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PVU Energienetze GmbH, Feldstraße 27a, Perleberg, Tel.: 03876/ , Fax: 03876/ ,

Transkript:

Exposé Der Freistaat Bayern sucht für die Regierung von Unterfranken in Würzburg Büroräume mit einer Nutzfläche 1-6 von rd. 254 qm Immobilien Freistaat Bayern Regionalvertretung Unterfranken Georg-Eydel-Str. 13 97082 Würzburg Allg. E-Mail: poststelle.wue@immobilien.bayern.de www.immobilien.bayern.de

Objektbeschreibung Objektart: Lage: Bürogebäude Größe: 254 m² Mietbeginn: Mietdauer: Flächenaufteilung: Stadtgebiet von Würzburg Auf eine räumliche Nähe zu den Bestandsobjekten der Regierung von Unterfranken am Peterplatz 7, 9, in der Georg-Eydel-Straße 13 oder in der Albert-Einstein- Straße 1 wird besonderen Wert gelegt. baldmöglichst 3 Jahre zuzüglich zweimaliger Verlängerungsoption von je einem Jahr zu Gunsten des Mieters Anzahl Räume Anzahl Plätze Raumart Fläche in qm pro Raum 1 1 Büroraum 18 18 2 1 Büroraum 15 30 6 2 Büroraum 21 126 1 Besprechungsraum 24 24 1 Teeküche/Aufenthaltsraum 18 18 1 Kopierraum 10 10 1 Abstellraum 10 10 1 Technik-/Serverraum 18 18 Summe: 254 Fläche in qm insgesamt Sofern bei Bestandsgebäuden keine ausreichenden Räume in den gewünschten Größen zur Verfügung stehen, können auch größere Büroräume bei Verringerung der Raumanzahl angeboten werden. Zusätzlich werden ausreichende sanitäre Anlagen benötigt. Hinzu kommen die notwendigen Verkehrsflächen. Ca. 10 Stellplätze sollten zur Verfügung stehen. Erläuterungen zu den Flächen: Die Flächen sollen in einem einzigen Objekt verfügbar sein. Das Mietobjekt muss den geltenden gesetzlichen, öffentlich-rechtlichen und technischen Anforderungen entsprechen (Baurecht/Nutzungsgenehmigung, Brandschutz, Elektroinstallationen, Verkehrssicherheit, etc.).

Spezielle Anforderungen an die benötigten Flächen: Büro- und Besprechungsräume: Belegung der Büroräume mit bis zu 2 Personen je Raum übliche Anforderungen an Büroräume (ausreichende Beleuchtung nach den Anforderungen des Arbeitsschutzes, ausreichende Deckenhöhe, Belüftungsmöglichkeiten, Beheizung, etc.) erforderliche EDV-Verkabelung in den einzelnen Büros: Standard mind. zwei Doppeldosen RJ45 mit je zwei 8-adrig aufgelegten Cat7-Kabeln pro Arbeitsplatz Im Übrigen muss die Verkabelung den Anforderungen der Planungsrichtlinie für Kommunikationsnetze beim Freistaat Bayern (BayITR 03) entsprechen. Verteilerräume: vgl. Planungsrichtlinie für Kommunikationsnetze beim Freistaat Bayern (BayITR 03) Die benötigten Flächen sollen zum Mietbeginn nutzerbedarfsgerecht und bezugsfertig hergerichtet sein. Bei Beteiligung an diesem Mietgesuch werden folgende Unterlagen erbeten: Inhalt Ihres Angebots: Angebote per Mail mit max. 10 MB Größe keine Internet-Links Benennung konkreter Objekte, möglichst mit visueller Darstellung Grundrisse (insbesondere mit Darstellung der Zugangssituation) Flächenzusammenstellung Erläuterungen zur Realisierbarkeit der gestellten Anforderungen Angebot zu Mietpreis und Betriebskosten (Bruttopreise) Energieausweis Hinweise: Die Option zur Umsatzsteuer ist nicht möglich! Die Teilnahme wird nicht vergütet. Für Unterlagen, die vom Teilnehmer erbeten sind oder aus eigenen Stücken zur Verfügung gestellt werden, werden keine Kosten erstattet. Bei Maklerangeboten wird darauf hingewiesen, dass der Freistaat Bayern bei Zustandekommen eines Mietvertrages keine Maklerprovision leistet. Dies ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet, aufgrund dieses Mietangebotes eine Anmietung durchzuführen. Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht form- und fristgerechte Angebote zu berücksichtigen oder das Anmietgesuch zurückzunehmen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Mietangeboten können keinerlei Ansprüche gegen die Immobilien Freistaat Bayern abgeleitet werden.

Gemäß 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 EEWärmeG wird die Immobilien Freistaat Bayern vorrangig Gebäude für den Freistaat Bayern anmieten bzw. anpachten, die bereits die Vorgaben der 3 Abs. 2 i.v.m. 5a, 6 EEWärmeG erfüllen, oder spätestens zum Zeitpunkt des beabsichtigten Nutzungsbeginns erfüllen werden (vgl. beiliegendes Hinweisblatt) Schriftliche Angebote an: Es wird um schriftliche Einreichung der Mietangebote bis 05.10.2018 per Email oder alternativ unter folgender Adresse gebeten: Immobilien Freistaat Bayern, Ansprechpartner: Immobilien Freistaat Bayern - Regionalvertretung Unterfranken, Georg-Eydel- Str. 13, 97082 Würzburg Allg. E-Mail: poststelle.wue@immobilien.bayern.de Herr Udo Lenhard Tel: +49 (931) 260785 54 Fax: +49 (931) 260785 51 E-Mail: Udo.Lenhard@immobilien.bayern.de

Hinweise zum Datenschutz: Der Immobilien Freistaat Bayern ist Datenschutz ein wichtiges Anliegen. Nachfolgend möchten wir Sie über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Immobilien Freistaat Bayern gem. Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) informieren. 1. Für die Datenerhebung verantwortlich ist: Immobilien Freistaat Bayern - Regionalvertretung Unterfranken, Georg-Eydel-Str. 13, 97082 Würzburg Tel.: +49 (931) 260785 54, Email: E-Mail: poststelle.wue@immobilien.bayern.de Immobilien Freistaat Bayern - Zentrale, Lazarettstraße 67, 80636 München Tel. +49 (89) 2190-3800, poststelle@immobilien.bayern.de 2. Unseren Datenschutzbeauftragten können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen: Immobilien Freistaat Bayern - Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Schranne 3, 96049 Bamberg Tel. +49 (951) 301811-80, E-Mail: datenschutzbeauftragter@immobilien.bayern.de 3. Zwecke der Datenverarbeitung / Empfänger von Daten Die Immobilien Freistaat Bayern verarbeitet die erhobenen Daten zum Zwecke der Erfüllung und Pflege geschlossener Verträge (z. B. Mietverträge, Pachtverträge, Kaufverträge, Dienstleistungsverträge, Gestattungsverträge, Rechte an Grundstücken, Vergaben im Rahmen der Grundbesitzbewirtschaftung) sowie in Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Immobilien- und Rechteverwaltung des Freistaates Bayern. Dies schließt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen von Vertragsanbahnungen und Ausschreibungen von Leistungen bei Vergaben, Ankaufs- und Anmietgesuchen sowie Verkaufsund Vermietangeboten ein. Diese Daten werden an die grundbesitzbewirtschaftende bzw. nutzende Dienststelle übermittelt. Soweit im Rahmen der Verarbeitung notwendig, können Katasterauszüge oder Einsichten gem. 133 Abs. 2, 12 Grundbuchordnung erfolgen. Soweit sich die grundbesitzbewirtschaftende Dienststelle zum Zwecke der Vertragserfüllung Servicedienstleistern, insbesondere bei der Heizkosten- und Warmwasserabrechnung oder Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten bedient, können diese Daten, soweit notwendig, an diese Auftragnehmer zweckgebunden übermittelt werden. Bei bestehenden Dienstwohnungsverhältnissen verarbeitet die Immobilien Freistaat Bayern im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben als Festsetzungsbehörde die personenbezogenen Daten und übermittelt in diesen Fällen soweit erforderlich die jeweils notwendigen Daten an die zuständige Bezügestelle des Landesamtes für Finanzen und die grundbesitzbewirtschaftende Dienststelle sowie bei angemieteten Dienstwohnungen die Nutzerdaten an den jeweiligen Vermieter. Im Falle von notwendigen Übermittlungen von Daten bei Mieterhöhungsverlangen gem. 558a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) oder zu begründenden Festsetzungsbescheiden zur Dienstwohnungsvergütung können diese an Empfänger des Mieterhöhungsverlangens oder andere Bescheidadressaten der Festsetzungsbescheide übermittelt werden; für die Generierung von Vergleichsmieten können rein immobilienbezogene Lage- und Beschaffenheitsmerkmale bei der Einholung von Vergleichsobjekten verwendet werden. Die für Buchhaltungszwecke notwendigen Daten werden an Buchhaltungsdienstleister übermittelt. Die notwendigen Daten zur Zahlungsabwicklung werden an Buchhaltungsdienstleister, Kreditinstitute und die Staatsoberkasse Landshut übermittelt. Sollten Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, so werden ausstehende Zahlungen durch das zuständige Fiskalat am Landesamt für Finanzen gerichtlich geltend gemacht. Die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten werden dann dem zuständigen Fiskalat am Landesamt für Finanzen und etwaig damit beauftragte Rechtsanwälte übermittelt. Auf die Übermittlung von Daten an den Obersten Rechnungshof bzw. die Staatlichen Prüfungsämter im Rahmen einer Rechnungsprüfung oder an den Landesbeauftragten für den Datenschutz als Aufsichtsbehörde wird hingewiesen. Die für die Durchführung des Jahresabschlusses notwendigen Daten werden an Wirtschaftsprüfungsdienstleister übermittelt. Zu vernichtende Datenträger können an Dienstleister zur Datenvernichtung übermittelt werden. Soweit für Liegenschaften im Rahmen eines Verwaltervertrages ein Dienstleister in Vertretung des Freistaats Bayern auch für Abschluss, Durchführung und Abwicklung der Mietverhältnisse beauftragt ist, werden die Daten im Wege der Auftragsdatenverarbeitung erhoben und verarbeitet sowie, soweit erforder-

lich, an die Kommune im Rahmen der Abwicklung der Belegungsrechte übermittelt oder von der Kommune an den Vermieter übermittelt. Bei Jagdpacht- und Landpachtverträgen werden soweit erforderlich und zulässig Daten an die entsprechen zuständigen Behörden nach dem Bundesjagdgesetz bzw. dem Bayerischen Jagdgesetz sowie dem Landpachtverkehrsgesetz / Bayerisches Agrarstrukturgesetz übermittelt. Soweit die personenbezogenen Daten elektronisch verarbeitet und gespeichert werden, erfolgt der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme auch durch die staatlichen Rechenzentren sowie, soweit erforderlich, temporär im Rahmen der Wartung, Pflege, Aufbereitung und Fehlerbehebung der Daten durch Auftragsdatenverarbeiter. Eine Übermittlung an Empfänger in Drittländern findet nicht statt. Die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung ergeben sich, soweit nicht vorstehend genannt, aus Art. 6 Abs. 1 Buchst. b und c DSGVO, Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.v.m. 3, 6 Abs. 2 Satz 1 Dienstwohnungsverordnung (DWV), Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG), Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.v.m. Art. 2 Gesetz über die Immobilien Freistaat Bayern, Art. 23 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.v.m. Bayerische Haushaltsordnung (BayHO), Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO, Art. 6 Abs. 1 BayDSG, Art. 6 Abs. 1 BayDSG i.v.m. Art. 95 BayHO, Art. 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BayDSG, Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO i.v.m. 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB bzw. Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und e DSGVO i.v.m. 6 Abs. 2 DWV, Art. 39 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz, Art. 87 BayHO, Art. 4 Abs. 1 BayDSG, Art. 75 BayHO. 4. Die personenbezogenen Daten werden solange gespeichert, wie dies für den Verarbeitungszweck erforderlich ist oder nach haushaltsrechtlichen Vorschriften oder anderen Bestimmungen vorgeschrieben ist. In der Regel werden die Daten gem. Nr. 22 bis 26 der Verwaltungsvorschriften zu Art. 71 BayHO für mindestens drei Jahre nach Ende des konkreten Verarbeitungszwecks aufbewahrt, soweit sich nicht aus haushaltsrechtlichen, zivilrechtlichen, handelsrechtlichen oder steuerrechtlichen Rechtsgrundlagen wie anderen Verwaltungsvorschriften darüber hinausgehende Speicherfristen ergeben. Nicht mehr aufzubewahrende Unterlagen bei der Immobilien Freistaat Bayern werden nach Art. 6 Bayerisches Archivgesetz behandelt. 5. Weiterhin möchten wir Sie über die Ihnen zustehenden Rechte nach der DSGVO informieren: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Diesen können Sie wie folgt erreichen: Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) Wagmüllerstr. 18, 80538 München Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München Tel. 089/212672-0, Fax 089/212672-50 E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de, Internet: www.datenschutz-bayern.de 6. Sofern die Verarbeitung der Daten nicht auf Basis der in Nr. 3 genannten Zwecke sondern abweichend auf Basis einer gesondert erteilten Einwilligung erfolgt, können Sie diese jederzeit für die Zukunft wiederrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. 7. Soweit zur Vertragserfüllung oder Angebotsabgabe sowie Vergabe der Leistung notwendig, sind Sie verpflichtet, die aus den vergaberechtlichen Vorschriften oder den zivilrechtlichen Mindestangaben für die Vertragserfüllung resultierenden Angaben zu machen, da ansonsten eine öffentliche Auftragsvergabe oder ein Vertragsschluss nicht möglich ist.