Handy-Nutzungsordnung

Ähnliche Dokumente
Nutzerordnung für PC -Räume. Gültig für die Zugehörigkeit der Schule am See Satow

Nutzungsordnung für IT-Einrichtungen und -Geräte am St.-Willibrord-Gymnasium Bitburg

Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik an der Dr.- Walter- Bruch- Schule St. Wendel

Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik am Goldberg-Gymnasium Sindelfingen

EDV-Nutzungsvereinbarung zwischen Schule und Schüler/-innen zur Nutzung der EDV-Einrichtungen an Frankfurter Schulen. - pädagogisches Netz -

die unserem pädagogischen Konzept entsprechende selbständige und eigenverantwortliche Nutzung moderner Medien.

EDV- Nutzungsvereinbarung für Schüler/innen für die EDV-Einrichtungen an Frankfurter Schulen. Helmholtzschule

EDV-Nutzungsvereinbarung für Schülerinnen und Schüler für die EDV-Einrichtungen an Frankfurter Schulen. - pädagogisches Netz -

Nutzungsvereinbarung für die EDV-Einrichtungen

EDV-Nutzungsvereinbarung für Schülerinnen und Schüler für die EDV-Einrichtungen an der Theobald-Ziegler-Schule. - pädagogisches Netz -

Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets für Schülerinnen und Schüler der Regensburger Fremdsprachenschule e. V.

Nutzungsordnung der EDV- Einrichtung und des Internets an Schulen für Schülerinnen und Schüler

Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets für Schülerinnen und Schüler

EDV Nutzungsvereinbarung für Lehrer/innen für die EDV-Einrichtungen an Frankfurter Schulen

Computer-Nutzungsordnung

Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets am Gymnasium Stein für Schülerinnen und Schüler

Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik an der Bertha von Suttner Integrierten Gesamtschule Kaiserslautern

Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik an der Berufsbildenden Schule Cochem

Nutzungsordnung fu r Computereinrichtungen im Schu lernetz des MTG

Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets für Lehrkräfte an der GMS Dinkelscherben

Nutzungsordnung der Computereinrichtungen (Schulnetzwerk / SBE-Server) am Gymnasium Steglitz. A. Allgemeines

Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets an Schulen für Schülerinnen und Schüler

Nutzungsordnung für die EDV-Einrichtungen des Berufskollegs für Wirtschaft und Verwaltung Brilon

Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets an Schulen für Schülerinnen und Schüler

Nutzungsordnung der EDV-Einrichtungen und des Internets am MMG für Schüler

F2 LORCH Auf dem Schäfersfeld 4 / Lorch / Telefon / Telefax /

PC-Raum-Nutzungsordnung der Albert-Einstein-Realschule (AER) Stand:09/2017 A. Allgemeines

Nutzungsvereinbarung für die Computereinrichtung an der Wöhlerschule

Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets an Schulen für Schülerinnen und Schüler

Nutzungsordnung der Medieneckte der Regelschule "Ludwig Bechstein"

Nutzungsordnung der Computereinrichtungen

Nutzungsordnung der Computereinrichtungen und des Internetzugangs an der Wallburg Realschule Eltmann für Schülerinnen und Schüler

Muster für eine Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik an

Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets an der Grundschule Ohlstadt für Schülerinnen und Schüler

Lehrerinnen und Lehrer

Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets für Schülerinnen und Schüler an der Vinzenz-Pallotti-Schule

Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik an der Berufsbildenden Schule 1 Mainz

Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets für Schülerinnen und Schüler während der Grundschulzeit

Berufskolleg Jülich - Berufsbildende Schulen des Kreises Düren -

Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik am Landesmusikgymnasium (überarbeitete Fassung gültig ab )

Präambel. Computer-Nutzungsordnung des Lily-Braun-Gymnasiums

Anmeldung Fachschule für Ernährung und Hauswirtschaft

Nutzungsordnung (Schülerinnen und Schüler) für Computereinrichtungen der Klosterschule sowie die Plattform eduport

Must er für eine Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik an der - Schule

EDV-Nutzerordnung. A Benutzung der Computer und sonstiger Hardware in der Schule

Grundschule Eichstätt Am Graben. Einwilligung in die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten (einschließlich Fotos)

.. Geburtsdatum Geburtsort Geburtsland Staatsangehörigkeit Religion: Migrationshintergrund ja nein Telefon:

Grund- und Mittelschule Geisenfeld Forstamtstraße 9, Geisenfeld Tel.: Fax:

Ordnung für die Nutzung der EDV-Einrichtung und des Internets am Wittelsbacher-Gymnasium durch Schülerinnen und Schüler. A.

Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets an Schulen für Schülerinnen und Schüler

EDV-Benutzungsordnung der Albert-Schweitzer-Schule Alsfeld

Nutzungsordnung der EDV- Einrichtung und des Internets an Schulen für Lehrkräfte

I. Nutzungsordnung für EDV-Geräte an der von-vincke- Schule Soest (Computerordnung)

Nutzungsordnung pädagogisches Netz - Erweiterung TABLET-Schulversuch am Wirtschaftsgymnasium. Allgemeine Rahmenbedingungen

Nutzungsordnung der Computereinrichtungen

Benutzerordnung des Schulnetzwerks am MvCG

Nutzungsordnung für die Daten- und Kommunikationstechnik der Schule durch das Lehrpersonal, Verwaltung und sonstige Beschäftigte der Schule

Nutzungsordnung der EDV-Einrichtungen und des Internets am MMG für Lehrkräfte

Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik

Nutzungsordnung der IT-Einrichtungen und des Internetzugangs für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrerinnen und Lehrer des.

Computer-Nutzungsordnung für Lernende sowie für Lehrende der Radko-Stöckl-Schule Melsungen

Tablet-Projekt an der HWS Albstadt

Nutzungsordnung der Computereinrichtungen an der JPSS

GYMNASIUM LERCHENFELD Hausordnung (Ergänzungen im Anhang)

Regelungen zum Umgang mit Smartphones und anderen elektronischen Geräten am Gymnasium am Stadtpark (Stand: Juli 2017)

Oberschule Ganztagsschule

Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik am Max-Planck-Gymnasium Trier

Muster für eine Nutzungsordnung der Computereinrichtungen an Schulen. A. Allgemeines. B. Regeln für jede Nutzung

Nutzungsordnung Studierende der EDV-Einrichtung und des Internets am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern

Johann-Philipp-Reis-Schule

Regeln für Smartphone, Handy, Tablet an der Virneburg

Die Einnahme von Speisen und Getränken ist während der Computernutzung strikt verboten!

Hinweise zum Arbeiten in den Multimedia- und Informatikräumen sowie mit mobilen Endgeräten. Nutzungsordnung. Albeck Gymnasium Sulz (Stand Juli 2016)

Bitte nur die Seite 1 ausdrucken und unterschreiben! Anschl. beim Klassenleiter abgeben.

Nutzungsordnung Computereinrichtungen Stadt Fulda

Computer - Nutzungsordnung. des Städtischen Gymnasiums Petershagen vom

Schulordnung der Anne-Frank-Schule Pocking. Eine Orientierungshilfe für einen wertschätzenden Umgang an unserer Schule

- Wenn einer hingefallen ist, sollte man ihm/ihr hoch helfen.

Vertrag für die Benutzung der IT-Infrastruktur der Evangelischen Mittelschule Schiers (EMS)

Nutzungsordnung für den Computerraum

Nutzungs ordnung

2015/16. Nutzungsordnung. Nutzungsordnung zum pädagogischen Computernetzwerk. Konrad-Duden-Gymnasium Wesel. Schuljahr

Hausordnung des Heinrich-Schliemann-Gymnasiums

Nutzungsordnung des Schulnetzes am ERG Saalfeld vom

4 Regeln. für ein faires Miteinander

Nutzungsordnung der Computer mit Internetzugang am Winckelmann-Gymnasium Stendal

Nutzungsordnung für digitale Medien am Anne- Frank-Gymnasium in Halver

Schul- und Hausordnung

Computer-Nutzungsordnung für Schülerinnen und Schüler. Nutzungsordnung der Schule Albert-Schweitzer-Schule vom

DIGITALISIERUNG AN UND FÜR SCHULEN

Schulordnung. Regeln für das Zusammenleben in unserer Schulgemeinschaft

RuWi. RuWi. RuWi. RuWi. RuWi. Schulordnung. Erziehungs- und Bildungsvereinbarung der Wiestorschule. Regeln unserer Wiestorschule RuWi.

A. Benutzung der Computer und sonstiger Hardware in der Schule

O B E R S C H U L E ROSE N G A R T E N mit gymnasialem Angebot

Transkript:

RS Neufahrn, Niederfeldstraße 3, 84088 Neufahrn i. NB Tel: 08773/968570, Fax: 08773/9685733, RS.Neufahrn@t-online.de Handy-Nutzungsordnung an der Staatlichen Realschule Neufahrn i. NB 1. Vorwort Fast alle von uns besitzen und benutzen ein Smartphone oder ein anderes elektronisches Aufzeichnungs- und Kommunikationsgerät (MP-3 Player, PDA, Digitalkameras etc.) Solche Geräte sind wichtig, damit wir mit Freunden und Bekannten Nachrichten austauschen können. Oft nutzen wir sie auch für Ton- und Bildaufnahmen. Manchmal gibt es auch Probleme bei der Nutzung. Smartphones können missbräuchlich und gesetzeswidrig verwendet werden. Missbräuchliche Verwendung liegt vor, wenn - das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingeschränkt oder missachtet wird. - das Recht auf physische und/ oder psychische Unversehrtheit eingeschränkt oder missachtet wird. - das Recht auf höfliche oder respektvolle Behandlung eingeschränkt oder missachtet wird. - Bilder oder Filmszenen mitgeführt werden, die geeignet sind, Personen bloßzustellen oder zu entwürdigen. So wird auch in der Schulordnung der RSN auf Respekt und Rücksichtnahme als Grundlagen für Freude am Lernen und Lehren hingewiesen. Damit dies an unserer Schule gelingt, haben Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrerinnen und Lehrer eine Nutzungsordnung vereinbart. Sie regelt das Mitbringen der oben genannten Geräte in die RSN sowie deren Verwendung in den Gebäuden der RSN bzw. bei schulischen Veranstaltungen auch außerhalb der RSN. 1

2. Regelungen Die Nutzung oben genannter Geräte ist nur unter Einhaltung nachfolgender Regelungen gestattet. Handys und andere elektronische Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte dürfen auf eigenes Risiko 1 in die Schule mitgebracht werden. Während der Unterrichtszeit müssen sie aber grundsätzlich ausgeschaltet (für Jgst. 5 und 6) oder im Flugmodus nicht sichtbar verwahrt werden, außer sie werden unter Aufsicht einer Lehrkraft ausdrücklich für unterrichtliche Zwecke eingesetzt. a) Geltungsbereich Die Nutzungsordnung gilt für das Schulgelände sowie für schulische Veranstaltungen (wie z.b. Klassenfahrten, Wandertage etc.). b) im Unterricht Den Einsatz von Handys zu unterrichtlichen Zwecken regelt jede Lehrkraft für den jeweiligen Unterricht. Wird das Handy nicht benötigt, verbleibt es nicht sichtbar in der Schul- oder Hosentasche. c) außerhalb des Unterrichts Außerhalb des Unterrichts gelten folgende Regelungen: In der Aula und auf der Terrasse darf zwischen 7:00 und 7:25 Uhr sowie ab 12:30 Uhr das Handy von allen Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 7-10 genutzt werden. Auch in Freistunden zwischen 7:30 Uhr und 12:30 Uhr darf das Smartphone in der Aula und auf der Terrasse genutzt werden. Der räumliche Bereich Aula endet jeweils bei den Flügeltüren. Die Außentreppen zur Terrasse zählen nicht mehr zur Terrasse.! Achtung! Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 müssen ihre Geräte weiterhin grundsätzlich ausgeschaltet lassen. Im Sportunterricht, in Umkleiden und Toiletten ist grundsätzlich Smartphone-Verbot. Auf dem gesamten Schulgelände ist das Aufnehmen von Fotos, Videos und Tonaufzeichnungen verboten. Jegliche Art von Mobbing ist streng verboten und zieht schulische Strafen nach sich. 1 Die Schule kann keinerlei Haftung für Handys und andere elektronische Geräte übernehmen. 2

Grundlage für diese Verbote sind die im Strafgesetzbuch genannten Paragraphen: 131 Abs. 1 Nr. 3 StGB: Es macht sich strafbar, wer vorsätzlich Schriften (zu denen auch digitale Bilder oder Videos zählen, 11 Abs. 3 StGB), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrücken oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen, einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht. Dazu zählt auch das Versenden von Bildern, z. B. mittels Bluetooth. 184 StGB regelt das oben Genannte für den Bereich pornographischer Bilder. 201a StGB: a. Bild-/Filmaufnahmen: Es macht sich strafbar, wer durch Bildaufnahmen den höchstpersönlichen Lebensbereichs verletzt. Zum höchstpersönlichen Bereich zählen Schlafräume bei Klassenfahrten sowie Umkleidekabinen, Toiletten und ähnlich genutzte Räume. b. Tonaufnahmen: Das heimliche Aufzeichnen eines nichtöffentlich gesprochenen Wortes bzw. der Gebrauch einer solchen Aufnahme ist strafbar. Nichtöffentlichkeit im Sinne des 201a StGB liegt immer dann vor, wenn das Wort nicht an die Allgemeinheit, sondern an einen abgegrenzten Personenkreis gerichtet ist, der, wie zum Beispiel im Schulunterricht, aufgrund der sachlicher Beziehungen miteinander verbunden ist. 3. Weitere Bestimmungen: Vor Schulaufgaben und Stegreifaufgaben können Handys von der Lehrkraft eingesammelt werden. Bereits die Absicht zur Benutzung des Handys vor/während der Schulaufgabe/Stegreifaufgabe gilt als unerlaubtes Hilfsmittel und die Schulaufgabe/Stegreifaufgabe kann mit ungenügend bewertet werden. Bei einem Verstoß gegen die Handy-Nutzungsordnung kann das ausgeschaltete Gerät eingesammelt werden. Die Rückgabe erfolgt je nach Schwere des Verstoßes am Ende der Unterrichtsstunde bzw. nach Unterrichtsschluss des betroffenen Schülers/der betroffenen Schülerin. Es obliegt der jeweiligen Lehrkraft bzw. der Schulleitung, ob gegebenenfalls noch andere pädagogische Maßnahmen getroffen werden. Bei Verdacht auf eine gezielte, missbräuchliche Nutzung, z.b. der Verbreitung strafrechtlich relevanter Inhalte, wird das Handy entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen der Polizei übergeben. 3

4. Verhalten bei Nutzung Anmeldung und Abmeldung Alle Schülerinnen und Schüler erhalten eine individuelle Nutzerkennung und wählen sich ein Passwort, womit sie sich an den Computern der Schule und im Internet anmelden können. Für die unter der Nutzerkennung erfolgten Handlungen sind die Schülerinnen und Schüler verantwortlich. Deshalb muss das Passwort vertraulich gehalten werden. Das Passwort ist, abgesehen davon, dass es dem Administrator ohnehin zugänglich ist, der Schule bei Bedarf jederzeit zur Verfügung zu stellen. Verboten ist das Arbeiten unter einem fremden Passwort. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, diesen Umstand der Schule sofort mitzuteilen. Nach Beendigung der Computernutzung hat sich die Schülerin oder der Schüler im System abzumelden. Versenden von Informationen in das Internet Wer fremde Inhalte für eigene Produkte (Projekte, Referate, Texte, etc) verwendet, muss das Urheberrecht beachten. So dürfen zum Beispiel digitalisierte Texte, Bilder und andere Materialien nur mit Erlaubnis der Urheber in eigenen Internetseiten genutzt werden. Der Urheber ist zu nennen, wenn dieser es wünscht. Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die Veröffentlichung von Fotos und Schülermaterialien im Internet ist nur gestattet mit der Genehmigung der Schülerinnen und Schüler sowie im Falle der Minderjährigkeit ihrer Erziehungsberechtigten. Die Veröffentlichung von Internetseiten der Schule bzw. schuleigener Dokumente oder Informationen bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung. E- Mail- Nutzung Zusammen mit der Zugangsberechtigung erhält jeder Benutzer die Möglichkeit E- Mails zu empfangen oder zu versenden. Werden Informationen oder E- Mails unter dem Absendernamen der Schule versandt, sind die allgemein anerkannten Umgangsregeln (Netiquette) zu beachten. Datenschutz Alle Daten, die sich auf den Arbeitsstationen und dem Server befinden, können von der Schule jederzeit eingesehen werden. Jede An- und Abmeldung am PC und im Internet sowie entsprechende Downloads werden von unserem System protokolliert. Es besteht kein Rechtsanspruch gegenüber der Schule auf den Schutz persönlicher Daten auf Datentechnik der Schule vor dem unbefugten Zugriff Dritter. 4

5. Schlussbemerkung Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der gültigen Hausordnung der Schule und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe (Besprechung im Klassenverband und Aushang in der Schule) in Kraft. Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Nutzerbelehrung statt, die im Klassenbuch protokolliert wird. Nichtbeachtung von gesetzlichen Bestimmungen (z. B. des Strafrechts, des Urheberrechts und des Jugendschutzrechts) können zivil- oder strafrechtliche Folgen haben. Es ist insbesondere verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder weiterzugeben. Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben. 5

Kurzfassung der Smartphone-Nutzungsordnung Als Schüler(-in) der Jahrgansstufe 5 und 6 muss mein digitales Gerät grundsätzlich ausgeschaltet sein. Im Unterricht darf ich es nur so benutzen, wie meine Lehrkraft es erlaubt hat. Als Schüler(-in) der Jahrgangsstufe 7 mit 10 muss ich Folgendes beachten: Ich darf meine digitalen Geräte ab 7:00 und ab 12:30 Uhr in der Aula nutzen. Die Nutzung endet fünf Minuten vor Beginn meiner jeweiligen nächsten Unterrichtsstunde. für alle restlichen Zeiten mein Gerät ausschließlich im Flugmodus nicht sichtbar tragen. meine digitalen Geräte für private und schulische Zwecke nutzen solange keine andere Person dadurch gestört wird (Musik hören z.b. ist nur über Kopfhörer möglich). Ich darf nicht ein digitales Gerät in Toiletten, Umkleiden oder im Sportunterricht benutzen. Fotos, Videos oder Tonaufnahmen von anderen Personen machen. mein digitales Gerät benutzen um andere Personen zu mobben. pornographische, rassistische oder gewaltverherrlichende Dateien über den Schulserver herunterladen. meine digitalen Geräte im Unterricht so nutzen, wie meine Lehrkraft es erlaubt. Ich darf in Freistunden zwischen 7:30 Uhr und 12:30 Uhr das Smartphone in der Aula und auf der Terrasse nutzen, solange ich niemand störe. 6