Österreichs Klima- & Energieziele 2020 (Energiestrategie)

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1 Die Auswirkungen des Energieeffizienzgesetzes für Heizwerke DI Kasimir P. Nemestothy Heizwerke-Betreibertag Salzburg, Österreichs Klima- & Energieziele 2020 (Energiestrategie) 34% Anteil Erneuerbarer Energie am Bruttoendenergiebedarf CO 2 Reduktion (16% im Non-ETS 21% im ETS) 20% Erhöhung der Energieeffizienz Stabilisierung bei PJ 1

2 EU-Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU (EED) Ziel ist es, dass Energieeffizienzziel der EU von 20% bis 2020 durch das Setzen von verbindlichen Maßnahmen zu erreichen. Keine verbindlichen Ziele für Mitgliedstaaten Energieeinsparung 20% bis 2020 im Vergleich zu den Prognosen ( baseline-szenario ); keine Vorgabe, 20% weniger Energie als bisher zu verbrauchen Verbindliche Maßnahmen gemäß EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) Energieeffizienzverpflichtungssystem: Jährlich 1,5 % Endenergieeinsparungsziel Verpflichtende Energieaudits: verpflichtend für große Unternehmen, Mindestkriterien sind festzulegen, Rahmenbedingungen sind zu schaffen 3% jährliche Sanierungsrate: Renovierung von im Eigentum der Zentralregierung stehenden und von dieser genutzten Gebäude Sanktionen: wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen bei Nichteinhaltung müssen von MS festgelegt werden 2

3 Bisherige Meilensteine zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) : RL-Vorschlag der EK zu Energieeffizienz (EED) : Veröffentlichung der EED : Inkrafttreten der EED : Meldung des indikativen Zielwerts an die EK : Bekanntgabe zur 1,5%-Zielerreichung : Dauer des Begutachtungsverfahrens : Ende der Frist für die Umsetzung der EED : Beschlussfassung im Ministerrat : Behandlung im Plenum des Nationalrates : Behandlung im Plenum des Bundesrates : Kundmachung im BG-Blatt Termine / Zeitplan des BMWFW zum Energieeffizienzgesetz (EEffG) 31. Juli 2014: Ausschreibung der Monitoringstelle 12. August 2014: Notifikation des EEffG 12. August 2014: Inkrafttreten erster Bestimmungen des EEffG 1. Jänner 2015: Inkrafttreten Unternehmensverpflichtungen September 2014: FAQ zum EEffG (noch in Arbeit) Oktober 2014: Umsetzungsfibel für EVU (noch in Arbeit) Oktober 2014: Vertrag mit Monitoringstelle (noch in Arbeit) November 2014: Workshop zum EEffG mit Monitoringstelle, Roadshow (noch offen) 3

4 Ziele im Energieeffizienzgesetz ( 4 EEffG) Endenergieverbrauch in Österreich (auf ein Regeljahr bezogen) im Jahr 2020 maximal PJ (gemäß Notifikation EED PJ - unverbindlich) 310 PJ kumulatives Endenergieeffizienzziel durch Effizienzmaßnahmen 2014 bis 2020, 159 PJ (5,7 PJ/a) durch Energielieferanten und 151 PJ (5,4 PJ/a) durch strategische Maßnahmen (310 PJ Selbstbindung; gemäß EED nur 218 PJ verbindlich, entspricht nach Berechnungsmethode 1,5% des Endenergiebedarfs ohne Verkehr, Eigenverbrauch, stoffliche Nutzung und bei Berücksichtigung von Early Actions ) Lieferantenverpflichtung für Energieeffizienzmaßnahmen Verpflichtung gilt für alle Unternehmen welche Energie entgeltlich an inländische Endenergieverbraucher verkaufen. Lieferanten müssen 0,6 Prozent des Energieabsatzes an ihre Endkunden aus dem jeweiligen Vorjahr als jährliche Effizienzmaßnahme nachweisen bei sich selbst, ihren eigenen Endkunden oder anderen Endenergieverbrauchern zumindest 40% der Energieeffizienzmaßnahmen bei Haushalten (Faktor 1,5 bei energiearmen HH) Gilt ab bis

5 Abschätzung des Brennstoffeinsatzes bei 25 GWh Wärmeabsatz an Endkunden 25 GWh verkaufte Wärme entspricht bei Gesamtwirkungsgrad von 75% Brennstoffeinsatz von ca Schüttraummeter Hackgut oder ca Festmeter Holz Wird Hackgut oder Brennholz an Endkunden verkauft ist dies ebenfalls hinzuzurechnen! 9 Erfüllung der Lieferantenverpflichtung Zu- & Anrechnung von Maßnahmen Maßnahme gehört grundsätzlich dem dinglichen Eigentümer, Übertragungen in schriftlicher Form sind zulässig (bis zu 4x) (Ko-)geförderte Maßnahmen aus Wohnbauförderung, UFI oder Programm der thermischen Sanierung sind (anteilig) der öffentlichen Hand zuzurechnen (Strategische Maßnahmen) Eine Maßnahme ist nur einmal anrechenbar in dem Umfang wie Richtlinie-VO dies vorsieht Formalkriterien müssen erfüllt werden ( 27), die Maßnahmen müssen über Mindeststandard hinausgehen Banking auf Folgejahre ist möglich ( Borrowing nicht) Neue Monitoringstelle prüft und bewertet Maßnahmen, unterstützt Stakeholder, koordiniert Gesamtaktivitäten und erstellt Berichte für EK und Parlament 10 5

6 Erfüllung der Lieferantenverpflichtung Ausschreibung & Branchenverpflichtung Ausschreiben von Maßnahmen Energielieferanten können ihre Pflicht zur Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen durch Ausschreibung im entsprechenden Ausmaß erfüllen. Branchenverpflichtungen Vereinbarung zwischen Ministerium und Unternehmensverbänden oder Unternehmen Branchenvereinbarung kann Lieferanten bis 150 GWh abgegebener Energiemenge zusammenfassen Klare Gesamtziele sowie Überwachungs- und Berichterstattungsanforderungen verankern 11 Erfüllung der Lieferantenverpflichtung Ausgleichszahlung Zahlung eines Ausgleichsbetrages im entsprechenden Ausmaß statt Energieeffizienzmaßnahmen Die Höhe des jeweiligen Ausgleichsbetrags beträgt für nichterbrachte Energieeffizienzmaßnahmen mindestens 0,20 je kwh (VO-Ermächtigung). Bsp.: Wenn ein Betrieb mit 25 GWh verkaufter Wärme die Verpflichtungen zur Gänze nicht erfüllt, ist ein Ausgleichsbeitrag in der Höhe von ,-- zu entrichten. 25 GWh => kwh*0,6 => kwh kwh*0,20 => ,

7 Befreiung von der Lieferantenverpflichtung Energielieferanten, die im jeweiligen Vorjahr weniger als 25 GWh an Energie an ihre Endkunden in Österreich abgesetzt haben sind für das jeweilige Jahr von den Verpflichtungen ausgenommen. Bei Beteiligungen sind Energielieferanten befreit, sofern in allen miteinander über einen Eigentumsanteil von mehr als 50% verbundenen Unternehmen zusammen im jeweiligen Vorjahr weniger als 25 GWh an Energie an Endkunden in Österreich abgesetzt wurde. 13 Sonstige Vorgaben des EEffG: Installation von zusätzlichen Wärmemengenzählern Installation von zusätzlichen Wärmemengenzählern in Mehrzweckgebäuden und Miethäusern Gültig für jeden Energielieferanten Bei Neubauten und Renovierungen ab sofort Bei Bestand gibt es eine Übergangsfrist bis Dezember 2016 Bei Kostenineffizienz sind zumindest individuelle Heizkostenverteiler zu installieren 14 7

8 Weitere Bestimmungen für mittlere und große Unternehmen Energielieferanten, >49 Beschäftigte und Umsatz > 10 Millionen Euro oder Bilanzsumme >10 Millionen Euro Errichtung einer Anlauf- und Beratungsstelle für ihre Kunden für Fragen zu den Themen Energieeffizienz, Energieverbrauch, Energiekosten und Energiearmut Unternehmen, >249 Beschäftigte und Umsatz > 50 Millionen Euro oder Bilanzsumme >43 Millionen Euro alle vier Jahre, ein externes Energieaudit durchführen oder ein Energiemanagementsystem einführen 15 Energetischer Endverbrauch 2012 Details 20% Elektrische Energie vs. 80% Wärme & Mobilität Lebensfreude: Alle Bereiche der Energieverwendung positiv entwickeln Datenquelle: Statistik Austria 8

9 Lebensfreude => Erneuerbare Energie & Effizienz Heute ? Wer heute geboren wird ist 2030 ein 15 jähriger Jugendlicher, ein 35 jähriger Erwachsener,. und erlebt 2100 als 85 jähriger Pensionist Erneuerbare Energie & Energieeffizienz bedeuten Chancen auf Lebensfreude, nicht nur jetzt, sondern nachhaltig auch für Folgegenerationen Danke für Ihre Aufmerksamkeit! DI Kasimir P. Nemestothy Landwirtschaftskammer Österreich Energiepolitik A-1014 Wien, Schauflergasse 6 T F M k.nemestothy@lk-oe.at Web: 9

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