé=jáííéáäìåöéå séêâωåçìåöëää~íí OPK=g~ÜêÖ~åÖI=kêK=MOI==MQK=cÉÄêì~ê=OMMO ^ãíäáåüé=jáííéáäìåöéå séêâωåçìåöëää~íí OPK=g~ÜêÖ~åÖI=kêK=MOI==MQK=cÉÄêì~ê=OMMO lêçåìåö òìê=céëíëíéääìåö=çéê=äéëçåçéêéå=sçêäáäçìåö ÑΩê=ÇÉå=aÉìíëÅÜJpé~åáëÅÜÉå=píìÇáÉåÖ~åÖ fåíéêå~íáçå~ä=_ìëáåéëë ~å=çéê=c~åüüçåüëåüìäé=açêíãìåç

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Herausgegeben vom Rektor der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49(0)2 51/83-6 40 19 Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Herausgegeben vom Rektor der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49(0)2 51/83-6 40 19 Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung für den

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64020 13.12.2011 Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor NR_103

AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor NR_103 AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor NR_103 JAHRGANG 45 21. Oktober 2016 Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN

AMTLICHE MITTEILUNGEN AMTLICHE MITTEILUNGEN VERKÜNDUNGSBLATT DER FACHHOCHSCHULE DÜSSELDORF HERAUSGEBER: DIE PRÄSIDENTIN DATUM: 09.12.2013 NR. 366 Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen ...' #...,. ~... --_. '. '.'.'...'...... '... :,: T.. ~, T.. ~; HEINRICH HEINE UNIVERSITÄT DÜSSELDORF Amtliche Bekanntmachungen.~ Herausgeber: Der Rektor der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Redaktion:

Mehr

Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC)

Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC) Fachhochschule Münster Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC) Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen Eignung für den weiterbildenden Masterstudiengang

Mehr

Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund

Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund FH Dortmund 1 VorbO Medizinische Informatik Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund Vom 22. August 2001

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Master- Studiengang Chemie

Mehr

O R D N U N G zur Feststellung der Eignung für den Aufbaustudiengang Komposition an der Folkwang-Hochschule Essen. Vom 30.

O R D N U N G zur Feststellung der Eignung für den Aufbaustudiengang Komposition an der Folkwang-Hochschule Essen. Vom 30. 1 O R D N U N G zur Feststellung der Eignung für den Aufbaustudiengang Komposition an der Folkwang-Hochschule Essen Vom 30. März 2000 Aufgrund des 2 Abs. 4, des 36 Abs. 1 und 2 und des 41 Abs. 1 des Gesetzes

Mehr

Fachprüfungsordnung. für den Master-Studiengang. Angewandte Informatik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 31.

Fachprüfungsordnung. für den Master-Studiengang. Angewandte Informatik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 31. Fachprüfungsordnung für den Master-Studiengang Angewandte Informatik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-63.pdf)

Mehr

Vom 2. Dezember 1998. Inhaltsübersicht

Vom 2. Dezember 1998. Inhaltsübersicht Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung und der besonderen künstlerisch-gestalterischen Begabung für den Studiengang Kommunikationsdesign der Fachrichtung

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN

AMTLICHE MITTEILUNGEN AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 30.06.2011 Nr.: 186 Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik des Fachbereichs Design Informatik Medien (veröffentlicht in AM Nr. 118) Herausgeber:

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Chemie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 11.

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Chemie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 11. Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Chemie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 11. Februar 2014 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 43 Abs.

Mehr

Sonderreihe der Kunsthochschule für Medien Köln

Sonderreihe der Kunsthochschule für Medien Köln Sonderreihe der Kunsthochschule für Medien Köln 16 Satzung zur Änderung der Ordnung zur Feststellung der Eignung für den viersemestrigen Diplom- Studiengang Mediale Künste (Feststellungsordnung Dipl 2)

Mehr

Präambel. 3 Verfahren zur Feststellung der studienbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung

Präambel. 3 Verfahren zur Feststellung der studienbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung Satzung zur Regelung des Zulassung und zur Feststellung der studienbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für die Bachelor-Studiengänge "Communication Design", "Interior Design" und "Product Design"

Mehr

Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie

Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie Auf Grund von 63 Abs. 2, 60 Abs. 2 Nr. 2 und 29 Abs. 2 und Abs. 5 des Landeshochschulgesetzes in der Fassung vom

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN

AMTLICHE MITTEILUNGEN AMTLICHE MITTEILUNGEN VERKÜNDUNGSBLATT DER FACHHOCHSCHULE DÜSSELDORF HERAUSGEBER: DER REKTOR DATUM: 06.07.2006 NR. 103 Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang

Mehr

Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Master- Studiengang Chemie.

Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Master- Studiengang Chemie. Verwaltungshandbuch Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Master- Studiengang Chemie an der Technischen Universität Clausthal, Fakultät für Natur- und Materialwissenschaften Vom 04. November 2008

Mehr

^ãíäáåüé=jáííéáäìåöéå= séêâωåçìåöëää~íí

^ãíäáåüé=jáííéáäìåöéå= séêâωåçìåöëää~íí ^ãíäáåüé=jáííéáäìåöéå= séêâωåçìåöëää~íí séêâωåçìåöëää~íí séêâωåçìåöëää~íí séêâωåçìåöëää~íí= PQK=g~ÜêÖ~åÖI=kêK= PQK=g~ÜêÖ~åÖI=kêK= PQK=g~ÜêÖ~åÖI=kêK= PQK=g~ÜêÖ~åÖI=kêK=US US US USI= I= I= I=RKNN RKNN RKNN

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Neurosciences an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 26.

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Neurosciences an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 26. Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Neurosciences an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 26. Juli 2007 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 43

Mehr

Ordnungen der Cusanus Hochschule 5. Zulassungsordnung der Cusanus Hochschule. Datum: 2. Juni 2015

Ordnungen der Cusanus Hochschule 5. Zulassungsordnung der Cusanus Hochschule. Datum: 2. Juni 2015 Ordnungen der Cusanus Hochschule 5 Zulassungsordnung der Cusanus Hochschule Datum: 2. Juni 2015 Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Gründungssenats der Cusanus Hochschule vom 27. Mai 2015 und unterzeichnet

Mehr

1 Zulassung zum Studium und Feststellung der besonderen Eignung

1 Zulassung zum Studium und Feststellung der besonderen Eignung 1 Ordnung für die Feststellung der besonderen Eignung für den Studiengang Wirtschaftschemie mit dem Abschluss Master of Science an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 09.05.2008 Aufgrund des

Mehr

Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Soziale Arbeit und Gesundheit im Kontext sozialer Kohäsion

Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Soziale Arbeit und Gesundheit im Kontext sozialer Kohäsion Ordnung über den Zugang und die Zulassung zum konsekutiven Masterstudiengang Soziale Arbeit und Gesundheit im Kontext am Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit an der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Wirtschaftsmathematik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 26.

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Wirtschaftsmathematik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 26. Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Wirtschaftsmathematik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 26. Juli 2010 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit

Mehr

Amtsblatt der Westfälischen Hochschule

Amtsblatt der Westfälischen Hochschule Amtsblatt der Westfälischen Hochschule Ausgabe Nr. 33 13. Jahrgang Gelsenkirchen, 20.11.2013 Inhalt: 5. Satzung zur Änderung der Ordnung zum Nachweis der deutschsprachigen Studierfähigkeit der Westfälischen

Mehr

Neufassung der. Zugangs- und Zulassungsordnung. Masterstudiengang Chemie. für den. an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster

Neufassung der. Zugangs- und Zulassungsordnung. Masterstudiengang Chemie. für den. an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster 2847 Neufassung der Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Chemie an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 8. November 2011 2848 Neufassung der Zugangs- und Zulassungsordnung

Mehr

Informationslogistik

Informationslogistik Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Hochschule für Technik Auswahlsatzung Informationslogistik Stand: 27.07.2006 Satzung der

Mehr

Inhalt. 1 Zulassungsvoraussetzungen zum Master-of-Science -Studiengang Psychologie und Feststellung der besonderen Eignung... 2

Inhalt. 1 Zulassungsvoraussetzungen zum Master-of-Science -Studiengang Psychologie und Feststellung der besonderen Eignung... 2 Ordnung für die Feststellung der besonderen Eignung für den Studiengang Psychologie mit dem Abschluss Master of Science (M.Sc.) der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang European Master of Science in Management an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang European Master of Science in Management an der Ludwig-Maximilians-Universität München Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang European Master of Science in Management an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 4. Juli 2008 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2

Mehr

- in der Fassung der dritten Änderungsordnung vom

- in der Fassung der dritten Änderungsordnung vom Ordnung zur Feststellung der künstlerischen Eignung für die schulformbezogenen Bachelorstudiengänge im Unterrichtsfach Kunst der Kunstakademie Münster 1 vom 07.05.1990 - in der Fassung der dritten Änderungsordnung

Mehr

Ordnung über den Zugang und die Zulassung zu den konsekutiven Masterstudiengängen

Ordnung über den Zugang und die Zulassung zu den konsekutiven Masterstudiengängen Fakultät Ingenieurwissenschaften und Informatik Ordnung über den Zugang und die Zulassung zu den konsekutiven Masterstudiengängen 1 Angewandte Werkstoffwissenschaften, 2 Elektrotechnik - Automatisierungssysteme,

Mehr

akademie AMTLICHE MITTEILUNGEN

akademie AMTLICHE MITTEILUNGEN Kunst Düsseldorf akademie AMTLICHE MITTEILUNGEN INHALT Ordnung zur Feststellung der künstlerischen Eignung für den Studiengang Freie Kunst (Feststellungsverfahren Freie Kunst) Ordnung zur Feststellung

Mehr

Erste Änderungssatzung vom 08.06.2011 zur

Erste Änderungssatzung vom 08.06.2011 zur Erste Änderungssatzung vom 08.06.2011 zur Satzung der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (FH) für die Auswahl von Studierenden im Hochschulauswahlverfahren in örtlich zulassungsbeschränkten

Mehr

Grundordnung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg

Grundordnung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg University of Applied Sciences Grundordnung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg vom 15.03.2007 Vorwort Die Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg ist eine vom Land getragene, rechtsfähige

Mehr

Aufnahmeprüfungsordnung

Aufnahmeprüfungsordnung Aufnahmeprüfungsordnung der Hochschule für Künste Bremen für den Studiengang Digitale Medien BA (Mediengestaltung) Der Rektor der Hochschule für Künste hat am 02. Juni 2008 gemäß 110 Abs. 3 des Bremischen

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Rheinische Friedrich-Wilhelms- Universität Bonn Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Satzung zur Regelung des Verfahrens zur Auswahl von Teilnehmern für den Bachelorstudiengang Molekulare Biomedizin Vom 13.

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 446

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 446 AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 18.10.2016 Nr.: 446 Änderung der Besonderen Bestimmungen für den Master-Studiengang Advanced Professional Studies Soziale Arbeit und Bildung, veröffentlicht in der Amtlichen

Mehr

- 2 - Inhaltsübersicht

- 2 - Inhaltsübersicht Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Pädagogik mit Schwerpunkt Bildungsforschung und Bildungsmanagement an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 4. Juli 2011 Auf Grund

Mehr

1 Zulassung zum Verfahren

1 Zulassung zum Verfahren Ordnung zur Feststellung der künstlerischen Eignung für den Studiengang Freie Kunst (Feststellungsverfahren Freie Kunst) an der Kunstakademie Münster 1 vom 15.Mai 1995 - in der Fassung der 3. Änderungsordnung

Mehr

Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang im Fach Erziehungswissenschaft

Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang im Fach Erziehungswissenschaft 1642 Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang im Fach Erziehungswissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 30.04.2012 Aufgrund der 2 Abs. 4, 49 Abs.

Mehr

Ordnung der Universität zu Köln für die Durchführung von Einstufungsprüfungen vom 30.06.2006

Ordnung der Universität zu Köln für die Durchführung von Einstufungsprüfungen vom 30.06.2006 Ordnung der Universität zu Köln für die Durchführung von Einstufungsprüfungen vom 30.06.2006 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 67 Satz 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz

Mehr

Amtsblatt der Freien Universität Berlin 40/2007, 31. Juli 2007. Satzung zur Regelung der Vergabe von Studienplätzen. im Wintersemester 2007/08 für den

Amtsblatt der Freien Universität Berlin 40/2007, 31. Juli 2007. Satzung zur Regelung der Vergabe von Studienplätzen. im Wintersemester 2007/08 für den Mitteilungen ISSN 0723-0745 Amtsblatt der Freien Universität Berlin 40/2007, 31. Juli 2007 INHALTSÜBERSICHT Satzung zur Regelung der Vergabe von Studienplätzen im Wintersemester 2007/08 für das weiterbildende

Mehr

Fakultät Ingenieurwissenschaften und Informatik

Fakultät Ingenieurwissenschaften und Informatik Fakultät Ingenieurwissenschaften und Informatik Ordnung über den Zugang und die Zulassung zum konsekutiven Masterstudiengang Angewandte Werkstoffwissenschaften Neufassung beschlossen vom Fakultätsrat am

Mehr

vom Inhaltsübersicht

vom Inhaltsübersicht AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor NR_70 JAHRGANG 45 29.09.2016 Prüfungsordnung (Fachspezifische Bestimmungen) für den Teilstudiengang

Mehr

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 5. Juni 2014 Nr. 36

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 5. Juni 2014 Nr. 36 Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 5. Juni 2014 Nr. 36 Ordnung zur Durchführung der Praxisphase für die Bachelorstudiengänge Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen

Mehr

Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung

Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung für die Studiengänge an der Berufsakademie für Gesundheits- und Sozialwesen Saarland (BA GSS) Gem. 2 des Saarländischen Berufsakademiegesetzes (Saarl.

Mehr

Mitteilungsblatt. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 29/2015 vom 3. Juli 2015

Mitteilungsblatt. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 29/2015 vom 3. Juli 2015 Mitteilungsblatt Nr. 29/2015 vom 3. Juli 2015 Zugangssatzung zum weiterbildenden Masterstudium für beruflich Qualifizierte ohne ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss vom 26.05.2015 Mitteilungsblatt

Mehr

Vom 17. Mai 2013. Präambel

Vom 17. Mai 2013. Präambel Ordnung über die Prüfung zum Nachweis der erforderlichen künstlerischen Eignung zum Studium an der Fakultät Gestaltung der Hochschule Wismar University of Applied Sciences: Technology, Business and Design

Mehr

(2) In denjenigen zulassungsbeschränkten

(2) In denjenigen zulassungsbeschränkten 14. Juli 2006 Satzung der Frankfurt am Main für das Verfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen (ZVS) mit Hochschulauswahlverfahren Aufgrund des 4 Absatz 5 des Gesetzes zum Staatsvertrag über die

Mehr

Erste Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) an der Johannes Gutenberg - Universität Mainz

Erste Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) an der Johannes Gutenberg - Universität Mainz Erste Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) an der Johannes Gutenberg - Universität Mainz vom 12. August 2015 (Veröffentlichungsblatt der Johannes

Mehr

a m t l i c h e M i t t e i l u n g e n NR. 452

a m t l i c h e M i t t e i l u n g e n NR. 452 a m t l i c h e M i t t e i l u n g e n Hochschule Düsseldorf University of Applied Sciences hsd Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf NR. 452 Das Verkündungsblatt der Hochschule 10.05.2016 Herausgeberin:

Mehr

Amtliche Mitteilungen I

Amtliche Mitteilungen I Amtliche Mitteilungen I Datum: 29.10.2015 Nr.: 53 Inhaltsverzeichnis Seite Universitätsmedizin: Ordnung über das Auswahlverfahren der Hochschule zur Vergabe der Studienplätze Humanmedizin und Zahnmedizin

Mehr

ORDNUNG ÜBER BESONDERE ZUGANGS- UND ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ELEKTROTECHNIK UND METALLTECHNIK

ORDNUNG ÜBER BESONDERE ZUGANGS- UND ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ELEKTROTECHNIK UND METALLTECHNIK ORDNUNG ÜBER BESONDERE ZUGANGS- UND ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN IN DEN BERUFLICHEN FACHRICHTUNGEN ELEKTROTECHNIK UND METALLTECHNIK

Mehr

Auswahlsatzung. Innenarchitektur. Hochschule für Technik Stuttgart Bachelor Studiengang Innenarchitektur.

Auswahlsatzung. Innenarchitektur. Hochschule für Technik Stuttgart Bachelor Studiengang Innenarchitektur. Schellingstrasse 24 D-70174 Stuttgart T +49 (0)711 8926 2635 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de ia@hft-stuttgart.de Auswahlsatzung Stand: 20.05.2015 Satzung der Fachhochschule Stuttgart - Hochschule

Mehr

Anlage 1. Vergabemaßstab 1: Durchschnitts-Abiturnote. Anlage 2. Auswahlmaßstab 2: Studierfähigkeitstest

Anlage 1. Vergabemaßstab 1: Durchschnitts-Abiturnote. Anlage 2. Auswahlmaßstab 2: Studierfähigkeitstest Nichtamtliche Fassung der Satzung zur Regelung des Vergabeverfahrens von Studienplätzen im Rahmen der Hochschulquote im SfH-Studiengang Veterinärmedizin unter Berücksichtigung nachfolgender Änderungsatzungen

Mehr

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Master-Zulassungsordnung (MZO) Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Health and Medical Management (M.A.) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger: Rheinische Fachhochschule

Mehr

(Hochschulgesetz HG NRW) vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW. Seite 474) erlässt

(Hochschulgesetz HG NRW) vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW. Seite 474) erlässt Hochschule Bonn-Rhein-Sieg University of Applied Sciences Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Ordnung über die 1. Änderung der MPO der berufsbegleitenden Masterstudiengänge I. Innovations- und Informationsmanagement

Mehr

Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 58 - Nr. 6 / 2011 ( ) - Seite 3 -

Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 58 - Nr. 6 / 2011 ( ) - Seite 3 - Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 58 - Nr. 6 / 2011 (14.07.2011) - Seite 3 - Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Inklusive Pädagogik

Mehr

20/07. Amtliches Mitteilungsblatt. 16. April Seite

20/07. Amtliches Mitteilungsblatt. 16. April Seite 20/07 16. April 2007 Amtliches Mitteilungsblatt Ordnung zur Durchführung des Auswahlverfahrens zur Vergabe von Studienplätzen für den Bachelorstudiengang Public Management (Öffentliches Dienstleistungsmanagement

Mehr

Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Space Engineering I und Space Engineering II an der Universität Bremen Vom 16.

Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Space Engineering I und Space Engineering II an der Universität Bremen Vom 16. Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Space Engineering I und Space Engineering II an der Universität Bremen Vom 16. November 2016 Der Rektor der Universität Bremen hat am 23. November 2016 nach 110

Mehr

1 Anwendungsbereich. 2 Zulassung zur Hochschuleignungsprüfung

1 Anwendungsbereich. 2 Zulassung zur Hochschuleignungsprüfung Landesverordnung über die Hochschuleignungsprüfung zum Erwerb einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber (Hochschuleignungsprüfungsverordnung

Mehr

ORDNUNG STEUERWISSENSCHAFTEN (TAXATION) FACHBEREICH RECHTSWISSENSCHAFTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG

ORDNUNG STEUERWISSENSCHAFTEN (TAXATION) FACHBEREICH RECHTSWISSENSCHAFTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG FACHBEREICH RECHTSWISSENSCHAFTEN ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG STEUERWISSENSCHAFTEN (TAXATION) Neufassung beschlossen in der 233. Sitzung des Fachbereichsrats

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Zugangsvoraussetzungen

1 Geltungsbereich. 2 Zugangsvoraussetzungen Verwaltungshandbuch Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Master- Studiengang Wirtschafts-/Technomathematik an der Technischen Universität Clausthal, Fakultät für Mathematik/Informatik und Maschinenbau

Mehr

Mitteilungsblatt / Bulletin

Mitteilungsblatt / Bulletin 05/2016 Mitteilungsblatt / Bulletin 14.04.2016 Richtlinie zur Regelung der Zugangsprüfung zum Nachweis der Studierfähigkeit gemäß 11 Absatz 3 Berliner Hochschulgesetz für die Bachelorstudiengänge des Fachbereichs

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt. der Hochschule Harz Hochschule für angewandte Wissenschaften (FH) Wernigerode. Herausgeber: Der Rektor Nr.

Amtliches Mitteilungsblatt. der Hochschule Harz Hochschule für angewandte Wissenschaften (FH) Wernigerode. Herausgeber: Der Rektor Nr. Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Harz Hochschule für angewandte Wissenschaften (FH) Wernigerode Herausgeber: Der Rektor Nr. 3/2010 Wernigerode, 25. Juni 2010 Hochschule Harz Hochschule für angewandte

Mehr

Fachhochschule Kaiserslautern Fachbereich Architektur und Innenarchitektur

Fachhochschule Kaiserslautern Fachbereich Architektur und Innenarchitektur Fachhochschule Kaiserslautern Fachbereich Architektur und Innenarchitektur Eignungsprüfungsordnung für den Studiengang Virtual Design vom 09. November 2004 Die in dieser Eignungsprüfungsordnung verwendeten

Mehr

Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 18.

Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 18. 3172 Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 18. November 2011 Aufgrund der 2 Abs. 4, 49 Abs. 7, 64 Abs. 1 des Gesetzes

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

Richtlinie zur Vergabe von Stipendien im Rahmen des nationalen Stipendienprogramms / Deutschlandstipendium an Studierende der Fachhochschule Flensburg

Richtlinie zur Vergabe von Stipendien im Rahmen des nationalen Stipendienprogramms / Deutschlandstipendium an Studierende der Fachhochschule Flensburg Richtlinie zur Vergabe von Stipendien im Rahmen des nationalen Stipendienprogramms / Deutschlandstipendium an Studierende der Fachhochschule Flensburg auf den Rechtsgrundlagen des Deutschlandstipendiums

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen der Universität Karlsruhe (TH)

Amtliche Bekanntmachungen der Universität Karlsruhe (TH) Amtliche Bekanntmachungen der Universität Karlsruhe (TH) Herausgeber: Rektor und Kanzler der Universität 2003 Ausgegeben Karlsruhe, den 17. April 2003 Nr. 5 I n h a l t Seite Satzung der Universität Karlsruhe

Mehr

Satzung über die Aufnahmeprüfung und das Auswahlverfahren der Bachelorstudiengänge Textildesign/Modedesign und Transportation Interior Design

Satzung über die Aufnahmeprüfung und das Auswahlverfahren der Bachelorstudiengänge Textildesign/Modedesign und Transportation Interior Design Satzung über die Aufnahmeprüfung und das Auswahlverfahren der Bachelorstudiengänge Textildesign/Modedesign und Transportation Interior Design vom 01.04.2015 Aufgrund von 58 Abs. 1 und 6 des Gesetzes über

Mehr

Amtsblatt der Freien Universität Berlin 2/2013, 25. Januar 2013

Amtsblatt der Freien Universität Berlin 2/2013, 25. Januar 2013 Mitteilungen ISSN 0723-0745 Amtsblatt 2/2013, 25. Januar 2013 INHALTSÜBERSICHT Erste Satzung zur Änderung der Zugangssatzung für den weiterbildenden Masterstudiengang Executive Master of Business Marketing

Mehr

ORDNUNG INFORMATIK FACHBEREICH MATHEMATIK / INFORMATIK ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG

ORDNUNG INFORMATIK FACHBEREICH MATHEMATIK / INFORMATIK ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG FACHBEREICH MATHEMATIK / INFORMATIK ORDNUNG ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG INFORMATIK beschlossen in der 184. Sitzung des Fachbereichsrates des Fachbereichs Mathematik/Informatik

Mehr

Ordnung über die Feststellung der Eignung und die Zulassung zum konsekutiven Masterstudiengang Sozial- und Organisationspädagogik (Master of Arts)

Ordnung über die Feststellung der Eignung und die Zulassung zum konsekutiven Masterstudiengang Sozial- und Organisationspädagogik (Master of Arts) Ordnung über die Feststellung der Eignung und die Zulassung zum konsekutiven Masterstudiengang Sozial- und Organisationspädagogik (Master of Arts) Der Fachbereich Erziehungs- und Sozialwissenschaften sowie

Mehr

Satzung über die Eignungsprüfung für den Bachelorstudiengang Architektur an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg

Satzung über die Eignungsprüfung für den Bachelorstudiengang Architektur an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg Satzung über die Eignungsprüfung für den Bachelorstudiengang Architektur an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg vom 3. Juni 2015 Aufgrund von Art. 44 Abs. 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes

Mehr

Spezielle Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom 03.07.2013

Spezielle Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom 03.07.2013 SO ML Spezielle rüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom 03.07.2013 räambel Nach Beschluss des Fachbereichsrats des Fachbereichs Dienstleistungen

Mehr

Nr. 05/2014 vom Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz Seite 273

Nr. 05/2014 vom Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz Seite 273 Nr. 05/2014 vom 18.06.2014 Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz Seite 273 Eignungsprüfungsordnung für den Masterstudiengang of Arts Economic and Social Research (M.A.) an der Hochschule Koblenz,

Mehr

Satzung über die Eignungsfeststellung für das Studium im Bachelor-Studiengang Chemie und Biochemie an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Satzung über die Eignungsfeststellung für das Studium im Bachelor-Studiengang Chemie und Biochemie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Satzung über die Eignungsfeststellung für das Studium im Bachelor-Studiengang Chemie und Biochemie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 6. Juni 2006 Auf Grund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 16. Dezember 2013 Nr. 158/2013 I n h a l t : Zweite Satzung zur Änderung der Einheitlichen Regelungen für die Bachelor-und Master-Studiengänge Maschinenbau, Fahrzeugbau, Wirtschaftsingenieurwesen

Mehr

Z U L A S S U N G S O R D N U N G. für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions

Z U L A S S U N G S O R D N U N G. für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions Z U L A S S U N G S O R D N U N G für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions Z U L A S S U N G S O R D N U N G für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions an der Westfälischen

Mehr

Technische Universität Dresden. Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus

Technische Universität Dresden. Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus Technische Universität Dresden Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus Ordnung über die Durchführung des Auswahlverfahrens zur Vergabe von Studienplätzen durch die Hochschule im Studiengang Medizin Vom

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Interkulturelle Kommunikation an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Interkulturelle Kommunikation an der Ludwig-Maximilians-Universität München Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Interkulturelle Kommunikation an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 27. Mai 2011 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung

Mehr

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den Masterstudiengang International Supply Chain Management (MSCM)

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den Masterstudiengang International Supply Chain Management (MSCM) Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den Masterstudiengang International Supply Chain Management (MSCM) Beschlossen vom Fakultätsrat der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften am 04.12.2013,

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen der Pädagogischen Hochschule Freiburg 2016, Nr. 16 23. Mai 2016 Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule Freiburg für das Kontaktstudium Pädagogischer Umgang mit Heterogenität

Mehr

Fakultät Ingenieurwissenschaften und Informatik

Fakultät Ingenieurwissenschaften und Informatik Fakultät Ingenieurwissenschaften und Informatik Ordnung über den Zugang und die Zulassung zu den konsekutiven Masterstudiengängen 1 Angewandte Werkstoffwissenschaften, 2 Automatisierungssysteme, 3 Entwicklung

Mehr

Amtliche Mitteilungen Verkündungsblatt 36. Jahrgang, Nr. 107, 07.12.2015

Amtliche Mitteilungen Verkündungsblatt 36. Jahrgang, Nr. 107, 07.12.2015 Amtliche Mitteilungen Verkündungsblatt 36. Jahrgang, Nr. 107, 07.12.2015 Änderung der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für die Bachelor-Studiengänge

Mehr

vom 2. Juni 2010 Inhaltsübersicht

vom 2. Juni 2010 Inhaltsübersicht Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte an der Fachhochschule Südwestfalen (Berufsbildungshochschulzugangsordnung) vom 2. Juni 2010 Aufgrund des 2 Abs. 4 Satz 1 und

Mehr

Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang Sicherheitstechnik an der Bergischen Universität Wuppertal. vom

Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang Sicherheitstechnik an der Bergischen Universität Wuppertal. vom AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor NR_100 JAHRGANG 44 15. September 2015 Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang Sicherheitstechnik

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Hochschulzugang

1 Geltungsbereich. 2 Hochschulzugang Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den dualen Bachelor-Studiengang Integrated Media & Communication der Fakultät III Medien, Information und Design der Hochschule Hannover, Abteilung Information

Mehr

Ausgewählte Regelungen im Bereich Hochschulzulassung in Hamburg und an der Universität Hamburg

Ausgewählte Regelungen im Bereich Hochschulzulassung in Hamburg und an der Universität Hamburg Der Behindertenbeauftragte Ausgewählte Regelungen im Bereich Hochschulzulassung in Hamburg und an der Universität Hamburg 1. Auszug aus dem Hamburgischen Hochschulgesetz (HmbHG) vom 18. Juli 2001 (HmbGVBl.

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN

AMTLICHE MITTEILUNGEN AMTLICHE MITTEILUNGEN VERKÜNDUNGSBLATT DER FACHHOCHSCHULE DÜSSELDORF HERAUSGEBER: DIE PRÄSIDENTIN DATUM: 09.01.2012 NR. 285 Ordnung für die Durchführung der Zugangsprüfung für beruflich qualifizierte Bewerberinnen

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Zugangsvoraussetzungen

1 Geltungsbereich. 2 Zugangsvoraussetzungen Verwaltungshandbuch Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Masterstudiengang Geothermal Engineering an der Technischen Universität Clausthal, Fakultät für Energie- und Wirtschaftswissenschaften Vom

Mehr