Energieausweis. Einführung in Pflicht ab Inhalt und Zweck des Energieausweises. Fristen und Übergangsfristen

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1 Energieausweis Einführung in Pflicht ab 2008 Ob als Energieausweis oder Energiepass bezeichnet: Ab 2008 müssen Verkäufer oder Vermieter im Falle eines geplanten Verkaufs oder einer Vermietung den Kauf- und Mietinteressenten einen Energieausweis für ihr Gebäude vorlegen. Dies gilt ebenfalls für die Verpachtung oder das Leasen von Wohnungen. Dabei besteht in einer Übergangszeit bis 1. Oktober 2008 noch die Möglichkeit für alle Gebäudeeigentümer, sich einen preiswerten verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen zu lassen. So sehen es die Vorgaben des Bundesrates vor, der am 8. Juni 2007 der Kabinettsvorlage (25. April 2007) zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) mit kleinen Änderungen zugestimmt hat. Die Änderungswünsche des Bundesrates bedürfen noch der Zustimmung der Bundesregierung. Nach der Kabinettentscheidung wird die neue Energieeinsparverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Inhalt und Zweck des Energieausweises Der Energieausweis - auch Energiepass genannt - ist ein vierseitiges Dokument mit vorgegebenem Inhalt und Layout. Dieser wird für ein Gebäude und nicht für eine einzelne Wohnung oder eine sonstige Nutzeinheit erstellt. Dem Ausweis sind in den meisten Fällen Empfehlungen zur Sanierung und Verbesserung der Energieeffizienz beizufügen. Energieausweise geben Auskunft über den Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr, ähnlich wie das schon von Energieeffizienzklassen bei Haushaltsgeräten oder dem Durchschnittsverbrauch von Fahrzeugen bekannt ist. Damit sollen Käufer oder Mieter eine objektive Information darüber bekommen, ob das Gebäude einen hohen oder einen niedrigen Energiebedarf hat. Die politische Erwartung besteht darin, Gebäude mit schlechten Energiekennwerten transparent zu machen, um so den Eigentümer zu energetisch wirksamen Modernisierungen zu motivieren. Fristen und Übergangsfristen Die aktuellen Vorgaben sehen vor, dass für Wohngebäude bis Baujahr 1965 ab dem 1. Juli 2008 Energieausweise erforderlich sind. Bei einem Baujahr nach 1965 bleibt noch Zeit bis zum 1. Januar Bei Nichtwohngebäuden läuft die Frist zum 1. Juli 2009 aus.

2 Aber: Bis 1. Oktober 2008 gelten besondere Regelungen. Bild 1: Um Engpässe zu vermeiden wurden Übergangsfristen festgelegt Arten von Energieausweisen Den Energieausweis wird es in zwei verschiedenen Varianten geben: als bedarfs- und als verbrauchsorientierten Ausweis. Welcher Ausweis verwendet werden kann, richtet sich nach der Größe und dem Baujahr des Gebäudes. Der verbrauchsbasierte Energieausweis kann schnell und günstig erstellt werden, da dieser auf bekannten Verbrauchsdaten aus mindestens drei aufeinander folgenden Heizkostenabrechnungen basiert. Beim bedarfsbasierten Energieausweis ist oft eine aufwändigere und deshalb teurere Begutachtung des Gebäudes und der Anlagentechnik vor Ort durch einen zugelassenen Energieberater erforderlich. Die aktuelle Version der EnEV 2007 sieht folgende Modelle vor:

3 Bedarfsbasierte Energieausweise werden vorgeschrieben für Neubauten, Umbauten und Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, die mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet und nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 modernisiert wurden. Auch wer künftig Mittel aus staatlichen Förderprogrammen zur energetischen Sanierung seines Gebäudes bekommen möchte, muss einen Bedarfsausweis vorlegen. Verbrauchsbasierte Energieausweise sind in allen anderen Fällen zulässig. Der Gebäudeeigentümer kann jedoch auch freiwillig einen bedarfsbasierten Energieausweis beauftragen. Bild 2: Ausweiseart in Abhängigkeit von Typ, Größe und Baujahr des Bestandsgebäudes

4 Aber: Bis zum 1. Oktober 2008 gelten besondere Regelungen. Völlige Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweis-Varianten hat der Gebäudeeigentümer bis 1. Oktober So besteht bis zum Ablauf der Übergangsfrist die Möglichkeit, sich auch für kleinere Gebäude einen verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen zu lassen. Einführung der Verordnung Die Verordnung tritt voraussichtlich im Herbst 2007 in Kraft. Der Bundesrates hat am 8. Juni 2007 der Kabinettsvorlage (25. April 2007) zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) mit kleinen Änderungen zugestimmt. Die Änderungswünsche des Bundesrates bedürfen noch der Zustimmung der Bundesregierung. Nach der Kabinettentscheidung wird die neue Energieeinsparverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Gemäß Kabinettsvorlage ist die Anerkennung von Energieausweisen vorgesehen, die auf der Grundlage der EnEV in der Fassung des Kabinettsbeschlusses vom 25. April 2007 ausgestellt werden. Häufige Fragen (FAQ) Grundsätzliches Was ist Inhalt und Zweck des Energieausweises? Der Energieausweis - auch Energiepass genannt - ist ein vierseitiges Dokument mit vorgegebenem Inhalt und Layout. Dieser wird für ein Gebäude und nicht für eine einzelne Wohnung oder eine sonstige Nutzeinheit erstellt. Dem Ausweis sind in den meisten Fällen Empfehlungen zur Sanierung und Verbesserung der Energieeffizienz beizufügen. Energieausweise geben Auskunft über den Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr, ähnlich wie das schon von Energieeffizienzklassen bei Haushaltsgeräten oder dem Durchschnittsverbrauch von Fahrzeugen bekannt ist. Damit sollen Käufer oder Mieter eine objektive Information darüber bekommen, ob das Gebäude einen hohen oder einen niedrigen Energiebedarf hat. Die politische Erwartung besteht darin, Gebäude mit schlechten Energiekennwerten transparent zu machen, um so den Eigentümer zu energetisch wirksamen Modernisierungen zu motivieren.

5 Wird der Energieausweis pro Wohnung oder pro Gebäude erstellt? In Deutschland wird bei einem Energieausweis stets der Energiebedarf bzw. der Energieverbrauch des gesamten Gebäudes zu Grunde gelegt. Der Energieausweis soll zeigen, wie gut die wärmedämmenden Eigenschaften der Außenhülle und die Qualität der Heizungsanlage sind. Die Unterscheidung von einzelnen Wohnungen innerhalb eines Gebäudes ergibt keinen Sinn. Warum sind im Energieausweis keine Heizkosten enthalten? Der Energieausweis betrachtet ausschließlich die energetische Qualität des Gebäudes. Die Heizkosten werden demgegenüber von einer Fülle von Faktoren beeinflusst, die nicht vom Gebäudeeigentümer gesteuert werden können. So sind die Heizkosten davon abhängig, ob jemand viel oder wenig heizt oder auch von unterschiedlichen klimatischen Bedingungen der einzelnen Jahre. Zusätzlich werden die Heizkosten von den Energiepreisen beeinflusst, die sich fortwährend ändern. Der Energieausweis soll zukünftige Nutzer von Gebäuden grundlegend darüber informieren, ob bei einem Gebäude tendenziell hohe oder niedrige Energieverbräuche zu erwarten sind. Welche Folgen hat ein schlechter Energiekennwert? Energieausweise dienen lediglich der Information. Das wurde bereits im Sommer 2005 im Energieeinsparungsgesetz ausdrücklich verankert. Kein Gebäudeeigentümer kann bei unzureichenden Kennwerten zur Gebäudemodernisierung gezwungen werden.

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