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Wo finde ich was? Inhaltsverzeichnis Seite 2 Vorwort des Bürgermeisters Seite 3 Einführung Seite 4 Gesplittete Abwassergebühr Was ist die gesplittete Abwassergebühr? Seite 5 Warum erfolgt diese Änderung? Seite 5 Wann gehen wir diesen ökologischen Schritt? Seite 5 Welche Vorteile bringt das Verfahren? Seite 6 Bringt die geteilte Gebühr Nachteile? Seite 6 Wie wird die geteilte Gebühr berechnet? Seite 6 Welche Flächen werden für die Gebühr herangezogen? Seite 8 Werden alle Flächen gleich bewertet? Seite 8 Wie werden Regenwassernutzungsanlagen behandelt? Seite 8 Wann werden die Fragebögen verschickt? Seite 9 Ihre Mitarbeit ist erforderlich, weil Seite 9 Wer hat von der getrennten Abwassergebühr einen Vorteil? Seite 9 Muster und Termine ab Seite 10 beauftragte Firmen: Müller & Richter, Gelnhausen Vermessungs- u. Ingenieurbüro, Informationssysteme GmbH www.geo-muerich.de AGIS GmbH, Frankfurt Anwender-Geo-Informations-Systeme www.geoas.de Hansa Luftbild, Münster (Luftbildaufnahmen) 2 Gemeinde Linsengericht 2010

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Gewässerqualität in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren Dank hoher Investitionen in den Neubau und die Erneuerung von Kläranlagen und Kanälen erheblich verbessert. Deutschland nimmt damit im europäischen Vergleich eine Spitzenposition ein. Im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion steht die Höhe der Abwassergebühren. VORWORT Die Einflussfaktoren auf die Abwassergebühren und damit die Kosten der Abwasserentsorgung werden heute kritisch hinterfragt. Die Einführung einer getrennten Gebühr für die Ableitung und Behandlung von Schmutzwasser und Regenwasser ist, vor dem Hintergrund von Gebührengerechtigkeit und ökologischen Zielsetzungen zum Umgang mit Wasser, in vielen Kommunen eine aktuelle Aufgabe. In Linsengericht wird bisher für das Ableiten und Reinigen von Schmutz- und Niederschlagswasser ein Einheitsgebührensatz verwendet. Danach berechnet sich zurzeit die Höhe der Abwassergebühr grundsätzlich nach der Menge des bezogenen Frischwassers. Die Anwendung dieses sogenannten reinen Frischwassermaßstabs wird von der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte für unzulässig befunden. Aus diesem Grund gehen immer mehr Gemeinden dazu über, Schmutz- und Niederschlagswasser gebührenrechtlich zu trennen. Deshalb wird auch die Gemeinde Linsengericht in diesem Jahr die Abwassergebühr verursacherbezogen neu ordnen. Dabei soll der Schmutzwasseranteil des Abwassers weiterhin nach der verbrauchten Frischwassermenge berechnet werden. Der Niederschlagswasseranteil des Abwassers wird dann nach den bebauten und befestigten Grundstücksflächen berechnet, die am Kanal angeschlossen sind. Bürgermeister Albert Ungermann Diese Spaltung der Abwassergebühr bedeutet keine Gebührenerhöhung, sondern bewirkt ausschließlich eine gerechte Verteilung der Entsorgungskosten auf die Einleiter. Als ökologischen Nebeneffekt schafft die Spaltung der Abwassergebühr den Anreiz, weniger Niederschlag in die Kanäle einzuleiten und stattdessen vermehrt auf dem Grundstück zu versickern, zum Beispiel auch durch die Entsiegelung von Flächen. Die Ermittlung der versiegelten Flächen erfolgt mittels Luftbildauswertung. Das Verfahren ist genau, sehr wirtschaftlich und ermöglicht eine transparente und gerechte Gebührenfestsetzung. Verantwortlich für die Abwicklung zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ist das Bauamt in Zusammenarbeit mit der Finanz- u. Steuerverwaltung der Gemeinde Linsengericht. Die Gemeinde hat mit der Durchführung dieser Arbeit zwei kompetente Ingenieurbüros beauftragt. Ihr Albert Ungermann Bürgermeister Gemeinde Linsengericht 2010 3

EINFÜHRUNG Jedoch gerade in Siedlungsgebieten, wo das Wasser gebraucht wird, ist die Grundwasserneubildung durch die zunehmende Versiegelung des Bodens und die schnelle Ableitung von Regenwasser weitgehend verhindert. Kosteneinsparung beim Umgang mit Wasser: Die Regenwasserbehandlung und -ableitung in Siedlungsgebieten verschlingt viel Geld. Es wird ein scheinbar hoher Komfort erkauft, bei dem das Regenwasser unter der Erde verschwindet und meistens erst weit außerhalb der Siedlungen wieder zu Tage tritt. Klimaveränderungen, Hochwasserkatastrophen, verunreinigtes Trinkwasser, Trinkwasserknappheit, Grundwasserabsenkung und Gebäuderisse im Hessischen Ried, steigende Wasser- und Abwassergebühren, Regenwassersteuer. Dies sind Schlagworte, die immer häufiger in den Medien erscheinen und viele Mitbürger mitteloder unmittelbar berühren. Diese Broschüre kann keine Patentrezepte zur Lösung dieser Probleme liefern, sondern will aufklären und Hilfestellung geben, wie jeder einzelne Bürger seinen Beitrag leisten kann. Schonende Behandlung der Umwelt und der Ressource Wasser: Um Wasser als Trinkwasser nutzen zu können, wird es zumeist aus dem Grundwasserreservoir geschöpft, gereinigt (aufbereitet) und in große Trinkwasserspeicher eingespeist. Von diesen zentralen Speichern aus erfolgt die Verteilung zu den Verbrauchern. Dieser Komfort erfordert aber auch, dass z.b. Wasser zum Bewässern der Grünanlagen im Siedlungsgebiet wieder herangeschafft werden muss. Damit entstehen weitere Kosten. Die Förderung und Aufbereitung von Grundwasser zur Bewässerung und ebenso für Brauchwasser zur Toilettenspülung ist ökonomisch und ökologisch widersprüchlich. Dieses Verfahren soll dazu beitragen, den schonenden Umgang mit Wasser in die Wirklichkeit umzusetzen und langfristig Kosten zu sparen. 4 Gemeinde Linsengericht 2010

Gesplittete Abwassergebühr Was versteht man darunter und warum wird sie eingeführt? Warum erfolgt diese Änderung? Ziel der neuen Gebührenordnung ist eine gerechtere Verteilung der Kosten für Kanalisation und Kläranlage entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme. Der bisherige Berechnungsmaßstab, der sich allein am Frischwasserverbrauch orientiert, wurde vom Verwaltungsgerichtshof in Kassel als unzulässig angesehen. Die Kommunen sind daher gezwungen (durch Gerichtsurteil), den neuen Weg zu gehen! Weiterhin wird heute im Hessischen Wassergesetz Regenwasser nicht mehr als Abwasser eingestuft und muss nicht zwingend an die Kanalisation angeschlossen werden. Dies war früher anders. FRAGEN UND ANTWORTEN Wann gehen wir diesen ökologischen Schritt? Was ist die gesplittete Abwassergebühr? Die Kommunen erheben die Abwassergebühr zur Deckung der anfallenden Kosten für die Abwasserbeseitigung und Abwasserreinigung (Kanalnetz, Kläranlage usw.). Das Kanalnetz dient aber auch der Sammlung und ordnungsgemäßen Abführung des anfallenden Oberflächenwassers (Regenwasser). Hierbei entstehen ebenfalls Kosten, da die Kanäle wegen des Regenwassers größer dimensioniert werden müssen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Linsengericht hat in ihrer Sitzung am 17.12. 2008 die Einführung der getrennten Abwassergebühr nach Inanspruchnahme von Schmutz- u. Niederschlagswasser beschlossen. Die Einführung erfolgt zum 1. Januar 2011. Ab diesem Zeitpunkt soll die Berechnung der Abwassergebühr nicht mehr nur nach der verbrauchten Frischwassermenge erfolgen, sondern getrennt nach Schmutz- und Regenwasser erhoben werden. Bisher wurden diese Kosten nach dem Frischwassermaßstab umgelegt; d. h. pro Kubikmeter Frischwasserbezug fallen zurzeit 3,98 Euro für die Abwasserentsorgung an. Bei der gesplitteten Abwassergebühr werden die Gebühren gesplittet; d.h. aufgeteilt nach Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung und Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung. Gemeinde Linsengericht 2010 5

FRAGEN UND ANTWORTEN Welche Vorteile bringt das Verfahren? Das neue Gebührensystem ist gerechter, da dem Verursacherprinzip Rechnung getragen wird. Derjenige, der dem Kanal durch bebaute, befestigte und versiegelte Flächen geringe Mengen von Niederschlagswasser zuführt, zahlt deutlich weniger als der, dessen Grundstücke große, bebaute und versiegelte Flächen hat. Bringt die geteilte Gebühr Nachteile? Insgesamt erfolgt keine Erhöhung der Gebühren. Es erfolgt jedoch eine Umverteilung der Kosten zwischen gering und intensiv versiegelten Grundstücken. Beispiel aus der Gebührenpraxis: Ein Geschäft mit einer Dachfläche von 300 m 2 und einem Parkplatz von 500 m 2 sowie einem Frischwasserverbrauch von 200 m 3 zahlt zurzeit nur Abwassergebühren für die 200 m 3 Frischwasser. Das tatsächliche Abwasservolumen von insgesamt 680 m 3, welches bei einem durchschnittlichen Jahresniederschlag von 0,600 m 3 pro versiegeltem Quadratmeter anfallen würde, schlägt sich nicht in den Kosten nieder. Für ein Einfamilienhaus mit einer Dachfläche von 100 m 2 und einem versiegelten Stellplatz von 30 m 2 sowie einem Frischwasserverbrauch von 200 m 3 zahlt eine Familie zurzeit die gleiche Abwassergebühr, obwohl der Kanal aufgrund der geringeren versiegelten Fläche von diesem Grundstück wesentlich weniger belastet wird. Die Gemeinde Linsengericht erzielt durch die gesplittete Gebühr keine Mehreinnahmen. Es handelt sich lediglich um eine verursachergerechtere Umverteilung der entstandenen Kosten. Auch die Gemeinde Linsengericht zahlt Niederschlagswassergebühren für ihre versiegelten und befestigten Flächen (z. B. Gehwege, Straßen, Sportanlagen usw.), die an den Kanal angeschlossen sind. Wie wird die geteilte Gebühr berechnet? Grundlage für die Neuberechnung der Gebühr ist die Erhebung der bebauten, befestigten und versiegelten Flächen, die direkt oder indirekt in die Kanalisation entwässern (siehe auch Skizze auf Seite 7). Hierzu hat die Gemeinde Linsengericht ein Kombinationsverfahren aus Luftbildauswertung und Selbstauskunft gewählt, das folgendermaßen aussieht: 6 Gemeinde Linsengericht 2010

Die Gemeinde Linsengericht hat vom gesamten Gemeindegebiet Luftbilder erstellen lassen. Aus diesen Luftbildern wird die Quadratmeterzahl der bebauten, befestigten und versiegelten Fläche jedes einzelnen Anwesens der Gemeinde ermittelt und in einen Erhebungsbogen eingetragen. Dieser Erhebungsbogen wird den Gebührenpflichtigen zur Kontrolle zugesandt. Jeder Eigentümer kann nun prüfen, ob die Fläche in den Kanal entwässert und ob die Einstufung in die Versiegelungsart korrekt erfasst ist. Der bestätigte oder geänderte Fragebogen wird dann von den beiden beauftragten Ingenieurbüros Müller & Richter, Gelnhausen und der AGIS GmbH, Frankfurt ausgewertet. Die sich aus der Auswertung aller Fragebogen ergebende Fläche, zuzüglich der befestigten Fläche der Gemeinde Linsengericht, wird zur Gebührenberechnung für die Niederschlagswassergebühr herangezogen. FRAGEN UND ANTWORTEN Gemeinde Linsengericht 2010 7

FRAGEN UND ANTWORTEN Welche Flächen werden für die Niederschlagswassergebühr herangezogen? Gebührenpflichtig sind alle bebauten, befestigten und versiegelten Flächen, die direkt oder indirekt in die Kanalisation entwässern. Unter der bebauten Fläche versteht man die Gebäudegrundfläche und große Dachüberstände. Befestigte und versiegelte Flächen sind alle Wege, Terrassen und Plätze, deren Belag aus wasserundurchlässigem oder teildurchlässigem Material besteht. Flächen, die direkt in die Kanalisation entwässern, haben einen eigenen Anschluss. Bei Flächen, die indirekt in die Kanalisation entwässern, fließt das Wasser aufgrund des Gefälles über befestigte andere Grundstücke (z.b. Gehwege, Straßen, Plätze, Nachbargrundstücke) in die öffentliche Abwasseranlage. Werden alle versiegelten Grundstücksflächen gleich bewertet? Nein! Die Gebührensatzung unterscheidet die Art der Flächenbefestigung sehr deutlich. Es wird nach folgenden Versiegelungsarten unterschieden: Fläche, Befestigungsmaterial und Anrechnungsfaktor 1. Dächer: 1.1 Standarddach allgemein 1,0 1.2 Dachflächen ermäßigt 0,5 (Grün- und Kiesschüttdächer) 2. Befestigte Flächen: 2.1 Asphalt- / Betonflächen 1,0 2.2 Pflaster und Platten 0,7 2.3 Kies- / Splitt- / Schotterflächen 0,5 2.4 Rasengittersteine / Ökopflaster 0,2 Für versiegelte Flächen anderer Art gilt der Faktor derjenigen Versiegelungsart (siehe 1. und 2.), welcher der betreffenden Befestigung in Abhängigkeit vom Wasserdurchlässigkeitsgrad am nächsten kommt. Wie werden Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen) behandelt? Bei der Ermittlung der bebauten und befestigten Grundstücksflächen sollen die Flächen ganz oder teilweise außer Ansatz bleiben, von denen dort anfallendes Niederschlagswasser in Zisternen oder ähnlichen Vorrichtungen (Behältnissen) gesammelt und anschließend auf dem Grundstück zur Gartenbewässerung oder als Brauchwasser (z. B. Toilettenspülung, Betreiben von Waschmaschinen etc.) verwendet wird. Im Einzelnen gelten folgende Regelungen: Berücksichtigt werden nur dauerhafte Behältnisse mit einem Fassungsvermögen von mindestens 1 m 3. Bei Behältnissen ohne direkten oder mittelbaren Anschluss an die Abwasseranlage werden die hierüber entwässerten Flächen in vollem Umfang abgezogen. Bei Behältnissen mit einem Anschluss an die Abwasseranlage und bei Verwendung des Niederschlagswassers als Brauchwasser, wird die Fläche teilweise nicht berücksichtigt, die sich aus der Division des Zisterneninhalts (in m 3 ) durch 0,05 ergibt. Beispiel: Von 100 m 2 Dachfläche wird das Niederschlagswasser in einer Zisterne mit einem Volumen von 3 m 3 gesammelt. 3 m 3 dividiert durch 0,05 m 3 / m 2 = 60 m 2 Rechenbeispiel: 3.000 L / 50 L = 60 m 2 (Siehe dazu Beispiel auf Seite 11.) Das bedeutet, dass von den 100 m 2 versiegelter Dachfläche 40 m 2 verbleiben. 8 Gemeinde Linsengericht 2010

Dient das Zisternenwasser sowohl zur Brauchwassernutzung als auch zur Gartenbewässerung, erhöht sich die so ermittelte Fläche nochmals um 10 Prozent. Bei Behältnissen mit einem Anschluss an die Abwasseranlage und bei Verwendung des Niederschlagswassers zur alleinigen Gartenbewässerung, wird die Fläche teilweise nicht berücksichtigt, die sich aus der Division des Zisterneninhalts (in m 3 ) durch 0,10 ergibt. Die zuvor verwendeten Werte gehen von einer ganzjährigen Nutzung von Zisternen aus, was in denjenigen Fällen, in denen das Regenwasser ausschließlich zur Gartenbewässerung genutzt wird, jedoch ausgeschlossen werden kann. Hier bezieht man sich auf die Vegetationsperiode, die regelmäßig nur sechs Monate beträgt. Daraus resultiert die Verdoppelung des Divisors von 0,05 auf 0,10. Bei der ausschließlichen Verwendung des Zisternenwassers für die Gartenbewässerung ergäbe sich daher in diesem Fall die außer Ansatz zu lassende (Dach-)Fläche, indem man den Zisterneninhalt wie folgt berechnet: Die durch die Befliegung erfassten versiegelten Flächen und Versiegelungsarten werden in einem Flächenerfassungsbogen eingetragen. Um jedoch die genaue Summe der an die Kanalisation angeschlossenen Flächen zu berechnen, werden die Flächenerfassungsbögen den Grundstückseigentümern zur Korrektur übersandt, 2. und / oder nach der Befliegung im April 2007 Veränderungen auf dem Grundstück erfolgt sein können. Die Flächenerfassungsbögen werden grundstücksbezogen maschinell erstellt. Die angegebenen Grundstücke entsprechen den Eintragungen im Grundbuch. Sofern Sie Eigentümer mehrerer Grundstücke sind, erhalten Sie entsprechend mehrere Bögen. FRAGEN UND ANTWORTEN Beispiel: Man dividiert 3 m 3 durch 0,10 und erhält damit 30 m 2 (Dach-)Fläche. Das bedeutet dass von 100 m 2 versiegelter Dachfläche 70 m 2 verbleiben. Wann werden die Fragebögen verschickt? Die Erhebungsbögen werden Mitte April dieses Jahres verschickt. Bevor die Fragebögen versandt werden, finden Bürgerinformationsveranstaltungen statt, zu der alle interessierten Bürger eingeladen werden. Ihre Mitarbeit ist erforderlich, weil... 1. bei der Luftbildauswertung zum Teil auch Flächen erfasst werden, die nicht in die Kanalisation der Gemeinde entwässern. Wer hat von der getrennten Abwassergebühr einen Vorteil? Über 75 % der Bevölkerung haben durch die neue Gebührenstruktur finanzielle Vorteile. Besonders die Eigentümer und Mieter von Mehrfamilienhäusern oder von Reihen- und Doppelhäusern werden in der Regel von der getrennten Gebühr profitieren. Auch freistehende Einfamilienhäuser mit wenig versiegelten Grundstücksflächen müssen in der Regel nicht mit Gebührenerhöhungen rechnen. Die getrennte Abwassergebühr ist für alle gerechter. Sie ist sozial ausgewogener und ökologisch sinnvoll. Gemeinde Linsengericht 2010 9

MUSTER FLÄCHENERFASSUNGSBOGEN 10 Gemeinde Linsengericht 2010

Gemeinde Linsengericht 2010 11 MUSTER FLÄCHENERFASSUNGSBOGEN

Warum Regenwasser nutzen? Ohne Wasser kein Leben. Regenwassernutzung ist aus zwei Gründen sinnvoll: ( 1 ) Jeder verbrauchte Liter Regenwasser spart einen Liter Trinkwasser. ( 2 ) Durch Regenwassernutzung können Abwasseranlagen und Regenrückhaltebecken kleiner dimensioniert werden. Wichtige Termine +++ Wichtige Termine +++ Wichtige Termine +++ Wichtige Termine Unsere Bürger-Informationsabende finden am 25. Februar 2010, 02. März 2010 und am 04. März 2010 statt. Ortsteile Großenhausen/ Waldrode und Lützelhausen Am Donnerstag, den 25. Februar 2010 in der Turnhalle Lützelhausen, um 19.00 Uhr. Ortsteil Altenhaßlau Am Dienstag, den 02. März 2010 im Bürgersaal Altenhaßlau, um 19.00 Uhr. Ortsteile Eidengesäß und Geislitz Am Donnerstag, den 04. März 2010 im Bürgersaal Eidengesäß, um 19.00 Uhr. Bürger, die an den Terminen ihres Ortsteils verhindert sind, können selbstverständlich auch an den Veranstaltungen in den jeweils anderen Ortsteilen teilnehmen. Wichtige Termine +++ Wichtige Termine +++ Wichtige Termine +++ Wichtige Termine