Energieeffizient Bauen Maßnahmen im Ordnungsrecht und in der Forschung Umsetzung der Novelle der EU- Gebäuderichtlinie in D.

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1 Energieeffizient Bauen Maßnahmen im Ordnungsrecht und in der Forschung Umsetzung der Novelle der EU- Gebäuderichtlinie in D Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten des energiesparenden Bauens und der Nutzung Erneuerbarer Energien im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

2 Gliederung des Vortrags Ausgangslage (Gebäudestatistik, politische Ziele, Ist-Zustand) Ordnungsrecht (EnEV; Gebäuderichtlinie) Weiteres Vorgehen (Zeitplan, Gutachten)

3 Gebäudestatistik 18 Mio Wohngebäude mit 40 Mio Wohnungen, 3/4 davon sind energetisch verbesserungsbedürftig 1,5 Mio Nicht-Wohngebäude öffentl. Liegenschaften Trend: spez. Heizenergieverbrauch sinkt, spez. Stromverbrauch steigt

4 Energie- und Klimapolitik der EU Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 20% bis 2020 Verringerung der Treibhausgas-Emissionen um 20% im Vergleich zu 1990 Ausbau Erneuerbarer Energien auf 20% am Gesamtenergieverbrauch bis

5 Energiekonzept Reduktion des Primärenergiebedarfs um ca. 80 % bis 2050 Reduktion des Wärmebedarfs um 20 % bis 2020 Einführung klimaneutrales Gebäude ab 2020 in EnEV 2012 Sanierungsfahrplan für Gebäudebestand

6 Historie der Energieeinsparverordnung in Deutschland WSVO 1977 WSVO 1984 Mindestanforderung Baupraxis Forschung Solarhaus WSVO 1995 Niedrigenergiehaus EnEV 2001 EnEV 2009 EnEV Liter Haus Null-Energiehaus Plus-Energiehaus 6

7 Stromverbrauch der Haushalte in Deutschland PJoule Jahr 7

8 Anteil Erneuerbarer Energien an der Energiebereitstellung in Deutschland 8

9 Ansatz Fordern (=Vorschriften), Fördern (=finanzielle Anreize) und Informieren (=Beratung/Werbung)

10 EnEV 2009 seit Hochlichter Verschärfung des Anforderungsniveaus um durchschnittlich 30% Verbesserte Kontrolle Außerbetriebnahme von el. Speicherheizungen 10

11 EnEV 2009 seit Vorschriften für neue Gebäude Einhaltung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs des sog. Referenzgebäudes (Hauptanforderung) Einhaltung des zulässigen Transmissionswärmeverlustes (Nebenanforderung) Einhaltung des Sonneneintragskennwertes (Nebenanforderung) 11

12 EnEV 2009 seit Vorschriften für bestehende Gebäude bedingte Anforderungen (Vorschriften greifen dann, wenn ohnehin bauliche Maßnahmen durchgeführt werden, bei Änderungen, Erweiterung, Ausbau) Beispiel: Dach ist undicht und muss erneuert werden. Bei der Erneuerung muss ein bestimmtes Maß an Wärmedämmung ausgeführt werden unbedingte Anforderungen (Vorschriften zur nachträglichen Verbesserung ohne besonderen Anlass) 12

13 EnEV 2009 seit Vorschriften für bestehende Gebäude bedingte Anforderungen: für fast alle Maßnahmen zur Verbesserung der Gebäudehülle Anforderungen an U-Werte für Einzelbauteile wie Dach, Fenster etc.: Nicht-Überschreitung eines Primärenergiebedarfs von 140 % des Neubau-Niveaus 13

14 EnEV 2009 seit Vorschriften für bestehende Gebäude unbedingte Anforderungen (Nachrüstungen): überwiegend im Bereich der Heizungs und Klimatechnik Steuerungs- und Regelungstechnik Ersatz veralteter Öl- und Gaskessel 14

15 Novelle der EU-RL über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Niedrigstenergiegebäude Standard spätestens ab für Neubauten, für öffentliche Gebäude ab Niedrigstenergiegebäude: Der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf sollte zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort oder in der Nähe erzeugt wird gedeckt werden 15

16 Novelle der EU-RL über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Energieausweise: Qualitätssicherung durch Einrichtung nationaler Kontrollsysteme. Zuständige Behörden/Stellen führen Stichproben durch (Überprüfung der Plausibilität, ggf. auch durch Inaugenscheinnahme des Gebäudes) Grenze für Aushangpflicht (öffentl. Gebäude u. private Gebäude mit starkem Publikumsverkehr) wird auf 500 m², dann auf 250 m 2 gesenkt 16

17 Novelle der EU-RL über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Energieausweise Indikator der Gesamtenergieeffizienz (ist noch zu bestimmen) muss in Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen genannt werden 17

18 Modellprojekt Nullenergiehaus Bund freie Kühlung Photovoltaik Außenwand: Zellulosedämmung 38 cm Wärmepumpe Wärmerückgewinnung Solarthermie 18

19 Das Plus-Energie-Haus Bruttogrundfläche: 117 m², modular erweiterbar Heizwärmebedarf: 1068 kwh/a Energiegewinn an 156 Betriebstagen: 2500 kwh 19

20 Wie geht s weiter? Sicher: EnEV-Novelle 2012 zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie Unsicher: Verschärfung Energiekonzept der BReg Evaluierung des IEKP 20

21 Wirtschaftlichkeitsgebot ( 5 EnEG) Kosten für die Durchführung von Energiesparmaßnahmen müssen sich generell innerhalb der Lebensdauer dieser Maßnahmen durch eingesparte Energiekosten amortisieren 21

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