Steuern und Abgaben Stand: (alle Angaben ohne Gewähr)
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- Astrid Wolf
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1 Steuern und Abgaben Stand: (alle Angaben ohne Gewähr) Strom Umlage aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Bezeichnung Gültig von Gültig bis Wert Einheit EEG-Umlage ,880 EEG-Umlage ,354 Umlage gemäß 9 Abs. 7 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) A: Verbrauchszone kwh/a * ,463 * Stromkostenanteil > 4% am Umsatz Verbrauchszone > kwh/a * , ,030 A: Verbrauchszone kwh/a ,445 Stromkostenanteil > 4% am Umsatz Verbrauchszone > kwh/a Umlage für abschaltbare Lasten gemäß 18 AbLaV (Diese Verordnung ist zum ausgelaufen) , ,030 Bezeichnung Gültig von Gültig bis Wert Einheit Umlage gem. 18 AbLaV Umlage gem. 18 AbLaV Umlage gemäß 17f Abs. 5 EnWG Offshore-Umlage A: Verbrauchszone kwh/a ,028 Stromkostenanteil > 4% am Umsatz und , ,025 A: Verbrauchszone kwh/a , ,027
2 Stromkostenanteil > 4% am Umsatz und ,025 Umlage gemäß 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) A : B : C : A : B : C : Alle Kunden Verbrauchszone kwh/a Alle Kunden mit Ausnahme von C und Verbrauchszone Produzierendes Gewerbe mit Stromkostenanteil > 4% am Umsatz, Verbrauchszone Alle Kunden Verbrauchszone kwh/a Alle Kunden mit Ausnahme von C und Verbrauchszone Produzierendes Gewerbe mit Stromkostenanteil > 4% am Umsatz, Verbrauchszone , , , , , ,025 *KWKG Aufschlag ab nach KWKG 2016 Als KWKG-Umlage ab 1. Januar 2017 nach aktuellem Gesetzesentwurf zum KWKG (Stand ) ergibt sich ab dem eine KWKG-Umlage in Höhe von 0,438 ct/kwh auf die nichtprivilegierten Letztverbräuche. Das KWKG 2016 sieht Ermäßigungen für Verbraucher mit hohem Jahresverbrauch (Letztverbrauchergruppe/Verbrauchszone B) und für energieintensive Industrieunternehmen (Letztverbrauchergruppe/Verbrauchszone C) vor. Die Europäische Kommission untersucht noch, ob diese Ermäßigungen mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind.
3 Erdgas Bilanzierungsumlage (vor dem = Regel- und Ausgleichsenergieumlage) von NetConnect Gemany (NCG) NCG RLM NCG SLP NCG RLM NCG SLP ,08 0,04 0,08 NCG für RLM + SLP Bilanzierungsumlage (vor dem = Regel- und Ausgleichsenergieumlage) von GASPOOL Biogas-Wälzungsbetrag ,25 0,75 1,50 NCG und GASPOOL ,63279 EUR/kWh/h/a NCG und GASPOOL ,59458 EUR/kWh/h/a NCG und GASPOOL ,60194 EUR/kWh/h/a Konvertierungsentgelt Marktgebiet/Richtung Gültig von Gültig bis Wert Einheit NCG: von L-Gas in H-Gas EUR/MWh NCG: von H-Gas in L-Gas ,453 EUR/MWh NCG: von L-Gas in H-Gas ,453 EUR/MWh NCG: von H-Gas in L-Gas ,453 EUR/MWh GASPOOL: von L-Gas in H-Gas EUR/MWh GASPOOL: von H-Gas in L-Gas ,441 EUR/MWh GASPOOL: von H-Gas in L-Gas ,441 EUR/MWh GASPOOL: von L-Gas in H-Gas ,441 EUR/MWh
4 Erklärungen zu den Steuern und Abgaben Strom Umlage aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Umlage gemäß 9 Abs. 7 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) Umlage gemäß 18 AbLaV Umlage gemäß 17f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Umlage gemäß 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) Stromsteuer gemäß Stromsteuergesetz (StromStG) Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger gefördert, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Diese Kosten werden gemäß EEG auf alle Letztverbraucher umgelegt. Kraft-Wärme-Kopplungs- (KWK-)Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden können. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf die Letztverbraucher umgelegt. Die bei den Übertragungsnetzbetreibern verursachten Kosten gemäß 18 Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) werden in Form von einem Aufschlag auf die Netznutzungsentgelte weitergeleitet. Die sog. Offshore-Umlage nach 17f EnWG sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab. Die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. Mit der Umlage wird die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen vom Netzentgelt finanziert. Die aus der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Vebrauchssteuer, die seit 1999 aufgrund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Stromsteuer wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt. Die Konzessionsabgabe sind Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.
5 Erdgas Regel- und Ausgleichsenergieumlage Mit Inkrafttreten der Festlegung GaBi Gas 2.0 zum wird die Regel- und Ausgleichsenergieumlage von der SLP Bilanzierungsumlage und der RLM Bilanzierungsumlage abgelöst. Biogas-Wälzungsbetrag Konvertierungsentgelt Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) Energiesteuer gemäß Energiesteuergesetz (EnergieStG) Die Regel- und Ausgleichsenergieumlage ist ein Aufschlag auf den Arbeitspreis, dessen Höhe sich aus der auf Grundlage der von der Bundesnetzagentur am beschlossenen GaBi Gas (Grundmodell der Ausgleichsleistungen und Bilanzierungsregeln im Gassektor) vom jeweiligen Bilanzkreisnetzbetreiber veröffentlichten Regelenergieumlage in Cent/kWh ergibt. Die jeweils aktuelle Regelenergieumlage ist auf den Internetseiten des jeweiligen Bilanzkreisnetzbetreibers veröffentlicht. Bilanzkreisnetzbetreiber ist der marktgebietsaufspannende Netzbetreiber, in dessen Marktgebiet sich die belieferte Abnahmestelle befindet. Der Biogaswälzungsbetrag wird von den marktgebietsaufspannenden Netzbetreibern als Aufschlag auf Ausspeiseentgelte an Netzanschlusspunkten und an Netzkopplungspunkten zu nachgelagerten Netzen erhoben. Das Konvertierungsentgelt ist ein Aufschlag bei der Belieferung von Abnahmestellen im L-Gas Gebiet in Höhe des vom jeweiligen marktgebietsaufspannenden Netzbetreiber veröffentlichten Konvertierungsentgelts von H-Gas in L-Gas zum Zeitpunkt der Lieferung. Das jeweils aktuell gültige Konvertierungsentgelt ist auf den Internetseiten der jeweiligen marktgebietsaufspannenden Netzbetreiber (NetConnectGermany und Gaspool) veröffentlicht. Die Konzessionsabgaben sind Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Die Energiesteuer ist eine Verbrauchssteuer, die seit laut Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform auf Erdgas erhoben wird.
Steuern und Abgaben Stand: 27.10.2015 (alle Angaben ohne Gewähr)
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