EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) Stand der Umsetzung und aktuelle Fördermöglichkeiten in Deutschland

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1 EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) Stand der Umsetzung und aktuelle Fördermöglichkeiten in Deutschland Dipl.- Ing. (BA) Eva- Maria Kiefer, Abteilungsleiterin Technische Dienstleistungen ARGE SOLAR e.v. Trier, 13.Februar

2 Beratungszentrum für Energie und Umwelt Energiesparendes Bauen und Sanieren moderne Haustechnik erneuerbare Energien Energieeffizienz Energieeinsparverordnung, Energiepass Förderprogramme, KfW Umweltbildung 2

3 Überblick Themen: rechtliche Änderungen und Entwicklungen im Bereich Energieeffizienz / EE EPDB (Energy Performance of Buildings Directive) EU-Gebäuderichtlinie 2010 Novellierung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) 2013 Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 inkl. Hintergrundinformationen Förderprogrammen 3

4 EPDB EU-Gebäuderichtlinie 2010 Quelle: EPDB: Energy Performance of Buildings Directive Neue EU Gebäuderichtlinie seit 8. Juli 2010 in Kraft Die EU-Mitgliedstaaten haben 2-3 Jahre Zeit die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen Die Richtlinie fordert auch energieeffiziente Gebäude bei größeren Sanierungen und verstärkt die Rolle des Energieausweises bei Verkauf, Vermietung sowie bei Aushang definiert nach wie vor die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (= Energiemenge für Heizung, Warmwasser, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung) 4

5 EnEG 2013 Energieeinsparungsgesetz Die Anforderungen aus dem Energieeinspargesetz bilden die Forderungen der EU-Gebäuderichtlinie ab Das EnEG bildet die Gesetzesgrundlage für die Novellierung der EnEV - es gilt seit dem 13. Juli 2013 Alle rot markierten Felder wurden neu verabschiedet Quelle: 5

6 EnEV 2014 Energieeinsparverordnung Die EnEV 2014 wurde am im Bundesgesetzblatt veröffentlicht Die neue EnEV tritt als 'EnEV 2014' am 1. Mai 2014 in Kraft Die neue EnEV 2014 setzt auch die Ziele der EU-Gebäuderichtlinie 2010 um u.a. die Rolle des Energieausweises als Information, als Entscheidungshilfe für Käufer oder Neumieter und nicht zuletzt als rechtsverbindliches Dokument stärken. Quelle: 6

7 Kennwerte zur energetischen Bilanzierung Transmissionswärmeverlust H T und Primärenergiebedarf Q P 7

8 Referenzgebäudeverfahren der DIN V

9 EnEV Anforderungen an Gebäude Nur noch Berechnungen nach DIN V möglich 9

10 EnEV Anforderungen an Gebäude Quelle: nichtamtliche Lesefassung EnEV, Stand

11 EnEV Anforderungen an Gebäude Verschärfungen erst ab dem 01. Januar 2016 Quelle: nichtamtliche Lesefassung EnEV, Stand

12 EnEV Anforderungen an Gebäude Keine Verschärfungen an die Anforderung bei Bauteilsanierungen Quelle: nichtamtliche Lesefassung EnEV, Stand

13 EnEV Anforderungen an Gebäude Vorlage erfolgt unverzüglich nach Anfrage durch Interessenten Quelle: nichtamtliche Lesefassung EnEV, Stand

14 Energieeffizienzklassen im Energieausweis Quelle: nichtamtliche Lesefassung EnEV, Stand

15 Änderungen im Energieausweis Auszug Aussteller müssen sich listen lassen Angaben für die Deckung eines Kältebedarfs von Gebäuden Angaben für die Immobilienanzeigen Quelle: nichtamtliche Lesefassung EnEV, Stand

16 Zusammenfassung der wichtigsten Punkte Anforderungen an Neubauten werden ab 2016 stufenweise erhöht Anforderungen an Bestandsgebäude bleiben gleich Heizungsanlagen älter als 1985 müssen erneuert werden Nachtstromspeicherheizungen dürfen auch nach 2019 betrieben werden Kommunale Liegenschaften benötigen jetzt ab einer Fläche von 500m² einen Energieausweis Es werden stichprobenartige Kontrollen vor Ort durchgeführt Effizienzklassen im Energieausweis für Wohngebäude Grundsätzlich gilt, dass Baudenkmäler von den energetischen Anforderungen an Sanierungen befreit sind Ordnungswidrigkeiten erheblich erweitert; die Länder sind für stichprobenartige Kontrollen der Energieausweise und Inspektionen der Klimaanlagen verantwortlich und müssen dies der Bundesregierung berichten 16

17 Änderungen beim Energieausweis 17 Effizienzklassen im Energieausweis für Wohngebäude Energiekennwerte in kommerziellen Immobilienanzeigen (gilt erst für Ausweise, die nach dem Inkrafttreten der EnEV 2014 ausgestellt werden, für ältere besteht keine Angabepflicht in Immobilienanzeigen) Energieausweis muss Käufern oder Neumietern unverzüglich vorgelegt oder übergeben werden, die geltende EnEV-Fassung ist anzugeben Energieausweis in öffentlichen Bauten aushängen - Kommunale Liegenschaften benötigen jetzt ab einer Fläche von 500m² einen Energieausweis, ab 9. Juni 2015 soll diese Grenze auf 250 m² sinken. Energieausweise auch u.a. in Kinos, Theater, Banken, Kaufhäuser verpflichtend Modernisierungsempfehlungen sind im Ausweis zu integrieren Registriernummer für Energieausweise, Übermittlung der Daten an Landes/Bundesbehörden, Energieausweise werden stichprobenweise kontrolliert und von Behörden umfassend ausgewertet

18 Änderungen bei Neubauvorhaben Die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Neubauten (Primärenergiebedarfs Q P und dem Transmissionswärmeverlust H T ) werden schrittweise um durchschnittlich 25 % des zulässigen Jahres- Primärenergiebedarfs und um durchschnittlich 20 % bei der Wärmedämmung der Gebäudehülle angehoben Die Anhebung der Neubauanforderungen ist ein wichtiger Zwischenschritt hin zum EU-Niedrigstenergiegebäudestandard, der spätestens ab 2021 gilt. Ab 2021 müssen nach europäischen Vorgaben alle Neubauten im Niedrigstenergiegebäudestandard errichtet werden (Behördenneubauten bereits ab 2019). Die Vorgaben an die energetische Mindestqualität von Niedrigstenergiegebäuden werden rechtzeitig bis Ende 2016 (für Behördengebäude) bzw. Ende 2018 (für alle Neubauten) festgelegt Die Anforderungen der EnEV werden erst 2016 im Neubaubereich verschärft, danach ist auch hier mit einer schrittweisen Anhebung der Förderkriterien zu rechnen 18

19 Änderungen bei Sanierungsvorhaben Bei der Sanierung bestehender Gebäude ist keine Verschärfung vorgesehen. Die Anforderungen bei der Modernisierung der Außenbauteile sind bereits sehr anspruchsvoll. Das zu erwartende Energieeinsparpotenzial wäre bei einer zusätzlichen Verschärfung im Vergleich zur EnEV 2009 nur gering. Die Austauschpflicht alter Heizkessel wurde verschärft. In der EnEV 2009 waren lediglich Heizkessel von vor 1978 von der Erneuerung betroffen. In der Novellierung müssen bereits Kessel älter als Bj bzw. älter als 30 Jahre ausgetauscht werden. Viel selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser sind jedoch von dieser Pflicht ausgenommen, sofern kein Eigentümerwechsel nach dem 01. Februar 2002 stattfand. Im Fall eines Eigentümerwechsels ist die Pflicht innerhalb von zwei Jahren zu erfüllen. Hinweis: Energieausweis-Ersteller müssen ab 2015 gelistet sein und es gibt zum Änderungen in der Berechtigung zur Unterschrift als Sachverständiger gemäß KfW (nur noch Experten der eee-liste der dena) 19

20 EnEV 2014 Auswirkungen auf das EEWärmeG Die Angaben zu den Nutzungsanteilen erneuerbarer Energien bleiben bestehen und werden auch nicht erhöht 15% aus Solarer Strahlungsenergie 30% mit einem Biogas-BHKW 50% mit einem effizienten Pflanzenölkessel oder einem Biomasseheizkessel 50% aus Geothermie oder Umweltwärme 50% aus Abwärme (Wärmepumpe, Lüftungsanlagen mit WRG, sonstige Abwärme) 50% aus Kraft-Wärme-Kopplung 50% aus einer Nah- oder Fernwärmeversorgung (mit wesentlichen Anteilen Erneuerbarer Energie oder mindestens 50% Abwärmenutzung oder mindestens 50% Kraft- Wärme- Kopplung) Ausnahme: Verschärfung der Alternativvariante: 15% Unterschreitung der Anforderung der Energieeinsparverordnung in der jeweils geltenden Fassung durch weiterreichende Dämm-Maßnahmen d.h. ab 1. Mai 2014 bezogen auf neue Anforderungen EnEV

21 EnEV 2014 Auswirkungen auf vorhandene Förderprogramme Landes-Förderprogramm (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr) für Energiesparmaßnahmen Klima Plus Saar und ZEP-kom (kommunale Gebäude), besondere energietech. Anlagen, Demonstrationsobjekte Zinsgünstiges Kreditprogramm (Bund) für energiesparende Maßnahmen an Wohngebäuden Zuschuss/ Förderprogramm (Bund) für Solarthermische Anlagen und Biomasse-Heizanlagen 21

22 EnEV 2014 Auswirkungen auf vorhandene Förderprogramme Landes-Förderprogramm (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr) für Energiesparmaßnahmen Klima Plus Saar und ZEP-kom (kommunale Gebäude), besondere energietech. Anlagen, Demonstrationsobjekte Zinsgünstiges Kreditprogramm (Bund) für energiesparende Maßnahmen an Wohngebäuden Zuschuss/ Förderprogramm (Bund) für Solarthermische Anlagen und Biomasse-Heizanlagen 22

23 Wohnwirtschaftliche Förderprogramme der KfW im Überblick Förderprogramme sind kombinierbar! Neubau Gebäudebestand Energieeffizient Sanieren Energieeffizienz Energieeffizient Bauen Altersgerecht Umbauen Barrierereduzierung KfW-Wohneigentumsprogramm Wohneigentumsbildung 23

24 Energetische Anforderungen an die Errichtung eines Effizienzhauses Erhöhte Anforderungen erst mit Verschärfung ab Januar 2016 Referenzgebäude nach Tabelle 1, Anlage 1 der EnEV2009 Effizienzhaus 70 (EnEV 2009) Q P max. 70 % des Referenzgebäudes H T max. 85 % des Referenzgebäudes Effizienzhaus 55 (EnEV 2009) Q P max. 55 % des Referenzgebäudes H T max. 70 % des Referenzgebäudes Passivhaus Q P < 40 kwh pro m² Gebäudenutzfläche A N u. Jahr Jahres- Heizwärmebedarf Q h < 15 kwh pro m² Wohnfläche Effizienzhaus 40 Q P max. 40 % des Referenzgebäudes H T max. 55 % des Referenzgebäudes 24

25 Energetische Anforderungen an die Sanierung zu einem Effizienzhaus Erhöhte Anforderungen erst mit Verschärfung ab Januar 2016 Effizienzhaus Referenzgebäude nach Tabelle 1, Anlage 1 der EnEV Q P max. 115 % des Referenzgebäudes H T max. 130 % des Referenzgebäudes Effizienzhaus 100 Q P max. 100 % des Referenzgebäudes H T max. 115 % des Referenzgebäudes Effizienzhaus 85 Q P max. 85 % des Referenzgebäudes H T max. 100 % des Referenzgebäudes Effizienzhaus 70 Q P max. 70 % des Referenzgebäudes H T max. 85 % des Referenzgebäudes Effizienzhaus 55 Q P max. 55 % des Ref.- gebäudes H T max. 70 % des Ref.- gebäudes 25

26 Energetische Anforderungen an die Sanierung zu einem Effizienzhaus Erhöhte Anforderungen erst mit Verschärfung ab Januar 2016 Wärmedämmung von Wänden Wärmedämmung von Dachflächen Wärmedämmung von Geschossdecken Erneuerung von Fenstern und Außentüren Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage Erneuerung der Heizungsanlage Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen Fördervoraussetzungen: Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gemäß KfW-Merkblatt Bestätigung durch einen Sachverständigen 26

27 Konditionen der KfW- Bank- zinsvergünstigtes Darlehen Höchstbetrag: Laufzeit: Zinsbindung: Zinssätze: Tilgungsfreie Anlaufjahre: Sicherheiten: Euro Euro pro Wohneinheit bis zu 30 Jahre oder 10 Jahre endfällig 10 Jahre ab 1,00 % effiktiv bis zu 5 Jahre banküblich Bereitstellungsprovision: 12 Monate frei, danach 0,25 % p. M. Sondertilgung: Kombination: kostenfrei ab Euro mit anderen öffentlichen Fördermitteln grundsätzlich möglich 27

28 Konditionen der KfW- Bank- Direktzuschüsse Höchstbetrag: Neubau KfW- Effizienzhaus Sanierung KfW- Effizienzhaus Sanierung Einzelmaßnahmen Kombination: abhängig vom energetischen Niveau bis zu 10 % von Euro pro Wohneinheit (nur in Verbindung mit Darlehen möglich) bis zu 17,5 % von Euro pro Wohneinheit 10 % von Euro pro Wohneinheit mit anderen öffentlichen Fördermitteln grundsätzlich möglich Direktzuschüsse sind nur für 1-2 Familienhäuser möglich 28

29 EnEV 2014 Auswirkungen auf vorhandene Förderprogramme Landes-Förderprogramm (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr) für Energiesparmaßnahmen Klima Plus Saar und ZEP-kom (kommunale Gebäude), besondere energietech. Anlagen, Demonstrationsobjekte Zinsgünstiges Kreditprogramm (Bund) für energiesparende Maßnahmen an Wohngebäuden Zuschuss/ Förderprogramm (Bund) für Solarthermische Anlagen und Biomasse-Heizanlagen 29

30 Förderfähige Anlagen im Bereich EE 30 Quelle: BAFA 30

31 Fazit Quelle: Auszug Koalitionsvertrag 15. Legislaturperiode, S. 16: 31

32 Exkurs 32

33 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dipl.- Ing. (BA) Eva- Maria Kiefer, Abteilungsleiterin Technische Dienstleistungen ARGE SOLAR e.v. Trier, 13.Februar

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