Niederschlagswassergebühr Treuenbrietzen und Ortsteile

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Transkript:

Niederschlagswassergebühr Treuenbrietzen und Ortsteile Einführung der Gebühr für Regenwasser im Gebiet der Stadt Treuenbrietzen Für die Einleitung von Abwasser in die von der Stadt Treuenbrietzen vorgehaltene öffentliche Abwasseranlage wird gegenwärtig eine Gebühr erhoben, die an die bezogene Frischwassermenge (so genannter Frischwassermaßstab) gekoppelt ist. In dieser Gebühr sind sowohl die Kosten für die Sammlung, Beseitigung und Behandlung von Schmutz- als auch von Regen- bzw. Niederschlagswasser in den Gebieten enthalten, die über ein geschlossenes Kanalsystem angeschlossen sind, enthalten. Eine Abrechnung des tatsächlich eingeleiteten Niederschlagswassers in die Mischkanalisation (Abwasser- und Regenwasserkanal) erfolgt bereits im Stadtgebiet von Treuenbrietzen separat. Mit der Verlegung eines separaten Regenwasserkanals im Stadtzentrum von Treuenbrietzen, ist bereits eine überwiegende Anzahl von Grundstücksanschlüssen in diesem Gebiet erfolgt. Gleichzeitig leiten Grundstücke auch außerhalb des Stadtzentrums von Treuenbrietzen und Grundstücke der Ortsteile, in bestehende Kanäle bzw. sonstige öffentliche Einrichtungen ein. Hierfür wird bisher noch keine Gebühr erhoben. Da das Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg mit den geltenden Rechtssprechungen jedoch die Gebührenerhebung für diesen Umstand verpflichtet, ist die Stadt Treuenbrietzen aufgefordert die Grundlagenermittlung für eine entsprechende Satzung vorzunehmen. Die jetzige Erfassung der eingeleiteten Flächen soll hier die Gleichbehandlung der unterschiedlichen Nutzer von Kanalsystemen auf eine rechtssichere Basis stellen. Ziel der "getrennten Gebühr" Ziel der neuen Gebührensatzung ist eine gerechtere Verteilung der Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme und des erforderlichen Aufwandes zur Unterhaltung, Erneuerung und Bewirtschaftung der öffentlichen Anlagen.. Seite 1 von 7

Umsetzung Mit der Umsetzung hat die Stadt Treuenbrietzen die Bauverwaltung beauftragt. Gleichzeitig wurde ein Werkvertrag mit einer Bauingenieurin vereinbart. Diese wird für die faktische Ermittlung und Organisation der Erfassung verantwortlich sein und mit dem Team der Bauverwaltung die Grundlagenermittlung vornehmen. Die Stadt Treuenbrietzen hat aus Luftbildern die Dachflächen und befestigten Flächen für jedes Grundstück erfassen lassen. Nach Abgleich mit amtlichen Katasterdaten werden diese Flächen in einen grundstücksbezogenen Flächenerfassungsbogen übernommen, den die Eigentümer zugeschickt bekommen. In diesem Bogen muss angegeben werden, welche der ermittelten versiegelten Flächen tatsächlich in den öffentlichen Raum bzw. in öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (z. B. Niederschlagswasserkanalisation) entwässern. Nach Rücksendung des Erfassungsblattes werden die Daten ausgewertet und Flächenversieglung entsprechend kategorisiert um hieraus die möglichen Gebühren zu kalkulieren. Wie hoch der Gebührensatz pro Quadratmeter sein wird, kann erst errechnet werden, wenn die Größe aller im Stadtgebiet in die Kanalisation entwässernden Flächen bzw. in sonstigen öffentlichen Niederschlagswasseranlagen entwässernden Flächen ermittelt ist. Seite 2 von 7

Die häufigsten Fragen Wird diese Gebühr zusätzlich erhoben? Nein, denn die Kosten für die Abwasserbeseitigung werden aufgeteilt in "Kosten Schmutzwasserbeseitigung" und "Kosten Niederschlagswasserbeseitigung". Für die Schmutzwassergebühr (weiterhin nach dem Frischwassermaßstab berechnet) werden nur noch die für die Entsorgung des Schmutzwassers anfallenden Kosten zu Grunde gelegt. Die Kosten für die Entsorgung des Niederschlagswassers werden ausschließlich für die neu ermittelte Niederschlagswassergebühr (je nach Größe der bebauten, überbauten und befestigten abflusswirksamen Flächen) als Basis genommen. Was zählt zu der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung? Zu der öffentlichen Abwasserbeseitigseinrichtung zählt die gesamte Kanalisation, wie Regen-, Schmutz- und Mischwasserkanalisation sowie die Kläranlage. Zudem zählen hierzu auch öffentliche Regenrückhaltebecken, Regenklärbecken und Pumpwerke. Wie wird bei der Einführung der getrennten Gebühr vorgegangen? Die Stadt Treuenbrietzen hat aus Luftbildern die Dachflächen und befestigten Flächen für jedes Grundstück erfassen lassen. Nach Abgleich mit amtlichen Katasterdaten werden diese Flächen in einen grundstücksbezogenen Flächenerfassungsbogen übernommen, den die Eigentümer zugeschickt bekommen. In diesem Bogen muss angegeben werden, welche der ermittelten versiegelten Flächen tatsächlich in den öffentlichen Raum bzw. in öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (z. B. Niederschlagswasserkanalisation) entwässern. Nach Rücksendung des Erfassungsblattes werden die Daten ausgewertet und Flächenversieglung entsprechend kategorisiert um hieraus die möglichen Gebühren zu kalkulieren. Wie hoch der Gebührensatz pro Quadratmeter sein wird, kann erst errechnet werden, wenn die Größe aller im Stadtgebiet in die Kanalisation entwässernden Flächen bzw. in sonstigen öffentlichen Niederschlagswasseranlagen entwässernden Flächen ermittelt ist. Wie werden die Bürgerinnen und Bürger in das Projekt einbezogen? Auf dem Luftbild kann nicht zweifelsfrei erkannt werden, ob die ermittelte Fläche vorhanden ist Sie sollen nun vorerst selbst erklären, ob die gesamten bzw. nur Teile der versiegelten Flächen an die Kanalisation angeschlossen ist bzw. in den öffentlichen Raum abgeleitet wird. Deshalb erhält jeder Grundstückseigentümer bzw. der eingesetzte Verwalter oder Nutzer eine Darstellung aller auf seinem Grundstück erkannten Flächen im Farbdruck mit der Bitte, das Einleitverhalten anzugeben. Dazu ist es erforderlich, an der entsprechenden Stelle ein Kreuz in dem dafür vorgesehenen Kästchen zu setzen. Weitere Details dazu werden in einem Merkblatt mitgeteilt, das jedem Schreiben beigefügt ist. Die Grundstücksabbildung ist dann mit den Angaben und der Unterschrift an die Stadt Treuenbrietzen zu senden. Für die gebührenfreie Rücksendung liegt ein Antwortumschlag bei. Der Seite 3 von 7

Erfolg des Projektes hängt wesentlich von der schnellen und korrekten Mitwirkung aller Bürgerinnen und Bürger ab. Wie können sich die Bürgerinnen und Bürger informieren oder Fragen stellen? Vor dem Versand der Selbstauskunftsunterlagen wird über die örtliche Presse informiert. Nach dem Versand der Unterlagen haben die angeschriebenen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, eine Hotline anzurufen, die auf den Schreiben angegeben ist. Auskunft erteilen dann die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Treuenbrietzen. Darüber hinaus besteht zu den Sprechzeiten der Verwaltung bzw. auf gesonderte Vereinbarung auch Gelegenheit, diesbezügliche Fragen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rathaus persönlich zu stellen bzw. die Erfassungsbögen gemeinsam auszufüllen. Können falsche Angaben der Bürgerinnen und Bürger festgestellt werden? Die Stadt Treuenbrietzen wird anhand einer maschinell erstellten Übersicht besonders große Abweichungen zwischen der aus dem Luftbild ermittelten versiegelten Fläche und der von den Bürgerinnen und Bürgern als einleitend / abflusswirksam angegebenen Flächen überprüfen. Dabei spielt die Möglichkeit zur Versickerung auf Grund der lokalen Gegebenheiten eine wichtige Rolle. Aufgrund der Bodenverhältnisse in den entsprechenden Gebieten ist die Versickerung von Niederschlagswasser nur in einem geringen Maße möglich. Eine Versickerung des Niederschlagswassers der kompletten befestigten Grundstücksfläche ist in Teilen der voll bebauten Flächen nicht möglich. Zudem werden stichprobenartige Überprüfungen vor Ort, nach vorheriger Anmeldung, durchgeführt. Ist für alle Flächen die Gebühr zu entrichten? Die Niederschlagswassergebühr ist für alle Flächen zu entrichten, die in eine öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (z. B. Kanalisation) einleiten. Auch wenn das Grundstück auf eine Straße entwässert und das Niederschlagswasser erst dann in die öffentliche Kanalisation gelangt! Darüber hinaus ist vorgesehen, für Gründächer bzw. Ökodächer und befestigte Flächen aus versickerungsfähigen Materialien (teilversiegelte Flächen) Abschläge zu gewähren. Gleiches gilt auch für teilversiegelte Flächen, im wesentlichen Schotter, Kies, Splitt, Rasengittersteine und fachgerecht hergestelltes Ökopflaster. Ebenso sind die an Anlagen zur Regenwasserrückhaltung angeschlossenen Flächen bevorteilt. Werden auf dem Grundstück genehmigte Regenwassernutzungsanlagen, Regenrückhaltungen mit einem Anschluss (Notüberlauf) an die öffentliche Kanalisation genutzt, ist für die daran angeschlossenen Flächen eine geminderte Gebühr zu zahlen. An dieser Stelle sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass geplante Entsiegelungsmaßnahmen gründlich überlegt sein sollten. Die Kosten für die Umgestaltung z.b. von Pflaster/Platten auf Ökopflaster amortisieren sich durch Einsparung bei der Niederschlagswassergebühr i.d.r. erst nach mehreren Jahrzehnten. Muss nach der Einführung der getrennten Gebühr mehr bezahlt werden? Wie hoch die Gebühr pro Quadratmeter abflusswirksamer versiegelter Fläche angesetzt werden muss, kann erst nach Kenntnis der Größe der insgesamt abflusswirksamen Flächen ermittelt werden. Seite 4 von 7

Diese ergibt sich nach Auswertung der Flächenerfassungsbögen. Darüber hinaus sind die Kosten für die Entsorgung des Schmutzwassers und des Niederschlagswassers getrennt zu ermitteln. Auch das Ergebnis der dazu begonnenen Arbeiten ist erst noch abzuwarten. Wie wird die getrennte Abwassergebühr berechnet? Zur Ermittlung der eingeleiteten Schmutzwassermenge wird die verbrauchte Frischwassermenge (Frischwassermaßstab) als Grundlage herangezogen. Zur Ermittlung der abgeleiteten Regen- bzw. Niederschlagswassermenge wird der Flächenmaßstab angewandt. Entscheidend ist die Größe der befestigten Flächen und Dachflächen, die in die öffentliche Abwasseranlage (z. B. Kanalisation) einleiten. Flächen, welche nicht in die öffentliche Abwasseranlage einleiten, bleiben unberücksichtigt! Muss die Stadt auch für ihre Straßenflächen bezahlen, weil von dort auch Regenwasser eingeleitet wird? Ja. Die Stadt wird entsprechend angeschlossener Fläche und Befestigungsart mit ihren Straßenflächen und öffentlichen Flächen (wie ein Privatgrundstück) an den Kosten der Oberflächenwasserentsorgung beteiligt. Sie zahlt jetzt schon für die Bereiche die in den Mischkanal in der Innenstadt von Treuenbrietzen einleiten ihren Beitrag. Wer bekommt den Flächenerfassungsbogen? Alle Eigentümerinnen und Eigentümer der angeschlossenen und nicht angeschlossenen Grundstücke. Somit kann durch die Erhebung der aktuelle Anschlussgrad ermittelt werden. Was tue ich, wenn die Angaben auf dem Flächenerfassungsbogen falsch sind? Bitte korrigieren Sie die falschen Angaben auf dem Erfassungsbogen bzw zeichnen Sie uns im Luftbild die Änderungen ein. Bitte auf leserliche Schrift achten, am besten Druckbuchstaben verwenden. Bin ich verpflichtet, den Auskunftsbogen auszufüllen? Gemäß den Regelungen des 12 Nr. 3 Buchst. a des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) bringt den Verweis auf den 90 der Abgabenordnung (AO). Diese Regelt die Mitwirkungspflicht der beteiligten zur Sachverhaltsermittlung. Sie sind somit zur Mitwirkung verpflichtet. Woher weiß ich, wohin die Teilflächen auf dem Grundstück entwässern? Am besten lässt sich das für die Dachflächen bei Regen oder Tauwetter beobachten. Seite 5 von 7

Woran erkenne ich, welche Flächen an die Kanalisation angeschlossen sind? Informationen hierzu, insbesondere zu den Dachflächen, können Sie oft Ihren Bauunterlagen oder Ihrer Entwässerungsgenehmigung entnehmen. Achtung! Wichtiger Hinweis: Steigen Sie bitte keinesfalls auf Ihr Dach, um die Dachflächen nachzumessen!!! Die Dachflächen messen Sie bitte ausschließlich vom Boden aus, z. B. mit Hilfe einer Latte, Wasserwaage oder ähnlichem durch senkrechtes herunter loten der Dacheckpunkte auf den Boden. Bodenflächen können relativ einfach mit einem entsprechenden Metermaßstab (Zollstock) nachgemessen werden. Ist es ein Unterschied, ob ich mittelbar oder unmittelbar in die öffentliche Abwasseranlage (z. B. Kanalisation) einleite? Nein. Auch ein mittelbarer Anschluss an das Entwässerungsnetz (z. B. Ableitung über den Hof zur Straße und in den Straßenablauf [Gully]) ist gleichzusetzen mit einem direkten Anschluss. Die Einleitung in die öffentliche Abwasseranlage kann also leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden / oberflächlich erfolgen. Ist es ein Unterschied, ob mein Grundstück an einen Mischwasserkanal oder Niederschlagswasserkanal angeschlossen ist? Das Maß der Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage (z. B. Kanalisation) ist entscheidend (abflusswirksame Fläche). Es spielt eine Rolle, an welche Art der öffentlichen Abwasseranlage das Grundstück angeschlossen ist. Sie erhalten ggf. zukünftig eine getrennte Bescheidung mit unterschiedlichen Gebührenhöhen. Die Grundlage hierfür bilden die zu erarbeitenden Satzungen für die Niederschlagswasserabgabe. Wie wird das Gefälle auf meinem Grundstück berücksichtigt? Der Erhebungsaufwand für Gefälle wäre zu groß. Es wird nicht berücksichtigt. Wie gehen Dachflächen in die Niederschlagswassergebühr ein? Es wird zwischen Normaldächern und Gründächern unterschieden. Voraussichtlich vermindert sich die berechnungsrelevante Niederschlagsfläche bei Gründächern. Wie gehen befestigte Flächen in die Niederschlagswassergebühr ein? Befestigte Flächen mit Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (z.b. Kanalisation) gehen zu 100 Prozent in die Gebührenberechnung ein. Es werden jedoch Abzüge Seite 6 von 7

gewährt, wenn die relevante Fläche mit versickerungsfähigen Materialien (teilversiegelte Flächen) befestigt ist. Für solche - als teildurchlässig / teilversiegelte einzustufenden - Flächen vermindert sich die jeweilige berechnungsrelevante Niederschlagsfläche voraussichtlich um einen prozentualen Abschlag. Wie muss die versickerungsfähige Fläche beschaffen sein, damit Abzüge von der Gebühr anerkannt werden? Abzüge von der Gebühr gibt es für teilversiegelte Flächen. Dazu gehören Gründächer und die auf versickerungsfähigem Untergrund verlegten Pflaster- oder Plattenbeläge mit offenen Fugen großer Breite sowie Ökopflaster. Dazu gehören auch wassergebundene Flächen (z.b. Kies- und Schotterflächen), die wasserdurchlässig sind. Werden spätere Veränderungen der Flächen berücksichtigt? Ja, Änderungsmitteilungen werden berücksichtigt. Jegliche Veränderungen sind der Stadt Treuenbrietzen schriftlich mitzuteilen. Die Veränderung wird dann satzungsgemäß entspreche für den kommenden Zeitraum berücksichtigt. Warum fließt die Nutzung einer Regentonne nicht mit in die Gebühr ein? Regentonnen sind ortsveränderliche Behälter, die nicht dauerhaft über das ganze Jahr genutzt werden und ein relativ geringes Volumen aufweisen. Relevant sind dauerhaft mit Regenwasser gespeiste und für Haus oder Garten genutzte Zisternen ab einer bestimmten Größe. Was ist, wenn das Regenwasser in Regentonnen aufgefangen wird und der Überlauf in den Garten abläuft und versickert? Es ist kein Anschluss an eine öffentliche Anlage (z. B. Kanalisation) vorhanden, somit besteht auch keine Gebührenrelevanz der betroffenen Flächen. Jedoch ist zu beachten, dass dies nur für Kleinstflächen möglich ist. Was ist eine Zisterne? Eine Zisterne ist ein Wasserspeicher, der ober- oder unterirdisch gelagert werden kann. Wie werden Zisternen / Regenwassernutzungsanlagen berücksichtigt? Generell werden nur durch die Stadt Treuenbrietzen oder genehmigte Regenwassernutzungsanlagen, Versickerungsanlagen und Rückhalteanlagen berücksichtigt. Regenwassernutzungsanlagen dienen zur Sammlung und Speicherung von Niederschlagswasser für den späteren Gebrauch. Seite 7 von 7