Energieeffizient Bauen Maßnahmen im Ordnungsrecht und in der Forschung Umsetzung der Novelle der EU- Gebäuderichtlinie in D.
|
|
- Miriam Fromm
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Energieeffizient Bauen Maßnahmen im Ordnungsrecht und in der Forschung Umsetzung der Novelle der EU- Gebäuderichtlinie in D Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten des energiesparenden Bauens und der Nutzung Erneuerbarer Energien im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
2 Gliederung des Vortrags Ausgangslage (Gebäudestatistik, politische Ziele, Ist-Zustand) Ordnungsrecht (EnEV; Gebäuderichtlinie) Weiteres Vorgehen (Zeitplan, Gutachten)
3 Gebäudestatistik 18 Mio Wohngebäude mit 40 Mio Wohnungen, 3/4 davon sind energetisch verbesserungsbedürftig 1,5 Mio Nicht-Wohngebäude öffentl. Liegenschaften Trend: spez. Heizenergieverbrauch sinkt, spez. Stromverbrauch steigt
4 Energie- und Klimapolitik der EU Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 20% bis 2020 Verringerung der Treibhausgas-Emissionen um 20% im Vergleich zu 1990 Ausbau Erneuerbarer Energien auf 20% am Gesamtenergieverbrauch bis
5 Energiekonzept Reduktion des Primärenergiebedarfs um ca. 80 % bis 2050 Reduktion des Wärmebedarfs um 20 % bis 2020 Einführung klimaneutrales Gebäude ab 2020 in EnEV 2012 Sanierungsfahrplan für Gebäudebestand
6 Historie der Energieeinsparverordnung in Deutschland WSVO 1977 WSVO 1984 Mindestanforderung Baupraxis Forschung Solarhaus WSVO 1995 Niedrigenergiehaus EnEV 2001 EnEV 2009 EnEV Liter Haus Null-Energiehaus Plus-Energiehaus 6
7 Stromverbrauch der Haushalte in Deutschland PJoule Jahr 7
8 Anteil Erneuerbarer Energien an der Energiebereitstellung in Deutschland 8
9 Ansatz Fordern (=Vorschriften), Fördern (=finanzielle Anreize) und Informieren (=Beratung/Werbung)
10 EnEV 2009 seit Hochlichter Verschärfung des Anforderungsniveaus um durchschnittlich 30% Verbesserte Kontrolle Außerbetriebnahme von el. Speicherheizungen 10
11 EnEV 2009 seit Vorschriften für neue Gebäude Einhaltung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs des sog. Referenzgebäudes (Hauptanforderung) Einhaltung des zulässigen Transmissionswärmeverlustes (Nebenanforderung) Einhaltung des Sonneneintragskennwertes (Nebenanforderung) 11
12 EnEV 2009 seit Vorschriften für bestehende Gebäude bedingte Anforderungen (Vorschriften greifen dann, wenn ohnehin bauliche Maßnahmen durchgeführt werden, bei Änderungen, Erweiterung, Ausbau) Beispiel: Dach ist undicht und muss erneuert werden. Bei der Erneuerung muss ein bestimmtes Maß an Wärmedämmung ausgeführt werden unbedingte Anforderungen (Vorschriften zur nachträglichen Verbesserung ohne besonderen Anlass) 12
13 EnEV 2009 seit Vorschriften für bestehende Gebäude bedingte Anforderungen: für fast alle Maßnahmen zur Verbesserung der Gebäudehülle Anforderungen an U-Werte für Einzelbauteile wie Dach, Fenster etc.: Nicht-Überschreitung eines Primärenergiebedarfs von 140 % des Neubau-Niveaus 13
14 EnEV 2009 seit Vorschriften für bestehende Gebäude unbedingte Anforderungen (Nachrüstungen): überwiegend im Bereich der Heizungs und Klimatechnik Steuerungs- und Regelungstechnik Ersatz veralteter Öl- und Gaskessel 14
15 Novelle der EU-RL über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Niedrigstenergiegebäude Standard spätestens ab für Neubauten, für öffentliche Gebäude ab Niedrigstenergiegebäude: Der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf sollte zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort oder in der Nähe erzeugt wird gedeckt werden 15
16 Novelle der EU-RL über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Energieausweise: Qualitätssicherung durch Einrichtung nationaler Kontrollsysteme. Zuständige Behörden/Stellen führen Stichproben durch (Überprüfung der Plausibilität, ggf. auch durch Inaugenscheinnahme des Gebäudes) Grenze für Aushangpflicht (öffentl. Gebäude u. private Gebäude mit starkem Publikumsverkehr) wird auf 500 m², dann auf 250 m 2 gesenkt 16
17 Novelle der EU-RL über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Energieausweise Indikator der Gesamtenergieeffizienz (ist noch zu bestimmen) muss in Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen genannt werden 17
18 Modellprojekt Nullenergiehaus Bund freie Kühlung Photovoltaik Außenwand: Zellulosedämmung 38 cm Wärmepumpe Wärmerückgewinnung Solarthermie 18
19 Das Plus-Energie-Haus Bruttogrundfläche: 117 m², modular erweiterbar Heizwärmebedarf: 1068 kwh/a Energiegewinn an 156 Betriebstagen: 2500 kwh 19
20 Wie geht s weiter? Sicher: EnEV-Novelle 2012 zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie Unsicher: Verschärfung Energiekonzept der BReg Evaluierung des IEKP 20
21 Wirtschaftlichkeitsgebot ( 5 EnEG) Kosten für die Durchführung von Energiesparmaßnahmen müssen sich generell innerhalb der Lebensdauer dieser Maßnahmen durch eingesparte Energiekosten amortisieren 21
Energieeinsparverordnung aktueller Planungsstand
Energieeinsparverordnung 2012 - aktueller Planungsstand Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten des energiesparenden Bauens und der Nutzung Erneuerbarer Energien im
MehrOrdnungsrechtlicher Rahmen Perspektiven der Bundesregierung
Bundesländerworkshop Ordnungsrechtlicher Rahmen Perspektiven der Bundesregierung Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten des energiesparenden Bauens und der Nutzung
MehrEnergieeffiziente Hallenbauten Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden Ziele der Bundesregierung und Weiterentwicklung gesetzlicher Vorgaben
Energieeffiziente Hallenbauten Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden Ziele der Bundesregierung und Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten des energiesparenden Bauens
MehrEnBW Neue Instrumente der Energieeffizienz Was die EnEV 2013 enthalten und ändern soll. MR Peter Rathert
EnBW Neue Instrumente der Energieeffizienz Was die EnEV 2013 enthalten und ändern soll Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten des energiesparenden Bauens und der Nutzung
MehrSOLTEC EnEV die aktuelle Novellierung. MR Peter Rathert
SOLTEC EnEV 2013 - die aktuelle Novellierung Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten des energiesparenden Bauens und der Nutzung Erneuerbarer Energien im Bundesministerium
MehrMR Peter Rathert. Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten im Bereich Energie und Bauen im BMUB
Gebäude im Zentrum der Energieeffizienz Wie es mit der Gebäudeenergieeffizienz in der Bundespolitik konkret weitergeht EnEV 2016, Effizienzstrategie, Sanierungsfahrplan und Co Leiter des Referates Gebäude-
MehrCEB Die Sanierungsfahrpläne für die energetische Gebäudesanierung Der Sanierungsfahrplan des Bundes Aufgabenstellung und aktueller Stand
CEB Die Sanierungsfahrpläne für die energetische Gebäudesanierung Der Sanierungsfahrplan des Bundes Aufgabenstellung und aktueller Stand Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten
Mehr2. GIH Bundeskongress Energie-Effizienz heute und morgen Die neue EnEV MR Peter Rathert
2. GIH Bundeskongress Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten des energiesparenden Bauens und der Nutzung Erneuerbarer Energien im Bundesministerium für Verkehr, Bau
MehrBDH-Fachkonferenz Flächenheizung/-kühlung Chancen und Perspektiven der Flächenheizung/-kühlung im Umfeld der neuen EnEV 2014.
BDH-Fachkonferenz Flächenheizung/-kühlung Chancen und Perspektiven der Flächenheizung/-kühlung im Umfeld der neuen EnEV 2014 Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten
MehrInformationsveranstaltung. EnEV 2014 Was ändert sich?
Energieagentur Hohenlohekreis GmbH Informationsveranstaltung EnEV 2014 Was ändert sich? 2. Juni 2014 Ralph Specht Inhalt Seite Energieverbrauch in Deutschland 3 Entwicklung EnEV 5 EnEV 2014 6 Technische
MehrLeiter des Referates Gebäude- und
Peter Rathert t Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien im und Stadtentwicklung, Berlin Gliederung des Vortrags Ausgangslage (Daten und Ziele) wichtige
MehrPolitische Rahmenbedingungen für Energiedienstleistungen für Energieeffizienz im Gebäudebereich
Politische Rahmenbedingungen für Energiedienstleistungen für Energieeffizienz im Gebäudebereich Workshop am 30.10.2013 in St. Petersburg Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten
MehrEE 14 Fachkongress EnergieEffizientes Bauen 2014. EnEV 2013 was ist neu? Prof. Wolfgang Sorge
EE 14 Fachkongress EnergieEffizientes Bauen 2014 EnEV 2013 was ist neu? Prof. Wolfgang Sorge Hochschule Würzburg Schweinfurt Ingenieurbüro für Bauphysik Nürnberg Energieeffizienz Klima Gebäude Technik
MehrNovellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV)
Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) Dr.-Ing. Dirk Gust Referat Energietechnik, Energieeffizienz, Erneuerbare Energien Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz
MehrNeuerungen der EnEV Novelle 2014
Neuerungen der EnEV Novelle 2014 Arbeitsgruppe Energieeffiziente Gebäude Architekturbüro Grohe BLB IBUS Architekten und Ingenieure, Berlin/Bremen hellmann varioform -haus Bert Tschirner ZAB Energiespar-Agentur
MehrEnergieeinsparverordnung 2009 (EnEV)
dena-antworten auf die häufigsten Fragen Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV) Berlin, 03. September 2009. 1. Allgemeine Fragen Was regelt die Energieeinsparverordnung? Die Energieeinsparverordnung definiert
MehrVon Regeln und Ausnahmen - Energieeinsparverordnung in der Praxis
Energieberatungszentrum Stuttgart e.v. Von Regeln und Ausnahmen - Energieeinsparverordnung in der Praxis 7. Juli 2011 Haus der Wirtschaft - Stuttgart Programm Vorstellung des EBZ Die Entwicklung: EnEV
MehrNeuerungen der EnEV und der KfW-Förderung
Kreis Paderborn 12. Architekten- und Ingenieurtag Neuerungen der EnEV und der KfW-Förderung 11.05.2016 Dipl.-Ing. Architekt Jan Karwatzki, Öko-Zentrum NRW Neurungen EnEV und KfW - Einführung - EnEV-Anforderungen
MehrMartin van Hazebrouck Aspekte der Wirtschaftlichkeit im Energieeinsparrecht
Martin van Hazebrouck Aspekte der Wirtschaftlichkeit im Energieeinsparrecht 1 Autobahn 1973 2 Begrenzung des Heizwärmebedarfs (Neubau) Wärmeschutzverordnung 1977 Wärmeschutzverordnung 1984 Wärmeschutzverordnung
MehrEnergieeinsparverordnung (EnEV) 2007 und die Novelle 2009
Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 und die Novelle 2009 RWE Rhein-Ruhr AG Rudolf Maier Vertrieb Privat- und Gewerbekunden Rauschermühle 56648 Saffig Tel 06502 936863 Fax 0201 1212 30735 Mail rudolf.maier@rwe.com
MehrEnergieeinsparverordnung EnEV + Energieberatung
Energieeinsparverordnung EnEV + Energieberatung EnergieAgentur Berghamer und Penzkofer Effizienzberatung GmbH Leinbergerstr. 7 85368 Moosburg 08761 / 7274-0 www.energieagentur-online.de Blatt 1 Inhalte
MehrDie neue Energieeffizienzrichtlinie
Die neue Energieeffizienzrichtlinie und ihre Auswirkungen auf die österreichischen Bauvorschriften Dr. Rainer Mikulits Österreichisches Institut für Bautechnik Fachveranstaltung Schritte in die Zukunft,
MehrEnergieeffizient Sanieren Kredit www.kfw.de/151 www.kfw.de/152
Energieeffizient Sanieren Kredit www.kfw.de/151 www.kfw.de/152 April 2016 Bank aus Verantwortung Anwendungsbereiche Für die energetische Sanierung von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie
MehrEnEV und EEWärmeG. Überblick zu den wesentlichen Anforderungen im Nachweisverfahren nach Energieeinsparverordnung EnEV und Wärmegesetz EEWärmeG
EnEV und EEWärmeG Überblick zu den wesentlichen Anforderungen im Nachweisverfahren nach Energieeinsparverordnung EnEV und Wärmegesetz EEWärmeG Grünberger Str. 55 10245 Berlin Tel.: 030/577032780 Fax.:
MehrAnforderungen an QP /Referenzgebäude gemäß ENEV 2009 Wohngebäude Anlage 1 Tabelle 1
Lfd. Nr.: Anforderungen an QP /Referenzgebäude gemäß ENEV 2009 Wohngebäude Anlage 1 Tabelle 1 Bauteil/ System Referenzausführung/ Wert (Maßeinheit) 1.6 Lichtkuppeln Wärmedurchgangskoeffizient U w = 2,70
MehrDeutsches Dachdeckerhandwerk Zentralverband. EnEV 2014. Welche Anforderungen ergeben sich durch die neue Verordnung für das Dachdeckerhandwerk?
EnEV 2014 Welche Anforderungen ergeben sich durch die neue Verordnung für das Dachdeckerhandwerk? Ziel der EnEV Zweck dieser Verordnung ist die Einsparung von Energie in Gebäuden. In diesem Rahmen und
MehrNovelle der Energieeinsparverordnung und des Energieeinsparungsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12705 17. Wahlperiode 13. 03. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Oliver Krischer, Bettina Herlitzius, weiterer Abgeordneter
MehrDatenerhebung zum Verbrauchsausweis für NICHT-Wohngebäude
Datenerhebung zum Verbrauchsausweis für NICHT-Wohngebäude 1. Objektadresse 2. Anlass der Ausstellung (Vermietung/Verkauf; Modernisierung/Änderung/Erweiterung; Sonstiges) 3. Art des Gebäudes (s. dazu Übersicht
MehrUmweltschutzamt Stadt Freiburg 30. Juni 2014. EWärmeG Baden-Württemberg und Sanierungsfahrplan Was muss ich beim Heizungstasuch beachten?
Umweltschutzamt Stadt Freiburg 30. Juni 2014 EWärmeG Baden-Württemberg und Sanierungsfahrplan Was muss ich beim Heizungstasuch beachten? Johannes Dold Gebäudeenergieberater (HWK) Folie 1 Folie 2 Verbräuche
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: 29.04.2024 1 Hauptnutzung / kategorie Bürogebäude, nur beheizt, teil Baujahr Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche 2) Erneuerbare Energien Lüftung Anlass der Ausstellung
MehrEnergieeffizienz in der Praxis der Energiewende BWHT/ EnBW am 28. Oktober 2014 Dorothea Steinwachs
Novelle EWärmeG aktueller Sachstand des Entwurfs Energieeffizienz in der Praxis der Energiewende BWHT/ EnBW am 28. Oktober 2014 Dorothea Steinwachs Das EWärmeG BadenWürttemberg Seit 01.01.2008 in Kraft
MehrNewsletter für Geschäftskunden
Newsletter für Geschäftskunden Ausgabe Mai 2014 Wenn Sie Fragen zum Thema Energie und mehr haben, rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne ausführlich. Leiter Vertrieb Geschäftskunden Markus Heuberger Tel.
MehrENERGETISCHE SANIERUNG VON GEBÄUDEN
ENERGETISCHE SANIERUNG VON GEBÄUDEN Eine Investition die sich lohnt Quelle GA: Geck Am Beispiel des Heuchelheimer Rathaus ENERGETISCHE SANIERUNG VON GEBÄUDEN Energieverbrauch durch Wohnraumbeheizung Möglichkeiten
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 21.12.218 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Mehrfamiliengebäude Elberfelder Str. 35 / Spinngasse 2-6
MehrSpielräume und Möglichkeiten der Länder
Fördern und Fordern: Spielräume und Möglichkeiten der Länder geea, BundLänderDialog am 25. September 2014 Ministerialdirigent Karl Greißing Leiter der Abteilung Energiewirtschaft Folie 1 Energieszenario
MehrDer Energieausweis Kaminkehrer Innung Schwaben- Augsburg
Der Bezirkskaminkehrermeister und Energieberater (HWK) 1 2 EU 2002/91/ Gebäuderichtlinie vom 16. Dezember 2002 (Amtsblatt L001 vom 4.Januar 2003) Umsetzung Den Mitgliedstaaten obliegt die Festlegung von
MehrAspekte aus Sicht der Verwendung von Holz
Energieeinsparverordnung (EnEV) und Energieausweis Aspekte aus Sicht der Verwendung von Holz Die Energieeinsparverordnung (EnEV) - was ist das eigentlich? Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und
MehrZukunftsfähige Energieversorgung für Wohngebäude in der Region
Zukunftsfähige Energieversorgung für Wohngebäude in der Region 2. WEG Forum Freiburg, 12.10.2013 Dipl.-Ing. Christian Neumann Energieagentur Regio Freiburg GmbH 2. WEG Forum Freiburg, 12.10.2013 0 Ziele
MehrEnergieausweis für Wohngebäude
Gültig bis: 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Gebäudefoto (freiwillig) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Anlass der Ausstellung des Energieausweises
MehrEnergieeinsparverordnung
Energieeinsparverordnung Regelungen für Bauherren - beauftrage Firmen - Fachleute Eigentümer - Vermieter - Verpächter Immobilienmakler - Betreiber von Klimaanlagen Energieeinsparverordnung Verordnung:
MehrAuf dem Weg zum Niedrigstenergiehaus KfW-Effizienzhäuser / Passivhäuser
Auf dem Weg zum Niedrigstenergiehaus KfW-Effizienzhäuser / Passivhäuser Saal Straßburg Referent: Uwe Kettner Beginn: 14.30 Uhr 28.02.2015 Neue Anforderungen an Gebäude Klimawandel/Klimaschutz Quelle: IPCC
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 31.12.2017 1 Gebäude Gebäudetyp freistehendes Einfamilienhaus Adresse Musterstraße 1, 12345 ABC-Stadt Gebäudeteil Einfamilienhaus Baujahr Gebäude 1960 Baujahr Anlagentechnik 1989 Anzahl Wohnungen
MehrReferentenentwurf zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (Entwurf zur EnEV 2009)
Zusammenfassung Referentenentwurf zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (Entwurf zur EnEV 2009) Stand: 28.04.08 Dieser Text fasst die Regelungen des Referentenentwurfs zur EnEV 2009 zusammen, der
MehrEnergetische Sanierung und die Regelungen der EnEV 2014
Vortrag: Energetische Sanierung und die Regelungen der EnEV 2014 Veranstalter: Energiekonzept 2050 Ziel: komplette energetische Versorgung mittels regenerativer (erneuerbarer) Energien. Reduzierung der
MehrHeizungssysteme mit Zukunft -Folien EWärmeG-
Heizungssysteme mit Zukunft -Folien EWärmeG- Dipl.Ing. (FH) Arne Blumberg Energieagentur Regio Freiburg 26.03.2014, Gasthaus Stube, Freiburg Gesetzliche Randbedingungen Energieversorgung EnEV(Energieeinsparverordnung),
MehrNachhaltiges Bauen in Deutschland. Positionen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
in Deutschland Positionen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung MinRat Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Herzlich Willkommen Energiewende
MehrEnergieeinsparverordnung (EnEV 2014) Beispiele zur Nachweisführung
Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) Grundlagen, Aktuelles und Neuerungen ab 2016 Beispiele zur Nachweisführung 4. Landesnetzwerktreffen Energie & Kommune Magdeburg, 28.05.2015 Referent Dipl.-Ing. (FH)
MehrFörderprogramme für Solarthermische Anlagen Dipl. Ing. Catrin Homberger. Baurechtsamt Stadt Freiburg
Förderprogramme für Solarthermische Anlagen Dipl. Ing. Stadt Freiburg Seite 1 Welche Fördermöglichkeiten gibt es? 1. Förderprogramme der Stadt Freiburg 2. Förderprogramme Bund und Land Seite 2 1.Förderprogramm
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 30.09.2020 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) freistehendes Mehrfamilienhaus 1968 2007 40 2.766,0 m² Erneuerbare
MehrDer Energieausweis für Gebäude - Qualitätssicherung durch das dena-gütesiegel.
Romy Reichenberger Der Energieausweis für Gebäude - Qualitätssicherung durch das dena-gütesiegel. Berlin, 16. September 2010 1 Nachfrage nach Energieausweisen in Deutschland. Verpflichtung zur Vorlage
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 06.08.208 Gebäude Gebäudetyp Adresse Einfamilienhaus Musterweg, Musterstadt Gebäudeteil Baujahr Gebäude 966 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Anlagentechnik 984 Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche
MehrVon der EnEV 2009 über die ENEV 2014 zum Niedrigstenergiehaus
Von der EnEV 2009 über die ENEV 2014 zum Niedrigstenergiehaus Thomas Möller Dipl.-Ing., Dipl.Wirt.-Ing (FH), Energieberater (HWK) Brunhamstraße 43-81249 München Tel. 089-871 2454 - Telefax 089-871 2434
MehrDatenerhebung zum Verbrauchsausweis für Wohngebäude
Seite 1 Datenerhebung zum Verbrauchsausweis für Wohngebäude 1. Objektadresse 2. Anlass der Ausstellung (Vermietung/Verkauf; Modernisierung/Änderung/Erweiterung; Sonstiges) 3. Art des Gebäudes u. Anzahl
MehrAktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen der Energieeffizienz. EnBW Vertrieb GmbH Rudolf Schiller Ringsheim, 24. Oktober 2012 Energie braucht Impulse
Aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen der Energieeffizienz EnBW Vertrieb GmbH Rudolf Schiller Ringsheim, 24. Oktober 2012 Energie braucht Impulse Rudolf Schiller EnBW Vertrieb GmbH Elektroinstallateurmeister
MehrHeizkessel getauscht Energie gespart
Heizkessel getauscht Energie gespart Liebe Tübingerinnen und Tübinger, wollen Sie es mollig warm zuhause, ohne über Ihrer Heizkostenrechnung ins Schwitzen zu kommen? Dann sollten Sie über einen Austausch
Mehr2.9 Berechnungen für den Nachweis der EnEV
2.9 Berechnungen für den Nachweis der EnEV 249 2.9 Berechnungen für den Nachweis der EnEV Die Energie-Einsparverordnung EnEV stellt Anforderungen sowohl an die bautechnische als auch an die anlagentechnische
MehrECKPUNKTE DER ENEV 2014
ECKPUNKTE DER ENEV 2014 24.09.2014 Dipl.-Ing. Irina Kollert Gebäudesanierung - quo vadis? Ludwigshafen www.energieagentur.rlp.de twitter.com/energie_rlp DIE ENERGIEAGENTUR RHEINLAND-PFALZ» die landesweite
MehrDem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe)
Gesetzlicher Prüfungsverband Gültig bis: Seite 1 von 5 Gebäude Gebäudetyp MFH Adresse Waldstrasse 115, Stuttgart 61-151 Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1990 Baujahr Anlagetechnik 1990 Gebäudefoto (freiwillig)
MehrGemeinde Stephanskirchen - Energiespartag 27.09.2012 /1. Energiespartag 2015
Gemeinde Stephanskirchen - Energiespartag 27.09.2012 /1 Energiespartag 2015 Warum Sanieren - Energieeinsparverordnung Was ist ein KfW-Energieeffizienzhaus Aktuelle Förderprogramme Rainer Kutzner Dipl.-Ing
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik 1) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Erneuerbare Energien Lüftung Gebäudefoto (freiwillig) Anlass der
MehrEnBW-Fachtagung Aktuelle Praxisfragen der Energieeffizienz Das neue Zusammenführungsgesetz für EnEV und EEWärmeG. MR Peter Rathert
EnBW-Fachtagung Aktuelle Praxisfragen der Energieeffizienz Das neue Zusammenführungsgesetz für EnEV und EEWärmeG Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten im Bereich
MehrErhöhte Energieeinsparung bei Schulen durch internes Contracting am Beispiel der Landeshauptstadt Stuttgart
Erhöhte Energieeinsparung bei Schulen durch internes Contracting am Beispiel der Landeshauptstadt Stuttgart Dr. Jürgen Görres Landeshauptstadt Stuttgart Amt für Umweltschutz, Abteilung Energiewirtschaft
Mehr23.06.2006 Objekt: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Altbau. Dieses Gebäude 127,3 kwh/(m²a)
Erstellt am: 23.06.2006 Objekt: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Altbau Gesamtbewertung Primärenergiebedarf Dieses Gebäude 127,3 kwh/(m²a) 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 und
MehrErhöhter Energie-Standard für Neubauten ab 2016 Antworten auf die fünf häufigsten Fragen
Presseinformation des Instituts für Energie-Effiziente Architektur mit Internet- Medien, Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin 28. Januar 2016 Erhöhter Energie-Standard für Neubauten ab 2016
MehrUnd sind sie nicht willig wie EnEV und KfW den Markt bewegen
Und sind sie nicht willig wie EnEV und KfW den Markt bewegen 22. September 2011 Kreishaus Herford Ernst Merkschien Ingenieurbüro für Energieberatung Bielefeld Das Integrierte Energie- und Klimaprogramm
MehrQUALERGY 2020 Europäische Bauinitiative im Rahmen des EU Programms Build up Skills
Katharina Bensmann QUALERGY 2020 Europäische Bauinitiative im Rahmen des EU Programms Build up Skills Berlin, 31.Mai 2012 1 Die Gesellschafter der Deutschen Energie Agentur. dena Bundesrepublik Deutschland
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 24.04.2024 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Gebäudeteil - Baujahr Gebäude 1968 Baujahr Anlagentechnik ¹) 1996 Anzahl Wohnungen 8 Gebäudenutzfläche (A ) N 568 m² Erneuerbare Energien
MehrNeufassung der EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Neufassung der EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Dr.-Ing. Dagmar Bayer, Projektgruppe Sonderaufgaben Städtebau Vielfache Gründe der EU zum Handeln Klimawandel Wirtschaft / Arbeitsplätze
MehrEnergieeffizienz durch Gebäudesanierung
FÖRDERPROGRAMME FÜR ENERGIEEFFIZIENZ- MAßNAHMEN UND ERNEUERBARE ENERGIEN Energieeffizienz durch Gebäudesanierung Datum Veranstaltung Dipl.-Ing. NAME 24.05.2012 SPEYER DIPL.-ING. IRINA KOLLERT Gliederung
MehrEnergieausweis für Wohngebäude
Gültig bis: 8.09.018 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Weiden 119, 47809 Krefeld Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1959 Baujahr Anlagentechnik 1987 Gebäudefoto (freiwillig) Anzahl Wohnungen 6 Gebäudenutzfläche
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 22.04.2024 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Gebäudeteil - Baujahr Gebäude 1950 Baujahr Anlagentechnik ¹) 1998 Anzahl Wohnungen 32 Gebäudenutzfläche (A ) N 1951 m² Erneuerbare Energien
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis:.1.019 1 Gebäude Hauptnutzung/ Gebäudekategorie Adresse Bürogebäude Am Wehrhahn 8-30, 4010 Düsseldorf Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) 1987 1996 Gebäudefoto
MehrEnEV 2016 Verschärfung der Anforderungen ab dem
EnEV 2016 Verschärfung der Anforderungen ab dem 01.01.2016 Dipl.-Ing. (FH) Thomas Dörflinger 2016 Übersicht der Themen Politische Rahmenbedingungen Die Energieeinsparverordnung 2016 Berechnungsbeispiele
MehrEnergietag Schweinfurt Bayerische Ingenieurkammer Bau IHK Würzburg - Schweinfurt
Energietag Schweinfurt Bayerische Ingenieurkammer Bau IHK Würzburg - Schweinfurt Nachhaltige energetische Sanierung von Gewerbeimmobilien- Rechtliche Vorgaben und Maßnahmen Prof. Dipl.-Ing. Wolfgang Sorge
MehrKlimaschutz durch energetische Sanierung
Vortrag: Dipl.-Ing. Architektin Birgit Schreder Klimaschutz durch energetische Sanierung Wissenswertes über den Energieverbrauch Anteiliger Energieverbrauch eines Haushaltes Energieverbrauchskette Anforderungen
MehrVdZ Projektforum 2014 Energieeffizienz im Lichte der aktuellen politischen Entwicklungen. VdZ - Projektforum, 7. Mai 2014
VdZ Projektforum 2014 Energieeffizienz im Lichte der aktuellen politischen Entwicklungen VdZ - Projektforum, 7. Mai 2014 VdZ Projektforum 2014 Energieeffizienz im Lichte der aktuellen politischen Entwicklungen
MehrEnergieeinsparverordnung (EnEV) 2009/2012 Auswirkungen auf die Bauausführung
Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009/2012 Auswirkungen auf die Bauausführung Prof. Dr. Gerd Hauser GRE Mitgliederversammlung 2009 München PEH 12. März. 2009 Entwicklung der Regelungsansätze im Bereich
MehrENERGIEAUSWEIS gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Gültig bis: 01.12.2018 1 Gebäude Gebäudetyp Mehrfamilienhaus Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1993 Gebäudefoto freiwillig Baujahr Anlagentechnik 1993 Anzahl Wohnungen 199 Gebäudenutzfläche (AN) 11097
MehrKFW-RESEARCH. Akzente ENERGIESPARPOTENZIAL IN GEBÄUDEN DER KOMMUNALEN UND SOZIALEN INFRASTRUKTUR
KFW-RESEARCH Akzente ENERGIESPARPOTENZIAL IN GEBÄUDEN DER KOMMUNALEN UND SOZIALEN INFRA Nr. 62, Mai 2012 Herausgeber KfW Bankengruppe Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main Telefon 069 7431-0 Telefax
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 07.08.2023 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Mehrfamilienhaus Schlachthofstr. 21, 23, 25, Chamissostr.
MehrDauerhafter Leerstand: % oder m² // Zeitraum des Leerstands:
Angaben zum Gebäude Straße/PLZ/Ort/Bundesland: Gebäudekategorie (nach BWZK siehe Anlage): Anteil: % oder m² (Hauptnutzung) Gebäudekategorie (nach BWZK siehe Anlage): Anteil: % oder m² (Sonderzone)* Gebäudekategorie
Mehr2. dena-bundesländer-workshop Energieeffiziente Gebäude.
Stephan Kohler 2. dena-bundesländer-workshop Energieeffiziente Gebäude. Berlin, 30.Mai 2012 1 Die Gesellschafter der Deutschen Energie-Agentur. dena Bundesrepublik Deutschland 50 % KfW Bankengruppe 26
MehrEnergieeffizienz in Wohngebäuden. Wo liegt die goldene Mitte?
Energieeffizienz in Wohngebäuden Wo liegt die goldene Mitte? Übersicht Politische Situation. Gesetzliche Anforderungen. Aktuelle Situation der Wohnungswirtschaft. Was hilft Ihnen bei der Entscheidungsfindung?
MehrDie Wohnungswirtschaft zwischen EnEV, EEG, Wärmegesetz und Energiekosten
Anforderungen, Umsetzungen und Chancen Dr.-Ing. Dirk Gust Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz Folie 1 Gliederung Einleitung Europäische und nationale Zielsetzungen Integriertes
MehrGebäudeenergiegesetz (GEG)
Geplante Neuregelungen im Bereich, Referentin im Referat Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten im Bereich Energie und Bauen im BMUB Gliederung des Vortrags Klimaschutzziele bis 2050 Geltende
MehrModernisierung (Änderung/Erweiterung) Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 03.07.208 Gebäude Gebäudetyp Einfamilienhaus Adresse Irgendwo, 26736 Krummhörn Gebäudeteil Hauptgebäude Baujahr Gebäude 935 Baujahr Anlagentechnik 993 Anzahl
MehrEnergiesparen im Eigenheim
Informationsveranstaltung der Gemeinde Berne am 15.07.2014 Energiesparen im Eigenheim Beratung, Maßnahmen, Finanzierung, Förderung Vortrag von Dipl.-Ing. Rainer Heimsch Ing.-Büro Heimsch, Rastede Ingenieurbüro
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 22.02.2018 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus H. Seidel-Straße 23-26, 18209 Bad Doberan Gebäudeteil - Baujahr Gebäude 1972 Baujahr Anlagetechnik 1992 Anzahl Wohnungen 48 Gebäudenutzfläche
MehrAktuelle EU-Gebäude-Richtlinie 2010 Auf dem Weg zum energieneutralen Gebäude
Aktuelle EU-Gebäude-Richtlinie 2010 Auf dem Weg zum energieneutralen Gebäude Dr.-Ing. Dagmar Bayer Regierung von Oberbayern, Projektgruppe Sonderaufgaben Städtebau Vielfache Gründe der EU zum Handeln Klimawandel
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 6 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: 0.06.0 Gebäude Gebäudetyp Adresse Einfamilienhaus Kleine Eichen 38, 453 Kleinmachnow Gebäudeteil Baujahr Gebäude
MehrDipl.-Ing. Rainer Dirk ENERGIEEINSPAR VERORDNUNG SCHRITT FÜR SCHRITT. 5. Auflage. Mit einem Beitrag von Professor Dr.
Dipl.-Ing. Rainer Dirk ENERGIEEINSPAR VERORDNUNG SCHRITT FÜR SCHRITT 5. Auflage Mit einem Beitrag von Professor Dr. Bernhard Rauch Werner Verlag 2010 1 Einleitung 1 2 Verordnungstext (EnEV) 4 3 Die rechtlichen
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung(EnEV) Gültig bis: 13.12.217 1 Gebäude Gebäudetyp Wohngebäude Liegenschaftsnummer 34611 Adresse Maxim Gorki Str 3-17 86 Zwickau Kundennummer Gebäudeteil 1419 Gebäudefoto
MehrVorgaben der Energieeinsparverordnung ab Jan Karwatzki Öko-Zentrum NRW GmbH
Vorgaben der Energieeinsparverordnung ab 2016 Jan Karwatzki Öko-Zentrum NRW GmbH Entwicklung von Vorgaben Quelle: Vortrag Erhorn, 20.01.2015 EU-Richtlinie (EPBD) EU-Richtlinie (EPBD) Was ist ein Niedrigstenergiegebäude?
MehrEinfamilienhaus Detmold-Hiddesen, Maiweg 46
Einfamilienhaus Detmold-Hiddesen, Maiweg 46 Baujahr 1956 Wohnfläche Grundstücksfläche 137 qm 1521 qm Dieses Einfamilienhaus liegt in reizvoller Landschaft am Fuße des Hermannsdenkmals in Detmold-Hiddesen.
MehrBericht aus Berlin. Standards der Zukunft: die EnEV 2013 und das Effizienzhaus Plus
Bericht aus Berlin Standards der Zukunft: die EnEV 2013 und das Effizienzhaus Plus MinRat Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Herzlich Willkommen Energiewende
MehrInvestitionsbank Schleswig-Holstein
Investitionsbank Schleswig-Holstein Manfred Morwinski Klimakonferenz Neumünster 07. Mai 2010 Wirtschaft Immobilien Kommunen Zuschüsse Investitionsbank Schleswig-Holstein Zentrales Förderinstitut des Landes
MehrDie Anwendung des Gebäudeenergieausweises. in der praktischen Arbeit
I.H.M. Fachtagung 03.03.2008 Die Anwendung des Gebäudeenergieausweises in der praktischen Arbeit Dipl.-Ing. (FH) Achim Zitzmann VDI Ingenieur für Physikalische Technik Staatlich anerkannter Energieberater
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 29.11.2017 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Pappelallee 70,71,72, 10437 Berlin Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1906/07 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Anlagentechnik 2003 Anzahl Wohnungen
MehrPositionspapier Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) - Auf dem Weg zum energieeffizienten Gebäude
Positionspapier Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) - Auf dem Weg zum energieeffizienten Gebäude Stand: November 2012 Initiiert und koordiniert von der Seite 1 von 9 06.03.2014 Aktuelle Ergänzungen
MehrEnergieeffizienz in NRW
Energieeffizienz in NRW Information, Weiterbildung und Förderung Lale Salur, Dipl.-Ing. (FH), Architektin, M.B.Eng., EnergieAgentur.NRW EnergieAgentur.NRW Neutrale und unabhängige vom Land getragene nicht
Mehr