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Transkript:

Mitglied der Swiss Karate Federation (SKF) Technische Kommission (TK) SSGKU prüfungsreglement 1. 5. Dan Gültig ab 2010 (Version 1.1)

Prüfungsreglement SKU Technische Kommission (TK) SSGKU 2010 2 Inhalt Einleitung 3 Kihon 4 3. / 2. Kyu-Prüfung 4 1. Kyu-Prüfung 5 1. Dan-Prüfung 6 2. Dan-Prüfung 8 3. Dan-Prüfung 10 4. Dan-Prüfung 12 5. Dan-Prüfung 14 Kata 15 Kumite 16 Kihon Ippon Kumite 16 3. Kyu-Prüfung 16 2. Kyu bis 1. Dan-Prüfung 16 3. Kyu bis 1. Dan-Prüfung (Variante 40+) 16 Ippon Kumite 16 2. Dan-Prüfung 16 2. Dan-Prüfung (Variante 40+) 16 3. Dan-Prüfung (inkl. 40+) 16 Jiyu Ippon Kumite 17 1. Kyu und 1. Dan-Prüfung 17 2. Dan-Prüfung 17 3. und 4. Dan-Prüfung 17 1. Kyu bis 4. Dan-Prüfung (Variante 40+) 17 5. Dan-Prüfung 17

Prüfungsreglement SKU Technische Kommission (TK) SSGKU 2010 3 Allgemeine Bestimmungen Dan-Prüfungen Zweck Der SSGKU ist Mitglied der Schweizerischen Karate Federation (SKF) und führt Danprüfungen durch, welche vom SKF anerkannt sind. Prinzipiell finden nur homologierbare Danprüfungen statt. Die TK SSGKU entscheidet zusammen mit SKU / SKF über die Anforderungen zur Homologierung. In begründeten Fällen kann die TK SSGKU Ausnahmen betreffend der Prüfungszulassung erlauben (sur dossier). Erforderliche Unterlagen Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung zu einer Danprüfung beizulegen: 1) Ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular 2) Kopien der Diplome des aktuellen SKF sowie SSGKU Dangrad 3) Kopien des Karatepasses: a) Seiten mit Unterschrift des Zentralpräsident SKF und Photo b) Seiten mit sämtlichen eingeklebten Lizenzmarken c) Seiten mit sämtlichen visierten Gradprüfungen 4) Originalauszug aus dem Strafregister (bitte keine Kopien) 5) Aufsatz (siehe unten) 6) Ab Anwärter/-in 4. Dan: Zusammenstellung der bisherigen Verbandsaktivitäten (siehe Anhang) Unvollständigkeiten werden einmalig ermahnt. Falls die erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb gesetzter Frist nachgereicht werden, ist die Anmeldung ungültig. Sollten die aktuellen SKF oder SS- GKU Diplome fehlen, so muss der/die Danprüfungsanwärter/-in diese Diplome neu beantragen (und entsprechend auch bezahlen). Nationale anerkannte Diplome anderer Länder z.b. deutscher Karateverband DKV oder andere werden zuerst in der TK-SKU und SSGKU abgeklärt, nach Bewilligung der TK-SKU und SSGKU können diese Diplome durch eine Umtriebsgebühr homologiert werden. Aufsatz Die Bestimmungen für den Aufsatz sind wie folgt: 1) Thema: Gemäss angestrebtem Dangrad (siehe 3. Prüfungsinhalt) 2) Umfang: 2-4 Seiten, Schriftgrösse 11 Arial 3) Quellen: Angaben von benützten Quellen (mind. 1 obligatorisch) 4) Sonstiges: Kein Plagiat Ab Danprüfungsanwärter/-in 4.Dan - 5. Dan und mehr gelten bezüglich Aufsatz besondere Bestimmungen. (Siehe Beilage TK-Reglement SKU und SKF Homologationsverfahren)

Prüfungsreglement SKU Technische Kommission (TK) SSGKU 2010 4 Bewertung: Der Aufsatz rundet die Dan Prüfung ab und soll zeigen, dass sich der/die Dan Prüfungsanwärter/-in mit dem Thema entsprechend auseinander gesetzt und die nötige Reife für den angestrebten Dan Grad erreicht hat. Der Aufsatz kann dazu benutzt werden einen sehr knappen Entscheid bzgl. Bestehen/Nicht Bestehen der Dan Prüfung ins Positive wie auch ins Negative zu wenden. Prüfungskosten und Rückerstattung Die Prüfungskosten setzen sich wie folgt zusammen: 1) SSGKU Prüfungsgebühr: CHF 50. 2) SKF Homologationsgebühr: CHF 50. 3) SGRKU japanisches Diplom: 1. Dan: CHF 120. 2. Dan: CHF 240. 3. Dan: CHF 360. 4. Dan: CHF 480. 5. Dan: CHF 600. 6. Dan: CHF 720. Sämtliche obenerwähnte Kostenpunkte sind obligatorisch, d.h. es muss auch ein SGRKU japanisches Diplom gekauft werden (dient v.a. der Unterstützung unserer japanischen Partnerdojos von Sensei Matsuura, unserem höchsten Danträger). Die Kosten für den 1. Dan betragen z.b.: CHF 50. + 50. + 120. = 220. (Total). Die Prüfungskosten sind spätestens am Anmeldeschluss auf das entsprechende Konto zu überweisen/einzuzahlen (für genaue Angaben siehe bitte Webseite SGRKR). Rückerstattung: Die Prüfungskosten SGRKU (SFr. 50. ) werden nicht zurückerstattet. Die übrigen Prüfungskosten (Diplomkosten SKF und SGRKU) werden bei Rücktritt zurückerstattet. Anmeldeschluss Die Unterlagen sind vollständig bis spätestens am Tag des Anmeldeschlusses per Post einzureichen (es gilt der Poststempel). Oder via email an folgende Email Adresse zu senden: president@karateunion.ch Zulassung Über die Zulassung zur Danprüfung SSGKU entscheidet die TK-SSGKU, für höhere Dangrad entscheidet die TK-SSGKU nach Absprache mit TK-SKU, die Kommunikation zwischen die TK SSGKU und TK SKU wird durch den Stil Verantwortlicher und Mitglied beider TK der TK-SKU & Shoukenkai Hakki

Prüfungsreglement SKU Technische Kommission (TK) SSGKU 2010 5 Güldür durchgeführt. Der definitive Entscheid erfolgt direkt an den/die Danprüfungsanwärter/-in 30 Tage nach Anmeldeschluss. Definitiv zugelassen ist der/die Danprüfungsanwärter/-in nur sofern er/ sie die 2 Prüfungsvorbereitungstrainings (PVTs) besucht hat. Prüfungsvorbereitungstrainings (PVTs) Es sind obligatorisch 2 Prüfungsvorbereitungstrainings (PVTs) im Prüfungsjahr zu besuchen. Die PVTs dienen der Vorbereitung auf die Danprüfung. Der Besuch der PVTs wird im Karatepass durch den TK Chef SSGKU oder der Präsident SSGKU eingetragen. Haftung und Spielregeln Der SSGKU lehnt jegliche Haftung vor, während und nach der Danprüfung ab. Es gilt dabei bei allen die sportliche Fairness. Bei sportlicher Unfairness, aggressivem Verhalten oder mehrfach unkontrollierten Techniken kann der/die Danprüfungsanwärter/-in durch den TK Chef / Vize TK Chef oder Präsident SSGKU mit sofortiger Wirkung von der Danprüfung ausgeschlossen werden. Die Spielregeln sind für alle Danprüfungsanwärter/-innen gleich, d.h. das alle in diesem Dokument festgehaltenen Weisungen verpflichtend sind. Sobald sich jemand für eine Danprüfung anmeldet, so erfolgt jegliche Kommunikation im Hinblick zur Danprüfung direkt mit dem TK Chef SSGKU (keine Umwege via Dojoleiter, etc.). Jede(r) Danprüfungsanwärter/-in kann sich somit bei jeglichen Fragen direkt mit dem TK Chef SSGKU in Verbindung setzen.

Prüfungsreglement SKU Technische Kommission (TK) SSGKU 2010 6 Ablauf Dan-Prüfungen Vorbereitung Eine Danprüfung ist einer der wichtigsten Schritte im Werdegang eines Karateka. Ob man dafür bereit ist, hängt einerseits von der Selbsteinschätzung wie auch von der Einschätzung des Dojoleiters ab. In jedem Fall sollte man eine Danprüfung nicht nur ablegen des Gurtes wegen, sondern weil man der Ansicht ist, dass das eigene Karate bereit für die nächste Stufe ist. Zu Bedenken ist zusätzlich die Trainingszeit vor der Danprüfung. Man sollte sich mind. 1 Jahr auf eine Danprüfung vorbereiten und regelmässig 2 3 Mal die Woche trainieren. Der Weg ist das Ziel. Danprüfungstag An der Danprüfung werden stichprobenweise die verlangten Fertigkeiten aus dem Prüfungsinhalt (siehe Prüfungsordnung) des jeweiligen Dangrades geprüft. Die einzelnen Inhalte werden als schwach, genügend oder gut gewertet. Während der Prüfung können Supervisoren der SKU / SKF wie auch anderer Karatestile anwesend sein. Die Supervisoren beurteilen die Prüfung global und nicht im Detail. Der Entscheid Bestanden/Nicht Bestanden wird durch die Danprüfungskommission gefällt aufgrund der Empfehlungen der Prüfungsexperten, der Supervisoren, wie auch der eingereichten Unterlagen und der zu erfüllenden Auflagen. Ein Stichentscheid kann durch den TK Chef SSGKU oder den Vize TK Chef SSGKU erfolgen. Der Karatepass wird anschliessend vom TK Chef SSGKU unterschrieben. Der Entscheid der Danprüfungskommission ist in jedem Fall definitiv. Nach der Prüfung hat jeder Prüfling Anrecht auf ein angemessenes Feedback durch den/die Prüfungsexperten/-in.

Prüfungsreglement SKU Technische Kommission (TK) SSGKU 2010 7 Prüfungsordnung / Prüfungsreglement Erklärung warum eine neue Prüfungsordnung: Einer der Hauptbeweggründe für die Überarbeitung der Prüfungsordnung sind die gesammelten Erfahrungen und Einflüsse aus dem Trainingsbetrieb, die Übertragung der Prüfungsinhalte auf den Trainingsalltag und der ständige Abgleich mit der Entwicklung des Sportes und anderer Einflüsse. Durch die z. T. sehr komplexen Kihon Kombinationen und die differenzierte Abtrennung der Inhalte zu den einzelnen Kyu-Graduierungen tritt im aktuellen Trainingsbetrieb ein enormer Bedarf an Trainer- und Trainerinnen (im nachfolgenden immer Trainer genannt) auf. Bei kleineren Dojos bedeutet dies ein unverhältnismäßig hoher Aufwand an Trainern, der auf Dauer nur schwer durchzuhalten ist. Zumeist sind die Trainer so stark eingebunden, dass für die eigene Trainingszeit und Weiterentwicklung kaum noch Zeit bleibt. Unzufriedenheit ist oft die zwangsläufige Reaktion auf diesen Zustand. Quantität vs. Qualität Die Qualität einer Prüfungsordnung bestimmt sich nicht durch deren Quantität und Komplexität. Eine unüberschaubare Anzahl an Kihon Kombinationen ermöglicht innerhalb des Trainings keinen Freiraum für die eigene Kreativität. Komplexe Technikfolgen innerhalb einer Kombination müssen zum einen auch noch für den Trainer darstellbar und zum anderen sinnvoll sein. Nach dem Motto: weniger ist mehr. Prüfungsordnung vs. Trainingsplanung Die Prüfungsordnung ersetzt auch nicht die eigene Trainingsplanung im Dojo. Sie stellt natürlich Teile der Inhalte dar, kann aber nicht die individuell auf den Sportler/Karateka bezogenen Trainingszyklen ersetzen. Was ist anders Es wurde versucht, die Prüfungsordnung nach methodischen und didaktischen Gesichtspunkten zu gestalten. Beispielhaft sei hier die klare Trennung und Entwicklung zwischen den Bereichen Selbstverteidigung und sportlichen Kampf aufgeführt. Jede Linie hat eigene Lehr- und Übungsformen. Keine Angst vor Neuem Jetzt haben wir uns gerade an die bestehende Prüfungsordnung gewöhnt und schon kommt wieder etwas Neues auf uns zu! Karate Do ist ein lebendiger Prozess, der ständige Veränderungen akzeptiert und sich dadurch evolutionär weiterentwickelt. Stillstand bedeutet Rückschritt.

Prüfungsreglement SKU Technische Kommission (TK) SSGKU 2010 8 Allgemeines Während in der Unterstufe (9.-7. Kyu) überwiegend mit gestreckten Techniken und entsprechenden Distanzen gearbeitet wird, sollten in der Mittelstufe (6.-4. Kyu) auch die kürzeren Techniken mit den dazu passenden Techniken Verwendung finden. In der Oberstufe (3.-1. Kyu) sollte der Karateka in der Lage sein, auf möglichst allen Distanzen die entsprechenden Techniken anwenden zu können. Die Beherrschung der verschiedenen Distanzen spiegelt sich in der Prüfungsordnung vor allem in den verlangten Partnertechniken wider: Während in der Unterstufe nur lange Stellungen mit gestreckten Techniken zur Anwendung kommen (Kihon-Ippon-Kumite), gewinnen in der weiteren Entwicklung kürzere, eher selbstverteidigungsrelevante, Techniken an Bedeutung. Entsprechend der technisch orientierten Ausbildung innerhalb der drei Stufen muß sich auch die Anpassung der Atmung bei den Prüflingen entwickeln, d.h. die Atmung muß zur Technik passen. Sind im unteren Bereich vorwiegend längere Distanzen mit gestreckten Techniken zu überwinden, so kann auch die Phase der Ausatmung entsprechend lang sein. Mit kürzer werdenden Techniken sollte auch die Atmung verstärkt in eine Art Abrißatmung übergehen, d.h. die Atmung endet plötzlich (sie reißt ab) und die Körpermuskulatur erreicht in kürzester Zeit ein Maximum an Spannung (Kime). Öffnungsklausel Der Prüfer kann auf die Inhalte der bereits absolvierten Prüfungen zurückgreifen. Diese Inhalte können sowohl zusätzlich als auch ersatzhalber abgefragt werden. Durch diese Möglichkeit kann insbesondere den zielgruppenspezifischen Unterschieden Rechnung getragen werden. Kinder beispielsweise haben natürliche Probleme im Nahbereich die notwendige Spannung aufzubauen, Senioren dagegen fehlt es z.t. an der entsprechenden Beweglichkeit, um lange Techniken auszuführen. Der Prüfer kann und sollte diese natürlicherweise vorliegenden Restriktionen berücksichtigen. Zusätzlich zu den Inhalten in dieser Prüfungsordnung, können weitergehende Inhalte geprüft werden. Voraussetzung ist eine vorherige Abstimmung zwischen Prüfer und Dojoleiter(n)/Trainer(n). Fusstechniken Die klassischen Goju-Ryu-Fußtechniken sind rein selbstverteidigungsbezogen und werden von daher nur bis zum Chudan-Bereich ausgeführt. Daneben jedoch gibt es weitere Fußtechniken, die überwiegend im sportlichen Kumite zum Einsatz gelangen. Diese Techniken sind hauptsächlich runde geschwungene Techniken, wie z. B. Jodan Mawashi-Geri. Aufgrund der gemeinsamen Wettkampfaktivitäten aller Karate-Stilrichtungen haben sich bestimmte Techniken herauskristallisiert, die im sportlichen Kampf mit Erfolg zum Einsatz kommen. Unter diesen Techniken befinden sich sogar solche, die ihren Ursprung eher im Tae-Kwon-Do denn im Karate haben (Ura-Mawashi-Geri, Ushiro-Mawashi-Geri). Diese Techniken sind im Verlauf der letzten Jahrzehnte in allen Stilrichtungen adaptiert worden und sind nun quasi Bestandteil des technischen Repertoires aller Wettkämpfer, unabhängig von allen Karate-Systemen. Karatesportler, die erfolgreich Wettkämpfe bestreiten wollen, müssen sich auch im Training mit diesen Techniken auseinandersetzen.

Prüfungsreglement SKU Technische Kommission (TK) SSGKU 2010 9 Partnertechniken Im Bereich Kumite ist zu unterscheiden zwischen wettkampfrelevanten Partnertechniken und rein auf die Selbstverteidigung bezogenen Formen. Zum Wettkampfbereich (Shiai-Kumite) gehören Jiyu-Ippon-Kumite Jiyu-Kumite Zum Bereich Selbstverteidigung gehören Yakusoku-Kumite (Kumite-Ura, Nage-Waza) Goshin-Jitzu-Kumite (Freie Abwehr gegen Halten, Stoßen, Würgen) Kihon-Ippon-Kumite als Basis aller Partnertechniken Da diese Partnertechniken eine erste Vorstufe sowohl für den sportlichen Wettkampf als auch für die Selbstverteidigungsformen bilden, kommen hier nur abgesprochene Techniken zur Anwendung. Im allgemeinen ist die Ausgangsstellung eine am Sportkarate orientierte ruhende Kamaestellung. Die Distanz wird so gewählt, daß der Angreifer mit einem langen Vorwärtsschritt (Zenkutsu Dachi) sein Ziel erreichen könnte, wenn der Verteidiger seine Position nicht verändern würde. Die auszuführenden Techniken sind u.a.: Angriff abwehr Konter Jodan Oi-Zuki Jodan Uke Gyaku-Zuki Chudan Oi-Zuki Chudan Uke Gyaku-Zuki Chudan Mae-Geri Gedan Uke Gyaku-Zuki Der Verteidiger steht in Heiko-Dachi oder Neko Ashi Dachi und geht zurück in Zenkutzu-Dachi.

Prüfungsreglement SKU Technische Kommission (TK) SSGKU 2010 10 Shiai-Kumite Jiyu-Ippon-Kumite Die auszuführenden Techniken sind identisch mit denen des Kihon-Ippon-Kumite. Als zusätzliche Angriffstechnik kann noch der Mawashi-Geri hinzugenommen werden. Die Art der Ausführung muß aber eine deutliche Steigerung an Intensität und Kampfeswillen erkennen lassen. Die Ansage der Technik entfällt. Die Distanz muß einer realen Wettkampfdistanz entsprechen. Beide Kämpfer sollen sich bewegen. Sobald der Angreifer die für ihn relevante Angriffsdistanz erreicht hat, sollte der Angriff konsequent durchgeführt werden. Die Kontertechnik kann frei der Situation angepaßt gewählt werden. Nach erfolgter Kontertechnik wird die Wettkampfdistanz erneut eingenommen und die nächste Angriffstechnik vorbereitet. Jiyu-Ippon-Kumite wird nur gefordert, wenn das Jiyu-Kumite nicht vorgeführt wird (siehe auch Jiyu-Kumite). Jiyu-Kumite Unter Jiyu-Kumite ist der sportliche Wettkampf nach den Regeln des DKV zu verstehen. Die Kampfzeit wird vom Prüfer festgelegt. Jiyu-Kumite sollte nur von Personen zwischen 14 und 40 Jahren vorgeführt werden. Bei Kindern, Älteren oder aber Personen, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes eines besonderen Schutzes bedürfen, wird Jiyu-Kumite durch Jiyu-Ippon-Kumite bzw. durch Kihon-Ippon-Kumite ersetzt. Im Einzelfall entscheidet der Prüfer. Selbstverteidigung Yakusoku-Kumite Yakusoku heißt ich verspreche. In diesem Fall bedeutet das, daß die vorzuführenden Techniken beiden Partnern bekannt sind. Die nachfolgenden Kumite-Ura-Techniken bzw. Nage-Waza sind also abgesprochene Partnertechniken mit mehr oder weniger starkem Bezug zur Realität. Kumite-Ura-Techniken Diese Techniken sind im Bereich Selbsverteidigung relevant. Die Distanz ist kurz. In der Regel reichen Sanchin-Dachi Stellungen, um den Partner zu erreichen. Auf einen Angriff erfolgt eine Abwehrtechnik mit Konter, die der Angreifer seinerseits wieder blockt und mit einem abschließenden Konter beantwortet. Es existieren 12 fest vorgegebene Partnerübungen. Andere selbst entwickelte Formen, die dem oben beschriebenen Grundmuster entsprechen, sind aber ebenfalls möglich. Nage-Waza Auch diese Techniken sind an realistischer Selbstverteidigung orientiert. Die Partner stehen sich in freier Stellung gegenüber. Die Technik des Angreifers wird geblockt, danach erfolgt eine kurze Schocktechnik mit einem anschließenden Wurf und einer Abschlußtechnik. Auch im Bereich der Nage-Waza existieren 12 vorgegebene Muster. Andere frei entwickelte Formen sind ebenfalls möglich.

Prüfungsreglement SKU Technische Kommission (TK) SSGKU 2010 11 Wichtig: Keine Wurftechnik ausführen ohne vorher den Gegner durch einen Konter geschwächt zu haben! Goshin-Jitsu-Kumite (Freie Abwehr gegen Halten, Stoßen und Würgen) Hier soll der Prüfling zeigen, daß er in der Lage ist, auf den Angriff entsprechend zu reagieren. Angriffe und Abwehrtechniken sind dem Prüfling bzw. seinem Partner freigestellt.

Prüfungsreglement SKU Technische Kommission (TK) SSGKU 2010 12 1. Dan Prüfungsbestimmungen Voraussetzungen Mindestalter Wartezeit 16 Jahre (Jugend) (Kinder-Dan auf Anfrage) Frühestens 6 Monate nach dem 1. Kyu Lizenz-Marken Gültige Karate Pass und Lizenz SKF (min. 4) Empfehlung Zulassung Aufsatz Pflichten Dojoleiter Technische Kommission SSGKU Was bedeutet Karate für mich? (Meine Motivation, meine Ansichten, weshalb betreibe ich Karate) Regelmässigen Trainingsbesuch Anmeldebestimmungen 2 Technische Lehrgänge SSGKU in den letzten 12 Monaten 2 Schiedsrichterkurse SKU oder SKF Programm Kihon Kihon no unsoku Kumite no unsoku Kata Bunkai diverse Angriffe & Abwehren aus yoi-dachi wird am Prüfungstag bekanntgegeben sanchin-dachi jodan-uke gyaku-tsuki zenkutsu-dachi soto-uke gyaku-tsuki shiko-dachi gedan-barai zenkutsu-dachi gyaku-tsuki sanchin-dachi kake-uke kansetsu-geri neko-ashi-dachi mawashi-uke kumite-dachi jodan-uke gyaku-tsuki oi-tsuki kumite-dachi mae-geri oi-tsuki kumite-dachi shuto-uke gyaku-tsuki kumite-dachi uraken gyaku-tsuki mawashi-geri kumite-dachi kosa-dachi gedan-barai gyaku-tsuki Seienchin, Shisochin 2 Katas aus: Gekisai-dai-ichi, Gekisai-dai-ni, Saifa, Sanseiru, Sanchin, Tensho (wird am Prüfungstag bekanntgegeben) 2 Anwendungen aus Seienchin 2 Anwendungen aus Shisochin

Prüfungsreglement SKU Technische Kommission (TK) SSGKU 2010 13 Ippon Kumite Goshin-Jitsu-Kumite 5 Techniken (Selbstverteidigung) max. 2 Minuten Freie Abwehr und Konter gegen Halten, Stoßen und Würgen Hier soll der Prüfling zeigen, daß er in der Lage ist, auf den Angriff entsprechend zu reagieren. Angriffe und Abwehrtechniken sind dem Prüfling bzw. seinem Partner freigestellt.

Prüfungsreglement SKU Technische Kommission (TK) SSGKU 2010 14 2. Dan Prüfungsbestimmungen Voraussetzungen Mindestalter Wartezeit 18 Jahre (Jugend) 2 Jahre seit 1. Dan Lizenz-Marken Gültige Karate Pass und Lizenz SKF (min. 6) Empfehlung Zulassung Aufsatz Pflichten Dojoleiter Technische Kommission SSGKU Grundsätze des Karate-Do (Betrachtungen bezüglich geistiger Haltung) Regelmässigen Trainingsbesuch Mitarbeit im Verband Anmeldebestimmungen 2 Technische Lehrgänge SSGKU in den letzten 12 Monaten 2 Schiedsrichterkurse SKU oder SKF Programm Kihon Kihon no unsoku Kumite no unsoku Kata Bunkai diverse Angriffe & Abwehren aus yoi-dachi wird am Prüfungstag bekanntgegeben sanchin-dachi jodan-uke gyaku-tsuki zenkutsu-dachi soto-uke gyaku-tsuki shiko-dachi gedan-barai zenkutsu-dachi gyaku-tsuki sanchin-dachi kake-uke kansetsu-geri neko-ashi-dachi mawashi-uke kumite-dachi jodan-uke gyaku-tsuki oi-tsuki kumite-dachi mae-geri oi-tsuki kumite-dachi shuto-uke gyaku-tsuki kumite-dachi uraken gyaku-tsuki mawashi-geri kumite-dachi kosa-dachi gedan-barai gyaku-tsuki Shisochin, Sepai 2 Katas aus: Gekisai-dai-ichi, Gekisai-dai-ni, Saifa, Sanseiru, Seienchin, Sanchin, Tensho (wird am Prüfungstag bekanntgegeben) 2 Anwendungen aus Shisochin 2 Anwendungen aus Sepai

Prüfungsreglement SKU Technische Kommission (TK) SSGKU 2010 15 Ippon Kumite Goshin-Jitsu-Kumite 5 Techniken (Selbstverteidigung) max. 2 Minuten Freie Abwehr und Konter gegen Halten, Stoßen und Würgen Hier soll der Prüfling zeigen, daß er in der Lage ist, auf den Angriff entsprechend zu reagieren. Angriffe und Abwehrtechniken sind dem Prüfling bzw. seinem Partner freigestellt.

Prüfungsreglement SKU Technische Kommission (TK) SSGKU 2010 16 3. Dan Prüfungsbestimmungen Voraussetzungen Mindestalter Wartezeit 21 Jahre 3 Jahre seit 2. Dan Lizenz-Marken Gültige Karate Pass und Lizenz SKF (min. 9) Empfehlung Zulassung Aufsatz Pflichten Dojoleiter Technische Kommission SSGKU Ansichten über Karate-Do (Didaktik, Trainingsmethodik) Regelmässigen Trainingsbesuch Mitarbeit im Verband Anmeldebestimmungen 2 Technische Lehrgänge SSGKU in den letzten 12 Monaten 2 Schiedsrichterkurse SKU oder SKF Programm Kihon Kihon no unsoku Kumite no unsoku Kata Bunkai diverse Angriffe & Abwehren aus yoi-dachi wird am Prüfungstag bekanntgegeben sanchin-dachi jodan-uke gyaku-tsuki zenkutsu-dachi soto-uke gyaku-tsuki shiko-dachi gedan-barai zenkutsu-dachi gyaku-tsuki sanchin-dachi kake-uke kansetsu-geri neko-ashi-dachi mawashi-uke kumite-dachi jodan-uke gyaku-tsuki oi-tsuki kumite-dachi mae-geri oi-tsuki kumite-dachi shuto-uke gyaku-tsuki kumite-dachi uraken gyaku-tsuki mawashi-geri kumite-dachi kosa-dachi gedan-barai gyaku-tsuki Sepai, Seisan 2 Katas aus: Gekisai-dai-ichi, Gekisai-dai-ni, Saifa, Sanseiru, Seienchin, Shisochin Sanchin, Tensho (wird am Prüfungstag bekanntgegeben) 2 Anwendungen aus Sepai 2 Anwendungen aus Seisan

Prüfungsreglement SKU Technische Kommission (TK) SSGKU 2010 17 Ippon Kumite Goshin-Jitsu-Kumite 5 Techniken (Selbstverteidigung) max. 2 Minuten Freie Abwehr und Konter gegen Halten, Stoßen und Würgen Hier soll der Prüfling zeigen, daß er in der Lage ist, auf den Angriff entsprechend zu reagieren. Angriffe und Abwehrtechniken sind dem Prüfling bzw. seinem Partner freigestellt.

Prüfungsreglement SKU Technische Kommission (TK) SSGKU 2010 18 4. Dan Prüfungsbestimmungen Voraussetzungen Mindestalter Wartezeit 25 Jahre 4 5 Jahre seit 3. Dan Lizenz-Marken Gültige Karate Pass und Lizenz SKF (min. 14) Empfehlung Zulassung Aufsatz Pflichten Dojoleiter und Technische Kommission SSGKU und TK SKU NKHD Nationale Kommission für Höhere Dangrade des SKU & TK Stil-Verband Meine Philosophie des Karate-Do oder freie Thema Diplomarbeit Regelmässigen Trainingsbesuch Vorstandsmitglied oder Nationaler Schiedsrichter oder J&S Leiter oder Dojoleiter oder aktiver Trainer oder Mitarbeit im Verband Anmeldebestimmungen 2 Technische Lehrgänge SSGKU in den letzten 12 Monaten Nachweise von Trainerfunktion innerhalb der Dojo-Ebene Programm Kihon Kihon no unsoku Kumite no unsoku Kata diverse Angriffe & Abwehren aus yoi-dachi wird am Prüfungstag bekanntgegeben sanchin-dachi jodan-uke gyaku-tsuki zenkutsu-dachi soto-uke gyaku-tsuki shiko-dachi gedan-barai zenkutsu-dachi gyaku-tsuki sanchin-dachi kake-uke kansetsu-geri neko-ashi-dachi mawashi-uke kumite-dachi jodan-uke gyaku-tsuki oi-tsuki kumite-dachi mae-geri oi-tsuki kumite-dachi shuto-uke gyaku-tsuki kumite-dachi uraken gyaku-tsuki mawashi-geri kumite-dachi kosa-dachi gedan-barai gyaku-tsuki Seisan, Kururunfa 2 Katas aus: Gekisai-dai-ichi, Gekisai-dai-ni, Saifa, Sanseiru, Seienchin, Shisochin, Sepai, Sanchin, Tensho (wird am Prüfungstag bekanntgegeben)

Prüfungsreglement SKU Technische Kommission (TK) SSGKU 2010 19 Bunkai Ippon Kumite Goshin-Jitsu-Kumite 2 Anwendungen aus Sepai 2 Anwendungen aus Seisan 5 Techniken Gyaku Tori (Konter auf Kontertechnik) (Selbstverteidigung) max. 3 Minuten Freie Abwehr und Konter gegen Halten, Stoßen und Würgen Hier soll der Prüfling zeigen, daß er in der Lage ist, auf den Angriff entsprechend zu reagieren. Angriffe und Abwehrtechniken sind dem Prüfling bzw. seinem Partner freigestellt.

Prüfungsreglement SKU Technische Kommission (TK) SSGKU 2010 20 5. Dan Prüfungsbestimmungen Voraussetzungen Mindestalter Wartezeit 30 Jahre 5 7 Jahre seit 4. Dan Lizenz-Marken Gültige Karate Pass und Lizenz SKF (min. 20) Empfehlung Zulassung Aufsatz Pflichten Dojoleiter und Technische Kommission SSGKU und TK SKU NKHD Nationale Kommission für Höhere Dangrade des SKU & TK Stil-Verband Zusätzlich Einhaltung der SKF Bestimmungen für Höhere Dan-Grad Homologation (siehe Beilage) Karate-Do freie Interpretation Thema Diplomarbeit Regelmässigen Trainingsbesuch Vorstandsmitglied SSGKU Nachweise über eine Aktive Funktion innerhalb der SKU, SKF, EKF, WKF, J+S oder Swiss Olympic (Vorstand oder TK) Anmeldebestimmungen 2 Technische Lehrgänge SSGKU in den letzten 12 Monaten Nachweise von Trainerfunktion innerhalb der Dojo-Ebene Programm Kihon Kihon no unsoku Kumite no unsoku Kata diverse Angriffe & Abwehren aus yoi-dachi wird am Prüfungstag bekanntgegeben sanchin-dachi jodan-uke gyaku-tsuki zenkutsu-dachi soto-uke gyaku-tsuki shiko-dachi gedan-barai zenkutsu-dachi gyaku-tsuki sanchin-dachi kake-uke kansetsu-geri neko-ashi-dachi mawashi-uke kumite-dachi jodan-uke gyaku-tsuki oi-tsuki kumite-dachi mae-geri oi-tsuki kumite-dachi shuto-uke gyaku-tsuki kumite-dachi uraken gyaku-tsuki mawashi-geri kumite-dachi kosa-dachi gedan-barai gyaku-tsuki Kururunfa, Suparinpai 2 Katas aus: Gekisai-dai-ichi, Gekisai-dai-ni, Saifa, Sanseiru, Seienchin, Shisochin, Sepai, Seisan, Sanchin, Tensho (wird am Prüfungstag bekanntgegeben)

Prüfungsreglement SKU Technische Kommission (TK) SSGKU 2010 21 Bunkai Ippon Kumite Goshin-Jitsu-Kumite 2 Anwendungen aus Sepai 2 Anwendungen aus Seisan 5 Techniken Gyaku Tori (Konter auf Kontertechnik) (Selbstverteidigung) max. 4 Minuten Freie Abwehr und Konter gegen Halten, Stoßen und Würgen Hier soll der Prüfling zeigen, daß er in der Lage ist, auf den Angriff entsprechend zu reagieren. Angriffe und Abwehrtechniken sind dem Prüfling bzw. seinem Partner freigestellt.

Prüfungsreglement SKU Technische Kommission (TK) SSGKU 2010 22 Homologation Höhere Dan-Grade 4. 9. Dan Homologation 4. Dan Die Graduierung zum 4. Dan der Swiss Karate Federation muss von der Sektion offiziell genehmigt werden. Ab 5. Dan gelten auf Stufe der Swiss Karate Federation klar formulierte Vorgaben. Diese Dan- Grade sind ausschliesslich jenen Personen vorbehalten, die auch einen Leistungsausweis auf nationaler Ebene vorweisen können, deren Leistungsausweis transparent ist und auch in einem Quervergleich bestehen kann. Homologationen ab 5. Dan SKF Ab 5. Dan gelten auf Stufe SKF (der Kandidat muss von seiner Sektion offiziell zur Homologierung vorgeschlagen werden), für die von den Sektionen/Stilrichtungen vorgenommenen Graduierungen, folgende Homologierungsvorschriften (in ausserordentlichen Fällen kann der Zentralvorstand mit 2/3-Mehrheit Ausnahmen bewilligen: Alter, Karatepraxis und Wartezeiten 5. Dan 5 Jahre ab 4. Dan, 25 Jahre Karatepraxis, 40 Jahre alt 6. Dan 7 Jahre ab 5. Dan, 32 Jahre Karatepraxis, 47 Jahre alt 7. Dan 8 Jahre ab 6. Dan, 40 Jahre Karatepraxis, 55 Jahre alt 8. Dan 9 Jahre ab 7. Dan, 49 Jahre Karatepraxis, 64 Jahre alt 9. Dan 10 Jahre ab 8. Dan, 59 Jahre Karatepraxis, 74 Jahre alt Schriftliche Arbeit oder Referatstätigkeit Schriftliche Arbeit über ein karatespezifisches Thema im Umfang von mind. 10 A4-Seiten oder eine Referatstätigkeit im Bereiche von J+S, Seniorensport, Qualitop oder einer Veranstaltung der Swiss Karate Federation Aktivität auf nationaler Ebene SKF: Aktivität als ZV-Mitglied, im Departements- oder Schiedsrichterwesen oder eine langjährige Trainer-, Organisationstätigkeit auf SKF-Ebene oder Sektion: Vorstands-, TK- oder Prüfungskommissionsmitglied. Diese Regelungen gelten auch für neu in die Swiss Karate Federation aufgenommene Sektionen/ Stil-richtungen. Vorschrift Zentralvorstand: Die Homologation erfolgt nur dann, wenn der entsprechende SKF-Ausweis in Ordnung ist. Dieser muss dem Zentralvorstand am Tage der Homologation vorliegen.

Prüfungsreglement SKU Technische Kommission (TK) SSGKU 2010 23 Anhang Zusatzinformationen Liste möglicher Verbandstätigkeiten Bitte die eigene Verbandstätigkeit ab Danprüfungsanwärter/-in auf 4. Dan beilegen (A4 Blatt), sowie falls möglich mit entsprechenden Kopien von Diplomen oder Bestätigungen belegen. Siehe bitte folgendes Beispiel: Max Muster Verbandstätigkeiten: Art: umschreibung: Dauer/Zeitpunkt: Vorstandsmitglied SGRKU Kassier 2 Jahre (seit 2010) Organisation Trainingsweekend 2011 Dojoleiter Dojo XXX seit 3 Jahren XXX XXX XXX Liste der anrechenbaren Verbandstätigkeiten Organisation des Traininglagers Aktives Mitglied der TK SSGKU Aktives Mitglied der Sportkommission SSGKU Aktives Mitglied der Schiedsrichterkommission SSGKU Aktives Mitglied des Vorstandes SSGKU Aktive Mitarbeit als Dan-Prüfungsexperte SSGKU inkl. Besuch der entsprechenden Lehrgänge des SKF Jugend und Sport Leiterkurse (Karate) Jugend und Sport Experte BASPO Erwachsene Trainer Diplom Seniorensport (ESA) Regional/National/International aktiver Schiedsrichter Übernahme und effiziente Durchführung von Projekten des Vorstandes oder der TK SSGKU (Anfragen sind herzlich willkommen) Organisierung und Durchführung von Kadertrainings Organisierung und Durchführung Nationalen sowie Internationalen Turniere Mithilfe an organisierte Turnieren Turnierkoordinator (Sportdata.org) Trainer Kinderkarate Selbstverteidigungskurse Trainer Erwachsenenkarate / Senioren Trainer Diplom SKF Kader Trainer Kata oder Kumite SSGKU oder SKU Schweizerische Gesellschaft für Sanität (SGS) anerkannte Nothilfekurse Swiss Olympic Trainer

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