Steuern und Abgaben Stand: (alle Angaben ohne Gewähr)
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- Jesko Fleischer
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1 Steuern und Abgaben Stand: (alle Angaben ohne Gewähr) Strom Umlage aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Bezeichnung Gültig von Gültig bis Wert Einheit EEG-Umlage ,354 EEG-Umlage ,170 Umlage gemäß 9 Abs. 7 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) *Indikativer Wert mit KWKG-Novellierung 2016 Wert nach KWKG 2012 Letztverbrauchergruppe/Verbrauchszone Gültig von Gültig bis Wert Einheit A*: Verbrauchszone kwh/a ,445 B*: Alle Kunden mit Ausnahme von C C*: Produzierendes Gewerbe mit Stromkostenanteil > 4% am Umsatz Verbrauchszone > kwh/a , ,030 A : Verbrauchszone kwh/a ,379 B : Alle Kunden mit Ausnahme von C C : Produzierendes Gewerbe mit Stromkostenanteil > 4% am Umsatz und , ,025 A: Verbrauchszone kwh/a ,254 B: Alle Kunden mit Ausnahme von C C: Produzierendes Gewerbe mit Stromkostenanteil > 4% am Umsatz und , ,025 Umlage für abschaltbare Lasten gemäß 18 AbLaV (Diese Verordnung läuft zum aus!) Bezeichnung Gültig von Gültig bis Wert Einheit Umlage gem. 18 AbLaV ,000 Umlage gem. 18 AbLaV ,006
2 Umlage gemäß 17f Abs. 5 EnWG Offshore-Umlage Letztverbrauchergruppe/Verbrauchszone Gültig von Gültig bis Wert Einheit A: Verbrauchszone kwh/a B: Alle Kunden mit Ausnahme von C C: Produzierendes Gewerbe mit Stromkostenanteil > 4% am Umsatz und ,040 0,039* 0,027 0,026* 0,025 0,030* A: Verbrauchszone kwh/a ,051 B: Alle Kunden mit Ausnahme von C C: Produzierendes Gewerbe mit Stromkostenanteil > 4% am Umsatz und Wert nach KWKG 2012 *Indikativer Wert mit KWKG-Novellierung , ,025 Umlage gemäß 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) Letztverbrauchergruppe/Verbrauchszone Gültig von Gültig bis Wert Einheit A : B : C : Alle Kunden Verbrauchszone kwh/a Alle Kunden mit Ausnahme von C und Verbrauchszone Produzierendes Gewerbe mit Stromkostenanteil > 4% am Umsatz, Verbrauchszone , , ,025 A: Verbrauchszone kwh/a ,237 A+: B : A++: C : Alle Kunden mit Ausnahme von A++, und kwh/a Alle Kunden mit Ausnahme von C und Verbrauchszone Produzierendes Gewerbe mit Stromkostenanteil > 4% am Umsatz, Verbrauchszone > kwh/a und kwh/a Produzierendes Gewerbe mit Stromkostenanteil > 4% am Umsatz, Verbrauchszone , , , ,025
3 Stromsteuer gemäß Stromsteuergesetz (StromStG) Steuertarif Gültig von Gültig bis Wert Einheit Nicht ermäßigter Satz ,05 Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) Max. zulässige Höhe bei Gültig von Gültig bis Wert Einheit bis Einwohner bis Einwohner bis Einwohner über Einwohner , , , ,39 Strom im Schwachlasttarif ,61 Gemessene Leistung in mind. 2 Monaten des Abrechnungsjahres > 30 kw und Jahresverbrauch > kwh ,11 Anschluss in Mittel- oder Hochspannung ,11
4 Erdgas Regel- und Ausgleichsenergieumlage => ab Bilanzierungsumlage von NetConnect Gemany (NCG) Marktgebiet Gültig von Gültig bis Wert Einheit NCG für RLM + SLP ,00 NCG ,04 NCG ,00 Regel- und Ausgleichsenergieumlage => ab Bilanzierungsumlage von GASPOOL Marktgebiet Gültig von Gültig bis Wert Einheit GASPOOL RLM GASPOOL SLP ,00 1,50 GASPOOL ,00 GASPOOL ,09 Biogas-Wälzungsbetrag Marktgebiet Gültig von Gültig bis Wert Einheit NCG und GASPOOL ,59458 EUR/kWh/h/a NCG und GASPOOL ,60194 EUR/kWh/h/a Konvertierungsentgelt Marktgebiet/Richtung Gültig von Gültig bis Wert Einheit NCG: von L-Gas in H-Gas ,30 EUR/MWh NCG: von H-Gas in L-Gas ,30 EUR/MWh NCG: von L-Gas in H-Gas ,40 EUR/MWh GASPOOL: von H-Gas in L-Gas ,441 EUR/MWh GASPOOL: von L-Gas in H-Gas ,441 EUR/MWh GASPOOL: von H-Gas in L-Gas ,88 EUR/MWh
5 Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) Max. zulässige Höhe bei Gültig von Gültig bis Wert Einheit bis Einwohner bis Einwohner bis Einwohner über Einwohner , , , ,40 Sondervertragskunden ,03 Jahresverbrauch > 5,0 GWh ,00 Energiesteuer gemäß Energiesteuergesetz (EnergieStG) Steuertarif Gültig von Gültig bis Wert Einheit Erdgassteuer ,55
6 Erklärungen zu den Steuern und Abgaben Strom Umlage aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Umlage gemäß 9 Abs. 7 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) Umlage gemäß 18 AbLaV Umlage gemäß 17f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Umlage gemäß 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) Stromsteuer gemäß Stromsteuergesetz (StromStG) Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger gefördert, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Diese Kosten werden gemäß EEG auf alle Letztverbraucher umgelegt. Kraft-Wärme-Kopplungs- (KWK-)Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden können. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf die Letztverbraucher umgelegt. Die bei den Übertragungsnetzbetreibern verursachten Kosten gemäß 18 Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) werden in Form von einem Aufschlag auf die Netznutzungsentgelte weitergeleitet. Da die entsprechende Verordnung zum Jahresende 2015 ausläuft und für den Zeitraum ab momentan keine neue Verordnung vorliegt, erfolgt bis auf weiteres keine Erhebung einer Umlage für abschaltbare Lasten. Die sog. Offshore-Umlage nach 17f EnWG sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab. Die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. Mit der Umlage wird die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen vom Netzentgelt finanziert. Die aus der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Vebrauchssteuer, die seit 1999 aufgrund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Stromsteuer wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt. Die Konzessionsabgabe sind Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.
7 Erdgas Regel- und Ausgleichsenergieumlage Mit Inkrafttreten der Festlegung GaBi Gas 2.0 zum wird die Regel- und Ausgleichsenergieumlage von der SLP Bilanzierungsumlage und der RLM Bilanzierungsumlage abgelöst. Biogas-Wälzungsbetrag Konvertierungsentgelt Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) Energiesteuer gemäß Energiesteuergesetz (EnergieStG) Die Regel- und Ausgleichsenergieumlage ist ein Aufschlag auf den Arbeitspreis, dessen Höhe sich aus der auf Grundlage der von der Bundesnetzagentur am beschlossenen GaBi Gas (Grundmodell der Ausgleichsleistungen und Bilanzierungsregeln im Gassektor) vom jeweiligen Bilanzkreisnetzbetreiber veröffentlichten Regelenergieumlage in Cent/kWh ergibt. Die jeweils aktuelle Regelenergieumlage ist auf den Internetseiten des jeweiligen Bilanzkreisnetzbetreibers veröffentlicht. Bilanzkreisnetzbetreiber ist der marktgebietsaufspannende Netzbetreiber, in dessen Marktgebiet sich die belieferte Abnahmestelle befindet. Der Biogaswälzungsbetrag wird von den marktgebietsaufspannenden Netzbetreibern als Aufschlag auf Ausspeiseentgelte an Netzanschlusspunkten und an Netzkopplungspunkten zu nachgelagerten Netzen erhoben. Das Konvertierungsentgelt ist ein Aufschlag bei der Belieferung von Abnahmestellen im L-Gas Gebiet in Höhe des vom jeweiligen marktgebietsaufspannenden Netzbetreiber veröffentlichten Konvertierungsentgelts von H-Gas in L-Gas zum Zeitpunkt der Lieferung. Das jeweils aktuell gültige Konvertierungsentgelt ist auf den Internetseiten der jeweiligen marktgebietsaufspannenden Netzbetreiber (NetConnectGermany und Gaspool) veröffentlicht. Die Konzessionsabgaben sind Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Die Energiesteuer ist eine Verbrauchssteuer, die seit laut Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform auf Erdgas erhoben wird.
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