KfW-Förderdarlehen für Altbausanierung, Modernisieren und Energiesparen
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- Jobst Fürst
- vor 7 Jahren
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1 Manfred Cimander, Stadt- und Kreissparkasse Moosburg KfW-Förderdarlehen für Altbausanierung, Modernisieren und Energiesparen Moosburg,
2 Wohnen, Bauen und Energie sparen: Die wichtigsten Förderprogramme der KfW Ökologisch Bauen Wohnraum Modernisieren Standard und ÖkoPlus KfW-Wohneigentumsprogramm KfW-CO2- Gebäude- sanierungs- Programm Solarstrom Erzeugen Förderinitiative Wohnen, Umwelt, Wachstum Seite 2
3 Vorteile öffentlicher Fördermittel günstige Zinssätze unterhalb des Kapitalmarktniveaus in einigen Programmvarianten fällt keine Bereitstellungsprovision an lange Laufzeiten (bis zu 30 Jahre) zwischen 1 und 5 tilgungsfreie Anlaufjahre Zinsbindungsfristen von bis zu 10 Jahren häufig Sondertilgungsrecht ohne Vorfälligkeitsentschädigung ggf. können unterschiedliche Förderprogramme miteinander kombiniert werden (teilweise auch Zuschussförderung möglich!) Seite 3
4 KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm Förderung der energetischen Sanierungen von Wohngebäuden sowie Wohn-, Alten- und Pflegeheimen Antragsberechtigte: Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden (z.b. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts). Achtung: Die Durchführung der Maßnahme durch Fachunternehmen obligatorisch Seite 4
5 KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm Förderung der energetischen Sanierungen von Wohngebäuden sowie Wohn-, Alten- und Pflegeheimen Gegenüberstellung der förderfähigen Maßnahmen Fertigstellung vor 1984 Fertigstellung vor 1995 Energetische Sanierung auf Neubau-Niveau nach EnEV oder besser - energetische Sanierungsmaßnahmen, die dazu beitragen, das Neubau-Niveau nach EnEV zu erreichen bzw. zu unterschreiten - Stellungnahme eines Sachverständigen nötig Maßnahmenpakete MP 0-3: Angegebene Maßnahmen sind im Bündel durchzuführen - MP 4: Mindestens 3 von 6 vordefinierten Maßnahmen werden auf Vorschlag eines Sachverständigen durchgeführt Seite 5
6 KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm Förderung der energetischen Sanierungen von Wohngebäuden sowie Wohn-, Alten- und Pflegeheimen Energetische Sanierung auf Neubau-Niveau nach EnEV oder besser bei Fertigstellung vor 1984 Tilgungszuschuss 5 % des Zusagebetrages Erreichen des Neubau-Niveaus nach 3 EnEV Tilgungszuschuss 12,5% des Zusagebetrages Unterschreitung des Neubau-Niveaus nach 3 EnEV um 30% Gutschrift als Sondertilgung ca. 18 Monate nach Prüfung Zusätzlich: Zuschuss für Baubegleitung im Programm 430 der KfW für Ein- und Zweifamilienhäuser in Höhe von 50% der förderfähigen Beratungs- Planungs- und Baubegleitungskosten, max ,-- pro Wohneinheit Seite 6
7 Maßnahmenpakete Gefördert werden Investitionen in Wohngebäuden, die vor 1995 fertig gestellt worden sind: Maßnahmenpaket 0 Wärmedämmung der Außenwände und Wärmedämmung des Daches und/oder der Obersten Geschoßdecke und Wärmedämmung der Kellerdecke zum kalten Keller, von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume sowie von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen und Erneuerung der Fenster. Seite 7
8 Maßnahmenpaket 1 Austausch der Heizung und Wärmedämmung des Daches und/oder der Obersten Geschoßdecke und Wärmedämmung der Außenwände. Maßnahmenpaket 2 Austausch der Heizung und Wärmedämmung des Daches und/oder der Obersten Geschoßdecke und Wärmedämmung der Kellerdecke zum kalten Keller, von erdberührten Wandund Bodenflächen beheizter Räume sowie von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen und Erneuerung der Fenster. Seite 8
9 Maßnahmenpaket 3 Austausch der Heizung und Erneuerung der Fenster und Wärmedämmung der Außenwände. Die einzelnen Maßnahmenpakete können im Rahmen des Kredithöchstbetrages um weitere Einzelmaßnahmen aus einem der anderen Maßnahmenpakete ergänzt werden. Seite 9
10 Maßnahmenpaket 4 Es müssen mindestens drei von einem Sachverständigen empfohlene Maßnahmen aus der nachstehenden Aufzählung als Paket durchgeführt und von diesem bei Antragstellung bestätigt werden. Wärmedämmung der Außenwände Wärmedämmung des Daches und/oder der Obersten Geschoßdecke und Wärmedämmung der Kellerdecke zum kalten Keller, von erdberührten Wandund Bodenflächen beheizter Räume sowie von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen Erneuerung der Fenster Austausch der Heizung Einbau einer Lüftungsanlage. Seite 10
11 KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm Förderung der energetischen Sanierungen von Wohngebäuden sowie Wohn-, Alten- und Pflegeheimen Art und Höhe der Förderung: Darlehen bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten (einschl. Nebenkosten wie z.b. Architekt, Energieberatung etc.) Darlehensbetrag max pro Wohneinheit Eine Kombination der KfW-Darlehen mit anderen Fördermitteln (z.b. Kredite oder Zulagen) ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Eine Ausnahme bilden die Aufwendungen für Beratung und Baubegleitung, sofern diese anderweitig gefördert werden, z.b. im Rahmen Programm 430 Seite 11
12 KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm Förderung der energetischen Sanierungen von Wohngebäuden sowie Wohn-, Alten- und Pflegeheimen Wie sind die aktuellen Konditionen? Laufzeit 4-30 Jahre je nach gewählter Laufzeit 1-5 tilgungsfreie Anlaufjahre Zinsbindungsdauer einheitlich 10 Jahre Auszahlung einheitlich 100 % vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder in Teilbeträgen jederzeit ohne Kosten möglich Stand : Effektivzins ab 1,76 % p.a. Seite 12 n
13 KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm Finanzierungsbeispiel: Energetische Sanierung eines Wohngebäudes (Fertigstellung 1981) mit 2 Wohneinheiten Einbau eines Öl-Brennwertkessels Wärmedämmung des Daches Wärmedämmung der Außenwänden Austausch der Fenster (Mehrscheibenisolierverglasung) Investitionsplan Finanzierungsplan Austausch der Heizung KfW-CO2-Gebäudesanierungs Wärmedämmung Dach Programm Wärmedämmung Außenwände Austausch der Fenster GESAMT GESAMT Maximalbetrag: (2 Wohneinh.) förderfähig: Seite 13 H
14 KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm Zuschussvariante (ohne KfW-Darlehen) Gegenüberstellung der förderfähigen Maßnahmen Fertigstellung vor 1984 Fertigstellung vor 1995 Energetische Sanierung auf Neubau- Niveau nach EnEV oder besser - Neubau-Niveau nach EnEV erreicht: 10 % Zuschuss, max ,- EUR je WE - Neubau-Niveau nach EnEV um 30% unterschritten: 17,5 % Zuschuss, max ,- EUR je WE Maßnahmenpakete Maßnahmenpaket durchgeführt: 5 % Zuschuss, max ,- EUR je WE - Bestätigungen eines Sachverständigen nötig -> Achtung: Die Zuschussvariante ohne Förderdarlehen empfiehlt sich nur, wenn kein Darlehen benötigt wird! Seite 14
15 Wohnraum Modernisieren Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden sowie von Wohn-, Alten- und Pflegeheimen Was kann als STANDARD-Maßnahme gefördert werden? Bauliche Maßnahmen zur Gebrauchswertverbesserung (z.b. Wohnungszuschnitt, Sanitärinstallation, Wasserversorgung) Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse (z.b. An- und Ausbau von Balkonen/Loggien, Nachrüstung von Aufzügen) Instandsetzung zur Behebung baulicher Mängel durch Reparatur und Erneuerung (z.b. Fußböden, Fenster) alten- und behindertengerechter Umbau (u. a. barrierefreies Wohnen) Erneuerung der Heizungstechnik durch Zentralheizungsanlagen auf Basis Gas/Öl-Brennwertkessel Seite 15 auf Basis erneuerbarer Energien, wenn die Anlage nicht den Anforderungen der Variante Öko-Plus entspricht H
16 Wohnraum Modernisieren Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden sowie von Wohn-, Alten- und Pflegeheimen Was kann als ÖKO-PLUS-Maßnahme gefördert werden? Wärmeschutz der Gebäudeaußenhülle (technische Anforderungen) Dämmung der Außenwände Dämmung des Daches Dämmung von obersten Geschossdecke zu nicht ausgebauten Dachräumen Dämmung der Kellerdecke, von erdberührten Außenflächen beheizter Räume oder von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen Seite 16
17 Wohnraum Modernisieren Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden sowie von Wohn-, Alten- und Pflegeheimen Erneuerung der Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft- Wärme-Kopplung und Nah-/Fernwärme (auch als Komponenten bi- oder trivalenter Systeme) solarthermische Anlagen, ggf. inkl. Einbau von Zentralheizungen auf Basis von Gas / Öl (Brennwertkessel) Biomasseanlagen: Automatisch beschickte Zentralheizungsanlagen (Holzpellets, Holzhackschnitzel, Biokraftstoffe, Biogas) Holzvergaser-Zentralheizungen mit Leistungs- und Feuerungsregelung Wärmepumpen (nach DIN V ) Erdwärmetauscher Abluftanlagen mit geregelten Außenwandluftdurchlässen sowie Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnungsgrad von min. 80 % Seite 17
18 Wohnraum Modernisieren Standard und Öko-Plus Wie sind die aktuellen Konditionen? Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten STANDARD: max pro Wohneinheit ÖKO-PLUS: max pro Wohneinheit Laufzeit 4 30 Jahre, 1-5 tilgungsfreie Anlaufjahre Stand : Effektivzins ab 2,63 % p.a. Seite 18
19 Wohnraum Modernisieren (STANDARD und ÖKO-PLUS) Finanzierungsbeispiel: Modernisierung eines Einfamilienhauses Wärmedämmung Dach und Außenwände Erneuerung der Elektroinstallationen Erneuerung der Sanitärinstallationen Investitionsplan Finanzierungsplan Wärmedämmung Wohnraum Modernisieren Erneuerung Elektroinstallationen ÖKO-PLUS Erneuerung Sanitärinstallationen WohnraumModernisieren STANDARD GESAMT GESAMT Bis zu je Wohneinheit Bis zu je Wohneinheit Seite 19 5
20 Ihr kompetenter Partner für Beratung und Finanzierung: Ihre Sparkasse Seite 20
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