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7546/AB XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

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4910/AB XXIV. GP. Eingelangt am Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Transkript:

12882/AB vom 28.08.2017 zu 13663/J (XXV.GP) 1 von 5 An die Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien GZ. BMVIT-9.000/0073-I/PR3/2017 DVR:0000175 Wien, am 28. August 2017 Sehr geehrte Frau Präsidentin! Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schönegger, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. Juni 2017 unter der Nr. 13663/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Zuschüsse von Bundesmitteln für den Ausbau des Öffentlichen Verkehrs in Graz gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 4: Gibt es bereits Überlegungen, wie eine gerechtere Verteilung von Bundesmitteln für nötige Investitionen im Bereich Infrastruktur, insbesondere für die Landeshauptstadt Graz, erreicht werden kann? Wenn ja, wie sehen dann die geänderten Rahmenbedingungen dafür aus? Falls nein, warum nicht? Welche anderen Ideen gibt es um die Verkehrssituation in den Ballungsräumen zu verbessern? Vor dem Hintergrund des prognostizierten Bevölkerungswachstums und einer steigenden Anzahl an Ein- und Auspendelnden stehen insbesondere die großen Städte Österreichs wie Graz und deren Umland unbestritten vor großen verkehrspolitischen Herausforderungen. Zudem ist die Sicherstellung eines attraktiven Angebots an Öffentlichem Verkehr gerade in Ballungsräumen

2 von 5 12882/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung einer der Schlüsselfaktoren, um insbesondere die gesetzten Umwelt- und Klimaziele erreichen zu können. Dabei ist mir bewusst, dass diese Herausforderungen vor den Verwaltungsgrenzen von Bund, Land und Stadt nicht Halt machen, weshalb gemeinsame Lösungen zur Weiterentwicklung des ÖV-Systems gefunden werden müssen. Aus diesem Grund wurde im Rahmen der LandesverkehrsreferentInnenkonferenz eine Bund- Länder-Arbeitsgruppe stadtregionaler Öffentlicher Verkehr unter Einbeziehung des Städtebunds eingerichtet. Ziel ist es, Handlungsoptionen in Hinblick auf Organisation und Steuerung sowie Vorschläge für eine allfällige Adaptierung der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen zu entwickeln. Deren Umsetzung ist in weiterer Folge von den Finanzausgleichspartnern zu konkretisieren. Was den engeren Aufgabenbereich des bmvit betrifft, möchte ich zur Frage der Gestaltung des Öffentlichen Verkehrs in urbanen Räumen auf die enge Abstimmung hinsichtlich langfristiger Planung und Finanzierung der Fernverkehrs- und S-Bahn-Netze hinweisen, welche auch in den Ballungszentren das Rückgrat des Öffentlichen Verkehrs bilden. Im Bundesländervergleich ist die Steiermark mit einer Gesamtinvestitionssumme von über 5 Mrd. durch das bmvit bis 2022 im Bundesländervergleich gut ausgestattet. Neben den klassischen Infrastrukturinvestitionen im Straßen- und Eisenbahnbereich von denen Graz als Stadt enorm profitiert, stehen auch andere Projekte im Fokus. Zudem setzt das bmvit auch einen Schwerpunkt auf die Förderung von E-Mobilität und alternativen, umweltfreundlichen Mobilitätsformen. So wurde im November letzten Jahres ein Elektromobilitätspaket vorgestellt, mit dem wir gemeinsam mit dem Umweltministerium und der Industrie 72 Mio. Euro in den Umstieg auf Elektrofahrzeuge investieren. Dazu gehören beispielsweise sowohl erstmals die Gewährung einer Kaufprämie für private E-AutofahrerInnen als auch Investitionen in den Ausbau der nötigen Ladeinfrastruktur. Gemeinsam mit der Steiermark haben wir auch das One-Stop-Shop Prinzip umgesetzt. Die Anschlussprämie in der Steiermark für E-Auto und Heimladestation kann unbürokratisch mit nur einem Antrag, gemeinsam mit der Bundesförderung, beantragt werden. 2

12882/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung 3 von 5 Besonders wichtig ist mir auch die Verknüpfung von Öffentlichem Verkehr und neuen Mobilitätsformen wie z.b. Carsharing. Beispielsweise finanziert das bmvit daher in Graz die Projekte KombiMo und KombiMo II, welche auch unter dem Markennamen tim täglich.intelligent.mobil bekannt sind. Damit werden einerseits Teile der Grazer Taxiflotte elektrifiziert und andererseits ein E-Carsharing etabliert. Konkret entstehen im Projekt KombiMo II insgesamt fünf multimodale Knoten inkl. elektrischer Ladeinfrastruktur, an denen Öffentlicher Verkehr, E-Carsharing (12 Fahrzeuge), Fahrradabstellplätze, E-Taxi (25 Fahrzeuge) und Leihwagenangebote zur Verfügung stehen. Der erste Knoten am Hasnerplatz hat bereits im September 2016 eröffnet. Die ersten E-Carsharing Fahrzeuge und mehr als 10 E-Taxis sind ebenfalls bereits unterwegs. Außerdem bieten drei Schnellladestationen die Möglichkeit des schnellen Aufladens für die E-Taxiflotte. Am 12. Juni 2017 wurde am Jakominigürtel ein weiterer multimodaler Knoten eröffnet, am 6. Juli folgte ein weiterer in der Eggenberger Allee. Die restlichen beiden multimodalen Knoten werden ebenfalls noch im Jahr 2017 eröffnet werden. Für das Projekt wurden von Seiten des Bundes 2,3 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Zu den Fragen 5 und 6: Welche finanziellen Mittel stehen von Seiten des Bundes der Landeshauptstadt Graz 2018 für den Öffentlichen Verkehr bereit? Wie hoch waren die Förderbeiträge für den Öffentlichen Nahverkehr in der Steiermark und Graz in den Jahren 2015, 2016 und 2017? Zu Ihren Fragen betreffend den Öffentlichen Verkehr in der Steiermark und insbesondere in Graz darf ich zunächst darauf hinweisen, dass der Bund im Rahmen des Finanzausgleichs den Ländern und Gemeinden für die Erfüllung ihrer Aufgaben Ertragsanteile aus gemeinschaftlichen Bundesabgaben zur Verfügung stellt, aus denen grundsätzlich auch jene mit dem städtischen Öffentlichen Verkehr in Verbindung stehenden Aufgaben zu finanzieren sind. Darüber hinaus werden im Finanzausgleich zusätzliche, spezifische Finanzierungsbeiträge des Bundes zum Öffentlichen Personennahverkehr geregelt. In diesen Verhandlungen sind Finanzministerium und die Bundesländer die jeweiligen Verhandlungspartner. So sieht das Finanzausgleichsgesetz 2017 vor, dass der Bund den Gemeinden zur Förderung von öffentlichen Personennahverkehrsunternehmen eine Finanzzuweisung gewährt. Diese beträgt insgesamt 15,6 Mio. Euro pro Jahr sowie zusätzlich 0,034 % des Nettoaufkommens an den 3

4 von 5 12882/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung Abgaben mit einheitlichem Schlüssel des Zeitraums vom November des Vorjahres bis zum Oktober des jeweiligen Jahres, das sind rd. 42 Mio. Euro (Basis 2017). Hiervon entfallen auf das Bundesland Steiermark 8,85 % und das Land Steiermark überweist der Gemeinde Graz aus den genannten Mitteln einen Vorausanteil in Höhe von 66,9 %, sohin rd. 2,5 Mio. Euro p.a. Außerdem gewährt der Bund den Gemeinden für Investitionen für Straßenbahn- und Obuslinien eine Finanzzuweisung. Diese beträgt 16,5 Mio. Euro pro Jahr sowie zusätzlich 0,034 % des Nettoaufkommens an den Abgaben mit einheitlichem Schlüssel des Zeitraums vom November des Vorjahres bis zum Oktober des jeweiligen Jahres, das sind rd. 43 Mio. Euro (Basis 2017). Diese Finanzzuweisung wird auf die Landeshauptstädte mit mehr als 100 000 EinwohnerInnen aufgeteilt und Graz erhält 11,1 % dieser Mittel, sohin rd. 4,8 Mio. Euro p.a. Zusätzlich zu diesen Mitteln finanziert der Bund die Schienenverkehrsinfrastruktur in der Steiermark mit in Summe rund 3 Mrd. Euro bis 2022. Diese Investitionen beziehen sich auf das Netz der ÖBB Infrastruktur, aber auch der Graz-Köflacher Bahn (GKB), Steiermärkischen Landesbahnen und der Lokalbahn Mixnitz-St. Erhard. Besonders die Bevölkerung im Ballungsraum Graz profitiert im besonderen Maße von diesen Investitionen, da der Großteil der Investitionen in die Steiermark positive Wirkungen auf die Erreichbarkeit der Landeshauptstadt Graz hat. Die Stadt Graz profitiert dabei auch von Investitionen die außerhalb des Stadtgebietes stattfinden, wie beispielsweise laufende Investitionen in Bahnhöfe und Haltestellen, Park & Ride-Anlagen und Großprojekten wie dem Bau der Koralmbahn, wodurch sich unter anderem die Bahnverbindung aus der Weststeiermark nach Graz signifikant verbessern wird. In den Jahren 2015 bis 2017 betrugen die seitens des bmvit gemäß ÖPNRV-G 1999 der Steiermark zur Verfügung gestellten Mittel, welche sich aus der Bestellung eines umfangreichen Grundangebots im Öffentlichen Schienenpersonennah- und -regionalverkehr, aus Zahlungen im Rahmen des Grund- und Finanzierungsvertrags für den Verkehrsverbund Steiermark, sowie den Finanzzuweisungen an die Stadt Graz und das Land Steiermark im Rahmen der Bestellerförderung zusammensetzen, rund 220 Mio. Euro. Hierbei profitiert die ein- und auspendelnde Bevölkerung im Ballungsraum Graz insbesondere durch das Angebot auf dem 4

12882/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung 5 von 5 S-Bahn-Netz der ÖBB sowie das Verkehrsangebot der Graz-Köflacher Bahn (GKB) und der Steiermärkischen Landesbahnen (nicht umfasst sind hierbei die im Kompetenzbereich des BMFJ liegenden Bundesmittel im Rahmen der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt). Darüber hinaus finanziert das bmvit den Schienenpersonenfernverkehr auf der Südachse, von dem insbesondere auch die in der Landeshauptstadt Graz lebenden Menschen in besonderem Maße profitieren. Für das Jahr 2018 sind im Bereich des bmvit Bundesmittel für den Öffentlichen Personennah- und - regionalverkehr in der Steiermark in Höhe von rund 77 Mio. Euro vorgesehen. Mag. Jörg Leichtfried 5