EnEV 2014/2016. Anforderungen und Neuerungen Auswirkungen auf die monolithische Aussenwand

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1 EnEV 2014/2016 Anforderungen und Neuerungen Auswirkungen auf die monolithische Aussenwand Referent: Thomas Dörflinger Dipl.-Ing. (FH) Bauberatung Hörl & Hartmann

2 Themenübersicht 1. Politische Rahmenbedingungen 2. Änderungen im Nachweisverfahren nach EnEV Weitere Änderungen EnEV Auswirkungen auf die monolithische Wand 5. Zusammenfassung und Ausblick

3 Politische Rahmenbedingungen

4 Politische Rahmenbedingungen Deutschland Meseberger Beschlüsse Integriertes Energie- und Klimaprogramm 23. August 2007

5 Meseberger Beschlüsse Verschärfung der energetischen Anforderung 1. Stufe (30%): EnEV Stufe (30%): EnEV 2012 Wärmeversorgung von Neubauten ab 2020 möglichst unabhängig von fossilen Energieträgern Zielgerichtete, stufenweise Novellierung im Rahmen der wirtschaftlichen Verträglichkeit

6 Politische Rahmenbedingungen Europa EU Gebäuderichtlinie (EPBD) Gebäuderichtlinie 2010/31/EU

7 EU Gebäuderichtlinie (EPBD) Neubaustandard 2021: Niedrigstenergiehäuser Unabhängige Aussteller von Energieausweisen Unabhängiges Kontrollsystem für Energieausweise Angabe von Energiekennzahlen bei Immobilienanzeigen Aushangpflicht von Energieausweisen

8 Politische Rahmenbedingungen Gesetzliche Anpassungen EnEV 2014 / EnEV 2018 Novelle EnEG Novelle EEWärmeG

9 Politische Rahmenbedingungen Weitere Zielvorgaben Neubau Niedrigstenergiehaus Ab 2019 öffentliche Gebäude Ab 2021 private Gebäude

10 Änderungen im Nachweisverfahren nach EnEV 2014

11 Änderungen im Nachweisverfahren

12 Änderungen im Nachweisverfahren

13 Anforderungskriterien Anforderung an das Gesamtgebäude Primärenergiebedarf Q P Anforderungen an die Gebäudehülle Spezifischer Transmissionswärmeverlust H T

14 Anforderungen an den Primärenergiebedarf Q p EnEV 2014 Anlage 1, Tabelle 1 (ab ) zul.q p,enev 2014 = 0,75 x Q p,ref

15 Jahresprimärenergiebedarf

16 Transmissionswärmeverlust H T Hauptbedingung: vorh. H T H T,ref,EnEV 2014 Der Transmissionswärmeverlust H T des auszuführenden Gebäudes darf den entsprechenden Wert des Referenzgebäudes nicht überschreiten mit vorh.h T = H T /A (wie EnEV 2009)

17 Transmissionswärmeverlust H T Nebenbedingung: Tabelle 2, Anlage 1 EnEV 2014 ist einzuhalten

18 Transmissionswärmeverlust H T

19 Randbedingungen EnEV 2014 Geänderte Anforderungen ab Anwendung DIN V oder Anwendung DIN V mit DIN V Keine Verschärfungen bei Bestandsgebäuden Nichtwohngebäude Q P ebenfalls 25% ab

20 Randbedingungen EnEV 2014 Neues Referenzklima: Potsdam (Q P günstiger) Änderung Primärenergiefaktor Strom f P,Strom f P,Strom = 1,8

21 Weitere Änderungen der EnEV 2014

22 Energieausweise Einteilung in Energieeffizienzklassen

23 Energieausweise

24 Endenergiebedarf und Energiekosten Primärenergiebedarf Jahres-Endenergiebedarf GAS STROM BIOMASSE HILFSSTROM Endenergie Endenergie Energiekosten q p,v orh WP gesamt bezogen Gesamt kwh/(m 2 a) kwh/a kwh/a kwh/a kwh/a kwh/a kwh/(m 2 a) BW Solar 65, ,00 838, ,00 57, ,42 WP Luft-Wasser 39, ,00 875, ,00 21, ,77 WP Wasser-Wasser 32, , , ,00 17, ,36 Holzpellets 25, , , ,00 91, ,20 Gas 0,08 /kwh Strom-Wärmepumpe 0,17 /kwh Biomasse (Pellets) 0,05 /kwh Strom-Hilfsstrom 0,25 /kwh Gleiche Qualität der Gebäudehülle H Tvorh = 0,358 W/(m 2 K)

25 Beheizungssysteme in neuen Wohnungen Gas 46,3 Wärmepumpe 23,2 Fernwärme 20,5 Pellets 6,7 Quelle AGEB AG Energiebilanzen e.v.

26 Energieausweise Kontrollsystem Alle neu erstellten Ausweise sind zu erfassen Erfassung nur beim Aussteller möglich Kontrollsystem ist Ländersache (Vollzugsaufgabe) Übergangsweise erfolgt die Erfassung durch das DIBt Kontrolliert werden repräsentative Stichproben mit 3 Kontrollstufen durch Bauaufsichtsbehörden (0,5 % pro Jahr)

27 Energieausweise Kontrollstufen 1. Prüfung Gebäudedaten 2. Prüfung Gebäudedaten + Vergleich mit Energieausweis 3. Prüfung der Ausführung vor Ort Aufbewahrungspflicht durch den Aussteller i

28 Energieausweise Anzeigepflicht Pflicht zur Übergabe des Energieausweises nach Fertigstellung des Gebäudes, Vermietung oder Verkauf Aushangpflicht auch für private Gebäude mit starkem Publikumsverkehr ab 500 m 2 Nutzfläche, öffentliche Gebäude ab Juli 2015 ab 250 m 2 Geforderte Angabe in Immobilienanzeigen Endenergie Bedarf/Verbrauch mit Bezug auf die Wohnfläche (nur bei Ausstellung nach Inkrafttreten)

29 Austauschpflichten Heizerzeuger Stilllegung von Heizkesseln mit flüssigen oder festen Brennstoffen mit Einbaudatum vor dem (Konstanttemperaturheizkessel) Maximale Betriebsdauer 30 Jahre: Heizkessel mit Einbaudatum nach dem dürfen maximal 30 Jahre betrieben werden.

30 Zeitliche Umsetzung Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung am Anforderungsverschärfungen Q P und H T erst zum Maßgebend Datum der Bauantragstellung Bauherr kann freiwillig Verschärfungen bereits vor dem von Architekt bzw. Planer umsetzen lassen

31 Auswirkungen auf die monolithische Aussenwand

32 Beispielrechnung EFH Einfamilienhaus freistehend Volumen V = 1012,10 m 3 Nutzfläche A N = 323,9 m 2 Hüllfläche A H = 624,35 m 2

33 Beispielrechnung EFH EnEV 2009 EnEV 2014 EnEV 2014 EnEV 2014 Referenz Brennwert WP Luft-Wasser WP Wasser-Wasser zul.q" P =0,750 x q" P,ref zul. H' T = 1,0 x H' T,ref Gebäudehülle Fenster 1,30 0,90 1,30 1,30 Wände 0,28 0,18 0,28 0,28 Dach 0,20 0,14 0,20 0,20 Gründung 0,35 0,18 0,35 0,35 Hüllfläche [m 2 ] 624,35 Fensterfläche [%] 17,00 Wärmebrücken U WB = 0,05 W/(m 2 K) H' T,v orh 0,360 0,251 0,360 0,360 H' T,ref 0,360 0,360 0,360 0,360 H' T,zul 0,400 Verschärfung 37% 10% 10% Anlagentechnik BW-Technik BW-Technik WP Luft-Wasser WP Wasser-Wasser TW solar TW solar kwh/(m 2 a) kwh/(m 2 a) kwh/(m 2 a) kwh/(m 2 a) q" p,v orh 69,21 50,00 41,67 32,74 q" p,ref 69,21 q" p,zul 69,21 U WB = 0,05 W/(m 2 K) Verschärfung 28% - - 0,360 66,75 50,06 0,75 x q P

34 Verschärfung EFH Brennwerttechnik - Referenzanlage Primärenergiebedarf Q P = 28 % Spez. Transmissionswärmeverlust H T = 37 % Ausführung nur mit Zusatzmaßnahmen möglich i

35 Verschärfung EFH Wärmepumpe Primärenergiebedarf - Verschärfung nicht relevant Spez. Transmissionswärmeverlust H T = 10 % Geringe baulichen Einschränkungen i

36 Verschärfung MFH Brennwerttechnik - Referenzanlage Unwirtschaftlich aufgrund hoher Dämmanforderungen U AW < 0,15 W/(m 2 K) Problem Schallschutz Max U AW = 0,23 W/(m 2 K) l = 0,09 W/(mK) i

37 Erforderliche U-Werte Aussenmauerwerk Objekt Anlage EnEV 2009 EnEV 2014 max U AW erf l max U AW erf l W/(m 2 K) W/(mK) W/(m 2 K) W/(mK) EFH Brennwert 0,18 0,07 Luft-WP Erd-WP 0,28 0,11 Bungalow Brennwert 0,18 0,07 Luft-WP Erd-WP 0,28 0,11 MFH Brennwert - - Luft-WP 0,28 0,11 Erd-WP 0,28 0,11 DHH Brennwert 0,15 0,07 Luft-WP Erd-WP 0,28 0,11 RMH Brennwert - - Luft-WP 0,24 0,09 Erd-WP 0,28 0,11 Randbedingungen: Brennwert: U Fenster = 0,90 W/(m 2 K) U Dach = 0,15 W/(m 2 K) U Gründung = 0,15 W/(m 2 K) Wärmepumpen: U-Werte nach Referenz Wärmebrückenzuschlag U WB = 0,05 W/(m 2 K)

38 Ziegel für Aussenwände Einfamilien-, Reihen- und Doppelhäuser Mehrfamilienhäuser UNIPOR W07 CORISO UNIPOR WS09 CORISO U AW = 0,18 W/(m 2 K) U AW = 0,23 W/(m 2 K)

39 Brennwert mit zusätzlicher Anlagentechnik Mögliche Reduzierung der Gebäudedämmung durch: Detaillierte Berechnung der Wärmebrücken Solare Heizungsunterstützung Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung z.b. U WB + LA mit WRG U AW = 0,28 W/(m 2 K) möglich

40 Bauteilkenngrößen Aussenwand U AW von 0,28 W/(m 2 K) weiterhin möglich Voraussetzung: Wahl der geeigneten Haustechnik Fenster U W = 1,30 W/(m 2 K) Kompensation von Wänden über bessere Fenster möglich

41 Bauteilkenngrößen Erdberührte Bauteile U Boden = 0,35 W/(m 2 K) weiterhin möglich, kein Tragkraftverlust durch zusätzliche Perimeterdämmung Bei Kellerwand 24,0 cm Stahlbeton ist eine Perimeterdämmung von 12 cm ausreichend U = 0,33 W/(m 2 K)

42 Fazit - Ausblick

43 Fazit - Ausblick Ziegelbauweise mit U AW = 0,28 W/(m 2 K) weiterhin möglich, jedoch wirtschaftlich nur in Verbindung mit entsprechender Anlagentechnik (strombasierte Anlagentechnik, regenerative Brennstoffe) Wärmeschutznachweis mit Brennwerttechnik für MFH nur schwer umsetzbar Auswirkungen im KfW-Effizienzhausbereich noch nicht absehbar

44 KfW-Förderung Weitere Handhabung ungewiss EnEV 2014 geplantes Haus unterhalb von derzeitigem KfW 70 Effizienzhaus Niveau Festlegung weiterer bzw. neuer Effizienzstufen nach Einführung EnEV 2014 bzw Leistungsfähige Ziegelprodukte mit hohen Reserven sind bereits entwickelt

45 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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