Und sind sie nicht willig wie EnEV und KfW den Markt bewegen
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- Babette Wagner
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1 Und sind sie nicht willig wie EnEV und KfW den Markt bewegen 22. September 2011 Kreishaus Herford Ernst Merkschien Ingenieurbüro für Energieberatung Bielefeld Das Integrierte Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung (Meseberg 2007) Das Bundeskabinett hat im August 2007 bei seiner Klausursitzung in Meseberg das Klima- und Energiepaket beschlossen. Mit den 30 konkreten Einzelmaßnahmen des Pakets begeben wir uns auf den Pfad, der uns zu unserem Klimaschutzziel bringt. Wir werden unsere CO 2 -Emissionen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 reduzieren. Die Bundesrepublik bleibt damit Vorreiter im internationalen Klimaschutz. A. Merkel: Wir müssen versuchen Nachhaltigkeit fassbar zu machen. (Rede am )
2 Das Integrierte Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung (Meseberg 2007) Verschärfung der Energieeinsparverordnung um durchschnittlich 30 % bis 2009 und nochmals um die gleiche Größenordnung bis 2012 Weitergehende Förderung über das CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm Novellierung der Heizkostenverordnung Anteil der Erneuerbaren Energien im Wärmemarkt bis 2020 auf 14% erhöhen (EEWärmeG + Marktanreizprogramm) Programm zur energetischen Sanierung von Bundesgebäuden Förderung von Forschung und Innovation (Forschungsinitiative Zukunft Bau) Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung und bis 2020 Ausbau der Nutzung der Erneuerbaren Energien im Strombereich Das Integrierte Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung (Meseberg 2007) Bis 2050 soll der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung 80% betragen und der Primärenergieverbrauch soll bis 2050 um 50% gegenüber 2008 sinken.
3 Entwicklung energiesparendes Bauen in Deutschland Primärenergiebedarf in kwh/(m²a) Die Energieeinsparverordnung 2009 Wechselwirkungen zwischen baulichem Wärmeschutz und Anlageneffizienz Steigende Anlageneffizienz
4 Die Energieeinsparverordnung 2009 Beispiel Einfamilienhaus nach EnEV 2007 Anforderungen 0,50 W/(m² a) 120 kwh/(m² a) Anforderungen erfüllt durch: gute Wärmedämmung Außenwand 14cm Kerndämmung Dach 22 cm Dämmung Kellerdecke 12 cm Dämmung Fenster mit Wärmeschutzglas Standardversorgungstechnik Heizung Brennwertkessel Erdgas mit Fußbodenheizung Warmwasser zentral kombiniert Anforderungen erfüllt mit 0,34 W/(m² a) 120 kwh/(m² a) Die Energieeinsparverordnung 2009 Beispiel Einfamilienhaus nach EnEV 2009 Anforderungen 0,40 W/(m² a) 85 kwh/(m² a) Anforderungen erfüllt durch: gute Wärmedämmung Außenwand 14cm Kerndämmung Dach 22 cm Dämmung Kellerdecke 12 cm Dämmung Fenster mit Wärmeschutzglas Verbesserte Versorgungstechnik Heizung Brennwertkessel Erdgas mit Fußbodenheizung Warmwasser zentral kombiniert und solarunterstützt Lüftungsanlage mit WRG + Blower Door-Test Anforderungen erfüllt mit 0,34 W/(m² a) 85 kwh/(m² a)
5 Die Energieeinsparverordnung 2009 Beispiel Einfamilienhaus nach EnEV 2009 alternativ Anforderungen 0,40 W/(m² a) 85 kwh/(m² a) Anforderungen erfüllt durch: gute Wärmedämmung Außenwand 14cm Kerndämmung Dach 22 cm Dämmung Kellerdecke 12 cm Dämmung Fenster mit Wärmeschutzglas Verbesserte Versorgungstechnik Heizung Wärmepumpe Warmwasser zentral kombiniert ohne Solaranlage keine Lüftungsanlage Anforderungen erfüllt mit 0,34 W/(m² a) 75 kwh/(m² a) EnEV 2012 Referenz Wohngebäude Quelle: Prof. Dr. Anton Maas
6 Die neue EU-Gebäuderichtlinie 2010 Mit Datum vom 8. Juli 2010 ist eine novellierte Fassung der EU-Richtlinie in Kraft getreten. Ab 2021 sollen alle Neubauten in der EU fast keine Energie mehr für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung benötigen. Neubauten von Behörden sollen bereits ab 2019 diese Anforderung erfüllen. Diesem Thema widmet die Richtlinie den neuen Artikel 9 Fast-Nullenergiegebäude. Verkäufer und Vermieter sind verpflichtet ihren Kunden einen Energieausweis vorzulegen oder eine Kopie davon auszuhändigen. Die Novelle verlangt, dass in den kommerziellen Medien bei Verkauf- und Vermietungsanzeigen auch der Energieausweis und die entsprechenden Kennwerte der Gebäudeeffizienz genannt werden. Die maßgebliche Nutzfläche für die Aushangpflicht von Energieausweisen wird auf 500 Quadratmeter und zwei Jahre nach Inkrafttreten soll sie nochmals auf 250 Quadratmeter halbiert. Auch andere Gebäude mit regem Publikumsverkehr (Hotels, Kinos, Kaufhäuser) sollen gemäß der Novelle einen Energieausweis aushängen, wenn die Gesamtnutzfläche über 500 Quadratmeter umfasst und ein gültiger Energieausweis bereits ausgestellt wurde. Bis ca sind die Vorgaben der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. KfW-Förderprogramme zur Energieeinsparung Wohngebäude
7 KfW-Föderprogramme zur Energieeinsparung Wohngebäude KfW-Effizienzhäuser Gebäudebestand Neubau Programm Energieeffizient Bauen (153) Energieeffizienz auf höchstem Standard Effizienzhaus Prozent von Q P Referenzgebäude Prozent von H T Referenzgebäud e KfW % 85 % KfW % 70 % KfW % 55 % Passivhaus max. Q p = 40 kwh/(m² a) nach PHPP max. Q h = 15 kwh/(m² a) nach PHPP Nebenanforderung Transmissionswärmeverlust nicht höher als nach Anlage 1 Tabelle 2 EnEV 2009 zugelassen. ---
8 Energieeffizient Sanieren (152) Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen Gefördert werden folgende Einzelmaßnahmen: Wärmedämmung von Wänden Wärmedämmung von Dachflächen Wärmedämmung von Geschossdecken Erneuerung der Fenster und Außentüren Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage Erneuerung der Heizungsanlage einschließlich Einbau einer Umwälzpumpe der Energieeffizienzklasse A und gegebenenfalls einer hocheffizienten Zirkulationspumpe sowie Durchführung eines hydraulischen Abgleichs Die Bundesregierung hat am 28. September 2010 den Entwurf des Europarechtsanpassungsgesetzes Erneuerbare Energien (EAG EE) beschlossen. Es ist in Bezug auf das EEWärmeG am 1. Mai 2011 in Kraft getreten.
9 EEWärmeG - Neubauten Mindestdeckungsanteile am Wärme- und Kälteenergiebedarf Folie 17 EEWärmeG Ersatzmaßnahmen Neubauten Mindestdeckungsanteile am Wärme- und Kälteenergiebedarf Folie 18
10 Praxisbeispiel Baugebiet Brunsheide in Leopoldshöhe Vorgaben der Gemeinde Der Grenzwert der Energieeinsparverordnung für den Primärenergiebedarf ist um 10 Prozent zu unterschreiten. Der Grenzwert der Energieeinsparverordnung für den spez. Transmissionswärmeverlust ist um 30 Prozent zu unterschreiten. Die Einhaltung der Vorgaben auf der Baustelle wird durch stichprobenartige Begehung überprüft. Die Einhaltung der Vorgaben der Energieeinsparverordnung bezüglich der Luftdichtheit wird durch eine Luftdichtemessung überprüft. Praxisbeispiel Baugebiet Brunsheide in Leopoldshöhe Gewählte versorgungtechnische Systeme
11 Und sind sie nicht willig wie EnEV und KfW den Markt bewegen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Bildquelle: Silke Engesser (Integrative Waldorfschule Emmendingen)
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