Energieeinsparverordnung aktueller Planungsstand
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- Kurt Morgenstern
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1 Energieeinsparverordnung aktueller Planungsstand Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten des energiesparenden Bauens und der Nutzung Erneuerbarer Energien im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
2 Gliederung des Vortrags Ausgangslage (Gebäudestatistik, politische Ziele, Ist-Zustand) Ordnungsrecht (EnEV; EEWärmeG) Weiteres Vorgehen (Zeitplan, Gutachten) 2
3 Gebäudestatistik 18 Mio. Wohngebäude mit 40 Mio. Wohnungen, 3/4 davon sind energetisch verbesserungsbedürftig 1,5 Mio. Nicht-Wohngebäude öffentl. Liegenschaften Trend: spez. Heizenergieverbrauch sinkt, spez. Stromverbrauch steigt 3
4 Energiekonzept Reduktion des Primärenergiebedarfs um ca. 80 % bis 2050 Reduktion des Wärmebedarfs um 20 % bis 2020 Einführung klimaneutrales Gebäude ab 2020 in EnEV 2012 Sanierungsfahrplan für Gebäudebestand 4
5 Historie der Energieeinsparverordnung in Deutschland WSVO 77 Mindestanforderung WSVO 84 Baupraxis Forschung WSVO 95 Solarhaus EnEV 2001 EnEV 2009 EnEV 2012 Niedrigenergiehaus 3-Liter Haus Null-Energiehaus Plus-Energiehaus 5
6 Stromverbrauch der Haushalte in Deutschland PJoule Jahr 6
7 Anteil Erneuerbarer Energien an der Energiebereitstellung in Deutschland 7
8 EnEV 2009 seit Hochlichter Verschärfung des Anforderungsniveaus um durchschnittlich 30% Verbesserte Kontrolle Außerbetriebnahme von el. Speicherheizungen 8
9 Novelle der EU-RL über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Niedrigstenergiegebäude Standard spätestens ab für Neubauten, für öffentliche Gebäude ab Niedrigstenergiegebäude: Der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf sollte zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort oder in der Nähe erzeugt wird gedeckt werden 9
10 Novelle der EU-RL über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Energieausweise: Qualitätssicherung durch Einrichtung nationaler Kontrollsysteme. Zuständige Behörden/Stellen führen Stichproben durch (Überprüfung der Plausibilität, ggf. auch durch Inaugenscheinnahme des Gebäudes) Grenze für Aushangpflicht (öffentl. Gebäude u. private Gebäude mit starkem Publikumsverkehr) wird auf 500 m², dann auf 250 m2 gesenkt 10
11 Novelle der EU-RL über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Energieausweise Indikator der Gesamtenergieeffizienz (ist noch zu bestimmen) muss in Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen genannt werden 11
12 EEWärmeG seit Pflicht zur anteiligen Nutzung Erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung von Neubauten 15% durch Solar oder 30% durch Biogas oder 50% durch feste bzw. flüssige Biomasse oder 50% Geothermie oder Umweltwärme oder Unterschreitung der EnEV um mind. 15 % Bundesländer können auch Anforderungen an bestehende Gebäude stellen 12
13 EU-Richtlinie Erneuerbare Energien Mitgliedstaaten müssen ab 2012 Vorbildfunktion öffentl. Gebäude sicherstellen Umsetzung durch sog. Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien EAG EE mit Änderungen des EEWärmeG Entwurf ist im parlamentarischen Verfahren 13
14 Modellprojekt Nullenergiehaus Bund freie Kühlung Photovoltaik Außenwand: Zellulosedämmung 38 cm Wärmepumpe Wärmerückgewinnung Solarthermie 14
15 Wie geht s weiter? Sicher: EnEV-Novelle 2012 zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie Unsicher: Verschärfung Energiekonzept der BReg Evaluierung des IEKP 15
16 Wirtschaftlichkeitsgebot ( 5 EnEG) Kosten für die Durchführung von Energiesparmaßnahmen müssen sich generell innerhalb der Lebensdauer dieser Maßnahmen durch eingesparte Energiekosten amortisieren 16
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