Newsletter für Geschäftskunden Ausgabe November 2016

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1 Newsletter für Geschäftskunden Ausgabe November 2016 Wenn Sie Fragen zum Thema Energie und mehr haben, rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne ausführlich. Gabriele Rein Tel.: Dominik Floer Tel.: Fiona Burgmaier Tel.: Sonia Tummino-Jurcevic Tel.: Rötestraße 8 in Bietigheim-Bissingen

2 Aktueller Überblick des Strommarkts Im Laufe des Monats Oktober 2016 sind die Strompreise an der EEX in Leipzig weiter gestiegen. Für Base-Strom liegen die Preise im Durchschnitt der betrachteten Lieferjahre um etwa 14,5 % und für Peak-Strom um etwa 15,3 % über dem Niveau zum Zeitpunkt unserer letzten Ausgabe. Weitere Details finden Sie auf der Homepage der EEX unter 0 Notierungen Base/Peak Future EEX (Stand: ; Veränderung zum ): Produkt / Jahr Base /MWh 35,51 19,36% 31,35 14,17% 29,73 11,89% 30,85 12,59% Peak /MWh 44,28 19,55% 39,83 15,28% 38,08 12,96% 39,50 13,21%

3 Aktueller Überblick der Erdgas-, Heizöl- und Kohlemärkte Im Laufe des Monats Oktober 2016 sind auch die Erdgaspreise für die verschiedenen Gaswirtschaftsjahre an der EEX in Leipzig gestiegen. Für das Gaswirtschaftsjahr (GWJ) 17/18 liegen die Preise um ca. 4,0 %, für das GWJ 18/19 um ca. 3,0 % und für das GWJ 19/20 um ca. 3,7 % über dem Niveau zum Zeitpunkt unserer letzten Ausgabe. In der folgenden Grafik ist die Entwicklung der EEX-Terminmarktpreise für NCG H Gas seit 2010 abgebildet: Notierungen Erdgas, Öl- und Kohleprodukte (Stand ; Veränderung zum ): Produkt / Jahr HEL /hl 40,34 0,98% 47,24 4,28% 49,43 4,46% 51,23 4,72% Brent Crude $/bbl 43,84 0,30% 53,06 0,57% 55,71 0,89% 57,37 0,60% Kohle /t 51,95 0,00% 68,80 15,18% 60,08 7,84% 56,62 2,83% NCG H-Gas /MWh 14,53 4,31% 17,13 9,04% 17,49 7,90% 17,57 7,79% CO 2 /t 5,46 4,40% 5,91 18,44% 5,93 18,13% 5,99 17,91%

4 Aktuelle Informationen aus der Energiebranche Änderungen der gesetzlichen Umlagen und Aufschläge auf die Stromnetzentgelte und Strompreise (Quelle: Für das Belieferungsjahr 2017 wurden die Kosten- und Preisbestandteile der Stromnetzentgelte und Strompreise geändert. Nachfolgend informieren wir Sie über die veröffentlichten Kosten für das kommende Lieferjahr. EEG-Umlage EEG-Umlage ,880 ct/kwh Zum steigt die EEG-Umlage gegenüber dem Vorjahr von netto 6,354 Cent/kWh auf 6,880 Cent/kWh. Im EEG ist die Vergütung für die Stromeinspeisung aus regenerativen Energiequellen wie Wind- und Wasserkraft, Erdwärme, Biomasse oder Photovoltaik geregelt (sogenannte EEG-Vergütung). Die Finanzierung der für diese Stromeinspeisungen zu zahlenden Vergütungen erfolgt über ein Umlageverfahren und wird von allen Haushalts-, Gewerbe- und Industriekunden über die jeweils verbrauchten Kilowattstunden getragen (sogenannte EEG- Umlage). Offshore-Haftungsumlage 17 EnWG (Offshore-Haftungsumlage) A) Kunden mit einem Verbrauch bis kwh -0,028 ct/kwh B) Kunden mit einem Verbrauch über kwh 0,038 ct/kwh C) Kunden des produzierenden Gewerbes, Unternehmen des schienengebundenen Verkehrs, sowie Eisenbahninfrastrukturunternehmen mit einem Verbrauch über kwh, deren Stromkosten 4% des Umsatzes übersteigen. 0,025 ct/kwh Zum sinkt die Offshore-Haftungsumlage gegenüber dem Vorjahr von netto 0,040 Cent/kWh auf - 0,028 Cent/kWh. Ab einem Verbrauch von kwh steigt die Offshore-Haftungsumlage für Verbraucher der B von 0,027 ct/kwh auf 0,038 ct/kwh, während die Umlage für die C unverändert bei 0,025 ct/kwh bleibt. Mit der Offshore-Haftungsumlage möchte die Bundesregierung die Risiken beim Netzanschluss von Offshore-Windparks begrenzen. Über die Offshore-Haftungsumlage sollen Entschädigungszahlungen an Windparkbetreiber finanziert werden, wenn deren Anlagen durch Probleme mit dem Netzanschluss keinen Strom einspeisen können. Über die Haftungsregelung erhalten Windparkbetreiber 90% der vom Gesetzgeber versprochenen Einspeisevergütung, wenn ein Netzanschluss nicht rechtzeitig zustande kommt oder aufgrund von Störungen ausfällt.

5 KWK-G-Umlage KWK-G - Umlage A) Kunden mit einem Verbrauch bis kwh 0,463 ct/kwh B) Kunden mit einem Verbrauch über kwh 0,040 ct/kwh C) Kunden des produzierenden Gewerbes, Unternehmen des schienengebundenen Verkehrs, sowie Eisenbahninfrastrukturunternehmen mit einem Verbrauch über kwh, deren Stromkosten 4% des Umsatzes übersteigen. 0,030 ct/kwh Zum steigt die KWK-G-Umlage gegenüber dem Vorjahr von netto 0,445 Cent/kWh auf 0,463 Cent/kWh bei einem Verbrauch bis kwh. Ab einem Verbrauch von kwh bleibt die KWK-Umlage für Verbraucher der B und C unverändert bei 0,04 ct/kwh, bzw. 0,03 ct/kwh. Bitte beachten Sie: Das novellierte KWK-G fordert eine aktive Meldung der aus dem Netz bezogenen und selbst verbrauchten Strommengen an den zuständigen Netzbetreiber bis zum 31. März des Folgejahres. Für Letztverbraucher, die der Letztverbrauchergruppe B oder C zugehören, fristgerecht aber keine Mitteilung über die aus dem Netz bezogenen oder selbst verbrauchten Strommengen gegenüber dem zuständigen Netzbetreiber machen, gilt der Umlagesatz der Letztverbrauchergruppe A für den gesamten Stromverbrauch. Dadurch entfällt die bisherige Begünstigung für die Strommenge über 1 GWh. Zweck des Gesetzes ist es, einen Beitrag zur Erhöhung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung in der Bundesrepublik Deutschland auf 25% durch den befristeten Schutz, die Förderung der Modernisierung und des Neubaus von Kraft-Wärme- Kopplungsanlagen, die Unterstützung der Markteinführung der Brennstoffzelle sowie die Förderung des Neu- und Ausbaus von Wärmenetzen, in die Wärme aus KWK-Anlagen eingespeist wird, im Interesse der Energieeinsparung, des Umweltschutzes und der Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung zu leisten. Im KWK-G ist die Vergütung für die Stromerzeugung aus KWK-Anlagen geregelt (sogenannte KWK-Vergütung). Umlage nach 19 Abs. 2 StromNEV 19 Abs. 2 StromNEV A) Kunden mit einem Verbrauch bis kwh 0,388 ct/kwh B) Kunden mit einem Verbrauch über kwh 0,05 ct/kwh C) Kunden des produzierenden Gewerbes, Unternehmen des schienengebundenen Verkehrs, sowie Eisenbahninfrastrukturunternehmen mit einem Verbrauch über kwh, deren Stromkosten 4% des Umsatzes übersteigen. 0,025 ct/kwh Zum steigt die 19 StromNEV-Umlage gegenüber dem Vorjahr von netto 0,378 Cent/kWh auf 0,388 Cent/kWh bei einem Verbrauch bis kwh. Ab einem Verbrauch von kwh bleibt die KWK-Umlage für Verbraucher der B und C unverändert bei 0,05 ct/kwh, bzw. 0,025 ct/kwh. Ziel des Gesetzgebers ist es, stromintensive Industriebetriebe unter bestimmten Bedingungen von den Entgelten für den Energietransport teilweise bis vollständig zu entlasten. Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV Umlage für abschaltbare Lasten 0,006 ct/kwh Zum steigt die 18 AbLaV-Umlage gegenüber dem Vorjahr von netto 0,0 Cent/kWh auf 0,006 Cent/kWh. Mit der AbLaV-Umlage sollen Anbieter von abschaltbaren Leistungen, wenn sie sich in Vereinbarungen mit Betreibern von Übertragungsnetzen zu Leistungen verpflichtet haben, die den Anforderungen der Verordnung genügen, für die Bereitstellung der Abschaltleistungen für den vereinbarten Zeitraum (Leistungspreis) sowie für jeden Abruf der Abschaltleistung (Arbeitspreis) vergütet werden.

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