Altbautage Mittelfranken - EnEV 2014 Energieausweis. Wolfgang Seitz Alexander Schrammek 21./22. Febr. 2015
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- David Ralph Vogel
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1 Altbautage Mittelfranken - EnEV 2014 Energieausweis Wolfgang Seitz Alexander Schrammek 21./22. Febr. 2015
2 Energieverbrauch private Haushalte 2
3 Entwicklung Wärmeschutzverordnung - EnEV Die EnEV begrenzt den zulässigen transmissionsbedingten Wärmeverlust durch die Gebäudehülle. Folie 3
4 Die Energieeinsparverordnung (EnEV) Die EnEV verknüpft Gebäude- und Anlagentechnik. Verbesserter Wärmeschutz und effiziente Anlagentechnik sind gleichberechtigte Maßnahmen. Folie 4
5 Die Energieeinsparverordnung (EnEV) Die EnEV begrenzt den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung und Trinkwassererwärmung unter Berücksichtigung der vorgelagerten Prozesskette. Folie 5
6 EnEV Primärenergiefaktoren Senkung des Primärenergiefaktors von Strom auf 2,4 und ab 2016 auf 1,8 (H) Der Wert stellt einen nicht erneuerbaren Anteil dar, der berücksichtigt, dass biogene Energieträger aus nachhaltiger Wirtschaft zeitgleich nachwachsen. (W1) bei Einsatz erneuerbarer Energieträger, unter Berücksichtigung der Substitution ineffizient produzierten Stroms im Netz (W2) bei Einsatz fossiler Energieträger (S) Ursprünglich nicht erneuerbarer Anteil. Aufgrund des zunehmenden Anteils von erneuerbaren Energien wurde der Primärenergiefaktor für elektrischen Strom in der deutschen EnEV von 3,0 über 2,7 auf 2,6 gesenkt. 6
7 EnEV Novellierung Die 'EnEV 2014' ist am 1. Mai 2014 in Kraft getreten 7
8 EnEV Novellierung 2014 Verschärfung des Energie-Standards ab Ab 1. Januar 2016 führt die neue EnEV 2014 den verschärften Energie-Standard für Neubauten ein: Energieeffizienz des Gebäudes: Der höchstzulässige Jahres-Primärenergiebedarf Qp (zum Heizen, Wassererwärmen, Lüften, Kühlen und bei Nicht-Wohnbauten auch für die eingebaute Beleuchtung) sinkt um 25 Prozent im Vergleich zur aktuellen EnEV 2009, bzw. zur kommenden EnEV Wärmeschutz der Gebäudehülle: Der maximal erlaubte, mittlere Wärmeverlust durch die Gebäudehülle HT sinkt um ca. 20 Prozent im Vergleich zur aktuellen EnEV 2009, bzw. zur kommenden EnEV
9 EnEV Novellierung 2014 Spätestens ab 2021 soll der EU-Niedrigstenergiegebäudestandard gelten Ab dem Jahr 2021, müssen nach europäischen Vorgaben alle Neubauten im Niedrigstenergiegebäudestandard errichtet werden. Für Neubauten von Behördengebäuden gilt dies bereits ab Die konkreten Vorgaben an die energetische Mindestqualität von Niedrigstenergiegebäuden müssen bis spätestens für Behördengebäude, bzw für alle Neubauten festgelegt werden. 9
10 Referenzgebäude für Wohngebäude EnEV 2014 bis (analog EnEV 2009) Anlage 1 Tabelle 1 10
11 Primärenergiebedarf für Gebäude bis : QP,max = QP,Referenz ab : QP,max = 0,75 * QP,Referenz 11
12 Höchstwerte des spezifischen Transmissionswärmeverlusts bei Wohngebäuden bis Anlage 1 Tabelle 2 (analog EnEV 2009) 12
13 Höchstwerte des spezifischen Transmissionswärmeverlusts bei Wohngebäuden ab H T max 2016 = H T Referenzgebäude 2009 Der spezifische Transmissionswärmeverlust darf dabei die Höchstwerte der Anforderung gemäß EnEV 2009 (vorherige Tabelle) nicht überschreiten! 13
14 Gebäudebestand EnEV 2014 Für den Gebäudebestand gab es keine wesentlichen Verschärfungen zur EnEV Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden Für den Primärenergiebedarf gilt bei Wohn- und Nichtwohngebäuden nach wie vor die 40% Regel bezogen auf das Referenzgebäude Für die Höchstwerte des Transmissionswärmeverlustes gilt nach wie vor die 40% Regel bei Wohngebäuden nach Anlage 1 Tabelle 2 14
15 Gebäudebestand EnEV Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden Die EnEV stellt Anforderungen an die Qualität von Bauteilen, wenn sie erweitert, ersetzt, erneuert oder erstmalig eingebaut werden: Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten, EnEV Anlage 3 Tabelle 1. (unverändert zu EnEV 2009) 15
16 Gebäudebestand EnEV Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden Bagatellgrenze bis 10% bei Erneuerung eines Bauteils Wird die Gebäudenutzfläche um mind. 15 m² und höchstens 50 m² zusammenhängend erweitert sind die festgelegten U-Werte nach EnEV Anlage 3 Tabelle 1 einzuhalten. Wird die Gebäudenutzfläche um mehr als 50 m² erweitert und ein neuer Wärmeerzeuger eingebaut muss der Gebäudeteil Neubaustandard EnEV 2009 erfüllen. Bei Änderungen von Bauteilen, die nach 1984 errichtet oder erneuert worden sind, gibt es keine Anforderungen an die Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften. Folie 16
17 Gebäudebestand EnEV Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, ab 2015 nicht mehr betreiben. Dann gilt ein Alter der Anlage von 30 Jahren. Ausnahme: Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel Dämmung von zugänglichen Heizungs- und Warmwasserleitungen. Oberste Geschossdecken sind zu dämmen, U-Wert 0,24 W/m²K, Dämmstoffdicke ca cm. Nicht bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern. 10a Außerbetriebnahme von Nachtspeicheröfen ist aufgehoben! Folie 17
18 Energieeffizient Sanieren Kreditvariante ( Gefördert wird die energetische Sanierung an Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, für die vor dem der Bauantrag gestellt wurde, zum: KfW-Effizienzhaus, KfW-Effizienzhaus Denkmal (Programmnummer 151) Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen (Programmnummer 152) Die Konditionen: Maximal je Wohneinheit bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Maximal je Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen Kreditlaufzeiten: 8 / 10 / 20 / 30 Jahre Tilgungsfrei: 2 / 3 / 5 / 8 Jahre 10 Jahre Zinsfestschreibung Zinssätze derzeit (effektiv): ab 0,75 % Antragstellung bei der Hausbank vor Vorhabensbeginn! Folie 18
19 Energieeffizient Sanieren Kreditvariante (Nr. 151) Sanierung zum KfW-Effizienzhaus: Effizienzh. 55 Effizienzh. 70 Effizienzh. 85 Effizienzh. 100 Effizienzh. 115 Effizienzh. Denkmal* Tilgungszuschuss 22,5 % 17,5 % 12,5 % 10,0 % 7,5 % 7,5 % Primärenergiebedarf (Q p ) Transmissionswärmeverluste (H t) 55 % 70 % 85 % 100 % 115 % 160 % 70 % 85 % 100 % 115 % 130 % 175 % * Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz. Es sind nachweislich alle mit den Anforderungen des Denkmalschutzes zu vereinbarende Maßnahmen zur Reduzierung von Transmissionswärmeverlusten durchzuführen. Darüber hinaus ist eine energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen durchzuführen bei der Sanierung: zu einem KfW-Effizienzhaus 55 zu einem KfW-Effizienzhaus Denkmal von denkmalgeschützten Wohngebäuden zu einem sonstigen KfW-Effizienzhaus Folie 19
20 Vergleich U-Werte U=W/m²K (WLG 035) Bauteile nach EnEV 2014 Referenzgebäude Anlage 1 Tabelle 1 Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden Anlage 3 Tabelle 1 KfW Anforderungen Einzelmaßnahme Wand U=0,28 ; cm U=0,24 ; ca. 14 cm U=0,20 ; cm Dach U=0,20 ; cm U=0,24 ; ca. 14 cm U=0,14 ; cm Boden/ Kellerdecke U=0,35 ; 8-10 cm U=0,30 ; ca. 10 cm U=0,25 ; cm Fenster 2-Scheiben WSG U w =1,3 W/m²K 2-Scheiben WSG U w =1,3 W/m²K 3-Scheiben WSG U w =0,95 W/m²K Türen 1,8 W/m²K 1,8 W/m²K 1,3 W/m²K 20
21 Erneuerbares-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) Solare Strahlungsenergie 15% am Wärmebedarf oder: - Wohngebäude bis zu 2 WE: mind. 4 m² je 100m² Wohnfl. - andere Gebäude: mind. 3 m² je 100m² Nutzfläche Erneuerbare Energieträger 50% am Wärmebedarf, i.d.r. für - Biomasse - Geothermie (Wärmepumpe) - Umweltwärme (Wärmepumpe) Kraft-Wärme-Kopplung und Abwärme 50% am Wärmebedarf - Blockheizkraftwerke - Lüftungsanlagen mit WRG Ersatzpflichterfüllung (EnEV-15) Unterschreitung der Anforderungen der EnEV um 15 % Für neu zu errichtende Wohn- und Nichtwohngebäude Folie 21
22 EnEV 2014 Energieausweis für Wohngebäude Neuskalierung des Bandtachos im Energieausweis für Wohngebäude bis 250 kwh/(m²a) und Stärkung der Modernisierungsempfehlungen (EnEV 20). Der Bandtacho wird zusätzlich durch Energieeffizienzklassen von A+ bis H ergänzt: Quelle: dena 22
23 EnEV 2014 Energieausweise Verkäufer und Vermieter von Immobilien sind verpflichtet, den Energieausweis an Käufer bzw. Mieter zu übergeben. Der Energieausweis muss bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden. Energetische Kennwerte (Endenergie) müssen im Falle des Verkaufs oder der Vermietung in Immobilienanzeigen angegeben werden. Liegt ein Energieausweis mit Energieeffizienzklasse vor, muss die entsprechende Einstufung auch veröffentlicht werden. Erweiterung der Aushangpflicht für Energieausweise (gilt für öffentliche Gebäude mit starkem Publikumsverkehr ab 250 m² Nutzfläche und entsprechende private Gebäude ab 500 m² Nutzfläche). 23
24 EnEV 2014 Energieausweise Quelle: Finanztest 10/
25 Zwei Varianten des Energieausweises Voraussetzung für den Verbrauchsausweis sind die Energieverbräuche der letzten drei Jahre. Bei Einzelheizungen in Mehrfamilienhäusern ist dies oftmals nicht möglich! Folie 25
26 EnEV - Bußgeldkatalog EnEV 2014: Wie viel Bußgeld droht bei Verstößen Grundlage ist EnEV 27 Ordnungswidrigkeiten Übersicht unter: Neubau errichten Anlagentechnik installieren Bestand verändern Bestand nachrüsten Energieausweis erstellen Energieausweis im Bestand Klimaanlagen inspizieren Behörden kontrollieren 26
27 Bußgeldkatalog 27
28 Bußgeldkatalog 28
29 Informationen zur EnEV
30 Das Energieberaternetz Mittelfranken berät Sie am Stand Nr. 16 Folie 30
31 Für die Antragsstellung beim KfW-Programm Energieeffizient sanieren (auch Einzelmaßnahmen) ist ein Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste verpflichtend vorgeschrieben! Folie 31
32 ENERGIEAGENTUR nordbayern Folie 32
33 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Energieagentur Nordbayern GmbH Alexander Schrammek Wolfgang Seitz Geschäftsstelle Nürnberg Tel.: 0911 / Fürther Str. 244a Fax.: 0911 / Nürnberg schrammek@ea-nb.de seitz@ea-nb.de Die Energieagentur Nordbayern GmbH übernimmt keine Gewährleistung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. 33
. Das Bundeskabinett hat die Verordnung verabschiedet.
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