Was wäre, wenn Psychotherapeuten zukünftig in den gleichen Strukturen aus- und weitergebildet würden wie andere akademische Heilberufe?

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Transkript:

Was wäre, wenn Psychotherapeuten zukünftig in den gleichen Strukturen aus- und weitergebildet würden wie andere akademische Heilberufe? Eine Einführung in die Informations- und Diskussionsveranstaltung der Psychotherapeutenkammer NRW Düsseldorf, 19. Februar 2014 Wolfgang M. Groeger

Probleme der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung aus heutiger Sicht Tag der Ausbildung Dortmund, 12.10.2007 Wolfgang M. Groeger 2

Koalitionsvereinbarung Deutschlands Zukunft gestalten Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 18. Legislaturperiode Seite 82: Wir werden das Psychotherapeutengesetz samt den Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung überarbeiten. 3

Eckpunkte PTK NRW 23.04.2010 1. Die Ausbildung soll zukünftig mit dem Studium beginnen, d.h. es soll sich um eine Direktausbildung in dem Sinne handeln, dass die Ausbildung mit dem ersten Tag der Berufsqualifizierung beginnt 2. Das Studium soll insbesondere Kenntnisse und Kompetenzen der Psychologie, ihren Grundlagenfächern, der Klinischen Psychologie, aller wissenschaftlich anerkannter Psychotherapieverfahren sowie relevanter Nachbardisziplinen auf Masterniveau vermitteln 3. Die Ausbildung soll nach dem Studium postgradual fortgeführt werden 4

Eckpunkte PTK NRW 23.04.2010 4. Berufsrechtlich soll die postgraduale Ausbildung zu einer einheitlichen Approbation führen, auf deren Grundlage sowohl Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene behandelt werden dürfen, d.h. zukünftig soll es nur noch einen Psychotherapeutenberuf geben 5. Sozialrechtlich soll die postgraduale Ausbildung zum Erwerb der Fachkunde für ein psychotherapeutisches Verfahren und für die Behandlung entweder von Kindern und Jugendlichen oder von Erwachsenen führen, d.h. die Ausbildungsziele sollen im Wesentlichen unverändert bestehen bleiben 5

Eckpunkte PTK NRW 23.04.2010 6. Die postgraduale Ausbildung soll curricular in unterschiedlichen Settings (stationär, teilstationär, ambulant) erfolgen und gleiche Ausbildungsbedingungen für alle wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren gewährleisten 7. Die angemessene Vergütung während der postgradualen Ausbildungszeit soll gesetzlich vorgeschrieben werden und die Teilnehmer sollen eine Erlaubnis zur Behandlung unter Supervision erhalten ( eindeutige rechtliche Grundlage ) 6

Eckpunkte PTK NRW 23.04.2010 Stand heute: Die Eckpunkte erweisen sich auch 4 Jahre danach im Kern als tragfähige Ausgangsbasis In neuem Licht erscheinen lediglich zwei der Eckpunkte hierzu sollte die Diskussion noch einmal weitergeführt werden Dies betrifft die Ausbildungsziele (5. Eckpunkt) und den Konflikt zwischen postgradualer Ausbildung und der Forderung nach Vergütung und Behandlungserlaubnis (zwischen 3. und 7. Eckpunkt) 7

Eckpunkt Nr. 5 Sozialrechtlich soll die postgraduale Ausbildung zum Erwerb der Fachkunde für ein psychotherapeutisches Verfahren und für eine Altersgruppe (Kinder/Jugendliche oder Erwachsene) führen, d.h. die Ausbildungsziele sollen im Wesentlichen unverändert bestehen bleiben Dem steht entgegen: Gesetzesänderung erfordert Ausrichtung auf die Versorgungsaufgaben von morgen (2030) Nur dafür werden die benötigten Mittel bereitgestellt 8

Konflikt zw. Eckpunkten Nr. 3 und 7 Die Ausbildung soll nach dem Studium postgradual fortgeführt werden versus: Die angemessene Vergütung soll gesetzlich vorgeschrieben und eine Behandlungserlaubnis (unter Anleitung und Supervision) erteilt werden Klassischer Annäherungs-Vermeidungs-Konflikt: Sind wir bereit, die postgraduale Ausbildung mit allen Vorteilen und Sicherheiten aufzugeben, um die Ziele einer Statusklärung und eines Vergütungsanspruchs zugunsten der Psychotherapeuten in Ausbildung zu erreichen? 9

Einladung zur Diskussion Heute Vormittag im Schwerpunkt zu den Ausbildungszielen und dem aufgezeigten Konflikt Heute Nachmittag mehr im Detail zur Hochschulausbildung und zu den Voraussetzungen, Problemen und Chancen einer Umstellung auf eine Weiterbildungsstruktur Ergebnisoffen! Keine Festlegung auf eine Weiterbildungsstruktur! Bestimmte Fragen stellen sich aber nur dann, wenn man sich auf diese Position begibt zum Beispiel die Finanzierungsfragen! 10

Motto der Veranstaltung Was wäre, wenn Psychotherapeuten zukünftig in den gleichen Strukturen aus- und weitergebildet würden wie andere akademische Heilberufe? Wir greifen damit die ordnungspolitischen Erwägungen des BMG auf Der Bezugspunkt wie andere akademische Heilberufe lässt große Spielräume offen Jeder der akademischen Heilberufe verfügt über eine eigene Struktur Im folgenden Original-Folien von Ministerialrat Godry: 11

Imperfekte Ausbildung (Ärzte) Hochschulausbildung Facharztweiterbildung Vorklinik Klinik PJ Appr. Facharzt für Allgemeine Chirurgie Facharzt für Urologie Facharzt für Allgemeinmedizin Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Facharztprüfung Zulassung

Hochschulausbildung 6 Jahre Facharztweiterbildung (Vergütung als Assistent) 4 bis 6 Jahre Ggf. Zusatzweiterbildung Approbation Zulassung zur Vertragsärztlichen Versorgung

Semiperfekte Ausbildung Zahnärzte Hochschulausbildung 1 Jahr 1,5 Jahre 2,5 Jahre Appr. vertragszahnärztlicher Vorbereitungsdienst 2 Jahre Naturwissenschaftliche Vorprüfung zahnärztliche Prüfung Appr. Eintragung ins Zahnarztregister Fachzahnarztweiterbildung Zahnärztliche Vorprüfung Fachzahnarzt für Kieferorthopädie Fachzahnarzt für Oralchirugie Fachzahnarztprüfung

Vorbereitungsdienst Vergütung nach Arbeitsvertrag (zwischen 1500,- bis 4500,- ) Hochschulausbildung Ggf. Weiterbildung 5 Jahre 2 Jahre 3 Jahre Approbation Zulassung zur Vertragsärztlichen Versorgung

Perfekte Ausbildung (Apotheker) Hochschulausbildung Fachapothekerweiterbildung 2 Jahre 2 Jahre Prak. Ausbildung Appr. Fachapotheker für Offizin-Pharmazie Fachapotheker für Klinische Pharmazie Fachapotheker für Pharmazeutische Technologie Erster Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung Fachapothekerprüfung Zweiter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung

Vorbereitungsdienst Vergütung nach Arbeitsvertrag (zwischen 1500,- bis 4500,- ) Hochschulausbildung Ggf. Weiterbildung 5 Jahre 2 Jahre 3 Jahre Approbation Zulassung zur Vertragsärztlichen Versorgung

Motto der Veranstaltung Mit dem Bezugspunkt wie andere akademische Heilberufe wird zunächst nur das hervorgehoben, was allen gemeinsam ist: Das Studium ist der 1. Teil der Ausbildung Das Studium wird durch eine bis zu 1 Jahr dauernde Zeit der praktischen Ausbildung ergänzt (bei den Zahnärzten in das Studium integriert) Längstens nach 6 Jahren wird die Approbation erreicht Alles Weitere/Nachfolgende ist berufsspezifisch geregelt 18

Herausforderungen für die Zukunft Wir sind aufgerufen, in diesem Sinne die passenden Regelungen für unsere Berufe zu finden Dazu gehören: Die Ausbildungsziele Die Inhalte und die Verortung des Studiums Die Definition differenzierter Qualifikationsschritte Die Entscheidung über die Qualifikationsstufe für die Approbation Die Entscheidung über weitere nachfolgende Qualifizierungen 19

Qualifikationsschritte bei Medizinern 20

Ich wünsche Ihnen eine anregende Veranstaltung! 21