Newsletter für Geschäftskunden
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- Meike Burgstaller
- vor 7 Jahren
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1 Newsletter für Geschäftskunden Ausgabe Mai 2014 Wenn Sie Fragen zum Thema Energie und mehr haben, rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne ausführlich. Leiter Vertrieb Geschäftskunden Markus Heuberger Tel / heuberger.markus@sw-bb.de Gabriele Rein Tel / rein.gabriele@sw-bb.de Sarah Grün Tel / gruen.sarah@sw-bb.de Dominik Floer Tel / floer.dominik@sw-bb.de Rötestraße 8 in Bietigheim-Bissingen
2 Mit der Ausgabe unseres Newsletters für den Monat Mai 2014 erhalten Sie einen Überblick des Strom- und Erdgasmarkts sowie der Öl- und Kohlepreisentwicklung. Auf unserer letzten Seite informieren wir Sie über aktuelle Themen aus der Energiebranche. Aktueller Überblick des Strommarkts Im Laufe des Monats April haben sich die Strompreise an der EEX in Leipzig verändert. Für Base-Strom liegen die Preise im Durchschnitt der betrachteten Lieferjahre um etwa 0,3 % über - und für Peak-Strom um etwa 2,9 % unter dem Niveau zum Zeitpunkt unserer letzten Ausgabe. Weitere Details finden Sie auf der Homepage der EEX unter Notierungen Base/Peak Future EEX (Stand: ; Veränderung zum ): Produkt / Jahr Base /MWh 34,62 1,02% 33,73-0,03% 33,15 0,09% 33,63-0,06% Peak /MWh 44,10 0,41% 43,08-0,51% 42,18-1,22% 43,05-1,60%
3 Aktueller Überblick der Erdgas-, Heizöl- und Kohlemärkte Im Monat April sind die Erdgaspreise für die verschiedenen Gaswirtschaftsjahre an der EEX in Leipzig gestiegen. Für das Gaswirtschaftsjahr (GWJ) 14/15 liegen die Preise um ca. 4,3 %, für das GWJ 15/16 um ca. 4,0 % und für das GWJ 16/17 um ca. 6,3 % über dem Niveau zum Zeitpunkt unserer letzten Ausgabe. In der folgenden Grafik ist die Entwicklung der EEX-Terminmarktpreise für NCG H Gas seit 2008 abgebildet: Notierungen Erdgas, Öl- und Kohleprodukte (Stand ; Veränderung zum ): Produkt / Jahr HEL /hl 66,88-0,28% 65,56-0,80% 63,79-0,61% 62,63-0,60% Brent Crude $/bbl 107,45 0,24% 102,31-0,20% 98,14-0,12% 95,44 0,14% Kohle /t 65,68 2,05% 60,36 1,94% 63,76 2,16% 66,17 2,54% NCG H-Gas /MWh 23,27-2,39% 25,01 1,63% 25,16 1,62% 25,10 2,83% CO 2 /t 5,24 13,91% 5,43 19,60% 5,67 18,87% 5,93 17,66%
4 Aktuelle Informationen aus der Energiebranche Informationen zur neuen Energieeinsparverordnung Quelle; / Deutsche Energie-Agentur (dena) Seit dem 1. Mai 2014 gelten neue Vorgaben für die Energieeffizienz von Gebäuden. Mit diesem Datum tritt die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft, die unter anderem Verbesserungen für den Energieausweis vorsieht. Darauf wies die Deutsche Energie-Agentur (dena) in einer Mitteilung vom hin. Die dena dokumentiert die wichtigsten Neuerungen. Altbauten Insgesamt sind für den Gebäudebestand keine wesentlichen Verschärfungen der energetischen Anforderungen vorgesehen. Trotzdem müssen auch Besitzer von Bestandsgebäuden einige Vorgaben beachten. 1. Austauschpflicht für alte Öl- und Gasheizkessel Öl- und Gasheizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden, müssen ab 2015 außer Betrieb genommen werden. Wurden die entsprechenden Heizungsanlagen nach dem 1. Januar 1985 eingebaut, müssen sie nach 30 Jahren ersetzt werden. Die EnEV 2014 sieht jedoch eine ganze Reihe von Ausnahmen von dieser Regelung vor: So sind etwa Niedertemperatur- und Brennwertkessel von der Austauschpflicht ausgenommen. Auch Ein- und Zweifamilienhausbesitzer, die am Stichtag 1. Februar 2002 in ihrem Haus mindestens eine Wohnung selbst genutzt haben, sind von der Verpflichtung befreit. Im Falle eines Eigentümerwechsels muss der neue Hausbesitzer die Austauschpflicht innerhalb von zwei Jahren erfüllen. 2. Dämmung Oberste Geschossdecken, die die Mindestanforderungen für die Dämmung nicht erfüllen, müssen bis Ende 2015 nachgerüstet werden. Gemeint sind Decken beheizter Räume, die an ein unbeheiztes Dachgeschoss angrenzen. Die Forderung gilt auch als erfüllt, wenn das Dach darüber gedämmt ist oder die Mindestanforderungen an die Dämmung erfüllt. Ausnahmen gelten, wenn die Hausbesitzer zum Stichtag 1. Februar 2002 in ihrem Haus mindestens eine Wohnung selbst genutzt haben. Um zu klären, ob eine nachträgliche Dämmung nötig ist, ist es ratsam, sich an einen Experten zu wenden. Qualifizierte Fachexperten findet man in der Energie-Effizienz-Expertenliste unter Neubauten Die EnEV 2014 sieht vor, dass neu gebaute Wohn- und Nichtwohngebäude ab 1. Januar 2016 höhere energetische Anforderungen erfüllen müssen: Der zulässige Wert für die Gesamtenergieeffizienz (Jahres-Primärenergiebedarf) wird um 25 Prozent gesenkt. Viele Hausbauer erfüllen schon heute freiwillig ähnlich hohe Energieeffizienzstandards, weil sie auf diese Weise ihren Energieverbrauch deutlich senken und ihre Heizkosten minimieren. Ab 2021 gilt dann für alle Neubauten der von der EU festgelegte Niedrigstenergiegebäude Standard. Die hierfür gültigen Richtwerte sollen bis Ende 2018 veröffentlicht werden.
5 Aktuelle Informationen aus der Energiebranche Energieausweis und neue Energieeffizienzklassen Der Energieausweis für Gebäude wird verbessert. Die energetischen Kennwerte werden künftig nicht mehr nur auf einer Skala von grün bis rot dargestellt, sondern zusätzlich einer von neun Effizienzklassen zugeordnet. Ähnlich wie bei der Kennzeichnung von Elektro- und Haushaltsgeräten reicht die Skala von A+ (niedriger Energiebedarf/-verbrauch) bis H (hoher Energiebedarf/-verbrauch). Diese Zuordnung gilt für neu ausgestellte Ausweise. Bereits vorliegende Energieausweise ohne Angabe von Effizienzklassen behalten ihre Gültigkeit. Verkäufer und Vermieter müssen den Energieausweis künftig zudem bei der Besichtigung vorlegen. Nach Abschluss des Vertrags muss der Ausweis dann unverzüglich an den Käufer bzw. Mieter übergeben werden zumindest in Kopie. Die wichtigsten energetischen Kennwerte aus dem Energieausweis müssen außerdem schon in der Immobilienanzeige genannt werden, zum Beispiel der Jahres-Endenergiebedarf oder -verbrauch des Gebäudes. Wenn ein Energieausweis mit Energieeffizienzklasse vorliegt, muss auch die Effizienzklasse angegeben werden.
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