Energieeffiziente Hallenbauten Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden Ziele der Bundesregierung und Weiterentwicklung gesetzlicher Vorgaben

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1 Energieeffiziente Hallenbauten Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden Ziele der Bundesregierung und Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten des energiesparenden Bauens und der Nutzung Erneuerbarer Energien im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

2 Gliederung des Vortrags Ausgangslage (Gebäudestatistik, politische Ziele, Ist-Zustand) EnEG, EnEV Weiteres Vorgehen (Konsequenzen aus BR- Beschlüssen u. KoaVertrag)

3 Gebäudekulisse

4 Energiekonzept/Energiewende/KoaV Reduktion des Primärenergiebedarfs um ca. 80 % bis 2050 Reduktion des Wärmebedarfs um 20 % bis 2020 Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen

5 Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 Ziel: Maßnahmen zur Schließung einer in 2020 erwarteten Minderungslücke von rd. 80 Mio t/a CO2- Äqu Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz ( NAPE ) Ziel: Maßnahmen zur Schließung einer in 2020 erwarteten Effizienzlücke von Pj/a PEV Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen Handlungsfeld Energieeffizienz und Klimaschutz im Gebäudebestand

6 Beschlossene Maßnahmen sind u.a. CO2-Gebäudesanierungsprogramm - Aufstockung um 200 Mio, - Förderstufe Effizienzhaus Plus, - Förderung von Nicht-Wohngebäuden (u.a. Hallenbauten) Verbesserung Energieberatung Heizungscheck / Effizienzlabel Heizung Verbesserung Vollzug EnEV/EEWärmeG

7 Historie der Energieeinsparverordnung in Deutschland WSVO 1977 WSVO 1984 Mindestanforderung Baupraxis Forschung Solarhaus WSVO 1995 Niedrigenergiehaus EnEV 2001 EnEV 2009 EnEV Liter Haus Null-Energiehaus Plus-Energiehaus 7

8 Stromverbrauch der Haushalte in Deutschland PJoule Jahr 8

9 EnEG-Novelle Neue Ermächtigungen für Niedrigstenergiegebäude-Standard Kontrolle von Energieausweisen und Inspektionsberichten Ermächtigung für Vorschrift zur Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizung ist entfallen 9

10 EnEG-Novelle Niedrigstenergiegebäude Standard spätestens ab für Neubauten, für öffentliche Gebäude ab Niedrigstenergiegebäude: Der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf sollte zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort oder in der Nähe erzeugt wird gedeckt werden 10

11 Wirtschaftlichkeitsgebot ( 5 EnEG) Kosten für die Durchführung von Energiesparmaßnahmen müssen sich generell innerhalb der Lebensdauer dieser Maßnahmen durch eingesparte Energiekosten amortisieren 11

12 EnEV 2014 Vorschriften für neue Gebäude Einhaltung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs des sog. Referenzgebäudes (Hauptanforderung): Verschärfung um 25 % Einhaltung des zulässigen Transmissionswärmeverlustes (Nebenanforderung): Verschärfung um 20 % im Mittel 12

13 EnEV 2014 Vorschriften für bestehende Gebäude bleiben weitgehend unverändert bedingte Anforderungen (Vorschriften greifen dann, wenn ohnehin bauliche Maßnahmen durchgeführt werden, bei Änderungen, Erweiterung, Ausbau): U-Werte bleiben auf Stand EnEV 2009 oder 140 % - Regel (Nachweis, dass Gebäude Neubauanforderungen um höchstens 40 % überschreitet): wird auf Referenzgebäude EnEV 2009 bezogen unbedingte Anforderungen (Vorschriften zur nachträglichen Verbesserung ohne besonderen Anlass) Ausnahme Außerbetriebnahme von Standardheizkesseln 13

14 EnEV 2014 Vorschriften für bestehende Gebäude Außerbetriebnahme von Standardheizkesseln bis Ende 2014, wenn Kessel vor dem eingebaut oder aufgestellt wurde nach Ablauf von 30 a, wenn Kessel nach dem eingebaut oder aufgestellt wurde 14

15 EnEV 2014 Stärkung der Energieausweise: Qualitätssicherung durch Einrichtung nationaler Kontrollsysteme. Grenze für Aushangpflicht für öffentl. Gebäude wird auf 500 m², ab Juli 2015 auf 250 m 2 gesenkt Private Gebäude mit starkem Publikumsverkehr auf mehr als 500 m² werden in Aushangpflicht einbezogen 15

16 EnEV 2014 Stärkung der Energieausweise Indikator der Gesamtenergieeffizienz (Energieeffizienzklasse, soweit vorhanden) muss in Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen genannt werden Übergabe der Ausweise an Käufer oder Mieter 16

17 Vollzug alle Länder haben Zuständigkeiten geregelt (i.d.r. Bauaufsicht) fast alle Länder haben UmsetzungsVO zusätzliche Regelungen u.a. in Bay, Ba-Wü, NRW (z.b. Stichprobenkontrollen der Energieausweise oder der Bauausführung) 17

18 Modellprojekt Niedrigstenergiehaus Bund freie Kühlung Photovoltaik Außenwand: Zellulosedämmung 38 cm Wärmepumpe Wärmerückgewinnung Solarthermie 18

19 Effizienzhaus Plus 19

20 Wie geht s weiter? Definition Niedrigstenergiegebäude vor (öffentl. Gebäude), vor (priv. Gebäude) Prüfung der Energieausweisregelungen Prüfung der Zusammenführung und Vereinfachung EnEV, EnEG und EEWärmeG Neuer Ansatz für Prüfung der Wirtschaftlichkeit? 20

21 CEB Die Sanierungsfahrpläne für die energetische Gebäudesanierung Der Sanierungsfahrplan des Bundes Aufgabenstellung und aktueller Stand Energiesparendes Bauen macht Lust 21

22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 22

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