Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Registrierung zur Teilnahme am Wiener Radiologischen Symposium bis 11. November 2018 in Wien

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Transkript:

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Registrierung zur Teilnahme am Wiener Radiologischen Symposium 2018 8. bis 11. November 2018 in Wien 1. Geltungsumfang 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Registrierung und Anmeldung für das Wiener Radiologische Symposium 2018 (WRS) in Wien, veranstaltet von der Vienna School of Radiology Verein zur Förderung der radiologischen Wissenschaft, Lehre und Forschung (VISOR), ZVR-Zahl 502002065, ein Verein nach österreichischem Recht mit Sitz in 1010 Wien, Neutorgasse 9 (im Folgenden "VISOR" genannt). 1.2. Ein diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechendes Vertragsverhältnis wird zwischen der VISOR mit Sitz in 1010 Wien, Neutorgasse 9, und dem Teilnehmer des WRS 2018 (im Folgenden "Teilnehmer" genannt) geschlossen. 1.3. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende vertragliche Erklärungen des Teilnehmers werden ungeachtet der Teilnahme am WRS und der damit verbundenen Gebühren nicht Vertragsbestandteil des zwischen der VISOR und dem Teilnehmer abgeschlossenen Vertrages. 2. Registrierung 2.1. Die Registrierung für das WRS 2018 erfolgt elektronisch über das entsprechende Registrierungs-Tool auf der VISOR-Homepage (www.wienerrad.at). Registrierungen ohne Anrede, Vorname, Nachname, Geschlecht, E-Mail- Adresse, Straße, Postleitzahl, Stadt, Land, Berufsbezeichnung und Arbeitsstelle können nicht angenommen werden. 2.2. Mit der Registrierung erhält der Teilnehmer eine Bestätigung der Registrierung per E-Mail, die die bei der Registrierung angegebenen persönlichen Daten des Teilnehmers zur Überprüfung sowie eine Zahlungsaufforderung zur Bezahlung der entsprechenden Kursgebühr enthält.

- 2-2.3. Die Registrierung erfolgt nur für das WRS 2018. Die Teilnahme an einem anderen Symposium der VISOR erfordert eine neuerliche Registrierung. 3. Anmeldung 3.1. Die Anmeldung des Teilnehmers für das WRS 2018 wird erst mit Einlangen der vollen Kursgebühr bei VISOR wirksam. 3.2. Die Bezahlung der Kursgebühr erfolgt ausschließlich mittels Banküberweisung. Der Teilnehmer erhält eine Bestätigung der Anmeldung per E-Mail nach Einlangen der Kursgebühr bei VISOR. Die Höhe der Kursgebühr ist abhängig von der Berufsgruppe und vom Datum, an dem die entsprechende Zahlung auf dem unten angegebenen Konto der VISOR einlangt, und wird gemäß Punkt 5. angepasst, wenn die VISOR die Zahlung nicht zum entsprechenden Termin bis 30.09.2018 bzw. ab 01.10.2018 erhält. Die Anmeldegebühr ist zu entrichten Empfänger: Vienna School of Radiology Bankinstitut: Erste Bank IBAN: AT13 2011 1827 1183 3000 BIC/SWIFT: GIBAATWWXXX Der Name des Teilnehmers muss als Verwendungszweck auf dem Überweisungsbeleg angegeben werden. Anfallende Bankgebühren sind ausschließlich vom Teilnehmer zu tragen. Um die Anmeldung erfolgreich abzuschließen, muss die Bezahlung der Kursgebühr mittels Banküberweisung innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungsaufforderung erfolgen. Dieses Zahlungsziel wiederum verlängert nicht die geltenden Fristen gemäß Punkt 5. Um die Vergünstigung in Anspruch nehmen zu können, muss die Bezahlung der Kursgebühr bis zum entsprechenden Termin bis 30.09.2018 bzw. ab 01.10.2018, jedenfalls aber bis zum gewährten Zahlungsziel bei VISOR einlangen. Sollte der entsprechende Termin vor dem gewährten Zahlungsziel liegen, kann die Vergünstigung daher nur bei Einhaltung des entsprechenden Termines in Anspruch genommen werden. 3.3. Die Anmeldebestätigung wird dem Teilnehmer gemeinsam mit einer Zah-

- 3 - lungsbestätigung per E-Mail zugestellt. 4. Stornierung 4.1. Der Teilnehmer ist berechtigt, den Vertrag über die Teilnahme am WRS 2018 innerhalb von 14 Tage nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, ist der Teilnehmer verpflichtet, der Vienna School of Radiology (VISOR), 1010 Wien, Neutorgasse 9, Telefon +43 1 40400 48195, E-Mail: Büro, wrs@meduniwien.ac.at, durch Zusendung einer ausdrücklichen Erklärung (per Post oder per E-Mail) mitzuteilen, den Vertrag über die Teilnahme am WRS 2018 zu widerrufen. Die Widerrufsfrist ist gewahrt, wenn der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechtes vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist absendet. Für den Fall des Widerrufes des Vertrages durch den Teilnehmer, ist VISOR verpflichtet, dem Teilnehmer alle Zahlungen, die VISOR vom Teilnehmer erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages bei VISOR eingegangen ist, zurückzuzahlen. Die Rücküberweisung der vom Teilnehmer bezahlten Gebühren erfolgt über das Bankkonto, von dem VISOR die Gebühr bezahlt worden ist. 4.2. Namensänderung Kongresstickets sind nicht übertragbar. Diesfalls ist eine neue Registrierung und Anmeldung erforderlich. 4.3. Rückerstattung Bitte beachten Sie, dass die VISOR abgesehen von der Rückerstattung bei Ausübung des Widerrufsrechtes gemäß Punkt 4.1. keine Kursgebühren rückerstattet, sobald die Registrierung und Anmeldung abgeschlossen ist. 5. Kursgebühren 5.1. Die Kursgebühren richten sich nach dem Datum der Registrierung, dem Datum der Zahlung der Kursgebühr und der Berufsgruppe. 5.2. Die folgende Kursgebühren und Anmeldefristen gelten für das WRS 2018: (diese Gebühren enthalten keine USt)

- 4 - Berufsgruppe Bei Bezahlung bis 30.09.2018 Bei Bezahlung ab 01.10.2018 Ärztin/Arzt in Ausbildung dass Sie Ärztin/Arzt in Ausbildung sind. 310,00 390,00 Fachärztin/Facharzt 470,00 550,00 Radiologietechnologin/Radiologietechnologe dass Sie Radiologietechnologin/Radiologietechnologe sind. 180,00 220,00 Mitarbeiterin/Mitarbeiter der Univ.-Klinik für Radiologie und Nuklearmedizin Studentin/Student dass Sie Studentin/Student sind. 180,00 180,00 Kontingentierter freier Eintritt Kontingentierter freier Eintritt 5.3. Die jeweiligen Kursgebühren sind nur gültig, wenn die Registrierung abgeschlossen und die vollständige Zahlung zum jeweiligen Stichtag bei VISOR eingegangen ist. 6. Kongressunterlagen Die Kongressunterlagen (Programm und Handouts) werden dem Teilnehmer v auf der VISOR-Homepage (www.wienerrad.at) zur Verfügung gestellt. 7. Teilnahmebestätigung / DFP-Vergabe 7.1. Der Teilnehmer erhält nach Absolvierung der Fortbildungsveranstaltung eine Teilnahmebestätigung per E-Mail zugestellt. 7.2. Das WRS 2018 ist von der Österreichischen Ärztekammer für das Fach Radiologie mit 18 Diplomfortbildungspunkten (DFP) approbiert. 7.3. Teilnehmer, die Mitglieder der österreichischen Ärztekammer sind, erteilten der VISOR mit der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Auftrag, die Punkte für die DFP-approbierte Fortbildungsveranstaltung von VISOR elektronisch auf das jeweilige Fortbildungskonto zu buchen. Um diese

- 5 - Buchung vornehmen zu können, muss sich der Teilnehmer vor Ort mit seinem Namen, der ÖÄK-Arztnummer sowie seiner Unterschrift registrieren. Teilnehmer, die nicht Mitglieder der österreichischen Ärztekammer sind, müssen die Buchung der DFP selbständig durchführen. 8. Haftungsbeschränkung 8.1. Im Falle der Stornierung des WSR 2018 beschränkt sich die Haftung von VISOR ausschließlich auf die Erstattung der Kursgebühr. 8.2. Die Haftung von VISOR für Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen, sofern VISOR den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. 8.3. VISOR haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden. 9. Erfüllungsort / Anwendbares Recht / Gerichtsstand 9.1. Erfüllungsort für Vertragspflichten sowohl für VISOR als auch für die Teilnehmer ist Wien. 9.2. Sämtliche Vereinbarungen und Verträge mit VISOR unterliegen österreichischem Recht mit Ausnahme des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht). 9.3. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen VISOR und Teilnehmer, die weder ihren Wohnsitz, noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, noch in Österreich beschäftigt sind, ist das für 1010 Wien jeweils sachlich zuständige Gericht. VISOR ist berechtigt, sämtliche Ansprüche gegenüber dem Teilnehmer auch vor dem für dessen Wohnsitz zuständigen Gericht geltend zu machen.