UMSETZUNGSSTAND ENERGIEEFFIZIENZ-G

Ähnliche Dokumente
BEWERTUNG VON MAßNAHMEN

Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes in Österreich erste Erfahrungen

Eine Einrichtung in der Österreichischen Energieagentur im Auftrag des BMWFW. Günter Simader

Kerninhalte des Energieeffizienzgesetzes

Bundes- Energieeffizienzgesetz Grundlegendes Vorgaben für Verpflichtete Ausblick

Die Monitoringstelle berichtet DI Dr. Günter Simader. Energiegespräche 1 Jahr Energieeffizienzgesetz - Erfahrungen und Ergebnisse 10.

DAS BUNDES- ENERGIEEFFIZIENZGESETZ WIE FUNKTIONIERT ES UND WAS BRINGT ES?

Das Bundes- Energieeffizienzgesetz

Bundes-Energieeffizienzgesetz 2014 Chancen und Pflichten

Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) Bürde und/oder Chance die Sicht eines Energielieferanten

Umsetzung und Abwicklung des Bundesenergieeffizienz-Gesetzes: Vorstellung der Monitoringstelle

Von 0 auf 100: Der Aufbau der Werkzeuge Welche Services sind schon vorhanden? Was steht als nächstes an? Gregor Thenius

Grundzüge des Energieeffizienzgesetzes und der Energieeffizienzrichtlinie

Bundes-Energieeffizienz-Gesetz (EEffG) Richtlinienverordnung

MONITORING VON ENERGIEEFFIZIENZ IN ÖSTERREICH. EnInnov2016 TU Graz 11. Februar 2016, Graz

Energieeffizienzgesetz Auswirkungen auf die Industriebeleuchtung

Energieeffizienzgesetz Energieeffizienz - Richtlinienverordnung 2016

Das Bundes-Energieeffizienzgesetz: Zwischenstand, Aussichten

Das neue Energieeffizienzgesetz

Energie.Effizienz.Infoveranstaltung WK Burgenland. 03. Dezember 2014

Grundzüge des Bundes- Energieeffizienzgesetzes

Energieeffizienz Umsetzung der EU-Energieeffizienz- Richtlinie in Österreich

Information zum Bundes-Energieeffizienz-Gesetz

DAS BUNDES- ENERGIEEFFIZIENZGESETZ. We love energy efficiency

Erfahrungen der österreichischen Unternehmen mit der Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes in der 1. Periode

Regulierung und Rahmenbedingungen für Energieeffizienz und Energiemonitoring

Österreichs Klima- & Energieziele 2020 (Energiestrategie)

Stadtwerke Klagenfurt Gruppe. M. Schuppich - Fotolia.com. Kundeninformation. Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen

SB13 Graz. Ing. Gerhard Los. Energieeffizienzgesetz aus Sicht Wien Energie. Projekt- und dienstleistungsvertrieb, Wien Energie. Wien,

Verpflichtete Unternehmen und Bundesverwaltungsbehörden

Die Energiewende kommt was tun?

Energieeffizienzgesetz 2014

Aktuelle Entwicklungen zum Bundes-Energieeffizienzgesetz

Gedanken zum Energieeffizienz-Paket

Eine Einrichtung in der Österreichischen Energieagentur im Auftrag des BMWFW

Gebäudestandards und zukünftige Mindestanforderungen vor dem Hintergrund Europäischer Richtlinien

Grundlagen zum österreichischen Energieeffizienzgesetz (EEffG)

Umsetzung Energieeffizienzgesetz aus Sicht der Wirtschaft. Energieinstitut der Wirtschaft GmbH DI Friedrich Kapusta

Energieeffizienzgesetz LED-Projekte als attraktive Maßnahme. Dipl. Ing. (FH) Klaus Paar Institutsleiter

ENERGIEEFFIZIENZGESETZ Die nächsten Schritte. Präsentation für die Fachgruppe Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen Wirtschaftskammer Wien

Entwurf für die AFRAC-Stellungnahme 29. Energieeffizienzgesetz (IFRS)

DAS NEUE ENERGIEEFFIZIENZGESETZ

Vorbemerkung: Das EEffG funktioniert nur mit Hilfe von Übertragungen

Vorbemerkung: Das EEffG funktioniert nur mit Hilfe von Übertragungen

SPRITSPAR-TRAININGS ALS BEITRAG ZU ENERGIEEFFIZIENZ. Mag. Robin Krutak Seminar für Fahrschulunternehmer, Schladming,

SB13 Graz. Dipl.-Ing. Michael Berger Energieauditor gem. 17 EEffG 2014

Energieeffizienzgesetz und Spritsparen - Modern Driving

Energieeffizienzgesetz EEffG und angewandte Energieberatung

Die Energieauditor/-innen müssen gem. 17 Energieeffizienzgesetz entsprechend qualifiziert sein.

LED-Beleuchtung. Förderung bei Bestandsobjekten und Chancen der Energieeinsparung gemäß dem Energie-Effizienz-Gesetz

Die Umsetzung der Endenergieeffizienz- Richtlinie in Österreich

Szenarien bis 2020 und 2030

energytalk - Fachseminar

V E R E I N B A R U N G. zwischen dem Fachverband der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen und dem Bund

Energieeffizienz Ist-Situation und Ausblick für Österreich

Das neue EDL-G und die Verpflichtung zu Energieaudits

Wer muss Energieaudits durchführen? (nach Art. 8 der europäischen Energieeffizienzrichtlinie in Deutschland im EDL-G

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Energieauditpflicht Energieaudit nach DIN vs. Energiemanagementsystem nach ISO 50001

Energiemanagement in Hotels

Präsentation des DECA-Qualitätssiegels. Mehr Energieeffizienz durch Standards für Dienstleistungen

TEIL 1. Artikel 1 Bundesenergieeffizienzgesetz I. WKÖ-Kurzbewertung. Stand 9. Mai 2014

Energieeffizienzgesetz als Baustein der Energiewende: Vorreiter oder Pflichterfüllung?

Das Energieeffizienzgesetz und Energiemanagementsysteme

Energiewende in Niederösterreich

Energieberater.

Das neue Energiedienstleistungsgesetz Eine Übersicht zu den Unternehmenspflichten und Fristen. Mark Becker, DIHK Neubrandenburg, 26.

Betriebliche Energieeffizienzmethode (für individuelle Energieeffizienzmaßnahmen)

STAND DER UMSETZUNG DES BUNDES- ENERGIEEFFIZIENZGESETZES (EEffG) IN ÖSTERREICH im Jahr 2018

Ziele und Maßnahmen im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz. Dr. Hartmut Versen, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Fortschrittsbericht 2016

Ökowärme in Oberösterreich. Dr. Gerhard Dell

Entwurf. Artikel 1. Bundesgesetz über die Steigerung der Energieeffizienz bei Unternehmen und dem Bund (Bundes-Energieeffizienzgesetz EEffG)

SO SPAREN SIE GELD! Energiemanagement in der Hotellerie und Gastronomie. 20. Mai 2015 // Mag. Petra Lackner, DI Wolfgang Stumpf

ENERGIEEFFIZIENZ-GESETZ. Praxiserfahrungen aus Sicht der

Grundlagen zum österreichischen Energieeffizienzgesetz (EEffG) Klagenfurt am 10. Dezember Dr. Heidelinde Adensam

III-159 der Beilagen XXVI. GP - Bericht - 02 Hauptdokument 1 von 44 KLIMA- UND ENERGIEZIELE MONITORINGREPORT.

2. Sitzung der Plattform Energieeffizienz. Maßnahmenvorschläge zur Erhöhung der Energieeffizienz

Vorwort der Herausgeber... 3 Abkürzungsverzeichnis... 11

Monitoring von Energieeffizienz in Österreich

Ausblick Aktuelle Energie- und Treibhausgasszenarien. Sean Gladwell Fotolia.com

Gebäuderichtlinie Neufassung

STAND DER UMSETZUNG DES BUNDES- ENERGIEEFFIZIENZGESETZES (EEFFG) IN ÖSTERREICH - BERICHT GEM. 30 ABS. 1 UND ABS. 3 EEFFG BERICHTSJAHR 2017

Status der Energieeffizienz in Österreich Umsetzung der (novellierten) europäischen Energieeffizienz-Richtlinie

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2014 Ausgegeben am 11. August 2014 Teil I

Politische Maßnahmen zur Optimierung von Motorsystemen und Vorgaben für Energieaudits. Konstantin Kulterer, Österreichische Energieagentur

DI Joachim Kircher

Leitfaden für das Befüllen der Bundesgebäudedatenbank Fassung vom

Klima- und Energieziele Monitoringreport. Berichtsjahr

Leitfaden für Energielieferanten

BEWERTUNGSMETHODE FÜR ENERGIEEFFIZIENZMASSNAHMEN UNTER BERÜCKSICHTIGUNG

Grüne Finanzierung für grüne Gebäude neue Finanzierungsinstrumente zur Realisierung der Energiewende

Energieeffizienzgesetz (EEffG) 2014 KWK Punkte Gesetz (KPG)

Konzern Holding Graz Vom Energieaudit zur Maßnahme. DI Robert Schmied und DI Gerhard Bucar; Wien,

ZUSAMMENFASSUNG. Energie- und Emissionsszenarien. energiewirtschaftliche Modellierung

Transkript:

UMSETZUNGSSTAND ENERGIEEFFIZIENZ-G SC GÜNTER LIEBEL 22.10.2014

Ziele im Energieeffizienzgesetz Energieeffizienzrichtwert : max. 1.050 PJ Endenergieverbrauch bis 2020 - unverbindlich - gemäß Notifikation EED 1.100 PJ kumuliertes Endenergieeffizienzziel von 310 PJ in den Jahren 2014 bis 2020-159 PJ durch Energieeffizienzmaßnahmen der Energielieferanten, Maßnahmen können in allen Sektoren gesetzt werden. - 151 PJ durch strategische Maßnahmen (z.b.: Energiesteuern, Förderungen) --- 2 ---

Verpflichtung für große Energieverbraucher Definition: mind. 250 MA oder mehr als 50 Mio. Umsatz/ 43 Mio. Bilanz Implementierung eines Energie-/Umweltmanagementsystems - zertifiziert oder gleichwertig - muss auch regelmäßiges internes oder externes Energieaudit umfassen - Meldung innerhalb eines Monats an Monitoringstelle, ob EMS eingeführt wird, dann 10 Monate Zeit für vollständige Umsetzung oder mindestens alle 4 Jahre externes Energieaudit - Durchführung innerhalb von 11 Monaten - frühere Energieaudits anrechenbar, wenn sie nicht länger als 4 Jahre zurückliegen und den Mindestanforderungen entsprochen haben (definiert in Anhang III) Einführung des Managementsystems oder Durchführung und Erkenntnisse der Audits dokumentieren und unverzüglich an Monitoringstelle melden (lassen) --- 3 ---

Einsparverpflichtungssystem - Energielieferanten ab 2015 müssen Energielieferanten 0,6 % ihres inländischen, vorjährigen Energieabsatz einsparen - Energieeffizienzmaßnahmen nachweisen keine Lieferantenverpflichtung < 25 GWh Branchenvereinbarung kann Lieferanten bis 150 GWh zusammenfassen Ausschreibung (Zukauf) möglich mindestens 40% der kalkulierten Einsparungen bei Haushalten (Energieeinsatz im Wohnraum) bei Lieferanten, die im Mobilitätsbereich tätig sind: 40% der Einsparungen im Wohnraum oder Mobilitätsbereich bzw. im öffentlichen Verkehr Maßnahmenalternative: zweckgewidmete Ausgleichszahlung (20 Ct/kWh): für Bedeckung zusätzlicher Förderungen von Energieeffizienzmaßnahmen keine Anrechnung von geförderten Projekte (= eigene strategische Maßnahme) 40% der Mittel in Haushalte, 34% der Mittel in erneuerbare Energieträger --- 4 ---

Grundsätze der Anrechenbarkeit von Maßnahmen Effizienzeffekte gemäß unionsrechtlichen Vorgaben und über rechtliche oder technische Mindestvorgaben hinaus keine Doppelerfassungen bzw. -zurechnung Anrechnung auf Folgejahre möglich Maßnahmen bei einkommensschwachen Haushalten x 1,5 zu gewichten bis zu dreimalige Weiterübertragung an Dritte zulässig, schriftliche Vereinbarung notwendig AEA-Methodendokument bis zur Veröffentlichung von Richtlinien gültig keine Ölbrennwertgeräte im Neubau anerkannt, ab 2018 auch kein Ölkesseltausch keine Übertragung/Anrechnung, wenn ausschließlich durch Bund oder Länder geförderte strategische Maßnahmen Co-Förderung durch Wohnbauförderung, Umweltförderung, Programm für die thermische Sanierung (Sanierungsscheck) Liste der ausschließenden Förderprogramme kann erweitert werden --- 5 ---

Weitere Inhalte des Energieeffizienzgesetzes Verpflichtung des Bundes Sanierungs- bzw. Verbesserungsverpflichtung von 3% bei Gebäuden der Zentralleitung (48, 2 GWh) zusätzlich 125 GWh bei BIG-Gebäuden Nutzung des Gebäude- und Wohnungsregisters (GWR) der Statistik Austria Vorgaben bei Erwerb und Miete von Gebäuden Informationsangebot für Stakeholder und Bürger Energieausweis für alle Bundesgebäude (nach Zeitplan) Niedrigstenergie-Standard für neuerrichtete Bundesgebäude ab 2019 Qualitätsstandards für Energieberatung, -dienstleistung und audits Ausbildung mit Energieeffizienz-Bezug (vertiefte Kenntnisse) + mind. 1- jährige Tätigkeit mind. 3 jährige Tätigkeit innerhalb 5 Jahre (mind. 6 Monate Ausbildung) Register bei Monitoringstelle --- 6 ---

Monitoringstelle Wesentliche Aufgaben der Monitoringstelle Messung/Evaluierung der Energieeinsparungen Methoden zur Bewertung und Evaluierung Führung Register verpflichteter Unternehmen elektronische Plattform für Energiedienstleistungen Register für Energiedienstleister Näheres legen Richtlinien für die Tätigkeit der Monitoringstelle fest Regeln für Anerkennung, Bewertung, Evaluierung, Zurechnung, Überprüfung, Übertragung Erlass durch VO - BMWFW im Einvernehmen mit BMLFUW, BMASK --- 7 ---

Stand Energieeffizienzgesetz Veröffentlicht mit BGBl. I Nr. 72/2014, 11.8.2014 Inkrafttreten 1.1.2015: Verpflichtung für Unternehmen, Kriterien für Audits, Beratungen 1.1.2014: Verpflichtungen des Bundes 12.8.2014: im Übrigen Monitoringstelle Ausschreibung läuft RL sind vorzubereiten (bis dahin gilt bestehende AEA-Methodik) Neue Förderungen ab 2016 (Förderungsrichtlinien usw.) --- 8 ---

.