Ausschreibung RCCR 2018 Touristische Oldtimerfahrt Rotary Club Kevelaer Organisationsleitung Philipp Petja Kramer Fahrtleiter Dr. Wolfgang Ruhs
Herzlich willkommen! Dieses Motorsportereignis am linken Niederrhein ist eine Zuverlässigkeitsfahrt für historische Motorfahrzeuge und dient der Pflege und Förderung unseres kulturhistorischen - technischen Erbes. Dem Grundgedanken nach handelt es sich um eine touristische Ausfahrt. Der geschickte Umgang mit dem Fahrzeug, das Auffinden der Strecke und die gleichmäßige Fahrweise, das Einhalten der Sollzeiten stehen im Vordergrund. Bei der Rotary Classic Car Rallye Kevelaer kommt es nicht auf das Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten oder Bestzeiten an. Es zählen Gleichmäßigkeit und Orientierungsvermögen. Den Oldtimerliebhabern wird eine Ausfahrt geboten, bei der die Freude am Oldtimer an erster Stelle steht, kombiniert mit einer abwechslungsreichen Strecke, die auch für Vorkriegsfahrzeuge unproblematisch ist. Die Teilnehmer starten im Minutenabstand im Wallfahrtsort Kevelaer. Das älteste Fahrzeug erhält die Startnummer 1. Bordbücher und Kartenmaterial als notwendige Fahrtunterlagen werden komplett vom Rotaryclub Kevelaer gestellt. Auf eigene Karten kann verzichtet werden. Teilnahmeberechtigt ist Jedermann, der im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, und die Bedingungen der Ausschreibung akzeptiert. Eine Lizenz oder Mitgliedschaft in einem Automobilclub ist nicht erforderlich. Jedes Rallyefahrzeug ist vorne und hinten mit einem Rallye-Schild gekennzeichnet. Zusätzlich beiderseits seitlich sind die Startnummern zu befestigen. Die zugelassenen Fahrzeuge müssen der StVO entsprechen. Den Zuschauern und Gästen an Start und Ziel sowie am Rande der Strecke wird beim Betrachten der schönen, alten Fahrzeuge hoffentlich viel Freude und Spaß geboten. Und, wenn Sie, liebe Zuschauer, dabei Ihr Herz für Oldtimer entdecken so sind Sie herzlich eingeladen, beim nächsten Mal dabei zu sein. Ihr Fahrtleiter Dr. Wolfgang Ruhs Seite 2 von 8
Touristische Oldtimerfahrt Ablauf der Veranstaltung Ihre Ansprechpartner Zentrale E-Mail-Adresse rccr@rotary-kevelaer.de Organisationsleitung Philipp Petja Kramer petja.kramer@me.com Fahrtleitung Dr. Wolfgang Ruhs wruhs@online.de Nennung Thomas Prinz rccr@rotary-kevelaer.de 1. Rallyeschilder Der Start erfolgt in der Reihenfolge der Startnummern. Nummer 1 startet zuerst. Das Rallyeschild ist vorne, die Startnummer beidseits an den Seiten anzubringen. Die Schilder dürfen Kennzeichen oder Blinker nicht verdecken. Fehlende Schilder werden mit 100 Strafpunkten geahndet. 2. Bordkarten Jedes Team erhält vormittags und nachmittags eine Bordkarte. Hier sind die Streckenkontrollen einzutragen. Jedes Team ist für seine Bordkarte und das korrekte Ausfüllen/Abstempeln selbst verantwortlich. Für die Richtigkeit der Einträge durch Streckenposten ist das Team verantwortlich. Verlust der Bordkarte führt zum Wertungsverlust. 3. Verkehrsregeln Während der Rallye gilt die StVZO. Verstoß gegen diese Bestimmungen wird wie folgt geahndet: 1. Verstoß: 200 Strafpunkte 2. Verstoß: 500 Strafpunkte 3. Verstoß: Disqualifikation Geschwindigkeitsüberschreitungen um mehr als 20km/h führen zur Disqualifikation 4.Verhalten Der Veranstalter geht davon aus, dass sich alle Teams sportlich verhalten und besonders in Ortschaften und bebauten Gebieten rücksichtsvoll verhalten und defensiv unter Einhaltung der Geschwindigkeitsvorschriften fahren. Fußgänger und Zuschauer genießen einen besonderen Schutz. Konkurrenten mutwillig zu blockieren, Überholen zu verhindern oder sich sonst unsportlich zu verhalten führt zur Disqualifikation. Seite 3 von 8
II. Ablauf Die Streckenführung sowie die Lage der Durchfahrts- = Zeitkontrollen (DK) ergibt sich aus dem Bordbuch. Die Bordkarte vom Vormittag ist bei der Mittagspause abzugeben. Dabei wird die RE- Start-Zeit auf der Nachmittagskarte eingetragen. 1. Start Die Startzeiten ergeben sich durch die Startnummern. Start erstes Fahrzeug ist 10:01 Gestartet wird in Minutenabstand. Abweichungen davon wird durch die Streckenposten in der Bordkarte vermerkt. Die Sollzeiten zwischen den DK werden im Bordbuch angegeben Jede Minute Verspätung am Start und Re-Start einer Etappe wird mit 100 Strafpunkten geahndet. Teams mit mehr als 30 Minuten Verspätung werden disqualifiziert. 2. Durchfahrts- (DK) und Orientierungskontrollen (OK) Die Durchfahrtskontrollen müssen in der richtigen Reihenfolge nach Bordbuch angefahren werden. Die Orientierungskontrollen (Baumaffen) steht nur rechts und nur außerhalb geschlossener Ortschaften. Die Eintragungen in der Bordkarte müssen in der richtigen Reihenfolge mit Kugelschreiber oder dokumentenechten Stiften vorgenommen werden. Korrekturen in der Bordkarte sind nicht zulässig und werden mit 100 Strafpunkten pro Eintrag geahndet. 3. Roadbook Alle Teams erhalten beim Start ein Bordbuch, das die optimale Strecke genau beschreibt. Nur diese Ausführungen sind für den Streckenverlauf verbindlich. Die violetten Linien müssen auf kürzestem Weg nacheinander angefahren und in voller Länge zu befahren werden. Nicht befahren werden dürfen einlinige Wege. Wege, die mit dem Zeichen 250 gesperrt sind, dürfen bei dieser Ausfahrt befahren werden, falls es der Fahrauftrag so vorsieht Ist die Strecke aus irgendwelchen Gründen gesperrt oder nicht passierbar, soll der Abschnitt auf kürzestem Weg umfahren werden. Seite 4 von 8
4. Kontrollen 4.1 Orientierungskontrollen (OK), sogenannte stumme Kontrollen oder Baumaffen, sind weiße Schilder mit schwarzen Buchstaben und dem Rotaryrad rechts unten. Die Schilder befinden sich immer rechts am Fahrbahnrand und nur außerhalb geschlossener Ortschaften. 4.2 Ferner sind die ersten beiden Buchstaben eines Ortseingangsschildes (Gelbes Schild) im nächsten freien Feld der Bordkarte zu notieren. 4.3 Als dritte Möglichkeit gibt es Selbststempler. Diese werden durch ein Schild (siehe Fahrerbesprechung) gekennzeichnet. Der Stempel kommt in das nächste freie Feld der Bordkarte. Es empfiehlt sich ein eigenes Stempelkissen. 4.4 Bemannte Sonderkontrollen werden durch ein Schild angekündigt 4.5 Zeit/Durchfahrtskontrollen (DK) werden durch zwei Schilder angekündigt. Siehe Fahrerbesprechung. Gelbes Schild (Uhr) 25m vor rotem Schild. Vor dem gelben Schild kann abgewartet werden. Es gilt die Funkuhrzeit. Eingefahren werden darf in der laufenden Minute der Idealzeit. Vorzeit ist nicht erlaubt - Ausnahme: 10 min Vorzeit am Ziel. Die bemannten Kontrollen sind 15 Minuten vor der Sollankunftszeit des ersten Fahrzeuges bis 30 min nach Sollankunftszeit des letzten Fahrzeuges besetzt. III. Dokumentenabnahme Die Abnahme bescheinigt nicht die Sicherheit und Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeuges. Kontrolliert werden Übereinstimmung mit den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und des Fahrzeugscheins. Führerschein des Fahrers Fahrzeugschein Verzichtserklärung Nennung Versicherungsnachweis Seite 5 von 8
IV. Wertung ausgelassene/zu viel notierte/gestempelte OK... 10 Strafpunkte Korrektur an der Bordkarte pro Feld... 100 Strafpunkte ausgelassene SK... 100 Strafpunkte Zeitunter/-überschreitung an einer ZK pro Minute... 10 Strafpunkte falsche Antwort an einer SK... 10 Strafpunkte Verlust Rallyeschild... 100 Strafpunkte Verspätung an Start und Re-Start pro Minute... 100 Strafpunkte max. Zeitüberschreitung an einer ZK... 30 Minuten max. Zeitüberschreitung pro Etappe... 40 Minuten Verstoß gegen Verkehrsregeln siehe VIII. 3 Bei Punktgleichheit wird das ältere Fahrzeug zum Sieger erklärt V. Pokale/Preise Pokale erhalten jeweils Fahrer und Beifahrer. Sonderpreise sind möglich. VI. Einsprüche Einsprüche oder Proteste gegen Streckenführung, Kontrollen, Zeitnahmen oder Wertung sind nicht zulässig. Seite 6 von 8
Nennung Start Nr. Klasse Rotaryclub Kevelear E-Mail: rccr@rotary-kevelaer.de Thomas Prinz Fax: 02823 / 9326533 Greversweg 8b 47574 Goch Nennungseingang am: Nenngeld erhalten Ja Nein Nennbestätigung verschickt Ja Nein Unterlagen vollständig Ja Nein Wir bitten um einen Steckbrief Ihres Fahrzeuges auf der Rückseite der Nennung, sowie um ein Farbfoto als JPG-Datei durch Email an: rccr@rotary-kevelaer.de Fahrer: Name,Vorname: Straße: PLZ / Wohnort: Für evtl. Rückfragen bitten wir um Angabe einer Telefonnummer E-Mail Beifahrer: Name,Vorname: Straße: PLZ / Wohnort: Erklärung: Ich erkenne die Ausschreibung, eventuelle Ausführungsbestimmungen und den Haftungsausschluss an. Fahrzeug: Marke: Baujahr Fahrgestellnummer Type Hubraum Kennzeichen Fahrer ist Eigentümer des Fahrzeugs: Ja Nein Bitte Haftungsausschluss-Erklärung ausfüllen. Das Nenngeld (bis 15.06.18 175,00; ab 16.06.2018: 200,00) ist am..2018 überwiesen worden. Rotarischer Hilfsfonds Kevelaer e.v. IBAN: DE43 3225 0050 0700 5043 50 BIC: WELADED1GOC (Verbandsparkasse Goch-Kevelaer-Weeze) Verwendungszweck: RCCR 2018 und Name Fahrer/Beifahrer Nennungsschluss: 10. August 2018 Ort, Datum Unterschrift Fahrer Unterschrift Beifahrer
Haftungsausschluss-Erklärung Bewerber, Fahrer und Beifahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der obigen Veranstaltung entstehen, und zwar gegen den Rotarischen Hilfsfonds Kevelaer ev als Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte, Helfer und evtl. Streckeneigentümer sowie Zuschauer, Bewerber, Fahrer, Halter und Helfer anderer Fahrzeuge. gegen Behörden und irgendwelche Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, soweit der Unfall oder Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. gegenüber Straßenbaulastträgern, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei den Veranstaltungen der zu benutzenden Straßen und Wege samt Zubehör verursacht werden gegenüber Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Schadensverursachung. gegenüber anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer und Beifahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge. Gegenüber den eigenen Fahrern/Beifahrern und eigenen Helfern verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Rotary Classic Car Rallye Kevelaer 2018 entstehen, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit Schäden durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind und werden. Ort, Datum Unterschrift Fahrer Unterschrift Beifahrer Seite 8 von 8