Manfred Mai. Dipl.-Ing.(FH) Architekt Seit 15 Jahren i.d. Ziegelindustrie Sachverständiger 2 ZVEnEV Energieberater BAFA
|
|
- Laura Kurzmann
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1
2 Manfred Mai Ab ausschließlich für das Ziegelwerk Englert tätig: Dipl.-Ing.(FH) Architekt Seit 15 Jahren i.d. Ziegelindustrie Sachverständiger 2 ZVEnEV Energieberater BAFA Stets Ihr Ansprechpartner bei Fragen: wenn es um Ziegel geht wenn es um Energieberatung geht
3 Ziegelwerk Englert, Zeilitzheim
4 Dipl.-Ing.(FH) Manfred Mai Sachverständiger EnEV und Energieberater BAFA Vortrag: EnEV 2009: Wohngebäude Neue Richtlinien KfW- Förderung EnEV 2009: Nichtwohngebäude Minimierung Wärmebrücken Massivbau Ausblick 2012
5 Entwicklung WSVO - EnEV 1. WSVO WSVO WSVO 1995 EnEV 2002/ 2004 EnEV 2007 EnEV 2009
6 Wohngebäude sind Gebäude, die dem Wohnen dienen, einschl. Wohn-, Alten- und Pflegeheimen Nichtwohngebäude sind alle anderen Gebäude!
7 Wohngebäude: Wesentliche Änderung
8
9 Zulässiger Transmissionswärmeverlust
10 Referenzgebäude
11
12 EnEV 2009 Details Selbst produzierter Strom: Es gibt noch keine Rechenregeln Primärenergiefaktor von 2,7 auf 2,6 gesenkt Kein Diagramm- Verfahren DIN
13 Lüftungsanlage DIN Lüftung von innenliegenden Bädern DIN 1946 Bauaufsichtlich nicht eingeführt, stellt eine Empfehlung dar EnEV 2009: Im Referenzgebäude ist eine Abluftanlage DIN : Mindestluftwechsel muss sichergestellt sein
14 Lüftungsanlage Rechtsgutachten: Wer auf eine Lüftungsanlage verzichtet setzt sich Haftungsrisiken aus Zwar kann heute noch nicht zuverlässig davon auszugehen ist, dass eine Lüftungsanlage zwingend erforderlich ist Das Geschäft mit der Angst!
15 Lüftungsanlage Luftwechsel muss sichergestellt sein, nach DIN = 0,5-facher Luftwechsel, d.h. alle zwei Stunden Die Gebäudehülle muss dauerhaft luftdicht ausgeführt sein Gebäudedichtheit n= 0,3 Gebäudedichtheit n= 0,1
16 Gebäude ist nicht gleich Gebäude
17
18 Vorschlag Einfamilienhaus Bauherrn über Lüftungsanlagen aufklären Hinweis auf die entsprechenden Normen Hinweis auf Referenzgebäude EnEV 2009 Wir haben Ihre Bedenkenanmeldung gelesen und verstanden, hiermit weisen wir Ihre Bedenken zurück Datum, Unterschrift:.
19 Mehrfamilienhaus! Investitionsobjekte: Der Bauherr zieht nicht selbst ein
20 MFH: Lüftungskonzept
21
22
23 Blower- Door- Test Kann man heute bei einem Neubau noch auf einen Blower-Door-Test verzichten? Radio Eriwan - Im Prinzip ja - Aber eigentlich nein Fakt ist: Im Nachweis EnEV 2009 kommt man ohne BDT nicht mehr zurecht
24
25
26
27
28 Wärmebrücken
29 Wärmebrücken Ohne Nachweis 0,10 Nachweis schwer zu erfüllen (MFH) Nach DIN 4108 Beiblatt 2 0,05 Regelfall im Neubau Detaillierter Nachweis z.b. 0,03 Beim EFH gut machbar, aber Aufwand
30 Bsp: Bodenplatte KG gemauert
31 Bsp: Bodenplatte KG betoniert
32 Bsp: Bodenplatte KG betoniert
33 Bsp: Kellerdecke KG gemauert
34 Bsp: Kellerdecke KG betoniert
35 Bsp: Deckenauflager
36 Bsp: Fensterbrüstung
37 Bsp: Rolladenkasten
38 Bsp: Kniestock
39 Bsp: Ortgang
40 EEWärmeG BMU = Bundes-Ministerium für Umwelt Seit gültig Für alle Neubauten Ziel: Flächendeckende Einführung von erneuerbaren Energien Ersatzmaßnahmen: 15% besser, aber von der jeweils gültigen EnEV
41 EEWärmeG EEWärme i.s. des EEWärmeG sind: Solarwärme 15% Deckungsanteil Wärmepumpen 50% Deckungsanteil Biomasse (Holz, Pellets, etc.) 50% KWK (Senertec, Lichtblick) Abwärme- Nutzung > 50% Deckungsanteil Keine EEWärme i.s. des EEWärmeG sind: Photovoltaik Lüftungsanlagen mit WRG
42
43 EEWärmeG: Lüftungsanlagen mit WRG Warum sind Lüftungsanlagen mit WRG keine erneuerbare Energien i.s. de EEWärmeG? Abwärme- Nutzung > 50% Deckungsanteil EEWärmeG: Wärmepumpen Wärmepumpen Luft JAZ > 3,3 Wärmepumpen Erdreich JAZ > 3,8
44 EEWärmeG Solaranlagen Forderung EEWärmeG > 15% 0,04 bzw. 0,03 m² Kollektorfläche pro m² AN Kombinationsmöglichkeit beachten! Problem Der pauschale Ansatz = Überdimensionierung der Kollektorfläche Der rechnerische Nachweis des Solarertrags ist nach DIN V nicht vorgesehen
45 Zusammenfassung EnEV 2009 Zusammenfassung Nur mit Dämmung wäre zwar die EnEV 2009 zu erfüllen, aber dann hat man das EEWärmeG nicht eingehalten! Ohne erneuerbare Energien geht gar nichts mehr!
46 KfW: Energieeffizient Sanieren Altbau KfW: Energieeffizient Bauen Neubau EEH 115 EEH 100 EEH 85 EEH 70 EEH 55 Q P 115% 100% 85% 70% 55% d.h. 15% schlechter als max. zul. Qp Neubau Neubau- Niveau d.h. 15% besser als max. zul. Qp Neubau d.h. 30% besser als max. zul. Qp Neubau d.h. 45% besser als max. zul. Qp Neubau H T 130% 115% 100% 85% 70% d.h. 30% schlechter als Referenzgeb. d.h. 15% schlechter als Referenzgeb. wie das Referenz- Gebäude d.h. 15% besser als. Referenzgeb. d.h. 30% besser als. Referenzgeb.
47 EEH 70 EEH 55 EEH 40 Q P 70% 55% 40% d.h. 30% besser als max. zul. Qp Neubau d.h. 45% besser als max. zul. Qp Neubau d.h. 60% besser als max. zul. Qp Neubau H T 85% 70% 55% d.h. 15% besser als das d.h. 30% besser als das d.h. 45% besser als das Referenzgebäude Referenzgebäude Referenzgebäude KfW-Nr / WE Zins Gleicher Zinssatz (Aktuelle Konditionen unter Tilg.-Zuschuss --- 2,5 % 5 % Baubegleitung --- Baubegleitung durch einen Sachverständigen 21 EnEV erforderlich
48 Beispiel Einfamilienhaus + +
49 Ergebnis: Q P Primärenergiebedarf Q"p kwh/m²a EnEV 2009 EFH EFH
50 Ergebnis: H T spez. Transmissionswärmeverlust H'T W/m²K EnEV 2009 EFH 70 EFH 55 0
51 Ergebnis: Endenergie Endenergie absolut EnEV 2009 EFH QEndenergie kwh/a EFH
52 Ergebnis: Kosten/ Jahr Energie- und Wartungskosten Energiek kosten /a EnEV 2009 EFH 70 Strom Hilfsenergie 0,15/ 0,20 pro kwh Strom Wärmepumpe 0,15 pro kwh + Grundgebühr70.- /a Gaspreis 0,065 pro kwh + Grundgebühr /a EFH 55
53 Zusammenfassung KfW Zusammenfassung KfW- Neubau: Jeder möchte ein Effizienzhaus ohne sich über die Mehrkosten Gedanken zu machen ABER: Je besser die Effizienz, desto teuerer das Haus
54 Mehrfamilienhäuser
55 Mehrfamilienhäuser: Heizung ist außerhalb der thermischen Hülle Zirkulationsleitung EEWärmeG Nachweis ist bei MFH schwieriger und dann kommt noch dazu: Wärmebrücken! Lüftungsproblematik!
56 MFH + EEWärmeG Erklären Sie Ihrem Investor, dass er ein beim Mehrfamilienhaus natürlich auch das EEWärmeG einhalten muss! Möglichkeiten: Solaranlage (AN * 0,03) Wärmepumpe BHKW und dazu kommt noch die Lüftung Abluftanlage
57 Nichtwohngebäude nach DIN V 18599
58 DIN V ist seit der EnEV 2007 in Kraft Chaosnorm Sehr hoher Rechenaufwand Sehr stark differierende Ergebnisse Untaugliche Nutzungsprofile Ergebnisse sind viel zu hoch Für Energieberatung völlig untauglich
59 und dennoch: Die DIN V18599 ist die ZUKUNFT: Alternativ zu auch heute schon für Wohngebäude anwendbar Ab 2012 verpflichtend für Wohngebäude Nichtwohngebäude sowieso Normungsausschuss mit tauben Ohren Fehler werden nicht zugegeben Kommentare gibt es nur wenige
60 DIN V 18599: uneinsichtiger Normungsauschuss: Gewaltige Interpretationsfreiheit Rund 200 offene Fragen beim DIBt Ein Beamter der Bundesregierung, Zitat: Streitfragen zur Auslegung und der Anwendung der Verordnung können nur durch unabhängige Gerichte entschieden werden Die Verantwortung wir also wieder mal auf den Planer/ Nachweisführer abgeschoben
61 NWG: Höchstwerte U
62 NWG: Bodenplatten
63 Einzonenmodell: Einfache Bürogebäude Gewerbe bis 1000 m² NGF Einfache Schulen, Kindergärtern Turnhallen Einfache Hotels (ohne Schwimmbad etc) Einschränkungen: Hauptnutzung ist mehr als 2/3 der NGF Gebäude darf nicht gekühlt sein Gebäude hat nur ein Heizsystem
64 Zonen
65 Zusammenfassung NWG Zusammenfassung DIN V U- Werte verbessern bringt (fast) nichts! Auch für Nichtwohngebäude gilt: Ohne erneuerbare Energien geht auch bei Ohne erneuerbare Energien geht auch bei Neubau von Nichtwohngebäuden gar nichts mehr!
66 Beispiel Erneuerbare Energien: BHKW
67 Wärmepumpen Beispiel Erneuerbare Energien: Wärmepumpen
68 Wärmepumpen Beispiel Erneuerbare Energien: Holzheizungen (Hackschnitzel, Pellets, etc)
69 Wärmepumpen 3.3 Tonnen/ a* 3.3 Tonnen/ a* * km/a Dieselmotor 525 d 165 g/km * km= 3,3 To./a * 200 m² Wohnfläche, Wärmepumpe 16,5 kg/m²a = 3,3 To./a Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
. Das Bundeskabinett hat die Verordnung verabschiedet.
Mitte Oktober hat der Bundesrat. der EnEV 2014 zugestimmt. Das Bundeskabinett hat die Verordnung verabschiedet. Mit der Verkündung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung im Bundesgesetzblatt
MehrZiegelwandelemente. Manfred Mai
Manfred Mai EnEVund KfW -das unendliche Thema Welche Produkte sind für welchen Effizienzhaus-Standard geeignet? Wie geht es ab dem 01.01.2016 mit der Verschärfung der EnEV weiter? Neue Bemessungsregeln
Mehr- Inhalt. Erfahrungen mit kontrollierter Wohnraumlüftung aus energetischer Sicht
- Inhalt 1. Ansprüche 2. Systeme der Wohnungslüftung 3. Bewertung der Systeme zur Wohnungslüftung 4. Systeme der Wohnungslüftung im Kontext mit energetischen Ansprüchen 5. Ausblick Prof. Dr.-Ing. Thomas
MehrÖkologisches und ökonomisches Optimum des künftigen Niedrigstenergiegebäudestandards
Ökologisches und ökonomisches Optimum des künftigen Niedrigstenergiegebäudestandards (NZEB) Christoph Sprengard 120 Neubau 100 EnEV 2016 KfW-EH 85 H'T ist / H' T REF [%] 80 60 40 20 KfW-EH 70 NZEB, geplant
MehrEEWärmeG und EnEV 2009
Kapitel 1: Einleitung EEWärmeG und EnEV 2009 Kapitel 1: Einleitung Markus Rathgeb -Bauingenieur Dipl.-Ing. (FH) -Fachingenieur für Energieeffizienz 1. Einleitung EEWärmeG und EnEV 2009 1. Einleitung 2.
MehrEnergiegespräch 2016 II ES. Zukunft der Energieversorgung im Wohngebäude. Klaus Heikrodt. Haltern am See, den 3. März 2016
Energiegespräch 2016 II ES Zukunft der Energieversorgung im Wohngebäude Klaus Heikrodt Haltern am See, den 3. März 2016 Struktur Endenergieverbrauch Deutschland Zielsetzung im Energiekonzept 2010 und in
MehrFörderprogramm für f hochenergieeffiziente Gebäude des Landes Rheinland-Pfalz
Förderprogramm für f hochenergieeffiziente Gebäude des Landes Rheinland-Pfalz 10. September 2009 5. Solartagung Rheinland-Pfalz Umwelt-Campus Birkenfeld Dipl.-Ing. Irina Kollert, EOR e.v. Gliederung Vorstellung
MehrVortrag: Energieberatung für Wohngebäude. Aktionstag für energiesparendes Bauen und Wohnen Bad Kreuznach,
Vortrag: Energieberatung für Wohngebäude Aktionstag für energiesparendes Bauen und Wohnen Bad Kreuznach, 24.09.2011 Ing.-Büro faktor 4 für Energieberatung Dipl.-Ing. Rainer Winkels Bretzenheimer Str. 19
Mehr2015 Ingenieurbüro Eilers
EnEV2016: Was ändert sich? Verschärfung der Primärenergiegrenzwerte für den ab dem 1.1.2016 um 25% (das Referenzgebäude bleibt unverändert) Spezifischer Transmissionswärmeverlust H T wird auf den H T-Wert
MehrProjekt Niedrigenergiehaus im Bestand 2. Projektwelle Modernisierungsvarianten für Gebäude mit zentraler Erdgasversorgung Kurzbericht
INSTITUT WOHNEN UND UMWELT GmbH Projekt Niedrigenergiehaus im Bestand 2. Projektwelle Modernisierungsvarianten für Gebäude mit zentraler Erdgasversorgung Kurzbericht Darmstadt, den 30.05.2005 Autor: Eberhard
MehrEnergietag Winnenden. Energieeinsparverordnung und Erneuerbare Wärme. rme- Gesetze Des Landes und des Bundes Roland Miller
Energietag Winnenden Energieeinsparverordnung und Erneuerbare Wärme rme- Gesetze Des Landes und des Bundes Roland Miller Erik Fischer www.kurz-fischer.de Warum Energiesparen? Energieeffizienz zur Ressourcenschonung
MehrOnline Schulung Kraft-Wärme-Kopplung im Geschosswohnungsbau
Online Schulung Kraft-Wärme-Kopplung im Geschosswohnungsbau Dipl.-Ing. Oliver Völksch 1 Zur Person Oliver Völksch Selbstständiger Bauingenieur Seit 2007 externer Sachverständiger der KfW Energie-Effizienz-Experte
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Gültig bis: 19.06.2018 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Kasseler Str. 28, 04155 Leipzig Gebäudeteil - Baujahr Gebäude 1891 Baujahr Heizung 2002 Anzahl Wohnungen 7 Gebäudenutzfläche (AN) 518,51
Mehr1. Objektbeschreibung. Datum der Aufstellung: 16. Mai Bezeichnung des Gebäudes oder des Gebäudeteils Nutzungsart Straße und Hausnummer :
Energiebedarfsausweis nach 13 der Energieeinsparverordnung für den Neubau eines Gebäudes mit normalen Innentemperaturen Nachweis nach Anhang 1 Ziffer 2 der EnEV (Monatsbilanzverfahren) 1. Objektbeschreibung
MehrSanieren mit Passivhaus- Komponenten Vom Altbau zum Energieeffizienzhaus
Sanieren mit Passivhaus- Komponenten Vom Altbau zum Energieeffizienzhaus Nordhaus 2010 Oldenburg, 19.03.2011 Dipl. Ing. Arch. Raymund Widera, Verbraucherzentrale Niedersachsen e.v. 1 Inhalt Sanierung mit
MehrEnEV- und KfW-Anforderungen
Projekt: EnEV-Anforderungen EnEV- und KfW-Anforderungen Jahres-Primärenergiebedarf q p [kwh/(m²a)] Transmissionswärmeverlust H t [W/(m²K)] Ist-Wert mod. Altbau EnEV-Neubau - 15 % - 30 % - 50 % Neubau %
MehrKurzübersicht über die wichtigsten bundesweiten Förderprogramme für
Energieeffizient Sanieren Kurzübersicht über die wichtigsten bundesweiten Förderprogramme für - die energetische Sanierung von Wohngebäuden - den Einsatz erneuerbarer Energien Die wichtigsten bundesweit
MehrFörderkonditionen für den Neubau
Förderkonditionen für den Neubau Dipl.-Phys. Peter Pospischil Förderkonditionen für den Neubau Einleitung / Grundlagen Zuschüsse / KfW-Darlehen Beispielgebäude mit Variation der Haustechnik 1 Grundlagen
MehrAnleitung zur Eintragung in die Energieeffizienz- Expertenliste für Förderprogramme des Bundes über Referenzprojekte
Anleitung zur Eintragung in die Energieeffizienz- Expertenliste für Förderprogramme des Bundes über Referenzprojekte Für die Förderprogramme: Energieeffizient Bauen und Sanieren Wohngebäude (KfW) Energieeffizient
MehrEnEV- und KfW-Anforderungen
Projekt: Waffenplatz Oldenburg - Wohnbau 3. und 4.OG - 41 - EnEV- und KfW-Anforderungen EnEV-Anforderungen Jahres- q p [kwh/(m²a)] Transmissionswärmeverlust H t [W/(m²K)] Ist-Wert mod. Altbau EnEV-Neubau
MehrNeu bauen - mit Durchblick
Neu bauen - mit Durchblick KfW- Effizienzhäuser 70, 55, 40, Passivhaus Vortrag am 07.11.2011 im EWE Kundencenter Wechloy Dipl. Ing. Arch. Martin Lenz Dipl. Ing. Arch. Raymund Widera Verbraucherzentrale
MehrEnEV 2016 Verschärfung der Anforderungen ab dem
EnEV 2016 Verschärfung der Anforderungen ab dem 01.01.2016 Dipl.-Ing. (FH) Thomas Dörflinger 2016 Übersicht der Themen Politische Rahmenbedingungen Die Energieeinsparverordnung 2016 Berechnungsbeispiele
MehrDer Dachs im Geschossbau
Der Dachs im Geschossbau Die Wurzeln der SenerTec Kraft-Wärme-Energiesysteme GmbH liegen im Hause Fichtel & Sachs. Dort wurde der legendäre Dachs Einzylinder-Verbrennungsmotor speziell entwickelt. Die
MehrAltbautage Mittelfranken - EnEV 2014 Energieausweis. Wolfgang Seitz Alexander Schrammek 21./22. Febr. 2015
Altbautage Mittelfranken - EnEV 2014 Energieausweis Wolfgang Seitz Alexander Schrammek 21./22. Febr. 2015 Energieverbrauch private Haushalte 2 Entwicklung Wärmeschutzverordnung - EnEV Die EnEV begrenzt
MehrDOPPELHAUS JETZENDORF
Andreas Mayr DIPL. ING. UNIV. Architekt I ORT ORT ORT LAGE II ENTWURFSKONZEPT 2 x 2 Wohneinheiten umgebungsmodell 1:500 SCHNITT HANGGESCHOSS ERDGESCHOSS OBERGESCHOSS RAUMMODELL 1:50 III ENERGIEKONZEPT
MehrNeubau Energie, Konzepte und Förderung
Neubau Energie, Konzepte und Förderung Hubertus Pieper Dipl.-Ing Architekt Honorar-Energieberater für die Verbraucherzentrale NRW September 2016 Inhalt Energiesparen, Warum? Erste Entscheidungen Energieeffizienz
MehrFachseminar Strom erzeugende Heizungen/Mini-BHKW. Programm Fachseminar Strom erzeugende Heizungen 1
Fachseminar Strom erzeugende Heizungen/Mini-BHKW Programm Fachseminar Strom erzeugende Heizungen 1 Kraft-Wärme-Kopplung, BHKW Grundlagen und allgemeine Rahmenbedingungen GETEC Fachseminar Strom erzeugende
MehrNeubau Kindertagesstätte E+ Weingartenstraße Phoenix See Energiekonzept
Neubau Kindertagesstätte E+ Weingartenstraße Phoenix See Energiekonzept 1 Übersicht Flächenkennwerte BGF 1.089 m² Nutzfläche 935 m² Geschosszahl 2 A/V-Verhältnis 0,45 m -1 Bruttovolumen (Innerhalb der
MehrWeil andere Heizsysteme nur heizen können.
ftlichste Die wirtscha rfüllung der Lösung zur E rungen. e EnEV-Anford Architekten und Fachplaner sprechen für den Dachs. Weil andere Heizsysteme nur heizen können. Ein Dachs sorgt für niedrige Energiekosten,
MehrBeitrag der Stromerzeugung zur Energiebilanz des Gebäudes
Mieterstrom: Wohnortnahe Stromerzeugung und Vermarktung an die Mieter 23.06.2015, Darmstadt Beitrag der Stromerzeugung zur Energiebilanz des Gebäudes Marc Großklos Institut Wn und Umwelt GmbH (IWU) 1 Fragen
Mehr"Maßnahmenpakete EnEV-Neubau" Modernisierungsvarianten für Gebäude mit zentraler Erdgasversorgung Kurzbericht
INSTITUT WOHNEN UND UMWELT GmbH "Maßnahmenpakete EnEV-Neubau" Modernisierungsvarianten für Gebäude mit zentraler Erdgasversorgung Kurzbericht Darmstadt, den 21.02.2007 Autor: Eberhard Hinz, Dr. Nikolaus
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Berechneter Energiebedarf des Gebäudes 2 Energiebedarf CO 2 -Emissionen 3 16 kg/(m² a) Endenergiebedarf dieses Gebäudes 53,3 kwh/(m² a) A+ A B C D E F G H 0 25 50 75 100 125 150 175 200 225 >250 66,1 kwh/(m²
Mehrverpassen Sie Ihrem Haus ein dickes Fell
Keine halben Sachen... Beratungswoche 24. - 30. Juni 2014 verpassen Sie Ihrem Haus ein dickes Fell Wo finde ich Fördermöglichkeiten? 1. Förderprogramme der Stadt Freiburg 2. Stadtteilprojekte Freiburg
MehrRegistriernummer 2. Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes
gemäß den 6 ff.energieeinsparverordnung (EnEV) vom 8. November 0 Gültig bis: Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude 6..0 Baujahr Wärmeerzeuger, Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N )
MehrEnEV 2009/2012 und EEWärmeG
Neue Rahmenbedingungen fürf Energieeffiziente Gebäude EnEV 2009/2012 und EEWärmeG Energieeffiziente Gebäude Neue Trends in Praxis und Forschung WIKO 2008 Internationale Wissenschaftskonferenz Zittau/Görlitz
MehrEnergieeffizient Bauen
Vortragsreihe für Verbraucher Baumesse Rheda-Wiedenbrück Energieeffizient Bauen Energiestandards und Förderungen 08.02.2014 Dipl.-Ing. Architekt Jan Karwatzki, Öko-Zentrum NRW Einführung seit über 20 Jahren
MehrWie sanierte ein Energieberater seinen Altbau? Wie wird ein Altbau (1948) zum Niedrigenergiehaus? oder:
Wie sanierte ein Energieberater seinen Altbau? oder: Wie wird ein Altbau (1948) zum Niedrigenergiehaus? Vorstellung Stefan Bitsch Ingenieurbüro für Energie und Umwelt in Kassel Gebäude-Energieberatung
MehrProf. Dr. Anton Maas
Klimaschutzstiftung Jena-Thüringen Jahrestagung Energieberatung 2015 25. Juni 2015 Prof. Dr. Anton Maas Folie 1 Energieeinsparverordnung 2014 Hintergrund Die Umsetzung der EnEV 2014 dient der Umsetzung
MehrKfW-Programme ab 01. März 2011
KfW-Programme ab 01. März 2011 Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Förderrichtlinien der KfW. Die Beschreibung der KfW-Programme erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Komplette Infos über
MehrIngenieurkammer Sachsen-Anhalt Das Kompetenznetzwerk. Anforderungen an die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude Aschersleben
Anforderungen an die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude Aschersleben 17.02.2016 Referent Dipl.-Ing. (FH) Thomas Rochel Sachverständiger für Energetische Gebäudeoptimierung und Energieberatung
MehrArbeitspaket 1: Analyse und Gegenüberstellung von Mustergebäuden bzgl. Energieeffizienz und Umweltbelastung bei Einsatz unterschiedlicher, vorgegebene
Studie: Energetische, ökologische und ökonomische Aspekte der Fernwärme in der Hansestadt Rostock 24.02.2012 Dipl.-Ing. Martin Theile Prof. Dr.-Ing. Egon Hassel Universität Rostock Lehrstuhl für Technische
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) gültig bis: 09 / 2020 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche A N Erneuerbare
MehrUnd sind sie nicht willig wie EnEV und KfW den Markt bewegen
Und sind sie nicht willig wie EnEV und KfW den Markt bewegen 22. September 2011 Kreishaus Herford Ernst Merkschien Ingenieurbüro für Energieberatung Bielefeld Das Integrierte Energie- und Klimaprogramm
MehrNiedrigstenergiegebäude, EnEV, EEWärmeG Was bringt das Gebäudeenergiegesetz
Niedrigstenergiegebäude, EnEV, EEWärmeG Was bringt das Gebäudeenergiegesetz Dipl.-Ing. Architekt Jan Karwatzki, Öko-Zentrum NRW Kommunentagung 2017 05.05.2017 Niedrigstenergiegebäude ab 2020 Vorgaben der
MehrKategorie Energieeffizient Bauen und Sanieren Wohngebäude (KfW): Anleitung für die Eintragung über ein Referenzprojekt.
Anleitung zur Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes Kategorie Energieeffizient Bauen und Sanieren Wohngebäude (KfW): Anleitung für die Eintragung über ein Referenzprojekt.
Mehrenergetisches Sanieren
energetisches Sanieren Der Weg zum Effizienzhaus von der der Bestandsaufnahme bis zur Fertigstellung des Objekts Eine Konzeption in 6 Schritten Zielvorgaben für die Sanierungsmaßnahmen Sanierung zum Effizienzhaus
MehrMaßnahmen. Architekt Walter Braun. HLZ 30cm. ü.2.og St-Bt. Kellerdecke Ziegeldecke. Polystyrol WLG fach Verglasung.
Maßnahmen Bauteil Beschreibung U Werte [W/m²K] EnEV PH Bestand EnEV PH Außenwand HLZ 30cm WDVS Polystyrol, WLG 035 12 cm 30 cm 1,294 0,238 0,107 Decke ü.2.og St-Bt Polystyrol WLG 035 12 cm 30 cm 0,516
MehrVon Pflicht und Kür. Energieberatung in der Praxis
Das Berufsbild des Energieberaters in der Region Oberrhein Herzlich Willkommen zum Vortrag Von Pflicht und Kür Energieberatung in der Praxis 1 Referent, Überlingen/Bodensee 45 Jahre alt, verheiratet, 1
MehrBDEW Heizkostenvergleich Neubau 2016
BDEW Heizkostenvergleich Neubau 2016 Fachtagung: Energie Umwelt Zukunft Leipzig, den 26.01.2017 Prof. Dr.-Ing. Bert Oschatz Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden Forschung und Anwendung GmbH
MehrUmsetzung der EnEV und der neuen KfW Förderprogramme für den Neubau. Dipl.-Ing. Stephan Böddeker
Umsetzung der EnEV und der neuen KfW Förderprogramme für den Neubau Dipl.-Ing. Stephan Böddeker Dieser Weg! Wärmebrücken Kundenwünsche Kurzverfahren Wirtschaftliche Konstruktionen zeitgemäßes Gebäude Anlagentechnik
Mehr5 Anforderungen an zu errichtende Wohngebäude
18 Energieeinsparverordnung 27 5 Anforderungen an zu errichtende Wohngebäude 5.1 Allgemeines Die im nachfolgenden Kapitel beschriebenen Anforderungen gelten für zu errichtende Wohngebäude (Neubauten).
MehrVerdämmt nochmal. Wie, wann und womit dämme ich mein Haus? Daniel Bearzatto Geschäftsführer
Verdämmt nochmal Wie, wann und womit dämme ich mein Haus? Daniel Bearzatto Geschäftsführer Warum energetisch Sanieren? Werterhalt Behaglichkeit Energiekosten Umweltschutz 2 Grundlagen der Bauphysik Energieverlust
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 01.12.2023 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus freistehend Aachener Straße 1184E, 50858 Köln Gebäudeteil Baujahr Gebäude 2007 Baujahr Anlagentechnik 1 2006 Anzahl Wohnungen 3 Gebäudenutzfläche
MehrGebäudestandards nachweisen für EnEV und Förderprogramme Diskussion der Schnittstelle von Solarsimulation und öffentlich-rechtlichem Nachweis
Gebäudestandards nachweisen für EnEV und Förderprogramme Diskussion der Schnittstelle von Solarsimulation und öffentlich-rechtlichem Nachweis Klaus Lambrecht ECONSULT Lambrecht Jungmann Partner Buchenweg
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 6 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: 7.09.00 Gebäude Gebäudetyp Adresse einseitig angebautes Wohngebäude Metzmachersrath 6, 4 Wuppertal Gebäudeteil
MehrGesetzliche Anforderungen und Normen
Gesetzliche Anforderungen und Normen Dipl. Ing. Dietmar Kraus Investice do Vaší budoucnosti Projekt je spolufinancován Evropskou Unií prostřednictvím Evropského fondu pro regionální rozvoj Inhalt Öffentlich-Rechtliche
MehrInkrafttreten des Gesetzes
Inkrafttreten des Gesetzes Der Termin zum 01. Januar 2009 wurde verschoben. Die EnEV 2009 soll die Klima-Schutz-Wirkung des EEWärmeGesetzes nicht behindern (Ausschuß Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit;
MehrHaftungsrisiken für Energieberater, Planer und Handwerker bei Verzicht auf Lüftungstechnische Maßnahmen im Gebäuden!
Haftungsrisiken für Energieberater, Planer und Handwerker bei Verzicht auf Lüftungstechnische Maßnahmen im Gebäuden! oder Schimmel vorbeugen - Gesund leben und Energie sparen mit Wohnungslüftungsanlagen
MehrAus der Praxis der Energieeffizienz»
Aus der Praxis der Energieeffizienz» EnBW Energie Baden-Württemberg AG Rudolf Schiller Herbstveranstaltung Energiegemeinschaft November und Dezember 2016 Ihr Referent Rudolf Schiller EnBW Energie Baden-Württemberg
MehrRenate Heß Diplombauingenieur Gebäudeenergieberater. BAFA Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude
BAFA Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude Ziel eines Hauseigentümers Reduzierung Heizkosten Erhöhung Wohnqualität Werterhalt/Wertsteigerung des Gebäudes Was Gutes für die Umwelt tun Ziel der Bundesregierung
MehrEnEV 2016 Ziegelwerk Staudacher. Klaus Meyer Technischer Bauberater
EnEV 2016 Ziegelwerk Staudacher Klaus Meyer Technischer Bauberater Niedrigstenergie- Standard 2019/21 Ausblick EnEV 2021 - I Grundlage Beratungen NABau Schettler-Köhler BBSR: Anhörung zur neuen EnEV 2021
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Gültig bis: 28.08.2018 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse freistehendes Mehrfamilienhaus Zur Belsmühle 24,26,28, 53347 Alfter Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1960 Baujahr Anlagentechnik 1998 Anzahl Wohnungen 27
MehrWofür verbrauchen Sie die meiste Energie: - Strom? - Kraftstoff? - Heizung und Warmwasser?
Die Heizungsanlage Fachkreis erneuern Effizient und Bau optimieren im Haus Dienstag, des Sports 08.12.2015, in der Behörde für Umwelt und 16.02.2017 Energie Im Auftrag von: Wer kennt seine jährlichen Energiekosten?
MehrMünchner Energiespartage im Bauzentrum November 2015 Verschärfung der EnEV für Neubauten ab Was bedeutet das für Kauf und Planung?
Münchner Energiespartage im Bauzentrum 14. 15. November 2015 Verschärfung der EnEV für Neubauten ab 1.1.2016. Was bedeutet das für Kauf und Planung? Dipl.Ing. Renate Schulz, Architektin Bauherrenberaterin
MehrInformationen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden Zuschüsse/Kredite/ Verpflichtungen
Informationen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden Zuschüsse/Kredite/ Verpflichtungen Stand September 2016 Sehr geehrte Interessenten, noch nie war es so lukrativ sein Gebäude energetisch zu sanieren
MehrDipl.-Ing.(FH) Manfred Mai. EnEV ab 01.01.2016 KfW, neu ab 01.04.2016. Beispiel EnEV 2016 Beispiel KfW-55 Beispiel KfW-40
Dipl.-Ing.(FH) Manfred Mai EnEV ab 01.01.2016 KfW, neu ab 01.04.2016 Beispiel EnEV 2016 Beispiel KfW-55 Beispiel KfW-40 DENA- Punkte Für die Veranstaltung werden DENA-Punkte angerechnet: 3 Unterrichtseinheiten
MehrKfW-Programme ab 01. Juli 2010
KfW-Programme ab 01. Juli 2010 Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Förderrichtlinien der KfW. Die Beschreibung der KfW-Programme erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Komplette Infos über
MehrEnEV 2014/2016. Anforderungen 2016 zukünftige Entwicklung im Kontext mit der Energiewende Qualitätssicherung
EnEV 2014/2016 Anforderungen 2016 zukünftige Entwicklung im Kontext mit der Energiewende Qualitätssicherung Quelle: bmvbs (August 2011) Oldenburg, 16.11.2016 Dr.-Ing. Norbert Wilezich - Energieberatungszentrum
MehrEnEV-Verschärfung 2016 Ein Jahr Erfahrung aus der Praxis
EnEV-Verschärfung 2016 Ein Jahr Erfahrung aus der Praxis Energieforum Rhein -Neckar 2017 22.02.2017 aenergen GmbH, Dr. Justus Medgenberg Anforderungen Wärmeschutz Quo Vadis: Wärmeschutz EU RICHTLINIE 2010/31/EU
MehrAnlagen zum Projekt-Nr N1 ANLAGE B. Haus 2 Energetische Berechnung nach EnEV 2014, KfW 70 Standard
Anlagen zum Projekt-Nr. 97 - N ANLAGE B Haus Energetische Berechnung nach EnEV 0, KfW 70 Standard gemäß den 6 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom ¹ 8..03 Gültig bis:.0.05 Gebäude Gebäudetyp Mehrfamilienhaus
MehrNeubauförderung durch die KfW neues Förderangebot zum
Neubauförderung durch die KfW neues Förderangebot zum 01.04.2016 Michael Kobl, geprüfter Gebäude-Energieberater (HWK) Übersicht der Themen Definition der Anforderungen an KfW-Effizienzhäuser Neues Förderangebot
MehrBauphysik vs. Anlagentechnik - Was bringt mehr?
1 Bauphysik vs. Anlagentechnik - Was bringt mehr? 05. April 2016 Bergkamen ein Vortrag von Dipl. - Ing. (FH) Architektin Sarah Zietek 2 ZUR PERSON Dipl. - Ing. (FH) Architektin Sarah Zietek Architekturstudium
MehrVom Altbau (1948) zum Niedrigenergiehaus
Vom Altbau (1948) zum Niedrigenergiehaus Vorstellung Stefan Bitsch Ingenieur-Büro-Bitsch für Energie und Umwelt Gebäude-Energieberatung (Bafa-Zulassung) Energiepass-Aussteller Anlagenplaner Erneuerbare
MehrEinfluss von Wärmebrückennachweisen auf KfW-Effizienzhausstufen. Energieberatertag Saar 2014
Einfluss von Wärmebrückennachweisen auf KfW-Effizienzhausstufen Energieberatertag Saar 2014 18. September 2014 Dipl.-Ing.FH) Michael Mahler VDI Energieberater und freier Ingenieur Dipl.-Ing.FH) Michael
MehrGebäude-Energieausweise EnEV 2014
Gebäude-Energieausweise 2014 Erfahrungen Energieausweis + 2016-2021 Dipl. Bauingenieur (FH) Kay Baugut Zertifizierter Energieberater für WG/NWG (dena/kfw) Energieberater für Denkmäler (WTA) Zertifizierter
MehrGeothermie im Gebäudebestand Aufgaben und Ansätze aus Sicht der Energieberatung Dr.-Ing. Ulrich J. Güttler,
Geothermie im Gebäudebestand Aufgaben und Ansätze aus Sicht der Energieberatung Dr.-Ing. Ulrich J. Güttler, BS BAUCONSULT & SACHVERSTÄNDIGEN BÜRO DR.-ING. ULRICH GÜTTLER 1 Gegenstand der Betrachtungen
MehrGebäude Sanieren Förderkredite und Zuschüsse. Handwerkskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 4, 80333 München
Gebäude Sanieren Förderkredite und Zuschüsse Gliederung des Vortrags 1. Technische Betriebsberatung kurze Vorstellung. 2. Klimaschutzziele in Deutschland 3. Förderprogramme zum Klimaschutz wer fördert,
MehrErneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) ab
Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) ab 01.01.2009 EEWärmeG Erneuerbare Energien sind seit dem 01.01.2009 Pflicht für die Wärmeversorgung im Neubau. EEWärmeG Gilt seit 01.01.2009 in ganz Deutschland
MehrDie Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 in der Praxis. Prof. Dr. Anton Maas. Wirtschaftlichkeit EnEV 2014 - Folie 1
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 in der Praxis EnEV 2014 im Detail Wirtschaftlichkeit der energetischen Anforderungen Prof. Dr. Anton Maas Wirtschaftlichkeit EnEV 2014 - Folie 1 Referenzbau- und
MehrTEILNAHMEANTRAG Neubau Gebäudewettbewerb Rheinland Pfalz für energieeffizientes Bauen und Wohnen
Seite 1 von 5 Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer am Gebäudewettbewerb Neubau, mit diesem Formular fragen wir bei Ihnen Informationen ab, die von der Jury zur Bewertung Ihres neu gebauten selbstgenutzten
Mehr1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis
Seite 1 1.1 1.1 1 Service und Verzeichnisse Expertenservice Energieportal 1.1 1.2 Herausgeber und Autoren 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Literaturverzeichnis 1.5 Lizenzvereinbarung 2 Die aktuelle EnEV 2.1
MehrDie neue EnEV: Was gilt ab wann?
Die neue EnEV: Was gilt ab wann? 3.01.01 Theaterschiff Stuttgart 04.07.2014 Christian Zander, B.Eng. www.kurz-fischer.de Winnenden Halle (Saale) Bottrop Feldkirchen-Westerham Bretten Gliederung 1. Entwicklung
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom ¹
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Registriernummer ² BY-205-000663373 Gültig bis: 24.09.2025 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude 3 Baujahr Wärmeerzeuger 3, 4 Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche
MehrEnergiebedarfsausweis nach 13 Energieeinsparverordnung
Energiebedarfsausweis nach 13 Energieeinsparverordnung I. Objektbeschreibung Bezeichnung Reihenendhaus Nutzungsart Wohngebäude PLZ, Ort 21614 Buxtehude Straße, Haus-Nr. Beispielstraße 3a Baujahr 2003 Jahr
MehrAktuelle Förderprogramme für Haus- und Wohnungsbesitzer
Aktuelle Förderprogramme für Haus- und Wohnungsbesitzer Urspringen, 11. April 2013 Monika Scholz KfW Bankengruppe Bank aus Verantwortung KfW Bank aus Verantwortung Fördern im öffentlichen Auftrag Gründung:
MehrEnergetische Standards bei KfW-Förderprogrammen
Fachtagung Leuchtturmprojekt Güterstraße 30 Energetische Standards bei KfW-Förderprogrammen Hintergründe und Erfahrungen zu den KfW Effizienzhäusern Rainer Feldmann, Pforzheim, 19. Februar 2015 Zur Person
MehrEnEV 2013 gültige Fassung ab Bodo Mühlmann Staatlich geprüfter Techniker Hochbau Energieberater (HWK)
EnEV 2013 gültige Fassung ab 01.01.2016 Bodo Mühlmann Staatlich geprüfter Techniker Hochbau Energieberater (HWK) 1 2 Energieeinsparverordnung EnEV 2013 Ziele der EnEV Energetischer Vergleich von allen
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 6 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes 3 Energieverbrauchskennwert 0 5
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 6 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Energiebedarf CO -Emissionen ) 56,4 [kg/(m² a)],0 kwh/(m² a) 0 50 00 50 00 50 300 350
MehrDie Entwürfe der Arbeitsgruppe werden dann in den Sitzungen der Fachkommission beraten.
Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung Teil 14 Dr. Justus Achelis, DIBt* Die Bundesregierung hat auf Grund des 1 Abs. 2, des 2 Abs. 2 und 3, des
MehrFehlerquellen und Stolpersteine bei der KfW-Antragstellung
Energieberatertag 2013 Fehlerquellen und Stolpersteine bei der KfW-Antragstellung Hintergründe und Erfahrungen zu den KfW-Effizienzhausstandards Rainer Feldmann, Neustadt, 5. Dezember 2013 Zur Person Rainer
MehrFörderprogramme des Landes Rheinland-Pfalz
Förderprogramme des Landes Rheinland-Pfalz 01.12.2009 EffNet Netzwerkpartner-Treffen Dipl.-Ing. Irina Kollert Gliederung Änderungen EnEV 2009 MUFV - Förderprogramm für hochenergieeffiziente Gebäude MUFV
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 9.2.29 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Boxbergring 25, 6926 Heidelberg Gebäudeteil Baujahr Gebäude 965 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Anlagentechnik 22 Anzahl Wohnungen 32 Gebäudenutzfläche
MehrAuswirkungen des GEG-Entwurfs auf die Planungspraxis. Dipl.-Ing. Architekt Jan Karwatzki, Öko-Zentrum NRW
Auswirkungen des GEG-Entwurfs auf die Planungspraxis Dipl.-Ing. Architekt Jan Karwatzki, Öko-Zentrum NRW Hamburg Fachforum 2017 16.05.2017 Öko-Zentrum NRW Wir sind. ein Architektur- und Ingenieurbüro.
MehrSie bauen oder sanieren energetisch wir finanzieren: KfW!
Sie bauen oder sanieren energetisch wir finanzieren: KfW! Berlin, 16.04.2013 Veranstaltungsreihe Berliner Bezirke Walter Schiller KFW Bankengruppe Bank aus Verantwortung KfW Bank aus Verantwortung Fördern
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 25.06.2018 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus, freistehend Siegrunestr. 13-13c, 80639 München Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1958 Baujahr Anlagentechnik 1998 Anzahl Wohnungen 40 Gebäudenutzfläche
MehrAndreas Schüring Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - BMWi
Energiemanagement Andreas Schüring Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - BMWi 3. Regionalkonferenz Energetische Stadtsanierung am 25. September 2014 in Magdeburg Energiekonzept - Energetische
Mehr