Swiss Re ersucht die Generalversammlung um Zustimmung für die vorzeitige Umsetzung der künftig in der Schweiz geltenden Governance-Bestimmungen

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1. Statistiken der analysierten Generalversammlungen. 1.2 Verteilung der Abstimmungen. 2. Terminplan der Generalversammlungen

Transkript:

Medienmitteilung Swiss Re ersucht die Generalversammlung um Zustimmung für die vorzeitige Umsetzung der künftig in der Schweiz geltenden Governance-Bestimmungen Der Verwaltungsrat beantragt eine Erhöhung der ordentlichen Dividende um 10% auf 3.85 CHF je Aktie und eine zusätzliche Sonderdividende von 4.15 CHF je Aktie. 1 Media Relations, Zürich Telefon +41 43 285 7171 Antrag zu Statutenänderungen im Hinblick auf die «Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften» (VegüV) Vorschlag von Susan L. Wagner zur Wahl als neues Verwaltungsratsmitglied EVM-Ergebnis von 6,3 Mrd. USD für 2013; ökonomisches Eigenkapital von 37,2 Mrd. USD Zürich, 18. März 2014 An der bevorstehenden Generalversammlung vom 11. April 2014 wird der Verwaltungsrat von Swiss Re eine ordentliche Dividende von 3.85 CHF je Aktie sowie eine zusätzliche Sonderdividende von 4.15 CHF je Aktie vorschlagen. Swiss Re will die «Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften» (VegüV) vorzeitig vollumfänglich erfüllen. Aus diesem Grund schlägt der Verwaltungsrat vor, die dazu notwendigen Statutenänderungen bereits im Geschäftsjahr 2014 vorzunehmen. Ausserdem schlägt der Verwaltungsrat Susan L. Wagner für die Wahl als unabhängiges Mitglied in den Verwaltungsrat vor. Ab heute sind der Geschäftsbericht 2013 von Swiss Re mit dem Titel «Open minds connecting generations» und der Bericht zum Economic Value Management (EVM) 2013 für die Aktionäre verfügbar. New York Telefon +1 914 828 6511 Hongkong Telefon +852 2582 3660 Investor Relations, Zürich Telefon +41 43 285 4444 Swiss Re AG Mythenquai 50/60 Postfach CH-8022 Zürich Telefon +41 43 285 2121 Fax +41 43 285 2999 www.swissre.com @SwissRe Das sehr gute Geschäftsergebnis 2013 von Swiss Re veranlasst den Verwaltungsrat, eine höhere ordentliche Dividende von 3.85 CHF je Aktie zu beantragen. Im Vorjahr hatte die Dividende 3.50 CHF je Aktie betragen. Zusätzlich wird eine Sonderdividende von 4.15 CHF je Aktie beantragt. Im Falle der Zustimmung der Generalversammlung erfolgt die Ausschüttung der Dividenden am 22. April 2014. Diese geplante Kapitalrückführung von rund 3,1 Mrd. USD an die Aktionäre zeugt von der ausgezeichneten Kapitalstärke und -ausstattung der Gruppe. 1 Beide Dividenden werden in Form einer von der Eidgenössischen Verrechnungssteuer befreiten Rückzahlung aus Reserven aus gesetzlichen Kapitaleinlagen getätigt.

Walter B. Kielholz, Präsident des Verwaltungsrates von Swiss Re: «Wir haben in den letzten Jahren konsequentes Kapitalmanagement betrieben. Unsere oberste Priorität galt der Steigerung der regulären Dividende im Rahmen der langfristigen Gewinnentwicklung, gefolgt von Geschäftswachstum in Bereichen, die unsere Rentabilitätskriterien erfüllen. Aus diesem Grund konnte Swiss Re seit 2009 mehr als die Hälfte des Ergebnisses jeweils den Aktionären zufliessen lassen. Wenn die Dividendenanträge an der Generalversammlung 2014 gutgeheissen werden, erhöht sich die Auszahlungsquote in Prozent des Ergebnisses für 2013 von 66% auf 71%.» Erfüllung der neuen Vergütungsverordnung Im Einklang mit den Best Practice Standards für Corporate Governance schlägt der Verwaltungsrat vor, die Bestimmungen der «Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften» (VegüV) bereits vor Ablauf der angeordneten Umsetzungsfrist vollumfänglich zu erfüllen. Daher hat Swiss Re beschlossen, die dazu notwendigen Statutenänderungen der Generalversammlung am 11. April 2014 zur Genehmigung vorzulegen. Wahl der Mitglieder in den Verwaltungsrat Die VegüV sieht vor, dass die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Präsident des Verwaltungsrates einzeln für die Amtsdauer von einem Jahr gewählt werden. Der Verwaltungsrat nominiert Walter B. Kielholz für die Wiederwahl in den Verwaltungsrat. Gleichzeitig soll er für die Amtsdauer eines Jahres bis zur nächsten Generalversammlung als Präsident des Verwaltungsrates gewählt werden. An der Generalversammlung vom 11. April 2014 schlägt der Verwaltungsrat ausserdem die folgenden Personen zur Wiederwahl vor: Raymund Breu Mathis Cabiallavetta Raymond K.F. Ch'ien Renato Fassbind Mary Francis Rajna Gibson Brandon C. Robert Henrikson Hans Ulrich Märki Carlos E. Represas Jean-Pierre Roth Jakob Baer und Malcolm D. Knight treten in den Ruhestand aufgrund des Erreichens der Altersbegrenzung und stellen sich nicht mehr für die Wiederwahl zur Verfügung. Ferner hat John R. Coomber entschieden, nach 41 Jahren im Dienst von Swiss Re, unter anderem als CEO von 2003 2005, aus dem Verwaltungsrat zurückzutreten. Swiss Re dankt den abtretenden Verwaltungsratsmitgliedern für ihre langjährige und wertvolle Mitwirkung. 2

Susan L. Wagner wird für die erstmalige Wahl als nicht-exekutives und unabhängiges Verwaltungsratsmitglied an der Generalversammlung 2014 nominiert. Sie verfügt über einen beeindruckenden Leistungsausweis in der globalen Finanzindustrie und wird den Verwaltungsrat von Swiss Re mit ihrer Management- und unternehmerischen Erfahrung bestens ergänzen. Ihre vollständige Biografie finden Sie unter: www.swissre.com Gemäss der VegüV sind auch die Mitglieder des Vergütungsausschusses des Verwaltungsrates jeweils einzeln zu wählen. Der Verwaltungsrat schlägt die folgenden Verwaltungsratsmitglieder zur Wahl in den Vergütungsausschuss vor: Renato Fassbind C. Robert Henrikson Hans Ulrich Märki Carlos E. Represas «Say on pay»-regelung bei Swiss Re Die VegüV sieht vor, dass die Generalversammlung jährlich gesondert und bindend über den Gesamtbetrag der Vergütungen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung abstimmt. Der Verwaltungsrat schlägt vor, «Say on pay»- Bestimmungen in die Statuten aufzunehmen, die es den Aktionären von Swiss Re ermöglichen werden, differenziert abzustimmen: - Die Generalversammlung hat den maximalen Gesamtbetrag der Vergütungen an den Verwaltungsrat für die kommende Amtsperiode, d.h. bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung, zu genehmigen. - In Bezug auf die Vergütung der Geschäftsleitung werden zwei separate Abstimmungen durchgeführt: o Die Generalversammlung stimmt über den maximalen Gesamtbetrag der fixen Vergütung sowie über den maximalen Gesamtbetrag der langfristigen Vergütungselemente der Mitglieder der Geschäftsleitung für das folgende Geschäftsjahr ab. o Der Gesamtbetrag für die kurzfristigen Vergütungselemente der Geschäftsleitungsmitglieder ist Gegenstand einer Abstimmung, welche das vorhergehende abgeschlossene Geschäftsjahr betrifft. Erstmals soll an der Generalversammlung 2015 mit bindender Wirkung über die Vergütung des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung abgestimmt werden. Die Abstimmungen werden zum zweiten Mal mithilfe einer Online-Plattform durchgeführt werden, auf der sich die Aktionäre registrieren und ihre Stimmweisungen erteilen können. 3

Publikation des Geschäftsberichts 2013 Heute veröffentlicht Swiss Re ihren Geschäftsbericht 2013 mit dem Titel «Open minds connecting generations». Der Geschäftsbericht besteht aus dem Unternehmensprofil und dem Finanzbericht mit dem geprüften Jahresergebnis. Der Geschäftsbericht ist online verfügbar und kann auf der Website von Swiss Re heruntergeladen werden unter: www.swissre.com/investors/financial_information/ Für die Inhaber von Schuldtiteln, die von der Schweizerischen Rückversicherungs-Gesellschaft AG emittiert wurden, veröffentlicht Swiss Re heute ebenfalls den konsolidierten Geschäftsbericht 2013 der Schweizerischen Rückversicherungs-Gesellschaft AG in englischer Sprache. Dieser enthält die geprüfte Konzernrechnung und die geprüfte gesetzlich vorgeschriebene Jahresrechnung der Schweizerischen Rückversicherungs- Gesellschaft AG für 2013. Der vollständige Jahresbericht ist auf der Website von Swiss Re verfügbar: www.swissre.com/investors/financial_information/ EVM-Ergebnis für die Gruppe von 6,3 Mrd. USD im Jahr 2013 2013 erzielte Swiss Re ein EVM-Ergebnis von 6,3 Mrd. USD. Nach Berücksichtigung der Kapitalkosten und anderen Anpassungen belief sich der EVM-Gewinn 2013 auf 4,0 Mrd. USD, gegenüber 4,2 Mrd. USD im Vorjahr. Per 31. Dezember 2013 erhöhte sich das ökonomische Eigenkapital (Economic Net Worth, ENW) von 33,9 Mrd. USD im Vorjahr auf 37,2 Mrd. USD. Das ENW je Aktie betrug 108.67 USD, gegenüber 98.87 USD am Ende des Vorjahres. EVM ist das intern bei Swiss Re verwendete Bewertungskonzept für die Messung des vom Unternehmen generierten wirtschaftlichen Werts, basierend auf marktnahen Bewertungen und expliziter Berücksichtigung der Kapitalkosten. Swiss Re nutzt das EVM-Konzept seit 2003 als eine der Grundlagen für unternehmerische und finanzielle Entscheidungen und für die Festlegung der variablen Vergütungen für die Gruppe. Das EVM-Ergebnis für 2013 wird zusammen mit dem Geschäftsbericht 2013 veröffentlicht und kann auf der Website von Swiss Re heruntergeladen werden unter: www.swissre.com/investors/financial_information/ 4

Bemerkungen für die Redaktionen Logos sowie Aufnahmen von Mitgliedern der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrates von Swiss Re bzw. von Swiss Re-Gebäuden finden Sie auf www.swissre.com/media. Die B-Roll können Sie per E-Mail an media_relations@swissre.com anfordern. Swiss Re Die Swiss Re Gruppe ist ein führender Wholesale-Anbieter von Rückversicherung, Versicherung und anderen versicherungsbasierten Formen des Risikotransfers. Die von Swiss Re direkt oder über Broker betreuten internationalen Kunden sind Versicherungsgesellschaften, mittlere bis grosse Unternehmen und Kunden des öffentlichen Sektors. Swiss Re nutzt ihre Kapitalstärke, ihre Fachkompetenz und ihre Innovationsfähigkeit zur Entwicklung von Lösungen, die von Standardprodukten bis hin zu ausgeklügelten kundenspezifischen Versicherungsdeckungen für sämtliche Geschäftssparten reichen und das Eingehen von Risiken ermöglichen, was für Unternehmen und den allgemeinen Fortschritt von wesentlicher Bedeutung ist. Swiss Re wurde 1863 in Zürich gegründet und ist über ein Netz von Gruppengesellschaften und Vertretungen an mehr als 60 Standorten präsent. Das Unternehmen wird von Standard & Poor s mit «AA», von Moody s mit «Aa3» und von A.M. Best mit «A+» bewertet. Die Namenaktien der Holdinggesellschaft für die Swiss Re Gruppe, Swiss Re AG, sind an der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange kotiert und werden unter dem Tickersymbol SREN gehandelt. Für weitere Informationen über die Swiss Re Gruppe besuchen Sie unsere Website www.swissre.com oder folgen Sie uns auf Twitter @SwissRe. Weiterführende Informationen Dieser Geschäftsbericht enthält Aussagen und Illustrationen über zukünftige Entwicklungen. Diese Aussagen (u.a. zu Vorhaben, Zielen und Trends) und Illustrationen nennen aktuelle Erwartungen bezüglich zukünftiger Entwicklungen auf der Basis bestimmter Annahmen und beinhalten auch Aussagen, die sich nicht direkt auf Tatsachen in der Gegenwart oder in der Vergangenheit beziehen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind typischerweise an Wörtern oder Wendungen wie «vorwegnehmen», «annehmen», «glauben», «fortfahren», «schätzen», «erwarten», «vorhersehen», «beabsichtigen», «mögliche Steigerung», «mögliche Schwankungen» und ähnlichen Ausdrücken zu erkennen beziehungsweise an der Verwendung von Verben wie «wird», «soll», «kann», «würde», «könnte», «dürfte». Diese zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und sonstige Faktoren, die zur Folge haben können, dass das Betriebsergebnis, die finanziellen Verhältnisse, die Solvabilitätskennzahlen, die Liquiditätsposition oder die Aussichten von Swiss Re wesentlich von denen abweichen, die durch derartige Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden, oder dass Swiss Re ihre veröffentlichten Ziele nicht erreicht. Zu derartigen Faktoren gehören unter anderem: Instabilität mit Auswirkungen auf das globale Finanzsystem und damit zusammenhängende Entwicklungen; eine Verschlechterung der weltwirtschaftlichen Bedingungen; die Fähigkeit von Swiss Re, genügend Liquidität und den Zugang zu den Kapitalmärkten zu gewährleisten, einschliesslich genügend Liquidität zur Deckung potenzieller Rücknahmen von Rückversicherungsverträgen durch Zedenten, Aufforderung zur vorzeitigen Rückzahlung von Schuldtiteln oder ähnlichen Instrumenten oder Forderungen von Sicherheiten aufgrund der tatsächlichen oder wahrgenommenen Verschlechterung der Finanzkraft von Swiss Re oder anderer Faktoren; 5

die Auswirkungen der Marktbedingungen, einschliesslich der globalen Aktien- und Kreditmärkte sowie der Entwicklung und Volatilität von Aktienkursen, Zinssätzen, Zinsspannen, Wechselkursen und anderen Marktindizes auf das Anlagevermögen von Swiss Re; Veränderungen bei den Kapitalanlageergebnissen von Swiss Re infolge von Änderungen in der Anlagepolitik oder der veränderten Zusammensetzung ihres Anlagevermögens und die Auswirkungen des Zeitpunkts solcher Änderungen im Verhältnis zu möglichen Änderungen der Marktbedingungen; Unsicherheiten bei der Bewertung von Credit Default Swaps und anderer kreditbezogener Instrumente; die Möglichkeit, dass sich mit dem Verkauf von in der Bilanz von Swiss Re ausgewiesenen Wertschriften keine Erlöse in Höhe der für die Rechnungslegung erfassten Marktwertbewertungen erzielen lassen; das Ergebnis von Steuerprüfungen sowie die Möglichkeit der Realisierung von Steuerverlustvorträgen und latenten Steuerforderungen (einschliesslich aufgrund der Ergebniszusammensetzung in einem Rechtsgebiet oder eines angenommenen Kontrollwechsels), welche das künftige Ergebnis negativ beeinflussen könnten; die Möglichkeit, dass die Absicherungsinstrumente von Swiss Re nicht wirksam sind; der Rückgang oder Widerruf eines Finanz- oder anderen Ratings einer oder mehrerer Gesellschaften von Swiss Re und sonstige Entwicklungen, welche die Fähigkeit von Swiss Re zur Erlangung eines verbesserten Ratings erschweren; der zyklische Charakter des Rückversicherungsgeschäfts; Unsicherheiten bei der Schätzung der Rücklagen; Unsicherheiten bei Schätzungen von künftigen Schäden, welche für die Finanzberichterstattung verwendet werden, insbesondere im Hinblick auf grosse Natur katastrophen, da Schadenschätzungen bei solchen Ereignissen mit bedeutenden Unsicherheiten behaftet sein können und vorläufige Schätzungen unter dem Vor behalt von Änderungen aufgrund neuer Erkenntnisse stehen; Häufigkeit, Schweregrad und Entwicklung der versicherten Schadenereignisse; terroristische Anschläge und kriegerische Handlungen; Mortalität, Morbidität und Langlebigkeitsverlauf; Policenerneuerungs- und Stornoquoten; aussergewöhnliche Ereignisse bei Kunden oder anderen Gegenparteien von Swiss Re, zum Beispiel Insolvenz, Liquidation oder sonstige kreditbezogene Ereignisse; in Kraft getretene, hängige oder künftige Gesetze und Vorschriften, die Swiss Re oder ihre Zedenten betreffen, sowie die Interpretationen von Gesetzen oder Vorschriften; juristische Verfahren sowie behördliche Untersuchungen und Massnahmen, einschliesslich solcher im Zusammenhang mit Branchenanforderungen und allgemeinen für die Geschäftstätigkeit geltenden Verhaltensregeln; Änderungen der Rechnungslegungs standards; bedeutende Investitionen, Akquisitionen oder Veräusserungen sowie jegliche Verzögerungen, unerwartete Kosten oder andere Themen im Zusammenhang mit diesen Transaktionen; Verschärfung des Wettbewerbsklimas; und operative Faktoren, beispielsweise die Wirksamkeit des Risikomanagements und anderer interner Verfahren zur Bewirtschaftung vorgenannter Risiken. Diese Aufzählung von Faktoren ist nicht erschöpfend. Swiss Re ist in einem Umfeld tätig, das sich ständig verändert und in dem neue Risiken entstehen. Die Leser werden daher dringend gebeten, sich nicht zu sehr auf zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen. Swiss Re ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund von neuen Informationen, Ereignissen oder Ähnlichem öffentlich zu revidieren oder zu aktualisieren. Dieser Geschäftsbericht ist nicht als Empfehlung für den Kauf, Verkauf oder das Halten von Wertpapieren gedacht und ist kein Angebot und keine Angebotseinholung für den Erwerb von Wertpapieren in irgendeinem Land, einschliesslich der USA. Jedes derartige Angebot würde ausschliesslich in Form eines Verkaufsprospekts oder Offering Memorandums erfolgen und den geltenden Wertschriftengesetzen entsprechen. 6